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   BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19   

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https://dejure.org/2020,14132
BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19 (https://dejure.org/2020,14132)
BAG, Entscheidung vom 10.06.2020 - 4 AZR 167/19 (https://dejure.org/2020,14132)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 (https://dejure.org/2020,14132)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 12, 13 TVöD, § 26 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund, § 25 Abs. 1 TVÜ-B... und, Anlage 2 zum TVÜ-Bund, § 12 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TVöD, § 12 Abs. 2 Satz 3 TVöD, § 563 Abs. 3 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierte Übersetzung schwieriger Texte in mindestens zwei Sprachrichtungen als Anforderungsmerkmal der tariflichen Eingruppierung; Tarifliches Verständnis einer "Kontrolle" der Erbringung von Übersetzungsarbeiten als vertragliche Arbeitsleistung

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Eingruppierung eines Übersetzers nach Tarifvertrag

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streit über die zutreffende Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierte Übersetzung schwieriger Texte in mindestens zwei Sprachrichtungen als Anforderungsmerkmal der tariflichen Eingruppierung

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 593
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 29.11.2018 - 7 Sa 265/18

    Qualifizierte Übersetzungsarbeiten als Qualifikationsmerkmal für die

    Auszug aus BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. November 2018 - 7 Sa 265/18 - aufgehoben.
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

    Auszug aus BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19
    Unter "Kontrolle" ist vielmehr die nach der Organisation des Arbeitgebers vorgesehene regelmäßige Möglichkeit einer - nicht zwingend inhaltlichen - Prüfung zu verstehen, die über die Ausübung des allgemeinen arbeitgeberseitigen Weisungsrechts bei Erbringung der Arbeitsleistung (dazu ausf. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 25 f. mwN, BAGE 157, 153; 19. April 2007 - 2 AZR 78/06 - Rn. 23 mwN) hinausgeht.
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19
    Unter "Kontrolle" ist vielmehr die nach der Organisation des Arbeitgebers vorgesehene regelmäßige Möglichkeit einer - nicht zwingend inhaltlichen - Prüfung zu verstehen, die über die Ausübung des allgemeinen arbeitgeberseitigen Weisungsrechts bei Erbringung der Arbeitsleistung (dazu ausf. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 25 f. mwN, BAGE 157, 153; 19. April 2007 - 2 AZR 78/06 - Rn. 23 mwN) hinausgeht.
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19
    Die Klage ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig (st. Rspr., sh. nur BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 14 mwN; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14 mwN, BAGE 162, 81) .
  • BAG, 12.06.2019 - 4 AZR 363/18

    Eingruppierung eines Grillers - Tätigkeitsbeispiel

    Auszug aus BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19
    aa) Wird ein von den Tarifvertragsparteien verwendeter Begriff nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass sie diesen in dem Sinne gebraucht haben, wie es dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Auffassung der beteiligten Branchen entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (BAG 26. Februar 2020 - 4 ABR 19/19 - Rn. 34; 12. Juni 2019 - 4 AZR 363/18 - Rn. 47 mwN) .
  • BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19
    aa) Wird ein von den Tarifvertragsparteien verwendeter Begriff nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass sie diesen in dem Sinne gebraucht haben, wie es dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Auffassung der beteiligten Branchen entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (BAG 26. Februar 2020 - 4 ABR 19/19 - Rn. 34; 12. Juni 2019 - 4 AZR 363/18 - Rn. 47 mwN) .
  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    Auszug aus BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19
    Das ergibt die Auslegung der tariflichen Regelungen (zu den Maßstäben der Tarifauslegung zB BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 19) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19
    Die Klage ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig (st. Rspr., sh. nur BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 14 mwN; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14 mwN, BAGE 162, 81) .
  • BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Auszug aus BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19
    Die Klage ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässig (st. Rspr., sh. nur BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 14 mwN; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14 mwN, BAGE 162, 81) .
  • ArbG Bonn, 30.01.2018 - 6 Ca 1066/17
    Auszug aus BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 30. Januar 2018 - 6 Ca 1066/17 - abgeändert:.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20

    Eingruppierung eines Leiters der kommunalen Vollstreckungsstelle

    Die Klage ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (st. Rspr., BAG 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 - Rn. 12 mwN.).

    Die auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht zulässige Klage (st. Rspr., BAG 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 - Rn. 12 mwN., juris) ist nur in diesem Umfang begründet.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2020 - 21 Sa 1109/19

    Eingruppierung - Servicegeschäftsstelle - schwierige Tätigkeit

    Es handelt sich um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach § 256 Absatz 1 ZPO einschließlich des Zinsantrags grundsätzlich keine prozessualen Bedenken bestehen (BAG (Bundesarbeitsgericht) 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 - Rn. (Randnummer) 12 mwN (mit weiteren Nachweisen)).

    Denn bei der Entgeltgruppe und der Entgeltstufe handelt es sich um zwei verschiedene Streitgegenstände, für die es jeweils eines besonderen Feststellungsinteresses bedarf (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/2008 - Rn. 22; vergleiche auch BAG 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 - Rn. 12).

  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen -

    Die Stufe steht zwischen den Parteien ersichtlich nicht im Streit (sh. dazu BAG 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 - Rn. 12) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21

    Eingruppierung - Polizeiangestellter im Objektschutz - Anl 1a Teil I VergGr VII

    Es handelt sich um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit einschließlich des Zinsantrags nach § 256 Absatz 1 ZPO keine Bedenken bestehen (BAG (Bundesarbeitsgericht) 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 - Rn. (Randnummer) 12 mwN (mit weiteren Nachweisen)).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

    Das gilt auch für den Fall, dass sich der Feststellungsantrag, wie hier, bereits bei Klageerhebung teilweise auf einen in der Vergangenheit liegenden Vergütungszeitraum bezieht (BAG, Urteil vom 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - ZTR 2004, 635), sodass keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage einschließlich des Zinsantrags bestehen (BAG, Urteil vom 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 - NZA-RR 2020, 593).
  • LAG Sachsen, 07.09.2021 - 3 Sa 261/20

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin - korrigierende Rückgruppierung

    Die Klage ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht zulässig (st. Rspr., vgl. z.B. BAG, Urteil vom 10.06.2020 - 4 AZR 167/19 - Rn. 12, m.w.N., zitiert nach Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

    Das gilt auch für den Fall, dass sich der Feststellungsantrag, wie hier, bereits bei Klageerhebung teilweise auf einen in der Vergangenheit liegenden Vergütungszeitraum bezieht (BAG, Urteil vom 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - ZTR 2004, 635), sodass keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage einschließlich des Zinsantrags bestehen (BAG, Urteil vom 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 - NZA-RR 2020, 593).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2020 - 7 Sa 146/19

    Tarifliche Eingruppierung eines Geräteführers eines selbstfahrenden

    Die Klage ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht zulässig (st. Rspr., BAG 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 - Rn. 12 mwN.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2021 - 7 Sa 153/20

    Eingruppierung und Einstufung des Leiters der Funktionseinheit Anästhesie

    Die Klage ist als allgemein übliche sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO verbunden mit einer Zahlungsklage auf Differenzvergütung zulässig (st. Rspr., BAG 10. Juni 2020 - 4 AZR 167/19 - Rn. 12 mwN.).
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