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   BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 149/07   

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BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 149/07 (https://dejure.org/2008,4258)
BAG, Entscheidung vom 09.04.2008 - 4 AZR 149/07 (https://dejure.org/2008,4258)
BAG, Entscheidung vom 09. April 2008 - 4 AZR 149/07 (https://dejure.org/2008,4258)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nachteilsausgleich zum Ortszuschlag nach § 29B des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-TV); Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages

  • Judicialis

    DRK-TV § 29B Abs. 7; ; BBesG 1975 § 6; ; BBesG 1975 § 40 Abs. 5 Satz 1; ; BBesG nF § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung DRK-Tarifvertrag; Reduzierung des Ortszuschlages bei Beschäftigung; des Ehegatten im öffentlichen Dienst; Nachteilsausgleich bei hälftiger Beschäftigung beider Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 866/06

    Ortszuschlag bei Doppelverdienerehe

    Auszug aus BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 149/07
    b) In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat in dem Urteil vom 14. November 2007 (- 4 AZR 866/06 -) entschieden, dass durch § 29B Abs. 7 Satz 3 DRK-TV die Nachteile ausgeglichen werden sollen, die der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten nach § 29B Abs. 7 Satz 1 DRK-TV durch die pauschale Rückstufung des Ortszuschlages nach Stufe 1 entstehen.

    Damit werden die Arbeitgeber der Ehegatten gleichzeitig insoweit entlastet, dass sie zusammengerechnet den Ortszuschlag als tarifliche Sozialleistung nur einmal in voller Höhe zahlen müssen (vgl. dazu im Einzelnen Senat 14. November 2007 - 4 AZR 866/06 - Rn. 18 ff.).

    Der Nachteilsausgleich ist danach nicht, wie der Beklagte meint, auf die in der Fußnote geregelte Fallkonstellation beschränkt, in denen der Ortszuschlag des im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten des DRK-Angestellten gekürzt wird (vgl. Senat 14. November 2007 - 4 AZR 866/06 - Rn. 15).

    Die Rückstufung des DRK-Angestellten wird in diesem vom Senat am 14. November 2007 (- 4 AZR 866/06 -) entschiedenen Fall des vollzeitbeschäftigten DRK-Angestellten und seiner im öffentlichen Dienst teilzeitbeschäftigten Ehefrau nur in dem Umfang ausgeglichen, dass die Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten insgesamt 100 % des zutreffenden Ortszuschlages erhalten.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 19 Sa 17/05
    Auszug aus BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 149/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 5. Oktober 2006 - 19 Sa 17/05 - aufgehoben.
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 149/07
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zB Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35 mwN; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 149/07
    Richtig ist zwar der Hinweis des Landesarbeitsgerichts, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 1985 (- 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39) die mit § 29B Abs. 5, § 31 Abs. 1 DRK-TV im Wesentlichen übereinstimmenden §§ 6, 40 Abs. 5 Satz 1 BBesG 1975, wonach Ehegatten, die beide als Beamte oder Richter im öffentlichen Dienst teilzeitbeschäftigt sind, zusammen weniger als den vollen ehegattenbezogenen Bestandteil des Ortszuschlages erhalten, als mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar angesehen hat.
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

    Auszug aus BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 149/07
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zB Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35 mwN; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

    Auszug aus BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 149/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus mit Urteil vom 29. September 2005 (- 2 C 44/04 - BVerwGE 124, 227) entschieden, dass auf Grund einer verfassungskonformen Auslegung des § 6 BBesG nF eine Kürzung des Ortszuschlages auch dann zu unterbleiben hat, wenn von den beiderseits teilzeitbeschäftigten Ehegatten einer unterhälftig beschäftigt ist, wenn ihre Arbeitszeit insgesamt nur die Regelarbeitszeit eines Vollbeschäftigten erreicht.
  • BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12

    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

    Auch der Begriff der "sinngemäßen Anpassung" erscheint auslegbar und könnte möglicherweise von den Gerichten im Hinblick auf den Wortlaut, den Sinn und den Zweck des Tarifvertrags und der anderen Faktoren des Auslegungskanons (vgl. dazu zB BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 9. April 2008 - 4 AZR 149/07 - Rn. 13) zu einer abschließenden Entscheidung sowohl darüber zugeführt werden, ob der tariflich vorgesehene Anlass einer Anpassungspflicht gegeben ist, als auch ob die zur Zustimmung des Vertragspartners gestellte Anpassungsregelung "sinngemäß" ist oder nicht.
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Die Konkurrenzregelung in § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT bezweckt, der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten (zu diesem Begriff BAG 9. April 2008 - 4 AZR 149/07 -) den ihr auf Grund ihrer Familienverhältnisse zustehenden Ortszuschlag grundsätzlich in voller Höhe zu erhalten.
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 84/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisung auf BAT/BAT-O

    Dafür streitet die Auslegung des Tarifvertrages (zu den dafür geltenden Maßstäben vgl. etwa Senat 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 202 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 45; 9. April 2008 - 4 AZR 149/07 - Rn. 13; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204; 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - zu B I 1 d aa der Gründe mwN, BAGE 98, 35).
  • LAG Köln, 16.12.2009 - 9 Sa 1109/09

    Strukturkomponente gemäß ERA-Anpassungsfonds bei Anspruchsausschluss durch

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (z. B. BAG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 AZR 149/07 - ).
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 398/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisung auf BAT/BAT-O

    Dafür streitet die Auslegung des Tarifvertrages (zu den dafür geltenden Maßstäben vgl. etwa Senat 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 202 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 45; 9. April 2008 - 4 AZR 149/07 - Rn. 13; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204; 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - zu B I 1 d aa der Gründe mwN, BAGE 98, 35).
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