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   BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94   

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https://dejure.org/1995,32359
BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94 (https://dejure.org/1995,32359)
BAG, Entscheidung vom 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94 (https://dejure.org/1995,32359)
BAG, Entscheidung vom 05. April 1995 - 4 AZR 1043/94 (https://dejure.org/1995,32359)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
    Parallelsache zu BAG Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen .

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlich/ materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2 und 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4 und 8 ff.).

    - 4 AZR 8/94 -, aaO).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeiten beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, aaO).

    Ebenso hat er sich für den Fall eines Sozialarbeiters in dem Nichtseßhaftenheim der Stadt N (Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, aaO) gegen die Annahme gewandt, das Zusammentreffen von mehreren Problemfeldern der Protokollerklärung Nr. 12 zu der VergGr.

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlich/ materieller Probleme (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2 und 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4 und 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 1. März 1995 17.

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeiten beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, aaO).

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 ~, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeiten beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO und vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, aaO).

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 ~, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vg.1. z. B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und die Beklagte selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt er achtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, aaO).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
    Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3 b der Gründe).

    Vielmehr muß er Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgeho benen Tätigkeiten ermöglichen (Senatsürteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP, aaO).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
    Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen formularmäßigen Vertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar. 1991 - 4 AZR 377/90 -, in soweit nicht veröffentlicht) .

    Dieser Verweisung kommt vielmehr nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA 5 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, insoweit nicht veröffentlicht).

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vg.1. z. B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und die Beklagte selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt er achtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, aaO).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt festzustellen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu 5§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93

    Tätigkeit als Diplom-Sozialarbeiterin in einer Landesklinik - Aufteilung einer

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 ~, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 324/87

    Eingruppierung: Sachbearbeiter die Durchführung der freiwilligen Erziehungshilfe,

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

  • LAG Köln, 14.10.1994 - 12 Sa 853/94
  • BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17

    Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen

    Darum kommt es dafür, ob Tätigkeiten das für die Eingruppierung erforderliche Gepräge aufweisen, auch nicht mehr auf das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit (so noch BAG 5. April 1995 - 4 AZR 1043/94 - zu II 4 a der Gründe) , sondern gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD allein darauf an, dass die Tätigkeit unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrags ist.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 785/15

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

    Darum kommt es dafür, ob Tätigkeiten das für die Eingruppierung erforderliche Gepräge aufweisen, auch nicht mehr auf das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit (so noch BAG 5. April 1995 - 4 AZR 1043/94 - zu II 4 a der Gründe) , sondern gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD allein darauf an, dass die Tätigkeit unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrags ist.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 788/15

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

    Darum kommt es dafür, ob Tätigkeiten das für die Eingruppierung erforderliche Gepräge aufweisen, auch nicht mehr auf das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit (so noch BAG 5. April 1995 - 4 AZR 1043/94 - zu II 4 a der Gründe) , sondern gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD allein darauf an, dass die Tätigkeit unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrags ist.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2019 - 5 Sa 195/18

    Eingruppierung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Deutschland

    Darum kommt es dafür, ob Tätigkeiten das für die Eingruppierung erforderliche Gepräge aufweisen, auch nicht mehr auf das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit (so noch BAG, Urteil vom 05. April 1995 - 4 AZR 1043/94 - zu II 4 a der Gründe), sondern gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD allein darauf an, dass die Tätigkeit unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrags ist.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 787/15

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

    Darum kommt es dafür, ob Tätigkeiten das für die Eingruppierung erforderliche Gepräge aufweisen, auch nicht mehr auf das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit (so noch BAG 5. April 1995 - 4 AZR 1043/94 - zu II 4 a der Gründe) , sondern gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD allein darauf an, dass die Tätigkeit unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrags ist.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 789/15

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

    Darum kommt es dafür, ob Tätigkeiten das für die Eingruppierung erforderliche Gepräge aufweisen, auch nicht mehr auf das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit (so noch BAG 5. April 1995 - 4 AZR 1043/94 - zu II 4 a der Gründe) , sondern gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD allein darauf an, dass die Tätigkeit unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrags ist.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 811/15

    Eingruppierung eines Gesundheitspflegers nach AVR Diakonie

    Darum kommt es dafür, ob Tätigkeiten das für die Eingruppierung erforderliche Gepräge aufweisen, auch nicht mehr auf das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit (so noch BAG 5. April 1995 - 4 AZR 1043/94 - zu II 4 a der Gründe) , sondern gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD allein darauf an, dass die Tätigkeit unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrags ist.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 786/15

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

    Darum kommt es dafür, ob Tätigkeiten das für die Eingruppierung erforderliche Gepräge aufweisen, auch nicht mehr auf das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit (so noch BAG 5. April 1995 - 4 AZR 1043/94 - zu II 4 a der Gründe) , sondern gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD allein darauf an, dass die Tätigkeit unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrags ist.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 793/15

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

    Darum kommt es dafür, ob Tätigkeiten das für die Eingruppierung erforderliche Gepräge aufweisen, auch nicht mehr auf das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit (so noch BAG 5. April 1995 - 4 AZR 1043/94 - zu II 4 a der Gründe) , sondern gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD allein darauf an, dass die Tätigkeit unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrags ist.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 790/15

    Eingruppierung eines Gesundheitspflegers nach AVR Diakonie

    Darum kommt es dafür, ob Tätigkeiten das für die Eingruppierung erforderliche Gepräge aufweisen, auch nicht mehr auf das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit (so noch BAG 5. April 1995 - 4 AZR 1043/94 - zu II 4 a der Gründe) , sondern gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD allein darauf an, dass die Tätigkeit unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsauftrags ist.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 792/15

    Eingruppierung eines Gesundheitspflegers nach AVR Diakonie

  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 791/15

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 812/15

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2019 - 2 Sa 133/18

    Eingruppierung eines Krankenpflegers in einer psychiatrischen Einrichtung nach

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