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   BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84   

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BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84 (https://dejure.org/1985,193)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1985 - 4 AZR 21/84 (https://dejure.org/1985,193)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 (https://dejure.org/1985,193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftsstellenverwalters eines Verwaltungsgerichts - Schriftgutverwaltung - Schwierige Tätigkeiten - Einheitlicher Arbeitsvorgang - Selbständige Leistungen - Sachverständiger - Tarifliche Mindestvergütung von Angestellten - Arbeitswissenschaftliche Grundsätze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 250
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
    Bei dieser Beurteilung ist von dem vor dem 1. Januar 1975 geltenden Recht der §§ 22, 23 BAT alter Fassung auszugehen (vgl. BAGE 40, 183, 187 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, dass mit "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" gegenüber den lediglich "gründlichen Fachkenntnissen" niedrigerer Vergütungsgruppen eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange, d.h. der Quantität nach verlangt wird (vgl. das Urteil des Senats, BAGE 40, 183, 191 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72

    Tätigkeitsmerkmale - Überprüfung von Übersetzungen - Druckreife Form

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
    Bei dieser Beurteilung ist von dem vor dem 1. Januar 1975 geltenden Recht der §§ 22, 23 BAT alter Fassung auszugehen (vgl. BAGE 40, 183, 187 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, dass mit "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" gegenüber den lediglich "gründlichen Fachkenntnissen" niedrigerer Vergütungsgruppen eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange, d.h. der Quantität nach verlangt wird (vgl. das Urteil des Senats, BAGE 40, 183, 191 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
    Schließlich kann sich der Kläger in diesem Zusammenhang auch nicht auf das Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 -, AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT berufen, da bei dieser Entscheidung aus verschiedenen tatsächlichen Gründen die Heranziehung der speziellen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für eine Geschäftsstellenverwalterin beim Oberverwaltungsgericht Münster nicht möglich war.

    In seinem Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 -, AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT hat der Senat im Einzelnen ausgeführt, dass es im beklagten Land bis zum 30. September 1974 keine Geschäftsstellenordnung gegeben hat, die dem mittleren Dienst bestimmte Tätigkeiten zuwies und es bei den Verwaltungsgerichten sogar überhaupt keine Beamten des mittleren Dienstes gab, so dass deswegen wegen des fehlenden tariflichen Bezuges die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst für die Geschäftsstellenverwalter der Verwaltungsgerichte haben herangezogen werden müssen.

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
    Unabhängig davon kann eine tarifliche Übung auch nur dann rechtserheblich sein, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. BAGE 40, 67, 72 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Somit stellt sich der Hinweis des Klägers auf das in dem Parallelprozess erstattete Sachverständigengutachten als Versuch eines verfahrensrechtlich unzulässigen Ausforschungsbeweises dar(vgl. das Urteil des Senats BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).

  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 538/83

    Reisekostenerstattung - Stationierungsstreitkräfte - Zivile Arbeitsgruppen -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
    Soweit der Kläger eine entsprechende praktische Tarifübung behauptet, kann es darauf schon deswegen nicht ankommen, weil eine derartige Tarifübung einer Tarifauslegung nach Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang und zudem einem der Grundprinzipien der Vergütungsordnung zum BAT (vgl. Nr. 1 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen) widersprechen würde (vgl. BAGE 23, 424, 429 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Unabhängig davon kann eine tarifliche Übung auch nur dann rechtserheblich sein, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. BAGE 40, 67, 72 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
    Richtig nimmt das Landesarbeitsgericht auch an, dass der Kläger im tariflichen Sinne Schriftgut verwaltet und damit die zweite tarifliche Anforderung für gerichtliche Geschäftsstellenverwalter erfüllt hat, indem er die Akten anlegte und für deren Führung, Vollständigkeit und Aufbewahrung nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen zuständig und verantwortlich war (vgl. BAGE 25, 1, 5 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT ).

    Wie das Landesarbeitsgericht richtig hervorgehoben hat, kann in diesem Zusammenhang auch nicht etwa an die frühere Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen Über das Ausmaß qualifizierender Tätigkeiten bei einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit zurückgegriffen werden, auf die sich der Kläger beruft (vgl. BAGE 25, 1, 6 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT ).

  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 310/71

    Feststellungsklage - Fallgruppe einer Vergütungsgruppe - Inhalt des

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
    Demgemäss verlangt das Landesarbeitsgericht mit Recht unter Anknüpfung an die entsprechende Senatsrechtsprechung ein selbständiges Erarbeiten der Ergebnisse unter Entwicklung eigener geistiger Initiative; lediglich leichte geistige Arbeit schließt selbständige Leistungen im tariflichen Sinne begrifflich aus (vgl. die Urteile des Senats vom 2. Dezember 1981 - 4 AZR 347/79 -, AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 -, AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
    Im Übrigen hat das Landesarbeitsgericht in dem Parallelprozess, wie schon sein entsprechender Beweisbeschluss ausweist, gegen den wichtigen fahrensrechtlichen Grundsatz verstoßen, dass die Beurteilung von Rechtsfragen, auch solchen des Tarifrechts, nicht Sachverständigen überlassen werden darf, sondern Sache der Gerichte ist (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 -, AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 347/79

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten - Tariflich selbständige Bewertung -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
    Demgemäss verlangt das Landesarbeitsgericht mit Recht unter Anknüpfung an die entsprechende Senatsrechtsprechung ein selbständiges Erarbeiten der Ergebnisse unter Entwicklung eigener geistiger Initiative; lediglich leichte geistige Arbeit schließt selbständige Leistungen im tariflichen Sinne begrifflich aus (vgl. die Urteile des Senats vom 2. Dezember 1981 - 4 AZR 347/79 -, AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 -, AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
    Demgemäss verlangt das Landesarbeitsgericht mit Recht unter Anknüpfung an die entsprechende Senatsrechtsprechung ein selbständiges Erarbeiten der Ergebnisse unter Entwicklung eigener geistiger Initiative; lediglich leichte geistige Arbeit schließt selbständige Leistungen im tariflichen Sinne begrifflich aus (vgl. die Urteile des Senats vom 2. Dezember 1981 - 4 AZR 347/79 -, AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 -, AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.02.1971 - 4 AZR 147/70

    Analytische Stellenbewertung - Aufgabenbereich des Angestellten -

  • BAG, 07.07.1971 - 4 AZR 291/70

    Eingruppierung - Ausübung mehrerer Tätigkeiten - Aufgabenkreis des Angestellten -

  • BAG, 15.09.1971 - 4 AZR 93/71

    Überschicht - Schichtlohn - Mehrarbeit

  • BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74

    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende

  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

  • BAG, 27.01.1982 - 4 AZR 435/79

    Kassierer - Einfacher Kassenverkehr - Eingruppierung - Überwiegende Tätigkeit -

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 405/81

    Eingruppierung von Erstem Mitarbeiter - Abwicklung des gesamten Innendienstes -

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Damit haben sie klargestellt, dass alle in dieser Funktion auszuübenden Tätigkeiten insgesamt einheitlich bewertet werden und als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind, soweit sie nicht für bestimmte Tätigkeiten spezielle Tätigkeitsmerkmale geschaffen haben (vgl. BAG 24. Juni 1998 - 4 AZR 300/97 - zu 3 b der Gründe; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 -; zum Arzt BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 -; 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231; zum Geschäftsstellenverwalter BAG 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 7. Dezember 1983 - 4 AZR 405/81 -) .

    (aa) Diese Annahme sollte nur Geltung beanspruchen, soweit die Tätigkeiten "nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbar" seien (BAG 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -; in späteren Entscheidungen "tatsächlich trennbar", vgl. zB BAG 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 -; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 2. Dezember 1981 - 4 AZR 347/79 - BAGE 37, 181; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (BAG 31. Oktober 1990 - 4 AZR 260/90 -; 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250) ausgeführt hat, die gewöhnlichen Aufgaben eines Geschäftsstellenverwalters und die "schwierigen Tätigkeiten" im Tarifsinne seien verschiedenen Arbeitsvorgängen zuzuordnen, beruht dies auf der Annahme, tatsächlich trennbare tariflich verschieden zu bewertende Tätigkeiten könnten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden.

    (a) Der Senat hat in der Vergangenheit angenommen, in aller Regel sei die Tätigkeit eines gerichtlichen Geschäftsstellenverwalters ein Arbeitsvorgang, weil alle seine Aufgaben im Sinne einer vorgegebenen, einheitlichen Funktion einem Arbeitsergebnis dienen, das in der Verwaltung der Geschäftsstelle mit allen dazugehörigen Aufgaben besteht (zB BAG 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Kennzeichnend hierfür können - ohne Bindung an die verwaltungsrechtlichen Fachbegriffe - wie auch immer geartete Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräume bei der Erarbeitung des Arbeitsergebnisses sein (BAG 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250, 265).
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