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   BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96   

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BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96 (https://dejure.org/1996,343)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1996 - 4 AZR 129/96 (https://dejure.org/1996,343)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 (https://dejure.org/1996,343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur außerordentlichen Kündigung von Tarifverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; TVG § 1
    Außerordentliche Kündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1, BGB § 626 Abs. 1
    Anerkennungstarifvertrag: Kein Ausschluß der außerordentlichen Tarifvertragskündigung, auch bei befristetem Firmentarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 28
  • MDR 1997, 656
  • NZA 1997, 830
  • BB 1997, 159
  • BB 1997, 792
  • DB 1997, 52
  • DB 1997, 782
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96
    Diese Verfahrensrüge ist im übrigen deshalb unzulässig, weil die Beklagte nicht präzise angegeben hat, zu welcher Behauptung das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme zu Unrecht unterlassen hat, in welchen Schriftsätzen die Beweismittel angegeben worden sind und was die Beweisaufnahme ergeben hätte (BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 130/90

    Unzulässige ARB-Kündigungsregelung

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96
    Es gilt der Grundsatz, daß jedes Dauerrechtsverhältnis auch ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage vorzeitig aus wichtigem Grund beendet werden kann (BGH NJW 1991, 1828, 1829; für die Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung einer Betriebsvereinbarung ebenso Beschluß des Ersten Senats vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96
    Es gilt der Grundsatz, daß jedes Dauerrechtsverhältnis auch ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage vorzeitig aus wichtigem Grund beendet werden kann (BGH NJW 1991, 1828, 1829; für die Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung einer Betriebsvereinbarung ebenso Beschluß des Ersten Senats vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96
    Das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Stellung der Tarifvertragsparteien im Rahmen der tariflichen Ordnung und der tariflichen Regelung (BAG Urteil vom 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - AP Nr. 1 zu § 8 TVG; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 9 Rz 6; vgl. auch Urteil des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969, mit insoweit zustimmender Anmerkung von Wiedemann).
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 409/95

    Beschränkung der Tarifzuständigkeit (OT-Mitgliedschaft)

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96
    Daher ist die Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG nicht geboten (vgl. dazu jüngst den Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 409/95 (A) -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 610/56
    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96
    Das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Stellung der Tarifvertragsparteien im Rahmen der tariflichen Ordnung und der tariflichen Regelung (BAG Urteil vom 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - AP Nr. 1 zu § 8 TVG; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 9 Rz 6; vgl. auch Urteil des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969, mit insoweit zustimmender Anmerkung von Wiedemann).
  • BAG, 14.02.1957 - 2 AZR 344/54

    Tarifvertrag - Behauptung einer Tarifvertragspartei - Fehlende Unterschrift -

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14. Februar 1957 - 2 AZR 344/54 - AP Nr. 1 zu § 32 AOG Weitergeltung von TV als TO).
  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 125/83

    Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses - Gewährung von Fahrkosten

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96
    Die Ungültigkeit der übrigen mit dem zwingenden Recht zu vereinbarenden Tarifnormen ist nur dann gegeben, wenn sie keine selbständige Bedeutung haben können oder wenn sie Teile einer Gesamtregelung sind, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlieren würde, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus (BAG Urteil vom 26. Juni 1985 - 7 AZR 125/83 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Teilnichtigkeit; Wiedemann/Stumpf, aaO, 5. Aufl., § 1 Rz 111; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 1 Rz 246; Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rz 251, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 710/95

    Fristlose Kündigung eines Firmentarifvertrages

    Der Senat hält daran fest, daß ein Tarifvertrag zwar außerordentlich kündbar ist, nach dem ultima-ratio-Grundsatz die Kündigung aber nur wirksam sein kann, wenn die kündigende Tarifvertragspartei die Möglichkeiten der tarifautonomen Anpassung als milderes Mittel ausgeschöpft hat (Bestätigung der Entscheidung des Senats vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen); dies gilt insbesondere, wenn der außerordentlich gekündigte Tarifvertrag eine Nachverhandlungs- oder Revisionsklausel enthält.

    Das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Stellung der Tarifvertragsparteien im Rahmen der tariflichen Ordnung und der tariflichen Regelung (Urteil des , Senats vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Kündigung zu Ziff. I 1 der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    2.1.1 Mit der außerordentlichen Kündigung eines Tarifvertrages, und zwar ebenfalls eines sog. Anerkennungstarifvertrages, hat sich der Senat in seinem bereits angeführten Urteil vom 18. Dezember 1996 (- 4 AZR 129/96 - aaO) befaßt.

    Der Streitfall erfordert jedoch - ebenso wie der der Entscheidung vom 18. Dezember 1996 (- 4 AZR 129/96 - aaO) zugrunde liegende Fall - nicht die Entscheidung dieser Fragen durch den Senat.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1996 (- 4 AZR 129/96 - aaO) entschieden hat, folgt aus dem ultima-ratio-Grundsatz, der die außerordentliche Kündigung von Dauerrechtsverhältnissen prägt, daß die außerordentliche Kündigung des Tarifvertrages nur wirksam ist, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Unzumutbarkeit zu beseitigen.

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Eine außerordentliche Kündigung ist wegen der Rechtsnatur eines Tarifvertrags als Dauerrechtsverhältnis selbst dann möglich, wenn der Tarifvertrag befristet ist (BAG 18. Februar 1998 - 4 AZR 363/96 - BAGE 88, 81, zu II 1.1 der Gründe; 18. Juni 1997 - 4 AZR 710/95 - AP TVG § 1 Kündigung Nr. 2 = EzA TVG § 1 Fristlose Kündigung Nr. 3, zu II 2.1.1 der Gründe; 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - BAGE 85, 28, zu II 2.3 der Gründe).

    Sollte der Entgeltfirmentarifvertrag ähnliche Nachverhandlungsobliegenheiten wie § 20 Abs. 3 und 4 FTV ATZ enthalten, ist darüber zu befinden, ob es mildere Mittel als eine außerordentliche Kündigung gegeben hätte (vgl. BAG 18. Juni 1997 - 4 AZR 710/95 - AP TVG § 1 Kündigung Nr. 2 = EzA TVG § 1 Fristlose Kündigung Nr. 3, zu II 2.1.4 der Gründe; 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - BAGE 85, 28, zu II 2.3 der Gründe).

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 363/96

    Außerordentliche Kündigung eines Verbandstarifvertrages

    Fortführung der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und vom 18. Juni 1997 - 4 AZR 710/95 - AP Nr. 1, 2 zu § 1 TVG Kündigung zur außerordentlichen Kündigung eines Tarifvertrages.

    Das für den Antrag zu 1) erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) ergibt sich aus der Stellung der Tarifvertragsparteien (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies hat der Senat in seinem bereits genannten Urteil vom 18. Dezember 1996 (- 4 AZR 129/96 - aaO) entschieden.

    Danach sei ein Tarifvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündbar, wenn Tatsachen vorlägen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertrages nicht zugemutet werden könne (dem zustimmend Löwisch in der Anm. zu dem Urteil des Senats vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - aaO).

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95

    Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Zum anderen ist aber auch gewährleistet, daß nicht ein Rechtszustand, der durch den Wegfall einer Tarifvertragspartei entstanden ist, fortbesteht, will man nicht in der Mitteilung der Verbandsauflösung zugleich eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung der Tarifverträge sehen, die zwar im vorliegenden Fall sogar erfolgt ist und jedenfalls als ordentliche - Tatsachen, die für eine wirksame außerordentliche Kündigung eines Tarifvertrages im Sinne der Rechtsprechung des Senats stehen, vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sind nicht vorgetragen - zum 30. Juni 1994 gewirkt hätte, hätte nicht ihrerseits die IG Metall am 21. Dezember 1993 u.a. den ETV zum 31. März 1994 gekündigt, so daß von daher auch bei Annahme der Geltung des § 3 Abs. 3 TVG im Falle der Verbandsauflösung die Tarifbindung per 31. März 1994 geendet hätte, also nur die Monate Februar und März 1994 von der Tarifbindung noch abgedeckt gewesen wären, für die der Kläger Differenzbeträge verlangt.
  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Selbst wenn bei Tarifabschluss am 19. Dezember 2003 noch keine Vollmacht vorgelegen haben sollte, wäre eine Genehmigung des Tarifvertragsabschlusses durch die nunmehr erfolgte Bestätigung (Bl. 601 d.A.) sowie seit Dezember 2003 erfolgte Anwendung des Tarifvertrags anzunehmen (vgl. BAG Urteil vom 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - NZA 2008, 893; BAG Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - NZA 1997, 830).

    Besteht die dringende Notwendigkeit der Anpassung eines Tarifvertrags während seiner Laufzeit, trifft die Tarifpartner sogar eine Nachverhandlungsobliegenheit (bevor eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen kann, s. BAG Urteil vom 18. Dezember 1998 - 4 AZR 129/96 - NZA 1997, 830).

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

    Selbst wenn es hieran, wie der Kläger gemeint hat, gefehlt haben sollte, wäre angesichts der mit gewerkschaftlichem Schreiben vom 18. Juli 2008 ausdrücklich bestätigten Abschlussvollmacht und der Tatsache, dass der Tarifvertrag seit dem Jahr 2003 ohne erkennbare Beanstandung seitens der Tarifvertragsparteien Anwendung gefunden hat, zumindest von einer Genehmigung durch ver.di auszugehen (vgl. dazu BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - Rn. 18, BAGE 125, 169; 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - zu II 1.1.2 der Gründe mwN, BAGE 85, 28) .
  • LAG Hessen, 29.04.2009 - 18 Sa 1196/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Selbst wenn bei Tarifabschluss am 19. Dezember 2003 noch keine Vollmacht vorgelegen haben sollte, wäre eine Genehmigung des Tarifvertragsabschlusses durch die nunmehr erfolgte Bestätigung (Bl. 299 d.A.) sowie die seit Dezember 2003 erfolgte Anwendung des Tarifvertrags anzunehmen (vgl. BAG Urteil vom 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - NZA 2008, 893; BAG Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - NZA 1997, 830).

    Besteht die dringende Notwendigkeit der Anpassung eines Tarifvertrags während seiner Laufzeit, trifft die Tarifpartner sogar eine Nachverhandlungsobliegenheit (bevor eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen kann, s. BAG Urteil vom 18. Dezember 1998 - 4 AZR 129/96 - NZA 1997, 830).

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1188/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Selbst wenn bei Tarifabschluss am 19. Dezember 2003 noch keine Vollmacht vorgelegen haben sollte, wäre eine Genehmigung des Tarifvertragsabschlusses durch die nunmehr erfolgte Bestätigung (Bl. 577d.A.) sowie seit Dezember 2003 erfolgte Anwendung des Tarifvertrags anzunehmen (vgl. BAG Urteil vom 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - NZA 2008, 893; BAG Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - NZA 1997, 830).

    Besteht die dringende Notwendigkeit der Anpassung eines Tarifvertrags während seiner Laufzeit, trifft die Tarifpartner sogar eine Nachverhandlungsobliegenheit (bevor eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen kann, s. BAG Urteil vom 18. Dezember 1998 - 4 AZR 129/96 - NZA 1997, 830).

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 996/06

    Tarifvertrag - Stellvertretung - Teilnichtigkeit

    cc) Der Vortrag des Klägers zur Genehmigung des Tarifabschlusses durch die Beklagte, durch die ein zunächst schwebend unwirksamer Tarifvertrag rückwirkend wirksam würde (Senat 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - BAGE 85, 28, 38; Däubler/Reim TVG 2. Aufl. § 1 Rn. 122; Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 1 Rn. 492; Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 190), ist aus denselben Gründen unzureichend.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - L 16 AL 147/11

    Arbeitslosenversicherung

    Zwar ist auch eine außerordentliche Kündigung eines Tarifvertrages grundsätzlich zulässig (zur Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung eines - wie hier gem. § 9 des Sanierungstarifvertrages befristeten - Tarifvertrages vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 129/96 (juris)).

    Hierbei gilt der Grundsatz, dass jedes Dauerschuldverhältnis auch ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage vorzeitig aus wichtigem Grund beendet werden kann (BGH NJW 1991, 1828, 1829; für die Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung einer Betriebsvereinbarung vgl. BAG, Beschluss vom 28.04.1992 - 1 ABR 68/91; BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 129/96 (juris)).

    An die Voraussetzungen des wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung eines Tarifvertrages sind nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung strenge Anforderungen zu stellen (BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O. (juris Rn. 59 m.w.N. zur Literatur)).

  • LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1922/07

    Zulässigkeit der Ablösung eines vor dem Betriebsübergang normativ geltenden

  • LAG Hessen, 26.05.2014 - 17 Sa 1111/13

    Zur Frage der geschuldeten Arbeitszeit bei weiteren Betriebsübergängen innerhalb

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09

    Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 17.03.2009 - 4 TaBV 168/08

    Altersdiskriminierung durch eine Höchsteinstiegsaltersgrenze -

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 545/95
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 937/08

    Änderungskündigung

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 1045/08

    Änderungskündigung

  • LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV für die Angestellten in der Beton- und

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 12 Sa 540/19

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

  • ArbG Stuttgart, 11.04.2011 - 16 Ca 10111/10

    Hinsichtlich des Vorliegens eines Mangels oder der Ordnungsgemäßheit einer

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 66/10

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Überleitungstarifvertrag

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 114/10

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Überleitungstarifvertrag

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 1218/09

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Überleitungstarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 8 Sa 106/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 285/10

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Überleitungstarifvertrag

  • LAG Düsseldorf, 07.05.1997 - 12 Sa 252/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV Bäckerhandwerk NRW

  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.1998 - 5 Sa 106/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 115/10

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Überleitungstarifvertrag

  • LAG Hessen, 05.04.2012 - 9 Sa 1748/11

    Fristlose Kündigung - Tarifvertrag - Feststellungsklage - Verwirkung

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2007 - 11 Sa 1275/07
  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 8 Sa 16/98
  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 8 Sa 16/98

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 1 Sa 7/97

    Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 % der regelmäßigen Vergütung bei

  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 15 Sa 64/97

    Nachwirkung von Rechtsnormen eines Tarifvertrages; Konsequenzen der Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.1997 - 8 Sa 69/97

    Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 % der regelmäßigen Vergütung bei

  • LAG Hessen, 22.10.1998 - 12 Sa 382/97
  • LAG Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 8 Sa 126/97

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 Prozent der regelmäßigen

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 4 Sa 72/97

    Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 % der regelmäßigen Vergütung bei

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 4 Sa 83/97

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 % der regelmäßigen Vergütung;

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