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   BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07   

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BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07 (https://dejure.org/2008,3032)
BAG, Entscheidung vom 07.05.2008 - 4 AZR 206/07 (https://dejure.org/2008,3032)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 4 AZR 206/07 (https://dejure.org/2008,3032)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung der Korrektur der fehlerhaften tariflichen Eingruppierung durch einen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nach den Grundsätzen der korrigierenden Rückgruppierung; Der tarifliche Begriff "entsprechende Tätigkeiten" als unbestimmter Rechtsbegriff; Überprüfung ...

  • Judicialis

    BAT-O (TdL) § 22; ; BAT-O (TdL) § 23; ; BAT-O (TdL) Anlage 1a zum BAT-O Teil II Abschnitt G (Sozial-und Erziehungsdienst) VergGr. IVb Fallgr. 17; ; BAT-O (TdL) Anlage 1a zum BAT-O ... Teil II Abschnitt G (Sozial-und Erziehungsdienst) VergGr. Vb Fallgr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines pädagogischen Mitarbeiters im Unterricht im Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte in Sachsen-Anhalt; unbestimmter Rechtsbegriff "entsprechende Tätigkeiten"; korrigierende Rückgruppierung

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines pädagogischen Mitarbeiters im Unterricht im Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte in Sachsen-Anhalt; unbestimmter Rechtsbegriff "entsprechende Tätigkeiten"; korrigierende Rückgruppierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1095 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 183/06

    Eingruppierung einer Rechtspflegerin

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07
    Bei unbestimmten Rechtsbegriffen ist die Überprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts (Subsumtion) unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (st. Rspr. des BAG, zB 21. Juni 2000 - 4 AZR 399/99 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 280; 22. November 2000 - 4 AZR 608/99 - aaO; 21. Februar 2007 - 4 AZR 183/06 - Rn. 15, ZTR 2007, 379 jeweils mwN).

    Innerhalb der beschriebenen Grenzen haben die Tatsachengerichte einen Beurteilungsspielraum, der als solcher dem Revisionsgericht verschlossen ist (Senat 12. Dezember 1979 - 4 AZN 43/79 - BAGE 32, 228; 21. Februar 2007 - 4 AZR 183/06 - aaO).

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 608/99

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin in Hauptfürsorgestelle

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07
    aa) Bei dem tariflichen Begriff "entsprechende Tätigkeiten" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (Senat 22. November 2000 - 4 AZR 608/99 - EzA ZPO § 554 Nr. 10; 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 - Rn. 19, ZTR 2006, 590).

    Bei unbestimmten Rechtsbegriffen ist die Überprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts (Subsumtion) unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (st. Rspr. des BAG, zB 21. Juni 2000 - 4 AZR 399/99 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 280; 22. November 2000 - 4 AZR 608/99 - aaO; 21. Februar 2007 - 4 AZR 183/06 - Rn. 15, ZTR 2007, 379 jeweils mwN).

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07
    Dazu muss der Arbeitgeber, wenn sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit dieser bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen (zB 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340).

    Dazu hat der Senat klargestellt, dass der Arbeitgeber nicht darlegen muss, auf welchem konkreten Irrtum die fehlerhafte Eingruppierung beruht, sondern nur, dass die bisher als tarifgerecht angenommene Eingruppierung objektiv fehlerhaft ist, es also an zumindest einer tariflichen Voraussetzung hierfür fehlt (16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - aaO S. 351 f.; 15. Februar 2006 - 4 AZR 66/05 - Rn. 16, ZTR 2006, 538).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 8 Sa 405/05
    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Februar 2007 - 8 Sa 405/05 E - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79

    Auslegung eines Tarifvertrages - Interpretation tariflicher Rechtsbegriffe -

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07
    Innerhalb der beschriebenen Grenzen haben die Tatsachengerichte einen Beurteilungsspielraum, der als solcher dem Revisionsgericht verschlossen ist (Senat 12. Dezember 1979 - 4 AZN 43/79 - BAGE 32, 228; 21. Februar 2007 - 4 AZR 183/06 - aaO).
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 399/99

    Eingruppierung einer Übersetzerin

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07
    Bei unbestimmten Rechtsbegriffen ist die Überprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts (Subsumtion) unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (st. Rspr. des BAG, zB 21. Juni 2000 - 4 AZR 399/99 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 280; 22. November 2000 - 4 AZR 608/99 - aaO; 21. Februar 2007 - 4 AZR 183/06 - Rn. 15, ZTR 2007, 379 jeweils mwN).
  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 66/05

    Eingruppierung einer Stationsschwester

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07
    Dazu hat der Senat klargestellt, dass der Arbeitgeber nicht darlegen muss, auf welchem konkreten Irrtum die fehlerhafte Eingruppierung beruht, sondern nur, dass die bisher als tarifgerecht angenommene Eingruppierung objektiv fehlerhaft ist, es also an zumindest einer tariflichen Voraussetzung hierfür fehlt (16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - aaO S. 351 f.; 15. Februar 2006 - 4 AZR 66/05 - Rn. 16, ZTR 2006, 538).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 208/07

    Eingruppierung eines Jugendhilfeplaners

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07
    Hinweise des Senats: Parallelsachen - 4 AZR 206/07 - (führend, vorliegend), - 4 AZR 207/07 -und - 4 AZR 208/07 -.
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 157/05
    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07
    aa) Bei dem tariflichen Begriff "entsprechende Tätigkeiten" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (Senat 22. November 2000 - 4 AZR 608/99 - EzA ZPO § 554 Nr. 10; 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 - Rn. 19, ZTR 2006, 590).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 207/07
    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07
    Hinweise des Senats: Parallelsachen - 4 AZR 206/07 - (führend, vorliegend), - 4 AZR 207/07 -und - 4 AZR 208/07 -.
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Dieser Darlegungslast wird genügt, wenn sich aus dessen Vorbringen - einschließlich des unstreitigen Sachverhaltes - ergibt, dass es jedenfalls an einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung mangelt (vgl. BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 673/10 - aaO; 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07  - Rn. 27 f. mwN) .
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09

    Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand

    bb) In einem solchen Fall der korrigierenden Rückgruppierung muss der Arbeitgeber, wenn sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber zuvor als maßgeblich mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit dieser bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen (vgl. nur BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07 - Rn. 27 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 34; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340) .
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Dieser Darlegungslast wird genügt, wenn sich aus dessen Vorbringen - einschließlich des unstreitigen Sachverhaltes - ergibt, dass es jedenfalls an einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung mangelt (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07  - Rn. 27 f. mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 34; 16. Februar 2000 -  4 AZR 62/99  - zu II 2 b aa (1) der Gründe, BAGE 93, 340 ) .
  • BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08

    Eingruppierung einer Küchenhilfe - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Bei unbestimmten Rechtsbegriffen ist die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts (Subsumtion) unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (st. Rspr., etwa Senat 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07 - Rn. 24, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 34).
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Dieser Darlegungslast wird genügt, wenn sich aus dessen Vorbringen - einschließlich des unstreitigen Sachverhaltes - ergibt, dass es jedenfalls an einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung mangelt (vgl. BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 673/10  - aaO; 7. Mai 2008 -  4 AZR 206/07  - Rn. 27 f. mwN) .
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 534/07

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Die in Anwendung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs vorgenommene Subsumtion kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Senat 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07 - Rn. 24, ZTR 2008, 553; 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - aaO).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 719/07

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Die in Anwendung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs vorgenommene Subsumtion kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Senat 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07 - Rn. 24, ZTR 2008, 553; 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - aaO.).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 498/08

    Tarifliche Überleitung eines Anwendungsprogrammierers

    Daher finden die Grundsätze der Rechtsprechung zur korrigierenden Rückgruppierung (vgl. nur BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07 - Rn. 27 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 34 = EzTöD 400 Eingruppierung BAT Sozial- und Erziehungsdienst VergGr. IVb Nr. 1) keine Anwendung.
  • LAG Hessen, 11.01.2011 - 13 Sa 1313/10

    Eingruppierung einer Stationsassistentin nach den Bestimmungen der KDAVO HE

    Die Klägerin kann sich deshalb auch nicht entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts auf die vom BAG entwickelten Grundsätze zu korrigierenden Rückgruppierung berufen (vgl. z. B. BAG vom 7. Mai 2008, ZTR 2008, 553).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 208/07

    Eingruppierung - Pädagogische Mitarbeiterin im Unterricht (Sachsen-Anhalt)

    Hinweise des Senats: Parallelsachen - 4 AZR 206/07 - (führend), - 4 AZR 207/07 - und - 4 AZR 208/07 - (vorliegend).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 207/07

    Eingruppierung - Pädagogische Mitarbeiterin im Unterricht (Sachsen-Anhalt)

  • ArbG Düsseldorf, 28.01.2013 - 10 Ca 6241/12

    Eingruppierung einer Hauswartin

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2012 - 16 Sa 1204/12

    Eingruppierung eines Staplerfahrers nach dem Entgelt-Bundesrahmentarifvertrag für

  • LAG Hamm, 13.04.2010 - 12 Sa 1267/09

    Eingruppierung eines Sportlehrers an Bundeswehrschule; "akademischer Zuschnitt"

  • LAG Hamm, 13.04.2010 - 12 Sa 1615/09

    Eingruppierung eines Sportlehrers an Bundeswehrschule; "akademischer Zuschnitt"

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