Rechtsprechung
   BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 138/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1966
BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 138/90 (https://dejure.org/1990,1966)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 4 AZR 138/90 (https://dejure.org/1990,1966)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 (https://dejure.org/1990,1966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Zulage wegen herausragender Leistungen und besonderer Zuverlässigkeit einer Schreibkraft - Umfang des Ermessens eines Arbeitgebers bei der Gewährung von Zulagen - Anforderungen an die Tarifgebundenheit einer tarifvertraglichen Protokollnotiz - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulagen im Schreibdienst

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23 Zulagen VergGr. VII; Protokollnotiz Nr. 4 zum Teil II, Abschn. N, Unterabschn. I der Anlage 1a zum BAT
    Einseitige Leistungsbestimmung: Gewährung einer Zulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 238 (Ls.)
  • BB 1991, 419
  • DB 1991, 974
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 138/90
    Dabei entspricht eine Entscheidung der Billigkeit, wenn sie alle wesentlichen Umstände und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt (BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk m. w. N.).

    Die Ermessensausübung durch den Arbeitgeber unterliegt der gerichtlichen Kontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB, wobei auch dem Revisionsgericht ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zusteht (BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BGH Urteil vom 21. März 1961 - I ZR 133/59 - AP Nr. 19 zu § 612 BGB).

    Als Umstände, die vom Arbeitgeber bei seiner Entscheidung über die Gewährung der Zulage im Rahmen billigen Ermessens berücksichtigt werden können, kommen auf seiten des Angestellten zum Beispiel eine besondere Kontinuität der Leistungen oder soziale Zwänge, auf seiten des Arbeitgebers zum Beispiel Haushaltsgesichtspunkte (vgl. BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk), in Betracht.

  • BGH, 21.03.1961 - I ZR 133/59
    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 138/90
    Die Ermessensausübung durch den Arbeitgeber unterliegt der gerichtlichen Kontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB, wobei auch dem Revisionsgericht ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zusteht (BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BGH Urteil vom 21. März 1961 - I ZR 133/59 - AP Nr. 19 zu § 612 BGB).
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Ansonsten entspricht es dem üblichen Tarifverständnis, dass durch die Verwendung des Begriffs "kann" eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen eröffnet wird (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 2 b der Gründe; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a cc (2) der Gründe, BAGE 104, 55; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 -) .

    (1) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass eine angespannte Haushaltslage im Rahmen des personalwirtschaftlichen Ermessens zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 13. Dezember 2001 - 8 AZR 94/01 - zu B IV 2 b cc der Gründe; 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - zu B II 4 e cc der Gründe; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 -) .

  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies

    (1) Räumen Tarifnormen einer dritten Person, zumeist dem Arbeitgeber, ein Leistungsbestimmungsrecht ein, so ist die Leistungsbestimmung in aller Regel nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vorzunehmen (BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 und 5 AZR 195/83 - AP TVG § 4 Bestimmungsrecht Nr. 1 und 2; BAG 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7 Rn. 17; Erfurter Kommentar-Franzen, 12. Auflage, § 1 TVG Rn. 70).

    Auch wenn das Tatbestandsmerkmal "verfügbare Haushaltsmittel" anders als in § 27 Abschn. C BAT in § 16 Abs. 5 TV-L nicht mehr genannt ist, können Haushaltsgesichtspunkte bei der Entscheidung nach § 315 BGB Berücksichtigung finden (BAG 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7).

  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

    Auf eine solche einseitige Bestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts § 315 BGB anzuwenden (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 9 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 4, zu B II 2 e bb der Gründe; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7; 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 1 zu EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 99, zu I der Gründe).
  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 401/11

    Besitzstandswahrung für Leistungszulage

    Der Arbeitgeber hatte also die Entscheidung, ob er die Zulage gewähren wollte und ob er sie weiterzahlen wollte, nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB zu treffen (zu den dabei zu beachtenden Anforderungen vgl. BAG 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7) .
  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2008 - 15 Ca 2035/08

    Keine Zulage für Fahrerin des Finanzministers

    § 16 Rdnr. 58; zur Regelung im BAT : BAG, Urteil vom 17.10.1990 - 4 AZR 138/90 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Dabei entspricht eine Entscheidung der Billigkeit, wenn sie alle wesentlichen Umstände und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt (BAG, Urteil vom 17.10.1990 - 4 AZR 138/90 - AP Nr. 7 zu.

  • LAG Hessen, 07.09.2001 - 2 Sa 1776/00

    Anerkennung von bei der Bundeswehr absolvierten Beschäftigungszeiten bei Aufnahme

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Düsseldorf, 14.07.1997 - 18 Sa 596/97

    Sozialplan: Abfindungsanspruch bei Eigenkündigung - Darlegungslast des

    Ist aber in einem Tarifvertrag vorgesehen, dass der Arbeitgeber bestimmte Leistungen gewähren kann, so steht dem Arbeitgeber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 BGB zu, d.h. er hat seine Entscheidung nach billigem Ermessen zu treffen (vgl. BAG v. 17.10.1990 - 4 AZR 138/90 - DB 1991 S. 974).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.1994 - 14 Sa 104/93

    Anspruch auf Gewährung einer außertariflichen Zulage; Zivile Arbeitskräfte bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2008 - 7 Ca 1545/08

    Zuschlag, biiliges Ermessen, Lehrer

    Sowohl die Entscheidung, ob eine Zulage gewährt wird, als auch die Entscheidung, in welcher Höhe die Zulage gewährt wird, ist nach billigem Ermessen zu treffen (vgl. etwa BAG 17.10.1990 - 4 AZR 138/90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht