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   BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 160/12   

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https://dejure.org/2013,45897
BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 160/12 (https://dejure.org/2013,45897)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2013 - 4 AZR 160/12 (https://dejure.org/2013,45897)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2013 - 4 AZR 160/12 (https://dejure.org/2013,45897)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Eingruppierung - kommunaler feuerwehrtechnischer Dienst - "in der Tätigkeit von beamteten Oberbrandmeistern"

  • openjur.de

    Eingruppierung; kommunaler feuerwehrtechnischer Dienst; "in der Tätigkeit von beamteten Oberbrandmeistern"

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung - kommunaler feuerwehrtechnischer Dienst - "in der Tätigkeit von beamteten Oberbrandmeistern"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 TVÜ-VKA, § 22 BAT-O, Anl 1 TVÜ-VKA, Anl 1a VergGr Vc BAT-O
    Eingruppierung - kommunaler feuerwehrtechnischer Dienst - "in der Tätigkeit von beamteten Oberbrandmeistern"

  • IWW

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) Entgeltgruppe 8 Bundes-Angestelltentarifvertrag idF des Tarifvertr... ags zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) VergGr. Vc
    Bundes-Angestelltentarifvertrag idF des Tarifvertrags zur Anpass

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung eines Angestellten im feuerwehrtechnischen Dienst

  • rewis.io

    Eingruppierung - kommunaler feuerwehrtechnischer Dienst - "in der Tätigkeit von beamteten Oberbrandmeistern"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Bediensteten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 128
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97

    Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 160/12
    Das gilt auch für die subjektiv abverlangten Voraussetzungen, wie der erfolgreiche Abschluss eines an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Führungslehrgangs oder der Abschluss der Gruppenführerausbildung (BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - BAGE 89, 246, 255) .

    Aus dem laufbahnentsprechenden Einsatz von Beamten können regelmäßig Vorgaben und Konkretisierungen für die tariflich auszuübende Tätigkeit entwickelt werden (BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - BAGE 89, 246, 255) .

    Aus den landesrechtlichen Beamtenregelungen ergibt sich ua., dass ein Oberbrandmeister in der Lage sein muss, selbständig technische Einheiten bis zur Gruppenstärke im feuerwehrtechnischen Sinne im Einsatzdienst zu führen (BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - BAGE 89, 246, 258 unter Bezug auf Blätter zur Berufskunde, Bd. 2 - VI B 30 - Beamter/Beamtin des feuerwehrtechnischen Dienstes (mittlerer, gehobener und höherer Dienst)) .

    Voraussetzung wäre aber, dass der Kläger einen vergleichbaren Bildungsstand hätte und entsprechend eingesetzt worden wäre (BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - BAGE 89, 246, 258) .

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 160/12
    Die als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung (vgl. nur BAG 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 13 mwN; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu I 1 der Gründe) zulässige Klage ist unbegründet.
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 160/12
    b) Die vom Kläger geltend gemachte "Parallelverschiebung" hat weder im Tarifwortlaut, von dem bei der Auslegung der Tarifnormen vorrangig auszugehen ist, noch in der tariflichen Systematik einen Niederschlag gefunden (zu den Maßstäben der Auslegung tarifvertraglicher Bestimmung etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 129, 238) .
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 447/01

    Korrektur einer Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 160/12
    Die als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage nach der Senatsrechtsprechung (vgl. nur BAG 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 13 mwN; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu I 1 der Gründe) zulässige Klage ist unbegründet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 Sa 1940/11

    Eingruppierung von Angestellten im feuertechnischen Dienst - Entgeltgruppe 8

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 160/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Januar 2012 - 6 Sa 1940/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 160/12
    Der Kläger hat aber nicht dargetan, dass er die Tätigkeit eines beamteten Oberbrandmeisters auszuüben hat (zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast im Eingruppierungsrechtsstreit vgl. zB BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 e der Gründe) .
  • ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14

    Eingruppierung eines Gerätewartes der Feuerwehr

    Aus den landesrechtlichen Beamtenregelungen ergibt sich u. a., dass ein Oberbrandmeister in der Lage sein muss, selbständig technische Einheiten bis zur Gruppenstärke im feuerwehrtechnischen Sinne im Einsatzdienst zu führen (BAG 13.11.2013 - 4 AZR 160/12 - Rz. 23, 24, Juris; 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Rz. 53 ff, Juris unter Bezug auf die Blätter zur Berufskunde, Band 2 IV b 30 - Beamter/Beamtin des feuerwehrtechnischen Dienstes [mittlerer, gehobener und höherer Dienst]).
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