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   BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18   

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BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18 (https://dejure.org/2018,50468)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2018 - 4 AZR 123/18 (https://dejure.org/2018,50468)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 (https://dejure.org/2018,50468)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 4 Abs. 1 TVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, §§ 145 ff. BGB, § 4 Abs. 3 TVG, § 293 ZPO, § 20 TVöD, § 12 MTV, § 12 C 1 MTV, § 13 MTV, § 1 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Darlegungslast beim Günstigkeitsvergleich zwischen zwei Tarifverträgen

  • bag-urteil.com

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • Wolters Kluwer

    Differenzierung zwischen einzelvertraglicher zeitdynamischer Bezugnahme auf Flächentarifverträge und einzelvertraglicher Bezugnahme auf Haustarifverträge; Grenzen der Auslegung einer Bezugnahmeklausel auf bestimmte Flächentarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel in einem Arbeitsvertrag

  • rewis.io

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4 Abs. 3 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Tarifrecht - Bezugnahmeklausel; Günstigkeitsvergleich; Darlegungslast

  • rechtsportal.de

    TVG § 4 Abs. 3 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Differenzierung zwischen einzelvertraglicher zeitdynamischer Bezugnahme auf Flächentarifverträge und einzelvertraglicher Bezugnahme auf Haustarifverträge

  • datenbank.nwb.de

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - und der spätere Haustarifvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - und der Günstigkeitsvergleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel

Besprechungen u.ä.

  • efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierungstarifvertrag: Verdrängung durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln durch BAG bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 543
  • BB 2019, 1723
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
    Durch die gerichtliche Entscheidung kann der Streit der Parteien über die - dynamische - Anwendbarkeit der Gehaltstarifverträge für den Hamburger Einzelhandel auf ihr Arbeitsverhältnis geklärt werden (zu diesem Erfordernis zB BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 16, BAGE 151, 221) .

    b) Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27, BAGE 151, 221) .

    Hängt es von dessen Umständen ab, ob die betreffende Regelung günstiger ist oder nicht (sog. ambivalente Regelung), ist keine "Günstigkeit" iSv. § 4 Abs. 3 TVG gegeben (sh. nur BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 ff., aaO) .

    Die Dauer der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung und das ihm dafür zustehende Arbeitsentgelt stehen als Teile der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten in einem engen, inneren sachlichen Zusammenhang (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 35 mwN, BAGE 151, 221) .

    (a) Zwischen Ansprüchen auf Arbeitsentgelt als Hauptleistungspflichten und einer Beschäftigungssicherung besteht nach ständiger Rechtsprechung nicht der erforderliche innere Zusammenhang (sh. nur BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 40, BAGE 151, 221; 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 1 b aa der Gründe, BAGE 91, 210) .

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Branchentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
    Die Angabe bezieht sich, wie sich aus der ergänzenden Regelung in Nr. 14 des Arbeitsvertrags ergibt, auf die Tarifverträge für den Hamburger Einzelhandel und damit auf den entsprechenden Flächentarifvertrag (vgl. insoweit BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 23) , dh.

    Da eine Branche regelmäßig eine Vielzahl von Unternehmen umfasst, ist unter einem Branchentarifvertrag üblicherweise ein Flächentarifvertrag zu verstehen (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 23) .

    Soweit vereinzelt gebliebenen Entscheidungen des Senats (BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 - Rn. 24; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - zu I 1 b bb (2) (a) der Gründe, BAGE 114, 186) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hat der Senat daran ausdrücklich nicht mehr festgehalten (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 27) .

    b) Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 30; 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27, BAGE 151, 221) .

    Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Senats auch einem Gewerkschaftsmitglied möglich, aufgrund einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Bezugnahmeregelung, die sich nicht auf den Haustarifvertrag erstreckt, sondern allein die maßgebenden Flächentarifverträge erfasst, dort geregelte günstigere Entgeltregelungen nach § 4 Abs. 3 TVG "trotz" normativer Geltung des Haustarifvertrags zu beanspruchen (zuletzt BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 21 ff., 28 ff. mwN) .

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
    Gewerkschaftsmitglieder - für die allein die Tarifvertragsparteien Inhaltsnormen iSd. § 1 Abs. 1 TVG vereinbaren können (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 27 mwN, BAGE 151, 235) - sind nach § 3 Abs. 1 TVG stets an die Normen eines für sie unmittelbar und zwingend geltenden Tarifvertrags (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) "gebunden".

    Die Tarifvertragsparteien einigen sich in den Verhandlungen über einen Haussanierungstarifvertrag, die von widerstreitenden Interessen bestimmt sind, regelmäßig im Wege eines Kompromisses (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 42, 44, BAGE 151, 235) .

    Deren Höhe bleibt selbst bei Berücksichtigung des erhöhten Anspruchs auf tarifliche Sonderzuwendung und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder nach A IV Abs. 2 Buchst. b Zukunfts-TV (dazu BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 28 ff. mwN, BAGE 151, 235; BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 -) sowie dem zusätzlichen Warengutschein, den der MTV nicht vorsieht, auf das jeweilige Jahr bezogen hinter derjenigen nach den Flächentarifverträgen für den Hamburger Einzelhandel zurück.

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
    Dabei ist durch Auslegung zu ermitteln, ob mit der tariflichen Sonderzahlung erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet werden soll, vergangenheits- und zukunftsbezogene Zwecke verknüpft werden (BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 25; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36 [zur Einordnung von § 20 TVöD]) oder ausschließlich arbeitsleistungsunabhängige Zwecke verfolgt werden (vgl. zu Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 12 ff.; 14. November 2012 - 10 AZR 3/12 - Rn. 18, 21) .

    Sollen (nur) andere Zwecke als die Vergütung der Arbeitsleistung verfolgt werden, muss sich dies deutlich aus der zugrunde liegenden Regelung ergeben (BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
    Dabei ist durch Auslegung zu ermitteln, ob mit der tariflichen Sonderzahlung erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet werden soll, vergangenheits- und zukunftsbezogene Zwecke verknüpft werden (BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 25; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36 [zur Einordnung von § 20 TVöD]) oder ausschließlich arbeitsleistungsunabhängige Zwecke verfolgt werden (vgl. zu Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 12 ff.; 14. November 2012 - 10 AZR 3/12 - Rn. 18, 21) .

    Dass - wie aus der Stichtagsregelung des § 13 A 1 MTV erkennbar ist - auch Betriebstreue honoriert werden soll, steht dem nicht entgegen (vgl. für § 20 TVöD BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36) .

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
    Eine solche Verknüpfung von einem festen Entgeltbetrag und dessen Bezeichnung als Tarifgehalt darf ein Arbeitnehmer redlicherweise dahingehend verstehen, der in der Klausel festgehaltene Betrag werde für die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht statisch sein, sondern solle sich entsprechend den Entwicklungen des maßgebenden Tarifvertrags verändern (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 46; 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 16 mwN) .

    Den Inhalt von Tarifverträgen, die "nur" arbeitsvertraglich in Bezug genommen worden sind, ermitteln die Gerichte für Arbeitssachen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht selbst (BAG 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 - Rn. 46; 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 25) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
    Die Klage ist als sog. Elementenfeststellungsklage (sh. nur BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 15, BAGE 138, 269) zulässig.

    Von einer Planwidrigkeit kann nur dann die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich wäre, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 24. August 2011 - 4 AZR 683/09 - Rn. 24; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27 mwN, BAGE 138, 269) .

  • ArbG Hamburg, 19.07.2017 - 22 Ca 373/16

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - dynamische Verweisung

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 25. Januar 2018 - 7 Sa 100/17 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juli 2017 - 22 Ca 373/16 - zurückgewiesen hat.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juli 2017 - 22 Ca 373/16 - insoweit abgeändert, als es die Klage abgewiesen hat.

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
    Für den so verstandenen Antrag besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche und noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende (st. Rspr., zB BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 16) besondere Feststellungsinteresse.

    Eine solche Verknüpfung von einem festen Entgeltbetrag und dessen Bezeichnung als Tarifgehalt darf ein Arbeitnehmer redlicherweise dahingehend verstehen, der in der Klausel festgehaltene Betrag werde für die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht statisch sein, sondern solle sich entsprechend den Entwicklungen des maßgebenden Tarifvertrags verändern (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 46; 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 16 mwN) .

  • BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18
    Deren Höhe bleibt selbst bei Berücksichtigung des erhöhten Anspruchs auf tarifliche Sonderzuwendung und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder nach A IV Abs. 2 Buchst. b Zukunfts-TV (dazu BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 28 ff. mwN, BAGE 151, 235; BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16 -) sowie dem zusätzlichen Warengutschein, den der MTV nicht vorsieht, auf das jeweilige Jahr bezogen hinter derjenigen nach den Flächentarifverträgen für den Hamburger Einzelhandel zurück.
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16

    Auslegung einer Klausel als kleine dynamische Bezugnahme bei

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 3/12

    Bonusanspruch - Insolvenzforderung

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 815/11

    Warengutschein

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 40/10

    Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 683/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel - ergänzende

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

  • BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 390/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05

    Einzelvertragliche Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede - Bindung des

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

  • LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17

    Feststellungsklage - Anwendung von Tarifverträgen für den Einzelhandel in Hamburg

  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

  • BAG, 23.02.2022 - 10 AZR 99/21

    Tarifliche Freistellungstage - Arbeitsunfähigkeit - Tarifauslegung - Metall- und

    Bei dem Zusatz im Antrag handelt es sich daher lediglich um ein Begründungselement, dem keine gesonderte Bedeutung zukommt (vgl. zB BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 16, BAGE 164, 345) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Aus der Zahlungspraxis der Beklagten ergab sich zudem, dass sie das Urlaubsgeld dem Grund und der Höhe nach unabhängig von der Urlaubsgewährung leisten werde (vgl. BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 43, BAGE 164, 345) .
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

    Die Entgeltbestimmungen sind allerdings nicht durch die in Nr. 1 des ursprünglichen Arbeitsvertrags vom 15. November 1979 enthaltene Bezugnahme auf die Entgeltbestimmungen der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (zur Auslegung einer solchen Regelung vgl. BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 20 mwN) zeitdynamisch anzuwenden.

    Eine solche Verknüpfung von einem festen Entgeltbetrag und dessen Bezeichnung als Tarifgehalt darf ein Arbeitnehmer redlicherweise dahingehend verstehen, der in der Klausel festgehaltene Betrag werde für die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht statisch sein, sondern solle sich entsprechend den Entwicklungen des maßgebenden Tarifvertrags ändern (BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 20; 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 46) .

    Bei der hier vorliegenden zeitdynamischen Bezugnahme auf Verbandstarifverträge werden ohne besondere Anhaltspunkte (sh. oben Rn. 29) Haustarifverträge nicht erfasst (vgl. BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 19 ff. mwN; 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 21 ff., BAGE 163, 175) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 308/19

    Lohnfortzahlung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG - Umfang der Darlegungslast - Vergütung

    Lediglich solche Sonderzahlungen, die ausschließlich andere als Vergütungszwecke verfolgen, müssten hier außer Betracht bleiben (vgl. BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 37, 41).
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

    Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen (st. Rspr., zB BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 34, BAGE 164, 345) .
  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 528/19

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - konstitutive Regelung - Tarifwechselklausel

    Überdies darf ein Arbeitnehmer eine solche Verknüpfung redlicherweise dahingehend verstehen, der in der Klausel festgehaltene Betrag werde für die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht statisch sein, sondern solle sich entsprechend den Entwicklungen des maßgebenden Tarifvertrags ändern (BAG 3. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 27 mwN; 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 20 mwN, BAGE 164, 345) .
  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    Von einer Planwidrigkeit kann nur dann die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich wäre, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (st. Rspr., zuletzt zB BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 24 f., BAGE 164, 345) .
  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18

    Urhebervergütung - Redakteure an Zeitschriften

    Die zusätzliche Vergütung nach § 12 Nr. 7 Abs. 2 MTV Zeitschriften bei weitergehender Nutzung stellt sich somit nicht als Gegenleistung zu der zu erbringenden Arbeitsleistung (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 37 ff. mwN) dar, sondern ist eine tarifvertraglich bestimmte besondere Vergütung für eine weitergehende Nutzung der Werke des Urhebers iSd. § 32 Abs. 4 UrhG.
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 1003/13

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Von einer Planwidrigkeit kann nur dann die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich wäre, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 25 mwN, BAGE 164, 345; ebenso im Ergebnis für den Fall der dynamischen Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen bei einem Betriebsübergang auf einen weltlichen Erwerber: BAG 21. Juni 2018 - 6 AZR 38/17 - Rn. 28 mwN; 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 - BAGE 161, 111) .

    Diese Regelungslücke ist jedoch nicht automatisch planwidrig (BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 27, BAGE 164, 345 [zum Verhältnis Flächentarifvertrag - Haustarifvertrag]) .

    Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen (st. Rspr., zB BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 34, BAGE 164, 345) .

  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 31/20

    Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer

    Eine Bezugnahmeklausel, die auf konkret bezeichnete Flächentarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung verweist, kann ohne besondere Anhaltspunkte nicht ergänzend dahin ausgelegt werden, sie erfasse auch später abgeschlossene Haustarifverträge (BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 22 ff., BAGE 164, 345) .

    Eine Branche umfasst regelmäßig eine Vielzahl von Unternehmen, sodass mit einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossene Tarifverträge nicht erfasst sind (BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 123/18 - Rn. 22, BAGE 164, 345) .

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 5 Sa 656/22

    Sanierungstarifvertrag; firmenbezogener Verbandstarifvertrag; Bezugnahmeklausel;

  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 68/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 464/18

    Bürgenhaftung nach dem AEntG für Beitragspflichten zu dem Urlaubskassensystem der

  • LAG Thüringen, 08.11.2022 - 1 Sa 257/20

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Differenzierungsklausel - Stichtagsregelung

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 286/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

  • BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 399/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 31/21

    Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 17/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2023 - 7 Sa 216/22

    Tarifliches Urlaubsgeld

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 343/21

    Energiekostenrabatt als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; tarifliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 400/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2023 - 6 Sa 277/22

    Befristung - Altersgrenzenregelung - Vollendung des 65. Lebensjahrs- Auslegung -

  • LAG Hamm, 07.02.2019 - 8 Sa 1027/18

    Optionskommune; Überleitung; Eingruppierung; Bezugnahmeklausel; Tarifbindung;

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2022 - 12 Sa 15/22

    Energiekostenrabatt für Arbeitnehmer im Ruhestand; Anteilige Freistellung von

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 126/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • LAG Köln, 16.04.2019 - 4 Sa 35/19

    Regelungen des Arbeitsvertrages als Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2023 - 6 Sa 237/22

    Provisionsabrede - Auslegung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Inhaltskontrolle

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2019 - 5 Sa 71/18

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - DRK-Arbeitsbedingungen Ost

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 264/21

    Umfang wöchentlicher Arbeitszeit - Höhe Bruttovergütung - Tarifwechsel auf

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 273/21

    Umfang der geschuldeten wöchentlichen Arbeitszeit - Höhe Bruttovergütung -

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 279/21

    Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 297/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Thüringen 1 Sa 279/21 v. 17.01.2023

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2023 - 6 Sa 308/22

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 285/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Thüringen 1 Sa 279/21 v. 17.01.2023

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