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   BSG, 27.05.2010 - B 4 AS 9/10 B   

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https://dejure.org/2010,45573
BSG, 27.05.2010 - B 4 AS 9/10 B (https://dejure.org/2010,45573)
BSG, Entscheidung vom 27.05.2010 - B 4 AS 9/10 B (https://dejure.org/2010,45573)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - B 4 AS 9/10 B (https://dejure.org/2010,45573)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 27.05.2010 - B 4 AS 9/10 B
    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl zur eheähnlichen Lebensgemeinschaft: BVerfG SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S 37).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt

    Auszug aus BSG, 27.05.2010 - B 4 AS 9/10 B
    Die Ausfüllung des Begriffs des "Getrenntlebens" nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 lit a SGB II ist durch die Rechtsprechung des BSG bereits geklärt (BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 49/09 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2013 - L 11 AS 869/12
    Grundsätzliche Bedeutung hat das angestrebte Berufungsverfahren nur, wenn der Rechtsstreit sich in seiner Bedeutung nicht in dem konkreten Einzelfall erschöpft, sondern dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu wahren oder die Entwicklung des Rechts zu fördern (Leitherer a.a.O., § 144 Rn 28; vgl für den Fall des Klägers auch die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluss vom 27. Mai 2010, B 4 AS 9/10 B Rn 3).

    Das SG hat sich vielmehr - wie ausgeführt - ausdrücklich auf die Rechtsprechung des BSG bezogen und diese zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht (vgl auch hierzu für den Fall des Klägers erneut auch die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluss vom 27. Mai 2010, B 4 AS 9/10 B Rn 3).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2013 - L 11 AS 867/12
    Grundsätzliche Bedeutung hat das angestrebte Berufungsverfahren nur, wenn der Rechtsstreit sich in seiner Bedeutung nicht in dem konkreten Einzelfall erschöpft, sondern dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu wahren oder die Entwicklung des Rechts zu fördern (Leitherer a.a.O., § 144 Rn 28; vgl für den Fall des Klägers auch die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluss vom 27. Mai 2010, B 4 AS 9/10 B Rn 3).

    Das SG hat sich vielmehr - wie ausgeführt - ausdrücklich auf die Rechtsprechung des BSG bezogen und diese zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht (vgl auch hierzu für den Fall des Klägers erneut auch die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluss vom 27. Mai 2010, B 4 AS 9/10 B Rn 3).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2013 - L 11 AS 797/12
    Grundsätzliche Bedeutung hat das angestrebte Berufungsverfahren nur, wenn der Rechtsstreit sich in seiner Bedeutung nicht in dem konkreten Einzelfall erschöpft, sondern dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu wahren oder die Entwicklung des Rechts zu fördern (Leitherer a.a.O., § 144 Rn 28; vgl für den Fall der Klägerin auch die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluss vom 27. Mai 2010, B 4 AS 9/10 B Rn 3).

    Das SG hat sich vielmehr - wie ausgeführt - ausdrücklich auf die Rechtsprechung des BSG bezogen und diese zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht (vgl auch hierzu für den Fall der Klägerin erneut die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluss vom 27. Mai 2010, B 4 AS 9/10 B Rn 3).

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Rechtsprechung
   BSG, 25.01.2010 - B 4 AS 9/10 S   

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https://dejure.org/2010,47301
BSG, 25.01.2010 - B 4 AS 9/10 S (https://dejure.org/2010,47301)
BSG, Entscheidung vom 25.01.2010 - B 4 AS 9/10 S (https://dejure.org/2010,47301)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - B 4 AS 9/10 S (https://dejure.org/2010,47301)
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   BSG, 22.09.2010 - B 4 AS 9/10 BH   

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https://dejure.org/2010,55764
BSG, 22.09.2010 - B 4 AS 9/10 BH (https://dejure.org/2010,55764)
BSG, Entscheidung vom 22.09.2010 - B 4 AS 9/10 BH (https://dejure.org/2010,55764)
BSG, Entscheidung vom 22. September 2010 - B 4 AS 9/10 BH (https://dejure.org/2010,55764)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus BSG, 22.09.2010 - B 4 AS 9/10 BH
    Dabei hat der Senat betont, dass der Hilfebedürftige durch dieses Vorgehen keinen Rechtsverlust erleidet, da er gegen den Verwaltungsakt durch Anfechtungsklage vorgehen kann (BSG Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 13/09 R, BSGE 104, 185 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1).
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