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   BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08   

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BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08 (https://dejure.org/2009,3893)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2009 - 4 AZR 184/08 (https://dejure.org/2009,3893)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 (https://dejure.org/2009,3893)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung - Heraushebung durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung - "abgeschlossene zusätzliche Spezialausbildung" iSd. Protokollnotiz Nr. 13 Buchst. a)

  • openjur.de

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung; Heraushebung durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung; abgeschlossene zusätzliche Spezialausbildung i.S.d. Protokollnotiz Nr 13 Buchst a des TV-Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung; Heraushebung durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung; "Abgeschlossene zusätzliche Spezialausbildung" i.S.d. Protokollnotiz Nr. 13 Buchst. a]

  • Judicialis

    Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II VergGr. III Fallgr. 7; ; Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II VergGr. IVa Nr. 15; ; Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II Protokollnotiz Nr. 13 Buchst. a)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung; Heraushebung durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung; "Abgeschlossene zusätzliche Spezialausbildung" i.S.d. Protokollnotiz Nr. 13 Buchst. a]

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung; Heraushebung durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung; "Abgeschlossene zusätzliche Spezialausbildung" i.S.d. Protokollnotiz Nr. 13 Buchst. a]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 651
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08
    (2) Die von der Klägerin wahrgenommenen Tätigkeiten entsprechen in ihrer Wertigkeit den von den Tarifvertragsparteien in der Protokollnotiz Nr. 12 zum TV-TM aufgeführten Beispielen für "schwierige Tätigkeiten" im Tarifsinne, denn ebenso wie bei der Tätigkeit der Klägerin ist bei den in dieser Protokollnotiz genannten Personengruppen typischerweise von besonders vielgestaltigen oder umfangreichen, nicht nur sozialen Problemen auszugehen (vgl. Senat 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21, zu der hinsichtlich der Buchstaben a) bis e) gleichlautenden Protokollerklärung Nr. 12 zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1a zum BAT/VKA; sowie 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 -, zu einer entsprechenden Protokollnotiz im Bereich BAT/BL).

    16 TV-TM heraushebt, ist nach dem eingeschränkten Prüfungsmaßstab in der Revisionsinstanz (dazu Senat 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21; 14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - mwN, BAGE 91, 185, 196) nicht zu beanstanden.

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08
    Sie muss sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Art oder der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. zB Senat 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - zu II 4 c bb der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205).
  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 334/98

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08
    16 TV-TM heraushebt, ist nach dem eingeschränkten Prüfungsmaßstab in der Revisionsinstanz (dazu Senat 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21; 14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - mwN, BAGE 91, 185, 196) nicht zu beanstanden.
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08
    Dabei ist eine pauschale Prüfung ausreichend, wenn die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (zB 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301).
  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 236/05

    Eingruppierung: Angestellter in einem Haus der Offenen Tür

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08
    Durch psychosoziale Mittel und Methoden sollen die als Bedürftigkeit, Abhängigkeit und Not bezeichneten Lebensumstände geändert werden (Senat 13. September 2006 - 4 AZR 236/05 - ZTR 2007, 258).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08
    Zur Erfüllung der tariflichen Anforderungen ist es ausreichend, wenn das jeweilige Heraushebungsmerkmal innerhalb des Arbeitsvorgangs in einem rechtlich erheblichem Ausmaß vorliegt (Senat 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178 sowie 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08
    Er gibt, wie das Landesarbeitsgericht richtig erkannt hat, keinen ausreichenden Anhaltspunkt dafür, dass der Angabe in Nr. 4.a. des Arbeitsvertrages "Die Einstufung erfolgt nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppe IVa des BMT-AW II in der jeweils gültigen Fassung" eine weitergehenden Bedeutung zukommen soll als den verbreitet üblichen vergleichbaren Vertragsformulierungen: Es handelt sich lediglich um die Mitteilung der Eingruppierung, die sich nach Rechtsauffassung der Arbeitgeberin aus dem in Nr. 1. Satz 2 des Arbeitsvertrages allgemein in Bezug genommenen Tarifvertrag ergibt, welche die Überprüfung nicht ausschließt, ob ein anderes Tätigkeitsmerkmal erfüllt ist (vgl. statt vieler Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340, 348).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08
    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei aber dann dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispiele aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29).
  • LAG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 Sa 948/05

    Abhebung einer Tätigkeit von Schuldnerberatern aus der Vergütungsgruppe IV b

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. Januar 2008 - 5 Sa 948/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08
    Die einzelnen von Sozialarbeitern ausgeübten Tätigkeiten sind regelmäßig tatsächlich und deshalb tariflich einheitlich zu bewerten (Senat 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt Nr. 2).
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94

    Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Insbesondere steht dem nicht die bisherige Senatsrechtsprechung entgegen, nach der die Tätigkeit von Sozialarbeitern oft einem einheitlichen Arbeitsergebnis dient, nämlich der Beratung und Betreuung des zugewiesenen Personenkreises (vgl. nur BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 18; 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Die Tätigkeit kann nicht in einzelne Arbeitsvorgänge, wie zB auf einzelne Kunden bezogene Betreuungs- und Beratungstätigkeiten, aufgegliedert werden (vgl. insoweit auch BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 19, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 12) .
  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Durch psychosoziale Mittel und Methoden sollen die als Bedürftigkeit, Abhängigkeit und Not bezeichneten Lebensumstände geändert werden (BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 39 mwN) .

    Sie muss sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus Art oder Größe des Aufgabengebiets sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 44 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

    Es sind einzelne Personen, Familien oder bestimmte Personengruppen in Problemsituationen zu beraten und dabei zu unterstützen, konkrete Probleme zu lösen, sowie anzuleiten, Strategien für ein selbstbestimmtes Leben zu entwickeln (vgl. BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris Rn. 40 f. mwN).

    So umfasst die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen im Studium der Sozialen Arbeit etwa im Bereich des Privatrechts die Gebiete Grundlagen des Vertragsrechts, Schadensersatz, Haftung, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit, Rechtsfähigkeit, Grundlagen des BGB, Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Mahnen, Klagen, Vollstrecken (Beispiel aus dem "Modulhandbuch des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit", Fachhochschule Hannover, Fakultät V - Diakonie, Gesundheit und Soziales, zitiert nach BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris Rn. 41 mwN).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei aber dann dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispiele aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris, Rn. 26 mwN).

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (vgl. etwa BAG 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94, juris mwN; BAG 05.11.1997 - 4 AZR 185/96, juris mwN; BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris mwN).

    Die Heraushebung durch die Bedeutung bildet ein selbstständig neben der Heraushebung durch besondere Schwierigkeit stehendes Merkmal, das kumulativ zur Begründung eines Rechtsanspruchs auf Zahlung nach der Entgeltgruppe S15 erfüllt sein muss (std. Rspr., vgl. etwa BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris, Rz. 44 mwN).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    2) Zu den Voraussetzungen einer abgeschlossenen zusätzlichen Spezialausbildung nach Protokollnotiz Nr. 13 Buchstabe a TV-Tätigkeitsmerkmale (vgl. BAG Urteil v. 20.05.2009 - 4 AZR 184/08 - , ZTR 2009, 636, 638 m.w.N.).

    15 TV-TM erfüllen (BAG Urteil v. 20.05.2009 - 4 AZR 184/08 - ZTR 2009, 636-638; NV juris.de; m.w.N).

    Der Begriff des Arbeitsvorgangs in § 22 BMT-AW II entspricht im Wesentlichen dem des Bundesangestelltentarifvertrages (BAG Urteil v. 20.05.2009 a.a.O.; BAG Urteil v. 17.01.1996 - 4 AZR 602/94 - zu II 1.1.2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt Nr. 3).

    Weiter muss die auszuübende Tätigkeit den Einsatz der durch die zusätzliche Spezialausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch objektiv erfordern (BAG Urteil v. 20.05.2009 - 4 AZR 184/08 ZTR 2009 636, 638; BAG Urteil v. 06.02 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379).

    Ist schon ein Merkmal nicht erfüllt, braucht auf das Merkmal der "besonderen Schwierigkeit" nicht mehr eingegangen zu werden (BAG Urteil v. 20.05.2009 -4 AZR 184/08- a.a.O).

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.01.2012 - AS 19/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Hierfür spricht auch, dass in der Anmerkung 11 der Fallgruppe die Betreuung bestimmter näher bezeichneter Personengruppen insgesamt genannt wird, um schwierige Tätigkeiten des Sozialarbeiters zu kennzeichnen (vgl. BAG, NZA-RR 2009, 651, 652 TZ 19).

    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BAG, das in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern / Sozialpädagogen in Beratungs- und Betreuungstätigkeiten regelmäßig annimmt, dass die gesamte einem Sozialarbeiter / Sozialpädagogen übertragene Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen ist, da sie mit der Beratung oder Betreuung bestimmter Personen einem einheitlichen Arbeitsergebnis dient (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, NZA-RR 2009, 651, 652 TZ 18).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei aber dann dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispiele aus zu erfolgen hat; mit den Beispielen sind Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG, Urteil vom 20.03.1996 - 4 AZR 967/94 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, II 3 b der Gründe; BAG, NJOZ 2009, 4933, 4938f. RZ 32; BAG, NZA-RR 2009, 651, 653 TZ 26).

    Da vorliegend die von der Mitarbeiterin auszuübende Tätigkeit als ein einziger (großer) Arbeitsvorgang anzusehen und als solcher zu bewerten ist (siehe oben a), ist es ausreichend, wenn das Heraushebungsmerkmal innerhalb des Arbeitsvorgangs in einem rechtlich erheblichen Ausmaß vorliegt (BAG, NZA-RR 2008, 189; BAG, NZA-RR 2009, 651, 652 RZ 20).

    Auf den genauen zeitlichen Umfang oder gar ein Überwiegen der das Heraushebungsmerkmal erfüllenden Tätigkeit kommt es nicht an (BAG, NZA-RR 2009, 651, 652 TZ 20).

    (2) Jedoch entsprechen die von der Mitarbeiterin auszuübenden Tätigkeiten in ihrer Wertigkeit den in der Anmerkung 11 des Anhangs B der Anlage 33 der AVR aufgeführten Beispielen für "schwierige Tätigkeiten", denn ebenso wie bei den Tätigkeiten der Mitarbeiterin ist bei den in der Anmerkung 11 genannten Personengruppen typischerweise von besonders vielgestaltigen oder umfangreichen, nicht nur sozialen Problemen auszugehen (vgl. BAG, NZA-RR 1997, 68, 70 f., II 3 b der Gründe; BAG, NZA-RR 2009, 651, 653 RZ 27).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 3 Sa 921/11

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin im Bereich

    bestimmter näher bezeichneter Personengruppen zum Inhalt hat (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 479; 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 18 mwN, ZTR 2009, 636).

    Dafür dass bei der Betreuung von bestimmten Personenkreisen von einem Arbeitsvorgang auszugehen ist, spricht der Umstand, dass die Betreuung bestimmter näher bezeichneter Personengruppen insgesamt genannt wird, um schwierige Tätigkeiten des Sozialarbeiters zu kennzeichnen (vgl. BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 19 mwN, ZTR 2009, 636).

    Da die Beklagte nicht geltend gemacht hat, dass sich die der Klägerin am 1. Juni 2007 übertragenen Aufgaben inhaltlich oder hinsichtlich der Zeitanteile von den seit dem 1. November 2009 ausgeübten Aufgaben unterscheiden, und die Beklagte aufgrund der Eingruppierung der Klägerin in die Entgeltgruppe S 12 des Anhangs zu Anlage C zum TVöD (VKA) seit dem 1. November 2009 davon ausgeht, dass die Klägerin schwierige Tätigkeiten ausübt, ist vorliegend eine pauschale Prüfung ausreichend (vgl. zB BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 23, ZTR 2009, 636).

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Die einzelnen von ihnen auszuübenden Tätigkeiten sind regelmäßig tatsächlich und deshalb tariflich einheitlich zu bewerten (BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 18; 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - zu II 2 der Gründe; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - aaO mwN) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 5 Sa 47/13

    Eingruppierung einer Schuldnerberaterin

    Mit Schreiben vom 26. Oktober 2010 begehrte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2009 (4 AZR 184/08) mit Wirkung vom 01. November 2009 die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 12 Stufe 4 (Bl. 4 - 6 d. A.).

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2009 (4 AZR 184/08) ausgeführt, dass die Tätigkeit eines Schuldner- und Insolvenzberaters sich nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 des Tarifvertrages über die Tätigkeitsmerkmale zum Bundesmanteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt heraushebe.

    Die Klägerin bezieht sich dazu auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2009, 4 AZR 184/08.

    Danach ist die Tätigkeit eines Schuldnerberaters als ein einziger Arbeitsvorgang zu bewerten (BAG Urteil vom 20.05.2009 - 4 AZR 184/08).

    Insoweit ist die Auffassung des Beklagten unzutreffend, da die Tätigkeit eines Schuldnerberaters soziale Arbeit und keine Verwaltungstätigkeit darstellt (so wohl auch: BAG, Urteil vom 20.05.2009 - 4 AZR 184/08).

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Hierfür spricht auch, dass in der Anmerkung 11 der Fallgruppe die Betreuung bestimmter näher bezeichneter Personengruppen insgesamt genannt wird, um schwierige Tätigkeiten des Sozialarbeiters zu kennzeichnen (vgl. BAG, NZA-RR 2009, 651, 652 Rn. 19).

    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BAG, das in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern / Sozialpädagogen in Beratungs- und Betreuungstätigkeiten regelmäßig annimmt, dass die gesamte einem Sozialarbeiter / Sozialpädagogen übertragene Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen ist, da sie mit der Beratung oder Betreuung bestimmter Personen einem einheitlichen Arbeitsergebnis dient (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, NZA-RR 2009, 651, 652 Rn. 18).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei aber dann dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispiele aus zu erfolgen hat; mit den Beispielen sind Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG, Urteil vom 20.03.1996 - 4 AZR 1969/94 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, II 3b der Gründe; BAG, NJOZ 2009, 4933, 4938f., Rn. 32; BAG, NZA-RR 2009, 651, 653, Rn. 26).

    Da vorliegend die von der Mitarbeiterin auszuübende Tätigkeit als ein einziger (großer) Arbeitsvorgang anzusehen und als solcher zu bewerten ist (s.o. a), ist es ausreichend, wenn das Heraushebungsmerkmal innerhalb des Arbeitsvorgangs in einem rechtlich erheblichen Ausmaß vorliegt (BAG, NZA-RR 2008, 189; BAG, NZA-RR 2009, 651, 652, Randziffer 20).

    Auf den genauen zeitlichen Umfang oder gar ein Überwiegen der das Heraushebungsmerkmal erfüllenden Tätigkeit kommt es nicht an (BAG, NZA-RR 2009, 651, 652, Randziffer 20).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20

    Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 968/11

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 5 Sa 432/12

    Eingruppierung einer Schuldnerberaterin

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen -

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13

    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 398/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

  • ArbG Rostock, 26.07.2018 - 1 Ca 458/18

    Eingruppierung einer Erzieherin in der Heimerziehung - besonders schwierige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - 7 Sa 235/15

    Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag -

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 934/11

    Eingruppierung einer Bezirkssozialarbeiterin

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - 7 Sa 229/15

    Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - 7 Sa 234/15

    Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag -

  • KAGH, 28.09.2012 - M 7/12
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2016 - 7 Sa 267/15

    Vergütungsabsenkung - Chemische Industrie

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 397/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 Sa 2291/10

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit einer Zusatzausbildung als

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2011 - 8 Sa 500/10

    Einstufung nach TV-Bundesagentur für Arbeit - Eingliederung in andere

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 7 Sa 343/16

    Vergütung- individualvertraglicher Anspruch - höhere Entgeltgruppe

  • KAG Augsburg, 29.03.2023 - 2 MV 23/22
  • KAG Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 18/16

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Heimzulage - Eingruppierung nach den

  • KAGH, 07.06.2013 - M 4/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 45/11

    Ersetzung der Zustimmung eines Diplom-Sozialpädagogen; Schwierigkeit der

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
  • KAG Münster, 08.09.2016 - 3/16
  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 18/16

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Heimzulage - Eingruppierung nach den

  • Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 16.01.2017 - 2 MV 18/16
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