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   BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 179/80   

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https://dejure.org/1983,1840
BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 179/80 (https://dejure.org/1983,1840)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1983 - 4 AZR 179/80 (https://dejure.org/1983,1840)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 (https://dejure.org/1983,1840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lebensalter - Betriebszugehörigkeit - Tarifliche Alterssicherung - Unzulässige Rechtsausübung - PVV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 289
  • VersR 1983, 766
  • BB 1984, 1491
  • JR 1984, 396
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    bb) Die Feststellung von Rechtsmissbrauch durch das Berufungsgericht unterliegt nur eingeschränkter Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 9. November 1983 - 4 AZR 304/81 - 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 - BAGE 41, 289, 297; 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 68).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01

    Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Vergleichbarkeit

    Diese ist vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen oder ob das Tatsachengericht entscheidungserheblichen Sachverhalt unberücksichtigt gelassen hat (BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 - BAGE 41, 289).
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 993/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    bb) Die Feststellung von Rechtsmissbrauch durch das Berufungsgericht unterliegt nur eingeschränkter Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 9. November 1983 - 4 AZR 304/81 - 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 - BAGE 41, 289, 297; 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 68).
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 994/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    bb) Die Feststellung von Rechtsmissbrauch durch das Berufungsgericht unterliegt zwar nur eingeschränkter Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 9. November 1983 - 4 AZR 304/81 - 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 - BAGE 41, 289, 297; 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 68), doch konnte das Landesarbeitsgericht nicht wegen des Schreibens der Beklagten vom 12. Juli 2007 eine rechtsmissbräuchliche Berufung der Beklagten auf die Ausschlussfrist annehmen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.04.1994 - 5 Sa 2/94

    Auslegung der Regelung über die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer ;

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  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    Im übrigen handelt es sich beim Begriff des Rechtsmißbrauches bzw. des Arglistverstoßes um einen sehr unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Instanzgerichte nur beschränkter Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 -, zur Veröffentlichung 13.
  • BAG, 18.04.1984 - 4 AZR 267/82

    Arbeitsentgelt: Tätigkeitszulage für einen stellvertretenden (Solo-) Paukisten

    Eine weitergehende Möglichkeit der Überprüfung kommt dem Senat nicht zu (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
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