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   BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93   

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BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 (https://dejure.org/1993,73)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1993 - 4 AZR 16/93 (https://dejure.org/1993,73)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 (https://dejure.org/1993,73)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen - Eingruppierung von Diplom-Lehrern - Abschließende Regelung im TV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 951 (Ls.)
  • BB 1993, 2450
  • BB 1994, 148
 
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Wird zitiert von ... (164)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
    Dies rechtfertigt die in der Tarifnorm enthaltene Blankettverweisung (vgl. BAGE 39, 138, 143 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 41, 47, 1 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT ; Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/8 - AP Nr. 26 zu § 22, 23 BAT Lehrer; Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 c bb der Gründe).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
    Mit dem begehrten Feststellungsurteil wird nämlich für die Vergangenheit der Status der Klägerin bestimmt, der über die für den streitbefangenen Zeitraum zu leistende Vergütung hinaus auch für die Zukunft Bedeutung haben kann, etwa bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n. v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entbehren sie jeden normativen Charakters und stellen einseitig erlassene Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder dar, so daß ihnen schon deswegen für sich allein keine arbeitsrechtliche Bedeutung zukommen kann (BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
    Mit dem begehrten Feststellungsurteil wird nämlich für die Vergangenheit der Status der Klägerin bestimmt, der über die für den streitbefangenen Zeitraum zu leistende Vergütung hinaus auch für die Zukunft Bedeutung haben kann, etwa bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n. v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut und aus dem Regelungszusammenhang der Tarifbestimmung, auf die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Auslegung in erster Linie abzustellen ist (z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81

    Feststellungsklage - Einwirkungsklage

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
    Dies rechtfertigt die in der Tarifnorm enthaltene Blankettverweisung (vgl. BAGE 39, 138, 143 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 41, 47, 1 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT ; Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/8 - AP Nr. 26 zu § 22, 23 BAT Lehrer; Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 c bb der Gründe).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
    Dies rechtfertigt die in der Tarifnorm enthaltene Blankettverweisung (vgl. BAGE 39, 138, 143 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 41, 47, 1 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT ; Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 619/8 - AP Nr. 26 zu § 22, 23 BAT Lehrer; Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 c bb der Gründe).
  • BAG, 12.11.1991 - 4 AZN 464/91

    Grundsatzbeschwerde bei Lehrerrichtlinien

    Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entbehren sie jeden normativen Charakters und stellen einseitig erlassene Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder dar, so daß ihnen schon deswegen für sich allein keine arbeitsrechtliche Bedeutung zukommen kann (BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Dies rechtfertigt die in der Tarifnorm enthaltene Blankettverweisung auf die Vorschriften der 2. BesÜV (Senatsurteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O, m. w. N.).

    Sie sind lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zu II 3 a der Gründe; BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 24. November 1993 (- 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O) ausgeführt hat, ist der Regelungsinhalt der Tarifnorm - Eingruppierung der angestellten Lehrer entsprechend der Einstufung der Beamten - zwar durch den Zusatz eingeschränkt, daß dies "gegebenenfalls nach näherer Maßgabe von Richtlinien" zu erfolgen habe.

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Dies rechtfertigt die in der Tarifnorm enthaltene Blankettverweisung auf die Vorschriften der 2. BesÜV (Senatsurteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.; BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie sind lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 24. November 1993 (- 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgeführt hat, ist der Regelungsinhalt der Tarifnorm - Eingruppierung der angestellten Lehrer entsprechend der Einstufung der Beamten - zwar durch den Zusatz eingeschränkt, daß dies "gegebenenfalls nach näherer Maßgabe von Richtlinien" zu erfolgen habe.

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Die in dieser Form im Tarifvertrag vorgenommene Verweisung auf beamtenrechtliche Besoldungsvorschriften begegnet keinen rechtlichen Bedenken (st. Rspr. vgl. BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP BAT-O § 11 Nr. 1; 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1).

    Nach der früheren Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts billigten die Tarifvertragsparteien mit § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O mit der Formulierung: "nach näherer Maßgabe von Richtlinien" dem öffentlichen Arbeitgeber für den Fall, daß die Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung keine abschließenden Regelungen enthielt, eine einseitige Regelung nach Maßgabe von Richtlinien zu (24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3; 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - BAGE 80, 61 = AP BAT-O § 11 Nr. 7).

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