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BAG, 03.11.1982 - 4 AZN 420/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Revision - Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 10.11.1981 - 6 Ca 879/81
- BAG, 03.11.1982 - 4 AZN 420/82
Papierfundstellen
- BAGE 40, 274
- MDR 1983, 522
- JR 1984, 176
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
Divergenzbeschwerde - Klagehäufung
Eine abschließende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Rechtsfrage ist nämlich zum maßgeblichen Zeitpunkt, der Entscheidung des erkennenden Senats über die Zulassung der Revision (vgl. BAGE 40, 274 = AP Nr. 17 zu § 72 a ArbGG 1979) noch nicht ergangen. - BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94
Eingruppierung: Bürosachbearbeiter
Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage u. a. dann, wenn sie höchstrichterlich entschieden ist und gegen die Entscheidung keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden (BAGE 40, 274 = AP Nr. 17 zu § 72a ArbGG 1979). - BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Grundsatz und Divergenz
Denn nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage u.a. dann, wenn sie höchstrichterlich entschieden ist und gegen diese Entscheidung keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden (Beschluß des Senats vom 3. November 1982 - 4 AZN 420/82 - BAGE 40, 274 = AP Nr. 17 zu § 72 a ArbGG 1979).
- BFH, 07.12.1988 - VIII B 71/88
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - …
Grundsätzliche Bedeutung ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits durch einen obersten Gerichtshof des Bundes entschieden wurde und gegen diese Entscheidung keine neuen Gesichtspunkte vorgebracht wurden (Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 3. November 1982 4 AZN 420/82, Betriebs-Berater 1983, 1036, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1983, 168). - BAG, 23.11.1988 - 4 AZN 468/88
Begriff der "heilpädagogischen Gruppe" - Eingruppierung eines Diakons als …
Da demgegenüber von der Beklagten keine neuen und eine gegenteilige Beurteilung rechtfertigenden Gesichtspunkte vorgebracht werden, fehlt damit der vorliegenden Rechtssache die grundsätzliche Bedeutung (vgl. BAGE 40, 274, 275 = AP Nr. 17 zu § 72 a ArbGG 1979 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 16.06.1987 - 4 AZN 81/87 Eine Rechtsfrage ist nämlich dann nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie höchstrichterlich entschieden worden ist (BAG Beschluß vom 3. November 1982 - 4 AZN 420/82 - AP Nr. 17 zu § 72 a ArbGG 1979).
- BAG, 01.10.1986 - 4 AZN 283/86 Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig und daher nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung» wenn sie höchstrichterlich entschieden ist und dagegen keine neuen Gesichtspunkte vorgebracht werden (BAG Beschluß vom 3. November 1982 - 4 AZN 420/82 - AP Nr. 17 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz m. w , N .), Im Entscheidungsfall sieht die Beschwerdebegründung derartige neue Gesichtspunkte vor allem in der Darlegung, seit Abschluß des Tarifvertrages hätte sich das Berufsbild eines Kardio~Technikers erheblich verändert, so daß er nicht mehr unter die speziellen Tätigkeitsmerkmale der VergGr, Kr, IV bzw» V BAT falle.
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 26.03.2010 - KGH.EKD I-0124/R63 Die grundsätzliche Bedeutung entfällt, wenn die Rechtsfrage im Zeitpunkt der Entscheidung über die Annahme der Beschwerde geklärt ist (vgl. zu den insoweit vergleichbaren Vorschriften des §§ 72 und 72a ArbGG: BAG Beschluss vom 3. November 1982 - 4 AZN 420/82 - BAGE 40, 274 = EzA § 72a ArbGG 1979 Nummer 42).
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.03.2010 - KGH.EKD I-0124/R44 Die grundsätzliche Bedeutung entfällt, wenn die Rechtsfrage im Zeitpunkt der Entscheidung über die Annahme der Beschwerde geklärt ist (vgl. zu den insoweit vergleichbaren Vorschriften des §§ 72 und 72a ArbGG: BAG Beschluss vom 3. November 1982 - 4 AZN 420/82 - BAGE 40, 274 = EzA § 72a ArbGG 1979 Nummer 42).