Rechtsprechung
   BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2733
BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09 (https://dejure.org/2010,2733)
BAG, Entscheidung vom 25.08.2010 - 4 AZR 14/09 (https://dejure.org/2010,2733)
BAG, Entscheidung vom 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 (https://dejure.org/2010,2733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • openjur.de

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • Bundesarbeitsgericht

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 20 Abs 1 TV-L, § 21 Abs 1 TVÜ-L
    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 20 Abs 1 TV-L, § 21 Abs 1 TVÜ-L
    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel; Lückenschließung durch ergänzende Vertragsauslegung bei Tarifsukzession

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • ra.de
  • rewis.io

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel; Lückenschließung durch ergänzende Vertragsauslegung bei Tarifsukzession; Hypothetischer Wille der Tarifparteien bezüglich der Vereinbarung der Anwendung von TV-Ärzte/TdL bzw. TV-L

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung vertraglicher Bezugnahmeklausel ? Erstreckung auf ersetzende Tarifregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 358
  • NZA-RR 2011, 248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
    Dabei kann es dahinstehen, ob dies bereits die Auslegung der Bezugnahmeklausel ergibt (zu den Maßstäben s. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2010, 481) , die nicht nur den "jeweiligen BAT" benennt (so in den Entscheidungen des Senats 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - ZTR 2010, 481; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 24; ebenso 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , sondern auch die "ändernden" Tarifverträge, wie es das Landesarbeitsgericht angenommen hat.

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23 mwN, ZTR 2010, 481; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 23) .

    Es sind die Nachfolgetarifverträge zum BAT an dessen Stelle getreten (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 27 mwN, ZTR 2010, 481; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 43) .

    b) Die mit der Ersetzung des BAT und der ihn ergänzenden und ändernden Tarifverträge spätestens am 1. November 2006 entstandene nachträgliche Regelungslücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen (zu den Maßstäben der ergänzenden Vertragsauslegung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31 mwN, ZTR 2010, 481) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BAT reformiert und ihm einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 34 f. mwN, ZTR 2010, 481; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 43) .

    (1) Ausgehend vom Sinn und Zweck einer Inbezugnahme tariflicher Regelungen, am öffentlichen Dienst orientierte Arbeitsbedingungen zu schaffen, weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 39 mwN, ZTR 2010, 481) .

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
    Dabei kann es dahinstehen, ob dies bereits die Auslegung der Bezugnahmeklausel ergibt (zu den Maßstäben s. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2010, 481) , die nicht nur den "jeweiligen BAT" benennt (so in den Entscheidungen des Senats 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - ZTR 2010, 481; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 24; ebenso 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , sondern auch die "ändernden" Tarifverträge, wie es das Landesarbeitsgericht angenommen hat.

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23 mwN, ZTR 2010, 481; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 23) .

    Es sind die Nachfolgetarifverträge zum BAT an dessen Stelle getreten (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 27 mwN, ZTR 2010, 481; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 43) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BAT reformiert und ihm einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 34 f. mwN, ZTR 2010, 481; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 43) .

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet aus den vorgenannten Gründen (unter [a]) jedenfalls nicht deshalb aus, weil verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, welche Regelung die Parteien getroffen hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten (dazu BAG 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 51, NZA-RR 2007, 549; allgemeine Meinung, vgl. auch BGH 30. März 1990 - V ZR 113/89 - zu 3 der Gründe, BGHZ 111, 110) .
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet aus den vorgenannten Gründen (unter [a]) jedenfalls nicht deshalb aus, weil verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, welche Regelung die Parteien getroffen hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten (dazu BAG 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 51, NZA-RR 2007, 549; allgemeine Meinung, vgl. auch BGH 30. März 1990 - V ZR 113/89 - zu 3 der Gründe, BGHZ 111, 110) .
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
    Diese Auslegungsregel wendet der Senat aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (grdl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; s. weiterhin 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 64 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41 ; 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 48 f. mwN, AP TVG § 3 Nr. 45 = EzA TVG § 3 Nr. 32; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 17 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 70 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 43 ) .
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
    Soweit der Kläger sein Begehren in den Vorinstanzen neben der arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auch auf die Nachwirkung tariflicher Normen sowie auf die Sicherungsvereinbarung und damit auf zwei weitere selbständige Streitgegenstände gestützt hat (vgl. st. Rspr., BAG 11. Mai 2005 - 4 AZR 315/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 114, 332; weiterhin 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 18, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 64, AP TVG § 1 Nr. 43 = EzA ZPO 2002 § 259 Nr. 1) , hat er seine Revision in zulässiger Weise auf einen Anspruch aus der vertraglichen Bezugnahmeklausel in § 2 des Arbeitsvertrages beschränkt.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
    Der Senat hat entsprechende Klauseln wiederholt als Gleichstellungsabreden ausgelegt (vgl. zB 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2008 - 6 Sa 228/08

    Zuwendung, Tarifvertrag, ersetzender, Bezugnahmeklausel, Auslegung

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12. November 2008 - 6 Sa 228/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
    Dabei kann es dahinstehen, ob dies bereits die Auslegung der Bezugnahmeklausel ergibt (zu den Maßstäben s. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2010, 481) , die nicht nur den "jeweiligen BAT" benennt (so in den Entscheidungen des Senats 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - ZTR 2010, 481; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 24; ebenso 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , sondern auch die "ändernden" Tarifverträge, wie es das Landesarbeitsgericht angenommen hat.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
    Diese Auslegungsregel wendet der Senat aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (grdl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; s. weiterhin 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 64 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41 ; 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 48 f. mwN, AP TVG § 3 Nr. 45 = EzA TVG § 3 Nr. 32; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 17 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 70 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 43 ) .
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 315/04

    Betriebsübergang - ver. di - Gründung - Tarifwechsel

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08

    Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

    Der Umfang, in dem das Berufungsurteil mit der Revision angefochten ist, bestimmt sich nach dem Begehren des Revisionsklägers, das entsprechend § 133 BGB (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 15) unter Berücksichtigung seines Revisionsantrags und der innerhalb der Frist zur Begründung der Revision eingegangenen Revisionsbegründung (vgl. § 551 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) auszulegen ist, wenn ein Revisionsantrag - wie hier - erstmals mit der Revisionsbegründung formuliert wird (vgl. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 12) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) enthält jedenfalls hinsichtlich der streitgegenständlichen Vergütungsregelungen eine zeitdynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT/VKA und nach Absatz 2 der Vertragsbestimmung auch ihn ergänzende Tarifverträge erfasst.

    Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Klausel noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21 sowie 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 24) .

    Ausgehend von einem solchen - allerdings noch festzustellenden - Regelungszweck wäre dies nicht der TV-Ärzte/VKA, der nach seinem § 1 Abs. 1 Satz 1 lediglich für Ärztinnen und Ärzte Regelungen trifft, sondern der TVöD/VKA, weil er sowohl nach seinem fachlichen als auch nach seinem persönlichen Geltungsbereich in der Lage ist, für die Gesamtheit der im Betrieb der Beklagten beschäftigten Arbeitnehmer den verfolgten Zweck zu gewährleisten (so bereits BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 246/10

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 24 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283 ) enthält eine dynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT und die ihn ergänzenden Tarifverträge erfasst, wozu auch der TV-Urlaubsgeld und der TV-Zuwendung in ihrer jeweils geltenden Fassung gehören.

    aa) Dabei kann es dahinstehen, ob bereits die Auslegung der Bezugnahmeklausel, die nicht nur den "jeweiligen BAT" nennt (so in den Entscheidungen des Senats 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283 ; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 24, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; ebenso 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , sondern neben den "ergänzenden" auch die "ändernden" Tarifverträge, zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge zum BAT - dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L)  - führt (so Henssler/Seidensticker RdA 2011, 247, 249 mit dem zutreffenden Hinweis, dass die Neubezeichnungen im Wesentlichen der Zusammenführung der vormals getrennten Tarifregelungen für Arbeiter und Angestellte geschuldet sind; offengelassen in BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Klausel noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Dies wären vorliegend zumindest die Tarifregelungen für den öffentlichen Dienst gewesen, die den BAT und die ihn ergänzenden Tarifverträge ersetzten (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 ff. mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 24 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) enthält eine dynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT und zunächst die ihn ergänzenden Tarifverträge erfasst, wozu auch der TV-Urlaubsgeld und der TV-Zuwendung in ihrer jeweils geltenden Fassung gehören.

    a) Dabei kann es dahinstehen, ob bereits die Auslegung der Bezugnahmeklausel, die nicht nur den "jeweiligen BAT" nennt (so in den Entscheidungen des Senats 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283 ; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 24, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; ebenso 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , sondern neben den "ergänzenden" auch die "ändernden" Tarifverträge, zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge zum BAT - dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L)  - führt (so Henssler/Seidensticker RdA 2011, 247, 249 mit dem zutreffenden Hinweis, dass die Neubezeichnungen im Wesentlichen der Zusammenführung der vormals getrennten Tarifregelungen für Arbeiter und Angestellte geschuldet sind; offengelassen in BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Klausel noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Dies wären vorliegend zumindest die Tarifregelungen für den öffentlichen Dienst gewesen, die den BAT und die ihn ergänzenden Tarifverträge ersetzten (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 ff. mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 24 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) enthält eine dynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT und die ihn ergänzenden Tarifverträge erfasst, wozu auch der TV-Urlaubsgeld und der TV-Zuwendung in ihrer jeweils geltenden Fassung gehören.

    Dabei kann es dahinstehen, ob bereits die Auslegung der Bezugnahmeklausel, die nicht nur den "jeweiligen BAT" nennt (so in den Entscheidungen des Senats 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283 ; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 24, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; ebenso 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , sondern neben den "ergänzenden" auch die "ändernden" Tarifverträge, zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge zum BAT - dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L)  - führt (so Henssler/Seidensticker RdA 2011, 247, 249 mit dem zutreffenden Hinweis, dass die Neubezeichnungen im Wesentlichen der Zusammenführung der vormals getrennten Tarifregelungen für Arbeiter und Angestellte geschuldet sind; offengelassen in BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Klausel noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Dies wären vorliegend zumindest die Tarifregelungen für den öffentlichen Dienst gewesen, die den BAT und die ihn ergänzenden Tarifverträge ersetzten (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 ff. mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Auch wenn der Senat weiterhin zu Gunsten des Klägers davon ausgeht, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Bezugnahmeregelung erfasse auch den TV-L als einen neben dem TV-Ärzte/TdL den BAT ersetzenden Tarifvertrag (offengelassen in BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 33 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) , kann der Kläger weder eine Vergütung nach der Entgeltgruppe Ä 3, Stufe 3 TV-L noch nach der Entgeltgruppe Ä 2 TV-L beanspruchen.
  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession -

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 39, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 30, ZTR 2011, 152) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 393/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - ergänzende Vertragsauslegung

    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) enthält jedenfalls hinsichtlich der streitgegenständlichen Vergütungsregelungen eine zeitdynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT/VKA und nach Absatz 2 der Vertragsbestimmung auch ihn ergänzende Tarifverträge erfasst.

    Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Klausel noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21 sowie 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 24) .

    Ausgehend von einem solchen - allerdings noch festzustellenden - Regelungszweck wäre dies nicht der TV-Ärzte/VKA, der nach seinem § 1 Abs. 1 Satz 1 lediglich für Ärztinnen und Ärzte Regelungen trifft, sondern der TVöD/VKA, weil er sowohl nach seinem fachlichen als auch nach seinem persönlichen Geltungsbereich in der Lage ist, für die Gesamtheit der im Betrieb der Beklagten beschäftigten Arbeitnehmer den verfolgten Zweck zu gewährleisten (so bereits BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 395/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - ergänzende Vertragsauslegung

    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) enthält jedenfalls hinsichtlich der streitgegenständlichen Vergütungsregelungen eine zeitdynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT/VKA und nach Absatz 2 der Vertragsbestimmung auch ihn ergänzende Tarifverträge erfasst.

    Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Klausel noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21 sowie 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 24) .

    Ausgehend von einem solchen - allerdings noch festzustellenden - Regelungszweck wäre dies nicht der TV-Ärzte/VKA, der nach seinem § 1 Abs. 1 Satz 1 lediglich für Ärztinnen und Ärzte Regelungen trifft, sondern der TVöD/VKA, weil er sowohl nach seinem fachlichen als auch nach seinem persönlichen Geltungsbereich in der Lage ist, für die Gesamtheit der im Betrieb der Beklagten beschäftigten Arbeitnehmer den verfolgten Zweck zu gewährleisten (so bereits BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main - 8 Sa 537/13 - v. 10.12.2013

    Dies macht deutlich, dass der TVöD-VKA und mit ihm auch der TVÜ-VKA nach Auffassung der ihn schließenden Tarifvertragsparteien grundsätzlich an die Stelle des BMT-G II treten sollten (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 22, BAGE 130, 286; BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 109/10

    Betriebsrentenanpassung - (ergänzende) Auslegung einer vertraglichen

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2011 - 16 Sa 1570/10

    Nettolohnvereinbarung bei Wechsel der Steuerklasse; Zahlungsklage einer

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 386/13

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 953/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 978/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 46/10

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2011 - 2 Sa 133/10

    Tarifgeltung bei Betriebsübergang - Auslegung einer Bezugnahmeklausel -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 9 Sa 57/13
  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 954/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten

  • LAG Hessen, 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 540/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 1147/10

    Eingruppierung eines leitenden Sportlehrers (in der Truppe) der Bundeswehr

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2011 - 2 Sa 228/10

    Tarifgeltung bei Betriebsübergang - Auslegung einer Bezugnahmeklausel -

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 955/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 956/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2011 - 9 Sa 147/11

    Dynamische Bezugnahme auf TVöD - Altfall - Gleichstellungsabrede - Eingruppierung

  • LAG Hessen, 02.09.2011 - 3 Sa 1606/10

    Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 9 Sa 56/13

    Anwendbarkeit tarifvertraglicher Vergütungsregelungen durch betriebliche Übung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2011 - 2 Sa 237/10

    Tarifgeltung bei Betriebsübergang - Auslegung einer Bezugnahmeklausel -

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 539/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Köln, 11.01.2011 - 12 Sa 807/10

    Unterhaltsgeld für Familienangehörige eines Entwicklungshelfers; unbegründete

  • LAG München, 24.10.2012 - 4 Sa 502/12

    "Sportlehrer an Bundeswehrschulen", Höhergruppierung

  • LAG Thüringen, 17.03.2011 - 3 Sa 268/10

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel bei Betriebsveräußerung; Feststellungsklage zur

  • LAG Thüringen, 17.03.2011 - 3 Sa 4/11

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel bei Betriebsveräußerung; Feststellungsklage zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht