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   BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06   

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BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06 (https://dejure.org/2007,3912)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2007 - 4 AZR 187/06 (https://dejure.org/2007,3912)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 (https://dejure.org/2007,3912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung einer bestimmten tariflichen Vergütung ohne Beachtung der tariflichen Voraussetzungen bzgl. der Eingruppierung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT); Eingruppierung eines Lehrers im Hochschuldienst in ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 280; ; BGB § 615

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 280 § 615
    Eingruppierung Öffentlicher Dienst; Vertragsauslegung - Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern; Vertraglicher Anspruch auf übertarifliche Vergütung im öffentlichen Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.10.2005 - 3 Sa 107/05
    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 25. Oktober 2005 - 3 Sa 107/05 - aufgehoben.
  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06
    Derartige typische Klauseln können vom Revisionsgericht ohne Einschränkung ausgelegt werden (st. Rspr. des BAG, zB 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214, 222; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - BAGE 112, 376, 380).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06
    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für die Eingruppierung von Lehrkräften unter Anwendung des BAT-O (16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 mwN; 22. Juli 2004 - 8 AZR 360/03 -).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06
    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt des vorliegenden Rechtsstreits von demjenigen, der der Entscheidung des Achten Senats vom 22. Juli 2004 (- 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126) zugrunde liegt.
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06
    Derartige typische Klauseln können vom Revisionsgericht ohne Einschränkung ausgelegt werden (st. Rspr. des BAG, zB 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214, 222; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - BAGE 112, 376, 380).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (statt vieler 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340, 348).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 360/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06
    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für die Eingruppierung von Lehrkräften unter Anwendung des BAT-O (16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 mwN; 22. Juli 2004 - 8 AZR 360/03 -).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer aufgrund der Nennung einer Vergütungs-, Lohn- oder Entgeltgruppe (nachfolgend Entgeltgruppe) in einem Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung ihrer dort nach § 22 Abs. 3 BAT (seit dem 1. Oktober 2005 iVm. § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund) vorgesehenen Angabe (dazu BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 234/08 - Rn. 30; 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - zu II 1 c der Gründe) ohne das Hinzutreten weiterer Umstände (zu diesem Erfordernis vgl. BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17 mwN; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 93, 340; 17. August 1994 - 4 AZR 623/93 -) regelmäßig nicht davon ausgehen, ihm solle ein eigenständiger, von den tariflichen Eingruppierungsbestimmungen oder anderen in Bezug genommenen Eingruppierungsregelungen unabhängiger Anspruch auf eine Vergütung nach der genannten Entgeltgruppe zustehen.

    Erforderlich ist allerdings, dass sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags deutlich ergibt, allein die bezeichneten (tariflichen) Eingruppierungsbestimmungen sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhe maßgebend sein und nicht die angegebene Entgeltgruppe (BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17 f.; 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - zu B II der Gründe; 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - zu I 3 a der Gründe; zu Lehrer-Richtlinien 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 -; 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -; zu Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 -; zu Tarifverträgen in der Privatwirtschaft 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 -; 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - zu B II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche

    Auch die von der Revision angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Februar 2007 (- 4 AZR 187/06 -) steht dem Auslegungsergebnis nicht entgegen.
  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die Annahme, dass der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich weder eine übertarifliche noch eine untertarifliche Vergütung, sondern einheitlich für alle dem tariflichen Geltungsbereich unterfallenden Beschäftigten (nur) das gewähren wolle, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 1 a der Gründe mwN, BAGE 93, 340 [jeweils zur übertariflichen Vergütung]) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13

    Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur: BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - AP NachwG § 2 Nr. 3, Rn. 47; BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - PersR 2007, 352, Rn. 17) ist, wenn sich das Arbeitsverhältnis wie vorliegend aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme nach dem TVöD-S und den diesen ergänzenden Tarifvertrag bestimmt, die Bezeichnung der Vergütungsgruppe in dem Arbeitsvertrag oder der Eingruppierungsmitteilung grundsätzlich nicht dahingehend auszulegen, dass dem Arbeitnehmer ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Vergütung zustehen soll.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 5 Sa 557/13

    Eingruppierung einer Volljuristin als Widerspruchs- und Prozesssachbearbeiterin

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur: BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - AP NachwG § 2 Nr. 3, Rn. 47; BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - PersR 2007, 352, Rn. 17) ist, wenn sich das Arbeitsverhältnis wie vorliegend aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme nach dem TVöD und den diesen ergänzenden Tarifvertrag bestimmt, die Bezeichnung der Vergütungsgruppe in dem Arbeitsvertrag oder der Eingruppierungsmitteilung grundsätzlich nicht dahin gehend auszulegen, dass dem Arbeitnehmer ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Vergütung zustehen soll.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 26 Sa 2121/10

    Eingruppierung einer GRIS-Bearbeiterin/-Betreuerin im Grünflächenamt - VerGr. IVa

    Dieser Anspruch setzte ua. voraus, dass die Klägerin dem beklagten Land eine nach dieser Vergütungsgruppe zu bewertende Arbeitsleistung schuldete, sie aber vom beklagten Land vertragswidrig unterwertig beschäftigt worden ist (vgl. BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - ZTR 2007, 677 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Lehrer Nr. 3, Rn. 22).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 14 Sa 410/08

    Kein Anspruch auf höhere Eingruppierung bei fehlerhafter Benennung der

    Zu Recht verweist das Arbeitsgericht darauf, dass die Bezeichnung einer sich bei Anwendung bestimmter tariflicher Normen nach Auffassung des Arbeitgebers einschlägigen Vergütungsgruppe in einer Eingruppierungsmitteilung gemäß §§ 133, 157 BGB grundsätzlich nicht dahingehend auszulegen ist, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf diese Vergütung zustehen soll (BAG vom 21.02.2007, 4 AZR 187/06, ZTR 2007, 677).
  • LAG Hessen, 16.01.2015 - 3 Sa 1019/13

    Überleitung der Eingruppierung der Mitarbeiter in die Entgeltgruppe S4 Anlage 33

    Diese Angabe hindert weder eine spätere Berufung des Arbeitnehmers auf eine höhere Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe noch die des Arbeitgebers auf eine niedrigere Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe und die Durchführung einer korrigierenden Rückgruppierung (vgl. z. B. BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 13 f, DB 2014, 1202 ff [BAG 21.08.2013 - 4 AZR 656/11] ; BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 17 ff, NZA 2012, 471 ff; BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17, NZA - RR 2007, 448, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 11 Sa 548/12

    Auslegung einer Mitteilung im Zusammenhang mit einer Eingruppierung

    Bei der Auslegung eines Arbeitsvertrags oder einer Eingruppierungsmitteilung ist die Bezeichnung der Vergütungsgruppe n ach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG, Urteil vom 21.02.2007 - 4 AZR 187/06 - zitiert nach juris) nach §§ 133, 157 BGB grundsätzlich nicht so zu verstehen, dass dem Arbeitnehmer ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf diese Vergütung zustehen soll.
  • ArbG Köln, 03.12.2021 - 1 Ca 3376/21
    (1) Unstreitig hat die Beklagte jahrelang - bis einschließlich 2017 - Wiederholungshonorare in die Berechnung der Urlaubsvergütung für arbeitnehmerähnliche Personen einbezogen und damit - auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei ihr um einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes handelt, der grundsätzlich nur das gewähren will, was tariflich geschuldet wird ( vgl. BAG, Urteil vom 21.02.2007 - 4 AZR 187/06, zitiert nach juris, dort Rn. 17 m.w. Nachw. ) - bei der praktischen Tarifanwendung selbst zu erkennen gegeben, dass sie bei Wiederholungshonoraren vom Vorliegen eines "Entgelts" gemäß Nr. 3.1 UTV ausgeht.
  • KAG Hamburg, 15.01.2016 - I MAVO 15/15
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