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   BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09   

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BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09 (https://dejure.org/2010,3384)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2010 - 4 AZR 149/09 (https://dejure.org/2010,3384)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 (https://dejure.org/2010,3384)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung; selbständiger Teil- oder Funktionsbereich; anrechenbare Vordienstzeit

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich - anrechenbare Vordienstzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 TV-Ärzte/VKA, § 15 Abs 2 TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 19 Abs 1 Buchst c TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c ProtErkl TV-Ärzte/VKA
    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich - anrechenbare Vordienstzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 TV-Ärzte/VKA, § 15 Abs 2 TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 19 Abs 1 Buchst c TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c ProtErkl TV-Ärzte/VKA
    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich - anrechenbare Vordienstzeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eingruppierung als Oberarzt nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA); "Hälfte der Arbeitsvorgänge"

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich - anrechenbare Vordienstzeit

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich - anrechenbare Vordienstzeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich - anrechenbare Vordienstzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; "Hälfte der Arbeitsvorgänge"

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; "Hälfte der Arbeitsvorgänge"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 112
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
    aa) Der Begriff des Funktionsbereichs ist dabei von den Tarifvertragsparteien in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT (VergGr. Ib Fallgr. 4 iVm. Protokollerklärung Nr. 3) zugrunde lag (vgl. ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 27 mwN) .

    (2) Die Auslegung des Begriffs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein selbstständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff.) .

    Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein solcher Teilbereich im tariflichen Sinne über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss und nicht auf der untersten organisatorischen Hierarchieebene angesiedelt sein kann, was jedoch durch die Anforderung einer organisatorischen Selbstständigkeit und die Anbindung an das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" in der Regel auch ausgeschlossen sein dürfte (vgl. näher BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 30 bis 32) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung einer medizinischen Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik oder Abteilung dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (vgl. zu den Anforderungen an eine Übertragung im Tarifsinne im Einzelnen BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff. zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL) .

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
    Dies bedeutet nach der Senatsrechtsprechung, dass vor Geltung des Tarifvertrages eine Erfüllung des Tätigkeitsmerkmales nicht möglich war und damit die anrechenbare Zeit erst mit Inkrafttreten des Tarifvertrages beginnen kann (so zB 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 41 ff., BAGE 124, 240) .

    Auch für eine Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) wäre vorauszusetzen, dass irgendwelche Rechtsfolgen aus einer entsprechenden Feststellung möglich erscheinen, die über das mit einer erfolgreichen Leistungsklage Erreichte hinausgehen (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - BAGE 124, 240, 244 f.) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen seit dem 9. Dezember 2009 ausgeführt, dass diese Anforderung eine Klarstellung der Tarifvertragsparteien über die zivilrechtliche Zurechenbarkeit der entsprechenden Aufgabenzuweisung ist und dass diese Übertragung nicht im Wege einer bloßen Organisationsänderung oder gar einer isolierten Verleihung des Status eines Oberarztes durch die Klinikleitung ohne Übertragung einer dementsprechenden Aufgabe erfolgen konnte (zB BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung einer medizinischen Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik oder Abteilung dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (vgl. zu den Anforderungen an eine Übertragung im Tarifsinne im Einzelnen BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff. zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL) .

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., ua. BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416, 419; 31. Juli 2002 - 4 AZR 129/01 - BAGE 102, 89, 95; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 25, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; diese Überprüfung ist stets geboten, vgl. 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbstständig bewertbar sein ( BAG 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, NZA 2010, 895) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung einer medizinischen Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik oder Abteilung dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (vgl. zu den Anforderungen an eine Übertragung im Tarifsinne im Einzelnen BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff. zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 347/08

    Eingruppierung in den Tarifvertrag für Altbeschäftigte der Unternehmensgruppe TÜV

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
    Bisher ist nicht ersichtlich, welches über eine entsprechende Vergütungszahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Feststellung bestehen könnte (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12) .
  • LAG München, 18.02.2009 - 10 Sa 874/08

    Eingruppierung Oberarzt - Stufenlaufzeit

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
    Sonderregelungen trifft § 19 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA lediglich für die Entgeltgruppen I und II. Auch hieraus ergibt sich, dass die Tarifvertragsparteien für die Entgeltgruppe III keine besonderen Anrechnungsregeln schaffen wollten (so auch LAG München 18. Februar 2009 - 10 Sa 874/08 - nicht rechtskräftig) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
    Wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 40) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, NZA 2010, 895) .
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09
    Unter einem Arbeitsvorgang ist nach ständiger Rechtsprechung eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (zB BAG 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - BAGE 100, 35, 39) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08

    Korrigierende Rückgruppierung; Eingruppierung - "entsprechende Tätigkeit" einer

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 129/01

    Vergütung Fluggastkontrolleur bei Verweisung auf BAT

  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 687/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • LAG Köln, 12.11.2008 - 9 Sa 666/08

    Eingruppierung - Oberarzt - selbständigen Teilbereich - medizinische

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    aa) Nach § 12 Abs. 1 TV-L ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang (vgl. zu § 22 BAT BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 16; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22) .

    Maßgebend für dessen Bestimmung ist das Arbeitsergebnis (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 e aa der Gründe) .

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer/s Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09  - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    aa) Nach § 12 Abs. 1 TV-L ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang (vgl. zu § 22 BAT BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 16; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22) .

    Maßgebend für dessen Bestimmung ist das Arbeitsergebnis (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 e aa der Gründe) .

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

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