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   BAG, 20.07.1960 - 4 AZR 199/59   

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https://dejure.org/1960,903
BAG, 20.07.1960 - 4 AZR 199/59 (https://dejure.org/1960,903)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1960 - 4 AZR 199/59 (https://dejure.org/1960,903)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1960 - 4 AZR 199/59 (https://dejure.org/1960,903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Kinderzuschläge - Arbeiter im öffentlichen Dienst - Allgemeinverbindlicherklärung - Mitglieder vertragsschließender Gewerkschaft - Tariflicher Anspruch - Gleichbehandlungsgrundsatz - Einzelarbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1960, 1131
 
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Wird zitiert von ... (101)

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hindert ihn hieran nicht (BAG Urteil vom 20. Juli 1960 - 4 AZR 199/59 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    aa) Ohne eine gesonderte Rechtsgrundlage besteht für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer kein Anspruch auf Anwendung von Tarifnormen auf ihr Arbeitsverhältnis, also auf eine "Gleichbehandlung" mit tarifgebundenen Arbeitnehmern (s. dazu nur BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 54 mwN, BAGE 130, 43; sowie 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 - Rn. 21, BAGE 137, 231 ; 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 91, 210 ; 20. Juli 1960 - 4 AZR 199/59 - ) .
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

    Er darf sie auf der Grundlage einer einzelvertraglichen Vereinbarung auch untertariflich entlohnen (so bereits BAG 20. Juli 1960 - 4 AZR 199/59 - AP TVG § 4 Nr. 7; vgl. auch zB ErfK/Dieterich 11. Aufl. Art. 9 GG Rn. 35; Wiedemann/Oetker § 3 Rn. 415 ff., 420; Däubler/Zwanziger § 4 Rn. 1058; Kempen/Zachert Grundlagen Rn. 162; Schaub ArbR-Hdb. 13. Aufl. § 206 Rn. 41; Hanau FS Hromadka S. 115, 117; vgl. auch Gamillscheg NZA 2005, 147: "bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit"; ebenso Franzen RdA 2006, 1, 4) .
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