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   BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76   

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https://dejure.org/1977,988
BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76 (https://dejure.org/1977,988)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1977 - 4 AZR 18/76 (https://dejure.org/1977,988)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 (https://dejure.org/1977,988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit - Akademischer Zuschnitt - Vorprozeßurteil - Materielle Rechtskraft des Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22 § 23, Anlage 1a; ZPO § 322 § 616

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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.05.1971 - 4 AZR 247/70

    Eingruppierung: öffentlicher Dienst - Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76
    Damit soll die materielle Rechtskraft auf die im Vorprozeß jeweils entschiedenen Ansprüche beschränkt bleiben und demgemäß nur bezüglich eines kongruenten Streitgegenstandes eine neue Klage aus geschlossen sein, womit verhindert werden soll, daß aus dem gleichen Sachverhalt zwischen denselben Parteien über eine daraus ab geleitete zivilrechtliche Rechtsfolge dann anders entschieden wird, wenn hierüber bereits durch ein älteres Urteil rechtskräftig entschieden worden ist (vgl. Urteil des Senats - 4 AZR 77/75 - vom 17 März 1976» [demnächst]AP Nr. 2 zu § 22 KO im Anschluß an BAG 23, 343 [346] = AP Nr. 13 zu § 322 ZPO sowie BGHZ 43, 144 [145], - 9 ~ 36, 365 C3673 sowie 34-, 357 [339] und mit Hinweisen auf Stellung nahmen im Schrifttum).

    II b BAT zu überführen waren (vgl. auch dazu das bereits genannte Urteil des Senats BAG AP Nr. 13 zu § 322 ZPO).

    Diese Vorschrift kommt jedoch vorliegend nicht zur Anwendung, da auch die auf Eingruppierungsfeststellungsklagen hin ergehenden Urteile der Gerichte für Arbeitssachen allgemeine Zi vilprozeßurteile sind und nicht etwa Urteile, für die die besonderen Vorschriften des Statusprozesses gelten (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats BAG AP Nr. 13 zu § 322 ZPO wie zuvor).

  • BGH, 08.02.1965 - VIII ZR 121/63

    Materielle Rechtskraft bei Abweisung der Räumungsklage

    Auszug aus BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76
    Damit soll die materielle Rechtskraft auf die im Vorprozeß jeweils entschiedenen Ansprüche beschränkt bleiben und demgemäß nur bezüglich eines kongruenten Streitgegenstandes eine neue Klage aus geschlossen sein, womit verhindert werden soll, daß aus dem gleichen Sachverhalt zwischen denselben Parteien über eine daraus ab geleitete zivilrechtliche Rechtsfolge dann anders entschieden wird, wenn hierüber bereits durch ein älteres Urteil rechtskräftig entschieden worden ist (vgl. Urteil des Senats - 4 AZR 77/75 - vom 17 März 1976» [demnächst]AP Nr. 2 zu § 22 KO im Anschluß an BAG 23, 343 [346] = AP Nr. 13 zu § 322 ZPO sowie BGHZ 43, 144 [145], - 9 ~ 36, 365 C3673 sowie 34-, 357 [339] und mit Hinweisen auf Stellung nahmen im Schrifttum).
  • BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 77/75

    Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist - Materielle Rechtskraft von

    Auszug aus BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76
    Damit soll die materielle Rechtskraft auf die im Vorprozeß jeweils entschiedenen Ansprüche beschränkt bleiben und demgemäß nur bezüglich eines kongruenten Streitgegenstandes eine neue Klage aus geschlossen sein, womit verhindert werden soll, daß aus dem gleichen Sachverhalt zwischen denselben Parteien über eine daraus ab geleitete zivilrechtliche Rechtsfolge dann anders entschieden wird, wenn hierüber bereits durch ein älteres Urteil rechtskräftig entschieden worden ist (vgl. Urteil des Senats - 4 AZR 77/75 - vom 17 März 1976» [demnächst]AP Nr. 2 zu § 22 KO im Anschluß an BAG 23, 343 [346] = AP Nr. 13 zu § 322 ZPO sowie BGHZ 43, 144 [145], - 9 ~ 36, 365 C3673 sowie 34-, 357 [339] und mit Hinweisen auf Stellung nahmen im Schrifttum).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76
    Mit Recht geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß zwischen den Parteien aufgrund beiderseitiger OrganisationsZugehörig keit bis zum 31. Dezember 1969 der BAT und dessen Anlage 1 a nach Maßgabe der §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 TVG als zwingendes und unabdingbares Tarifrecht gegolten und nach diesem Zeitpunkt die als Tarifrecht außer Kraft getretenen Normen des BAT mit den Rechtswirkungen des § 4 Abs. 5 TVG dispositiv weitergegolten haben (vgl. dazu BAG AP Nr. 91 und 9o zu §§ 22, 23 BAT sowie Urteil des Senats vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Auszug aus BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76
    II a BAT entsprechende Tätigkeit auszuüben hatte (vgl. Urteil des Senats - 4 AZR 485/74- - vom Io. September 1975» [demnächst] AP Nr. 12 zu § 25 a BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    notwendig sein (st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 ; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - zu II 3 b der Gründe; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Insbesondere fehlt es an den erforderlichen Feststellungen zu den im Hochschulstudium erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten der Klägerin und weshalb diese für ihre auszuübende Tätigkeit nicht bloß nützlich oder erwünscht, sondern notwendig sind, um die auszuübende Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen zu können (vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 37; 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - zu I 3 c bb (1) der Gründe; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse der Beschäftigten für ihren Aufgabenkreis lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Rechtssinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich, das heißt, notwendig sein (st. Rspr., BAG 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - zu II 3 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97) .

    Ob eine Mitarbeiterin eine ihrer Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausübt, ist nur feststellbar, wenn im Einzelnen dargelegt ist, welche Kenntnisse und Fertigkeiten ihr die Ausbildung vermittelt hat und aus welchen Gründen sie ihre Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigen könnte (BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - aaO; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97) .

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der

    aa) Nach der Senatsrechtsprechung sind bei einer Tätigkeit mit sog. akademischen Zuschnitt die in der der Tätigkeit entsprechenden Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für den Aufgabenbereich des Angestellten nicht lediglich nützlich und erwünscht, sondern sie müssen für die auszuübende Tätigkeit erforderlich bzw. notwendig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 mwN; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 -; 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Dazu ist im Eingruppierungsrechtsstreit im Einzelnen darzulegen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten durch die Ausbildung vermittelt werden und aus welchen Gründen die Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigt werden kann (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24 mwN; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, aaO; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

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