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   BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 104/96   

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https://dejure.org/1996,2146
BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 104/96 (https://dejure.org/1996,2146)
BAG, Entscheidung vom 04.09.1996 - 4 AZN 104/96 (https://dejure.org/1996,2146)
BAG, Entscheidung vom 04. September 1996 - 4 AZN 104/96 (https://dejure.org/1996,2146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Rechtsanwendung nicht zur Disposition der Parteien - Klage wegen unrichtiger tariflicher Eingruppierung (Eingruppierungsfeststellungsklage) - Prüferin in Vorprüfungsstelle eines Landesversorgungsamtes - Anspruch auf höhere ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 46 Abs. 2, § 64 Abs. 6; ZPO §§ 260, 537
    Klage wegen unrichtiger Eingruppierung oder Diskriminierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 260, 537; ArbGG § 46 Abs. 2, § 64 Abs. 6
    Eingruppierungsfeststellungsklage und Vergütungsfeststellungsklage wegen Frauendiskriminierung: Verschiedene Streitgegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 282
  • BB 1996, 2696
  • DB 1996, 2636
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 125/84

    Vergleich - Revision

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 104/96
    Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer auf Divergenz zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 - BAGE 47, 355 = AP Nr. 8 zu § 17 BetrAVG und zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 591/93 - BAGE 75, 355 = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1979 gestützten Nichtzulassungsbeschwerde.
  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 591/93
    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 104/96
    Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit ihrer auf Divergenz zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 - BAGE 47, 355 = AP Nr. 8 zu § 17 BetrAVG und zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 591/93 - BAGE 75, 355 = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1979 gestützten Nichtzulassungsbeschwerde.
  • BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65

    Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 104/96
    Der Sache nach entspricht der vorliegende Fall der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1967 - II ZR 91/65 - NJW 1968, 396 f. zugrunde liegenden Situation: In der ersten Instanz war die Zahlung einer bestimmten Gehaltssumme aus § 615 BGB durch einen GmbH-Geschäftsführer, hilfsweise derselbe Betrag aus einer Karenzvereinbarung verlangt worden.
  • BAG, 22.06.1993 - 1 AZR 590/92

    Quotenregelung zur Frauenförderung - Vereinbarkeit mit nationalem und

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 104/96
    Möglicherweise ist ferner im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum "Gleichberechtigungsgebot" (BVerfGE 85, 191, 207 [C I 1 der Gründe]) sowie ferner nach dem Urteil des BAG vom 22.06.1993 (- 1 AZR 590/92 - AP Nr. 193 zu Art. 3 GG) geboten, insoweit "für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen".
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 104/96
    Möglicherweise ist ferner im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum "Gleichberechtigungsgebot" (BVerfGE 85, 191, 207 [C I 1 der Gründe]) sowie ferner nach dem Urteil des BAG vom 22.06.1993 (- 1 AZR 590/92 - AP Nr. 193 zu Art. 3 GG) geboten, insoweit "für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen".
  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

    Geht es aber um die Anwendung verschiedener Normen auf verschiedene Sachverhalte - Tätigkeit, die bestimmte tarifliche Anforderungen erfüllt, einerseits und Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern mit gleicher Tätigkeit hinsichtlich ihrer Arbeitszeit andererseits -, die beide für sich betrachtet zu demselben Anspruch zu führen vermögen, so liegen verschiedene Streitgegenstände vor (BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 52/98 - zu 1 der Gründe unter Hinweis auf BAG 4. September 1996 - 4 AZN 104/96 - zu II 2 der Gründe; in diesem Sinne auch BAG 17. April 2002 - 5 AZR 400/00 - zu I 1 der Gründe; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 87, 272) .
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Dies wird auch vom Vierten Senat in der Entscheidung vom 4. September 1996 (- 4 AZN 104/96 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 23) für Zahlungsansprüche aus Tarifvertrag (Eingruppierung) und wegen vergütungsmäßiger Diskriminierung auf Grund des Geschlechts angenommen.
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 713/98

    Steuerlast bei Nachversicherung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin

    Das Gericht hat unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, ob es dem Antrag stattgeben kann (vgl. ua. BAG 4. September 1996 - 4 AZN 104/96 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 23; 8. Februar 1994 - 9 AZR 591/93 - BAGE 75, 355, 357; BGH 22. Januar 1991 - VI ZR 107/90 - NJW 1991, 1046, 1047 f.).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96

    Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung

    Denn eine Klage, mit der geltend gemacht wird, der Anspruch beruhe auf der Erfüllung der Anforderungen bestimmter angeführter Tätigkeitsmerkmale, hat einen anderen Streitgegenstand als diejenige auf Vergütung wegen des Grundsatzes gleichen Entgelts für Männer und Frauen (Beschluß des Senats vom 4. September 1996 - 4 AZN 104/96 - AP Nr. 23 zu § 64 ArbGG 1979).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 400/00

    Eingruppierung - Rechtskraft

    Dabei handelt es sich um unterschiedliche Lebenssachverhalte (vgl. BAG 4. September 1996 - 4 AZN 104/96 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 23, zu II 2 der Gründe; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272, 280, zu II 1 der Gründe; 27. Januar 1999 - 4 AZR 52/98 - nv., zu 1 der Gründe).
  • LAG Hessen, 19.11.1996 - 9 Sa 746/96

    Eingruppierung: materielle Rechtskraft eines Urteils - Gleichbehandlung

    Er übersieht aber, daß für den Streitgegenstand nicht Rechtsmeinungen maßgeblich sind und ein Kläger das Gericht nicht auf die rechtliche Beurteilung eines Falles unter einem bestimmten Gesichtspunkt festlegen kann; vielmehr hat das Gericht den Klageanspruch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt, aus dem er begründet sein könnte, zu prüfen ( BAG Beschluß vom 04. September 1996 - 4 AZN 104/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Ob die Rechtslage dann eine andere ist, wenn sich eine Klägerin zunächst auf Feststellung eines Anspruchs auf Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe aus einem Tarifvertrag stützt und dann auf Diskriminierung als Frau (BAG Beschluß vom 04. September 1996, aaO), kann dahinstehen.

  • LAG München, 11.07.2007 - 10 Sa 12/07

    Altersversorgung betriebliche; Schadenersatz wegen Verletzung der

    Unabhängig von der Frage, ob dieser nicht rechtskräftigen Entscheidung zu folgen ist und diese vorliegend im Hinblick auf Ziffer 7) des Aufhebungsvertrags der Parteien vom 07.09.2005 überhaupt dem Kläger zum Vorteil gereichen kann, ist die dort entschiedene Frage der Wirksamkeit der zwischen den Parteien geschlossenen Versorgungsvereinbarung nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, nachdem der Kläger hier ausschließlich Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Aufklärungspflicht gegen die Beklagte verfolgt (vgl. BAG vom 04.09.1996 - 4 AZN 104/96 = AP Nr. 23 zu § 64 ArbGG 1979).
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 52/98
    Geht es um die Anwendung verschiedener Normen auf verschiedene Sachverhalte - Tätigkeit, die bestimmte tarifliche Anforderungen erfüllt, einerseits und Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern mit gleicher Tätigkeit hinsichtlich ihrer Vergütung andererseits -, die beide für sich betrachtet zu demselben Zahlungsanspruch zu führen vermögen, so liegen verschiedene Streitgegenstände oder Ansprüche i.S.d. Zivilprozeßordnung vor (z. B. Beschluß des Senats vom 4. September 1996 - 4 AZN 104/96 - AP Nr. 23 zu § 64 ArbGG 1979).
  • LAG Berlin, 02.05.1997 - 6 Sa 8/97

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Verschulden bei Vertragsschluss

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