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   BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94   

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BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94 (https://dejure.org/1995,2315)
BAG, Entscheidung vom 05.04.1995 - 4 AZR 183/94 (https://dejure.org/1995,2315)
BAG, Entscheidung vom 05. April 1995 - 4 AZR 183/94 (https://dejure.org/1995,2315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Eingruppierungsmerkmals "Angestellte" als Leiter von Kindertagesstätten - Eingruppierung der Leiterin des Freizeitbereichs einer Ganztagsgrundschule - Begründetheit einer Eingruppierungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung als "Leiter von Kindertagesstätten"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundschulen - Leiterin des Freizeitbereichs einer Ganztagsgrundschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 446 (Ls.)
  • BB 1995, 1804
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94
    Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen formularmäßigen Vertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, insoweit n. v.).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, insoweit n. v.).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94
    Mit dem begehrten Feststellungsurteil wird nämlich für die Vergangenheit der Status der Klägerin bestimmt, der über die für den streitbefangenen Zeitraum zu leistende Vergütung hinaus auch für die Zukunft Bedeutung haben kann, etwa bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe; vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 458/91

    Erzieher im Krankenhaus sind keine Pflegepersonen

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Leitungstätigkeiten (z. B. BAG Urteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 298/92 - AP Nr. 168 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94
    Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen formularmäßigen Vertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, insoweit n. v.).
  • BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74

    Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94
    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, daß dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (Urteil vom 23 . Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94
    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, daß dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (Urteil vom 23 . Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 298/92

    Eingruppierung Leiter Maschinentechnik Universität

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Leitungstätigkeiten (z. B. BAG Urteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 298/92 - AP Nr. 168 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94
    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, insoweit n. v.).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 69/92

    Eingruppierung eines leitenden Krankengymnasten

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94
    Dabei ist von dem in ständiger Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, also von einer unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertenden Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (Urteil des Senats vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 69/92 - AP Nr. 164 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w,N.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94
    Mit dem begehrten Feststellungsurteil wird nämlich für die Vergangenheit der Status der Klägerin bestimmt, der über die für den streitbefangenen Zeitraum zu leistende Vergütung hinaus auch für die Zukunft Bedeutung haben kann, etwa bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe; vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die

  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82

    Lehrlingsbegriff

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Sie entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Leitungstätigkeiten (z. B. Senatsurteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 298/92 - AP Nr. 168 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 - AP Nr. 197 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 13. Dezember 1995 - 4 AZR 738/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 8/18

    Eingruppierung von Team-/Stationsleitungen - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Zwar wird für den Begriff des Leiters als Eingruppierungsmerkmal regelmäßig gefordert, dieser müsse für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung tragen (vgl. zum BAT zB BAG 23. Oktober 1996 - 4 AZR 270/95 - zu III 5.1 der Gründe; 13. Dezember 1995 - 4 AZR 738/94 - zu II 4 a der Gründe; 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 - zu II 5 a der Gründe; zum Begriff des Schichtleiters im Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 93/18 - Rn. 21) .
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 738/94

    Eingruppierung einer Hortleiterin

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Leitungstätigkeiten (z.B. Senatsurteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 298/92 - AP Nr. 168 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. Senatsurteil vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, betreffend "Leitung des Freizeitbereichs einer Ganztagsgrundschule im Westteil Berlins "; vgl. aus der Rechtsprechung der Instanzen Hessisches LAG Urteil vom 7. Januar 1994 - 9 Sa 676/93 - EzBAT §§ 22, 23 BAT F. 2 Erziehungsdienst Vergütungsgruppe III Nr. 1).

    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, daß dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT; bestätigt durch Senatsurteil vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Leiter einer Kindertagesstätte ist demnach derjenige, der für diese, ob es sich nun um eine selbständige Einrichtung handelt oder um eine in eine größere organisatorische Einheit integrierte Teileinrichtung, die Verantwortung trägt (Senatsurteil vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 5 a der Gründe).

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zur Leitung des Freizeitbereiches an einer Ganztagsschule im Westteil Berlin ausgeführt.

  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95

    Hausmeister in Volkshochschule

    Das ist jedoch unschädlich, da der Senat diese selbst bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 - AP Nr. 197 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2018 - 2 TaBV 19/17

    Eingruppierung, Umgruppierung, Pflegekraft, Leitungskraft, Tätigkeit,

    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, dass dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (BAG v. 05.04.1995 - 4 AZR 183/94 -, Rn.30, juris).
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 270/95

    Eingruppierung als "Leiter von Erziehungsheimen"

    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, daß dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 - AP Nr. 197 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 13. Dezember 1995 - 4 AZR 738/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 93/18

    Zulage gemäß Protokollnotiz 2 der Anlage 1 zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie

    Als Eingruppierungsmerkmal ist für den Begriff des Leiters weiter erforderlich, dass dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (vgl. zum Begriff des Leiters als Eingruppierungsmerkmal des BAT BAG 13. Dezember 1995 - 4 AZR 738/94 - zu II 4 a der Gründe; 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 - zu II 5 a der Gründe) .
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2011 - 16 Sa 651/10

    Arbeitsvorgang; Leitungstätigkeit

    aa) Unter einem Arbeitsvorgang ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsausübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (ständige Rechtsprechung: BAG vom 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - EzA §§ 22 - 23 BAT VergGr VI b Nr. 5 = AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 05. April 1995 - 4 AZR 183/94 - AP Nr. 197 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr IV b Nr. 8).

    Sie bilden daher einen einzigen großen Arbeitsvorgang (BAG vom 05. April 1995 - 4 AZR 183/94 - a.a.O.; vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 71/95 - a.a.O.).

  • LAG München, 14.01.2020 - 7 Sa 606/19

    Eingruppierungsfeststellungsklage

    Als Eingruppierungsmerkmal des BAT ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für den Begriff des "Leiters" weiter erforderlich, dass dieser für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung trägt (BAG v. 05.04.1995 - 4 AZR 183/94).
  • ArbG Essen, 17.06.2020 - 5 BV 97/19
    Zwar wird für den Begriff des Leiters als Eingruppierungsmerkmal regelmäßig gefordert, dieser müsse für eine Einrichtung, einen Teil derselben oder einen abgrenzbaren Aufgabenbereich die Verantwortung tragen (vgl. zum BAT zB BAG 23.10.1996- 4 AZR 270/95 - juris; BAG v. 13.12.1995 - 4 AZR 738/94 - juris; BAG v. 05.04.1995 - 4 AZR 183/94 - juris; zum Begriff des Schichtleiters im Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie BAG v. 16.05.2019 - 6 AZR 93/18 - juris).
  • ArbG Regensburg, 16.03.2020 - 3 BV 31/19

    Betriebsrat, Arbeitgeber, Eingruppierung, Interessenausgleich,

  • ArbG Dortmund, 05.12.2018 - 9 BV 58/18
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