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   BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90   

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https://dejure.org/1990,420
BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 (https://dejure.org/1990,420)
BAG, Entscheidung vom 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 (https://dejure.org/1990,420)
BAG, Entscheidung vom 02. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 (https://dejure.org/1990,420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterfallen der Tätigkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten unter den Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen - Ähnlichkeit der Tätigkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten mit der eines Arbeitnehmers - Wirtschaftliche Abhängigkeit und soziale ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 95
  • MDR 1991, 653
  • NZA 1991, 239
  • BB 1991, 419
  • afp 1991, 660
  • afp 1991, 662
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75

    Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht -

    Auszug aus BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90
    Dies reicht zur Annahme eines rechtlichen Interesses aus (vgl. BAGE 35, 239 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB), wofür auch, wie bei Rechtsstreitigkeiten über den Arbeitnehmerstatus, prozeßökonomische Gesichtspunkte (vgl. BAG Urteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 753/75 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit, m.w.N.) sprechen.
  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 222/75

    Zuständigkeit für Klage aus § 850h Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90
    Diese können dazu führen, daß die für einen Arbeitnehmer typische Notwendigkeit, seine Arbeitskraft zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz zu verwerten, nicht besteht (vgl. BGH Urteil vom 23. Februar 1977 - VIII ZR 222/75 - AP Nr. 15 zu § 850 h ZPO; Wiedemann/Stumpf, aaO, § 12 a Rz 32; Reichel/Ansey/Koberski, TVG, Stand September 1989, § 12 a Rz 11, 19; a.A. Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 12 a Rz 15).
  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt -

    Auszug aus BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90
    Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAGE 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch , 6. Aufl., § 9 I 1, S. 36).
  • BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61

    Arbeitnehmerähnliche Persönlichkeit - Beschäftigte in Heimarbeit -

    Auszug aus BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90
    Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAGE 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch , 6. Aufl., § 9 I 1, S. 36).
  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78

    Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen -

    Auszug aus BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90
    Das Bundesarbeitsgericht ist an die Annahme der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen durch das Landesarbeitsgericht gebunden (BAGE 32, 187, 188 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAGE 41, 328, 331 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979, zu I 2 der Gründe; BAGE 47, 138 = AP Nr. 4 zu § 850 ZPO; Germelmann/ Matthes/Prütting, ArbGG, § 73 Rz 21).
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78

    Eingruppierung: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90
    Dies reicht zur Annahme eines rechtlichen Interesses aus (vgl. BAGE 35, 239 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB), wofür auch, wie bei Rechtsstreitigkeiten über den Arbeitnehmerstatus, prozeßökonomische Gesichtspunkte (vgl. BAG Urteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 753/75 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit, m.w.N.) sprechen.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90
    Entgegen der Auffassung des Beklagten läßt sich aus dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die bei der Tarifauslegung maßgebend sind (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), nicht entnehmen, daß die Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung des Geltungsbereiches die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 a Abs. 1 Nr. 1 TVG, nach denen eine Person als arbeitnehmerähnlich anzusehen ist, verlangen und in Ziffer 2 und Ziffer 3.1 des Tarifvertrages nur im einzelnen die gesetzlichen Alternativen in § 12 a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) oder Buchstabe b) TVG konkretisieren.
  • BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68

    Theaterintendant - Arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90
    Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAGE 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch , 6. Aufl., § 9 I 1, S. 36).
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 535/82

    Stillschweigende Bejahung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für

    Auszug aus BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90
    Das Bundesarbeitsgericht ist an die Annahme der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen durch das Landesarbeitsgericht gebunden (BAGE 32, 187, 188 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAGE 41, 328, 331 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979, zu I 2 der Gründe; BAGE 47, 138 = AP Nr. 4 zu § 850 ZPO; Germelmann/ Matthes/Prütting, ArbGG, § 73 Rz 21).
  • BAG, 02.02.1983 - 5 AZR 1133/79

    Verfahrensrüge

    Auszug aus BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90
    Das Bundesarbeitsgericht ist an die Annahme der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen durch das Landesarbeitsgericht gebunden (BAGE 32, 187, 188 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAGE 41, 328, 331 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979, zu I 2 der Gründe; BAGE 47, 138 = AP Nr. 4 zu § 850 ZPO; Germelmann/ Matthes/Prütting, ArbGG, § 73 Rz 21).
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - zu B II der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 der Gründe) .

    (aaa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 c der Gründe) .

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

    Hinweis des Senats: Aufgabe von BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95 = AP TVG § 12a Nr. 1 = EzA TVG § 12a Nr. 1.

    Die Änderung erfolgte allein im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - (BAGE 66, 95).

    Die Tarifvertragsparteien geben damit zu erkennen, dass sie die Tatbestandsmerkmale der gesetzlichen Bestimmung im Einzelnen näher ausfüllen und damit gleichzeitig abschließend regeln wollen, wer unter den tariflichen Geltungsbereich nach Ziff. 1.1 TV 1996 fällt (so bereits für den TV 1977 BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95).

    b) Etwas anderes gilt entgegen der Revision auch nicht im Hinblick auf die Enstehungsgeschichte des Tarifvertrages vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - (BAGE 66, 95).

    a) Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1990 (- 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95) angenommen, durch § 12a TVG würde die Tarifautonomie auf arbeitnehmerähnliche Personen erstreckt.

    Er hat bestimmt, dass auch für den Kreis der arbeitnehmerähnlichen Personen Tarifverträge abgeschlossen werden können und diesen Personenkreis durch unbestimmte Rechtsbegriffe definiert (zum Begriff der sozialen Schutzbedürftigkeit als unbestimmten Rechtsbegriff auch BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95).

    Soweit sich aus der Entscheidung des Vierten Senats vom 2. Oktober 1990 (- 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95) etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht fest:.

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

    Das ist gegeben, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; 13. Dezember 1962 - 2 AZR 128/62 - BAGE 14, 17).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Hierfür sprechen auch ähnlich wie bei Rechtsstreitigkeiten über den Arbeitnehmerstatus, prozeßökonomische Gesichtspunkte (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Eine derartige Schutzbedürftigkeit setzt voraus, daß das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und daß die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAGE 12, 158; 14, 17; 66, 95; Hauck, ArbGG, § 5 Rdnr. 11).
  • LAG München, 19.07.2007 - 3 Sa 34/07

    Arbeitnehmerähnliche Person bei Rundfunkanstalt

    Im Gegensatz zum vom Bundesarbeitsgericht (BAG vom 02.10.1990 - 4 AZR 106/90) entschiedenen Fall sei er mehr als 20 Jahre fast ausschließlich für den Beklagten tätig gewesen im Rahmen von unregelmäßig wiederkehrenden großen Einzelaufträgen.

    Die Frage, ob die Tarifvertragsparteien befugt sind, den Kreis der Personen, für die ihnen die Tarifautonomie eingeräumt ist, über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus zu erweitern (grundsätzlich ablehnend BAG vom 02.10.1990 - 4 AZR 106/90; grundsätzlich bejahend BAG vom 15.02.2005 - 9 AZR 51/04), kann jedoch letzten Endes dahinstehen, weil der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen - ungeachtet seines missglückten Aufbaus und missverständlichen bzw. unklaren Inhalts - das gesetzliche Leitbild nicht verlässt.

    Der Kläger war in dem für die Zubilligung der Differenzvergütung nach Ziffer 4.3 des Tarifvertrages maßgebenden 5-Jahres-Zeitraum nach der soziologischen Typik der geleisteten Dienste (vergleiche BAG vom 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 mit weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtssprechung und der Literatur; ErfKomm/Franzen, 7. Aufl., § 12a TVG Rn. 5) nicht vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial bedürftig.

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Hierfür sprechen auch dann prozessökonomische Gründe (BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95) , wenn es nachfolgend doch noch zu Rechtsstreitigkeiten darüber kommen sollte, ob für einzelne Rechte und Pflichten die Tarifverträge der DT AG als günstigere einzelvertragliche Regelung anwendbar sind oder durch die haustarifvertragliche Regelung verdrängt werden.
  • VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96

    Rundfunkgebührenermittler haben keinen Arbeitnehmerstatus sondern sind

    Es hat dabei wiederum als wesentlich herausgestellt, dass der "Dienstnehmer" über den Umfang und Ablauf seines Arbeitseinsatzes selbst entscheiden könne und dies gerade für den Rundfunkgebührenbeauftragten im zugrunde liegenden Falle, der "an feste Arbeitszeiten nicht gebunden" war, bejaht (BAG, U. v. 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 -, BAG 66, 95).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat es für wesentlich in diesem Zusammenhang erachtet, dass nach dem Vertrag für den Rundfunkermittler eine Vergütung während der Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub) nicht gezahlt wird (BAG, U. v. 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 -, a.a.O.).

    Ein solches Rechtsverhältnis ist vom Typus her mit demjenigen eines Arbeitnehmers nicht vergleichbar (BAG, U. v. 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 -, a.a.O.).

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 820/09

    Arbeitnehmerähnliche Person - soziale Schutzbedürftigkeit

    Für die Beurteilung der sozialen Schutzbedürftigkeit kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ua. auf die weiteren Einkünfte abgestellt werden, und zwar unter dem Gesichtspunkt, ob die für einen Arbeitnehmer typische Notwendigkeit, seine Arbeitskraft zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz einzusetzen, für eine arbeitnehmerähnliche Person unter Berücksichtigung seiner gesamten Einkünfte noch in vergleichbarer Weise besteht (vgl. BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - juris Rn. 17, 20, BAGE 66, 95; kritisch hierzu Däubler/Reinecke TVG 2. Aufl. § 12a Rn. 53 ff.; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 12a Rn. 39a, 60) .
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Die Tätigkeit von Gebührenbeauftragten kann - je nach Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen - sowohl im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch im Rahmen von anderen Rechtsverhältnissen erbracht werden (BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95 = AP Nr. 1, EzA Nr. 1 zu § 12 a TVG).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03

    Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 135/08

    Überbrückungsgeld nach dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des NDR

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 873/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 707/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 496/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - arbeitnehmerähnliche Person - zwei

  • BAG, 04.11.1992 - 5 AZR 75/92

    Verjährung eines Anspruchs auf höhere Vergütung - Gleichbehandlung von

  • ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
  • LAG Köln, 06.05.2005 - 4 Ta 40/05

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

  • LAG Berlin, 07.10.2004 - 16 Sa 1388/04

    Urlaubsentgeltanspruch einer Volkshochschuldozentin

  • LAG Niedersachsen, 13.02.2012 - 8 Sa 263/11

    Anspruch aus einzelvertraglich vereinbarten tariflichen Bestimmungen nach

  • LAG Köln, 03.05.2002 - 10 Ta 16/02

    Rechtsweg, Arbeitnehmerähnliche Person, Berufssänger, Tonträgerproduktions- und

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 457/90

    Tarifkonkurrenz-Tarifpluralität bei Haustarifvertrag - Anwendung

  • ArbG Brandenburg, 30.08.2018 - 4 Ca 187/18
  • LAG Niedersachsen, 07.09.1990 - 3 (2) Sa 1791/89

    Wirksamkeit einer Kündigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung und die Zahlung

  • LAG Köln, 22.04.1999 - 10 Sa 722/97

    Arbeitnehmerähnliche Person; Rundfunk; Urlaubsanspruch

  • ArbG Hamburg, 07.01.2020 - 14 Ca 453/19
  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 17 Ta 12/96

    Annahme einer Arbeitnehmereigenschaft; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

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