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   BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90   

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https://dejure.org/1990,349
BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90 (https://dejure.org/1990,349)
BAG, Entscheidung vom 31.10.1990 - 4 AZR 114/90 (https://dejure.org/1990,349)
BAG, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 (https://dejure.org/1990,349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Manteltarifvertrag für Redakteure an Zeitschriften - Mehrarbeitsvergütung eines Redakteurs - Dienstreisen von Redakteuren - Regelmäßige arbeitstägliche Arbeitszeit - Vereinbarung einer Vergütungspauschale für das Überschreiten der Arbeitszeit - Konkretisierung von ...

  • archive.org
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Dienstreisezeiten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Auslegung eines Tarifvertrages entgegen seinem Wortlaut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Manteltarifvertrag für Redakteure an Zeitschriften vom 12.5.1987 (MTV 1987) § 9
    Berücksichtigung von Redaktionsversehen bei der Auslegung eines Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 177
  • NZA 1991, 201
  • BB 1991, 70
  • DB 1991, 607
  • ZUM 1991, 602
  • afp 1990, 334
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90
    Gerade dies erfordert die Berücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs, der auch für unbeteiligte Dritte, die tarifunterworfenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedenfalls objektiv erkennbar ist (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Dann aber ist nach der Senatsrechtsprechung auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags als Auslegungskriterien zurückzugreifen (BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Dies ist von entscheidender Bedeutung, weil wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Wille der Tarifvertragsparteien nur dann berücksichtigt werden kann, wenn er in den tariflichen Normen einen Niederschlag gefunden hat (Senat 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 -BAGE 66, 177, 181).
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei

    Es ist anerkannt, dass bei der Auslegung von Tarifverträgen eine Bindung an den möglichen Wortsinn eines Begriffs dann nicht besteht, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang das Vorliegen eines Redaktionsversehens ergibt (vgl. BAG 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 - BAGE 66, 177; JKOS/Krause 2. Aufl. § 4 Rn. 177; Thüsing/Braun/Wißmann Tarifrecht Kap. 4 Rn. 157; vgl. zu Gesetzen ebenso Wolff JZ 2012, 31, 33) .
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Allein der Umstand, dass die Tarifvertragsparteien einvernehmlich davon ausgehen, dass eine der Vertragsparteien zugleich in Vertretung für eine andere Person handelt, reicht nicht aus, wenn dies im Tarifwortlaut für die Normunterworfenen keinen hinreichend deutlichen Niederschlag gefunden hat und daher objektiv nicht erkennbar ist (vgl. dazu BAG 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 - BAGE 66, 177, 180; 7. August 2002 - 10 AZR 692/01 - zu II 3 der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 39 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 30).
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