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   BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11   

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BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11 (https://dejure.org/2012,49962)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 4 AZR 199/11 (https://dejure.org/2012,49962)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 (https://dejure.org/2012,49962)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei Kindertagesstätten

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei Kindertagesstätten

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei Kindertagesstätten

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei Kindertagesstätten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 696
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11
    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (st. Rspr., ua. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, ZTR 2012, 699; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 33; 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 100, 35; 31. August 1988 - 4 AZR 117/88 -; 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283) .

    Es ist nicht ersichtlich, dass die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten einheitlich geplant und für beide Einrichtungen gemeinsam abgestimmt und koordiniert werden (dazu bereits BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 24, ZTR 2012, 699) .

    Kann jedoch die Erfüllung einer tariflichen Anforderung erst bei Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT) , ist nach dem Willen der Tarifvertragsparteien hierzu erforderlichenfalls die gesamte Tätigkeit des Beschäftigten, also die Summe aller Arbeitsvorgänge, zu überprüfen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 39, ZTR 2012, 699; 16. Juni 1982 - 4 AZR 938/79 -; 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 62; 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 51 = EzA BAT §§ 22 - 23 VergGr. VIb Nr. 5) .

    In Anwendung der Bestimmung ist es begrifflich und rechtlich möglich, dass sich die Erfüllung eines tariflichen Merkmales, welches auch quantitativen und/oder qualitativen Charakter hat, erst aus der Zusammenfassung aller Arbeitsvorgänge eines Angestellten ergibt (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 39 mwN, aaO; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32, 42) .

    Dies bedeutet, dass bei den hierfür in Betracht kommenden Fallgestaltungen die Erfüllung einer bestimmten Anforderung regelmäßig erst bei der Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden kann (ausf. BAG 20. Juli 1983 - 4 AZN 271/83 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 75; ebenso 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 40, ZTR 2012, 699) .

  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11
    Kann jedoch die Erfüllung einer tariflichen Anforderung erst bei Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT) , ist nach dem Willen der Tarifvertragsparteien hierzu erforderlichenfalls die gesamte Tätigkeit des Beschäftigten, also die Summe aller Arbeitsvorgänge, zu überprüfen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 39, ZTR 2012, 699; 16. Juni 1982 - 4 AZR 938/79 -; 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 62; 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 51 = EzA BAT §§ 22 - 23 VergGr. VIb Nr. 5) .

    Mit dieser Tarifnorm wird sichergestellt, dass einem Angestellten des öffentlichen Dienstes auch diejenige Qualifizierung seiner Tätigkeit zugutekommt, die sich daraus ergibt, dass nebeneinander mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden, aus deren Summierung sich erst die Erfüllung bestimmter tariflicher Merkmale ergibt (BAG 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - aaO; 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - aaO) .

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11
    Kann jedoch die Erfüllung einer tariflichen Anforderung erst bei Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT) , ist nach dem Willen der Tarifvertragsparteien hierzu erforderlichenfalls die gesamte Tätigkeit des Beschäftigten, also die Summe aller Arbeitsvorgänge, zu überprüfen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 39, ZTR 2012, 699; 16. Juni 1982 - 4 AZR 938/79 -; 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 62; 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 51 = EzA BAT §§ 22 - 23 VergGr. VIb Nr. 5) .

    Mit dieser Tarifnorm wird sichergestellt, dass einem Angestellten des öffentlichen Dienstes auch diejenige Qualifizierung seiner Tätigkeit zugutekommt, die sich daraus ergibt, dass nebeneinander mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden, aus deren Summierung sich erst die Erfüllung bestimmter tariflicher Merkmale ergibt (BAG 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - aaO; 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - aaO) .

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 232/00

    Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11
    Die Tarifvertragsparteien gehen mit ihrer pauschalierten Betrachtungsweise davon aus, dass die Anforderungen an die Leitung einer Kindertagesstätte und damit die tarifliche Wertigkeit der maßgebenden Tätigkeit steigen, je mehr Plätze vergeben sind, also je mehr Kinder die Einrichtung gleichzeitig betreut (BAG 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251, 256 f.) .

    Weitere Kriterien, die sich auf die Eingruppierung der Leitung einer Kindertagesstätte auswirken könnten (etwa die Zahl der unterstellten Mitarbeiter/innen, die Qualifikation, die Schwierigkeit der Tätigkeit, der Umfang der Verantwortung usw.) sind in der Tarifnorm nicht aufgeführt worden (zu dem den Tarifvertragsparteien dabei zustehenden großen Gestaltungsspielraum BAG 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - aaO S. 261 f.) .

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11
    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (st. Rspr., ua. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, ZTR 2012, 699; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 33; 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 100, 35; 31. August 1988 - 4 AZR 117/88 -; 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283) .

    Allerdings wird bei nebeneinander ausgeübten Leitungstätigkeiten ggf. unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit nicht ohne Weiteres, sondern nur unter bestimmten Umständen, von einem einzigen einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen sein (vgl. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 71; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, aaO) .

  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11
    Kann jedoch die Erfüllung einer tariflichen Anforderung erst bei Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT) , ist nach dem Willen der Tarifvertragsparteien hierzu erforderlichenfalls die gesamte Tätigkeit des Beschäftigten, also die Summe aller Arbeitsvorgänge, zu überprüfen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 39, ZTR 2012, 699; 16. Juni 1982 - 4 AZR 938/79 -; 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 62; 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 51 = EzA BAT §§ 22 - 23 VergGr. VIb Nr. 5) .
  • BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76

    Arbeitsvorgang - Abgrenzbare Teil der Tätigkeit - Zusammenhangstätigkeiten -

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11
    In Anwendung der Bestimmung ist es begrifflich und rechtlich möglich, dass sich die Erfüllung eines tariflichen Merkmales, welches auch quantitativen und/oder qualitativen Charakter hat, erst aus der Zusammenfassung aller Arbeitsvorgänge eines Angestellten ergibt (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 39 mwN, aaO; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32, 42) .
  • BAG, 20.07.1983 - 4 AZN 271/83

    Gründliche Fachkenntnisse - Arbeitsvorgang - Nähere Kenntnis von Vorschriften

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11
    Dies bedeutet, dass bei den hierfür in Betracht kommenden Fallgestaltungen die Erfüllung einer bestimmten Anforderung regelmäßig erst bei der Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge festgestellt werden kann (ausf. BAG 20. Juli 1983 - 4 AZN 271/83 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 75; ebenso 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 40, ZTR 2012, 699) .
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11
    Ist die Durchschnittsbelegung demnach von einer allein entscheidenden Bedeutung für die Eingruppierung, ist es gerechtfertigt, die gleichzeitige Leitung zweier Kindertagesstätten tariflich einheitlich anhand der Gesamtkinderzahl zu bewerten (ähnlich wie bei der Anforderung von "gründlichen Fachkenntnissen" in mehreren Arbeitsvorgängen BAG 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 78).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11
    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (st. Rspr., ua. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, ZTR 2012, 699; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 33; 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 100, 35; 31. August 1988 - 4 AZR 117/88 -; 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283) .
  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 117/88

    Eingruppierung eines an der Führungsakademie der Bundeswehr im Bereich des

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02

    Eingruppierung: Leiterin einer Kindertagesstätte

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2011 - 16 Sa 651/10

    Arbeitsvorgang; Leitungstätigkeit

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19

    "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

    Weitere Aspekte könnten die Größe der Station nach der Anzahl der Betten und der zu pflegenden Patienten (vgl. die Wertung in BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25) oder deren räumliche Größe sein (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO EntgO VKA - B XI - Gesundheitsberufe Rn. 529) .
  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12

    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Durchschnittsbelegung

    Dabei ist, solange der TVöD in den §§ 12 und 13 noch keine eigenen Eingruppierungsregelungen enthält, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA nach wie vor § 22 BAT anzuwenden (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 29 mwN) .

    Mit ihrer pauschalierten Betrachtungsweise gehen die Tarifvertragsparteien davon aus, dass die Anforderungen an die Leitung einer Kindertagesstätte und damit die tarifliche Wertigkeit der maßgeblichen Tätigkeit steigen, je mehr Kinder in der Einrichtung gleichzeitig betreut werden (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251) .

    Weitere Kriterien, die sich auf die Eingruppierung der Leitung einer Kindertagesstätte auswirken können, beispielsweise die Zahl der unterstellten Mitarbeiter/innen, die Qualifikation der Leiterin/des Leiters, die Schwierigkeit der Tätigkeit, der Umfang der Verantwortung oder besonderer Belastungen, etwa aufgrund der Betreuung von behinderten Kindern, nennt die Tarifnorm nicht (zum Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien: BAG 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - zu I 8 b der Gründe, BAGE 97, 251; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25) .

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 745/13

    Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte

    Dabei ist, solange der TVöD in den §§ 12 und 13 noch keine eigenen Eingruppierungsregelungen enthält, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA nach wie vor § 22 BAT anzuwenden (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 29 mwN; 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 12) .

    Mit dieser pauschalierten Betrachtungsweise gehen sie davon aus, dass die Anforderungen an die Leitung einer Kindertagesstätte und damit die tarifliche Wertigkeit der maßgeblichen Tätigkeit steigen, je mehr Kinder in der Einrichtung gleichzeitig betreut werden (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251; 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 16) .

    BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - aaO; zum Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 25; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - zu I 8 b der Gründe, BAGE 97, 251) .

  • BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Nach der tariflichen Systematik kann regelmäßig nicht davon ausgegangen werden, dass die Tätigkeit in der Funktion eines Schulhausmeisters an mehreren Schulen als ein einheitlicher Arbeitsvorgang iSv. § 12 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TVöD/VKA zu bestimmen ist (vgl. zur Leitung von zwei Kindertagesstätten BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 17 f.; zur Leitung mehrerer Bereiche BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22) .

    Ein anderes Ergebnis kann sich aber dann ergeben, wenn die Tätigkeiten an verschiedenen Schulen tatsächlich nicht von vornherein auseinandergehalten sowie organisatorisch voneinander abgegrenzt sind und der Hausmeister während seiner Anwesenheit und Tätigkeit in einer Schule jederzeit damit rechnen muss, seine Funktion als Schulhausmeister der anderen Schulen ausüben zu müssen (vgl. zur Leitung von zwei Kindertagesstätten BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 18; zu einer Praxisanleiterin mit verschiedenen Arbeitsergebnissen BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der

    Entscheidendes Kriterium ist danach das Arbeitsergebnis (st. Rspr., ua. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 15 mwN; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22 mwN; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 859/12

    Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte

    Dabei ist, solange der TVöD in den §§ 12 und 13 noch keine eigenen Eingruppierungsregelungen enthält, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA nach wie vor § 22 BAT anzuwenden (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 29 mwN) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.05.2014 - 3 Sa 414/13

    Eingruppierung, Arbeitsvorgang, Sachbearbeitung, Sachverhalte bearbeiten,

    Die Klägerin hat eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich zulässig ist (vergl. BAG, Urteil vom 12.12.2012 - 4 AZR 199/11 - zitiert nach Juris).

    Entscheidendes Kriterium ist danach das Arbeitsergebnis (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur BAG vom 18.06.1997, 4 AZR 509/95 zitiert nach Juris, Rz. 25 - zum IKK-TV, vgl. zuletzt BAG vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rz. 15).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21

    Eingruppierung - Sachgebietsleitung Kommunale Abfallentsorgung - BAT-O/TVöD-V

    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (BAG, Urteil vom 12.12.2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 15.12.2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2021 - 5 Sa 123/21

    Eingruppierung einer Amtsleiterin - wissenschaftliche Hochschulbildung -

    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 15, juris = ZTR 2013, 385 ; BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, juris = ZTR 2012, 699 ; BAG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, juris = ZTR 2011, 418 ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19

    Eingruppierung der Leiterin des Fachdienstes Grundstückswertermittlung eines

    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 15, juris = ZTR 2013, 385; BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, juris = ZTR 2012, 699).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.2015 - 5 Sa 120/15

    Eingruppierung, Leiterin, Kindertagesstätte, Gruppenzahl, Doppelbelegung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2023 - 7 Sa 3/23

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleitung bei Absinken der

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2020 - 6 TaBV 52/20

    Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 119/20

    Eingruppierung - TVöD-V (VKA) - Leiterin der Abteilung Ordnungs- und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - 15 Sa 1614/17

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Gruppenleiterin - besondere Schwierigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - 1 Sa 9/16

    Eingruppierung - Meister

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