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   BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93   

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BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93 (https://dejure.org/1994,1861)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1994 - 4 AZR 217/93 (https://dejure.org/1994,1861)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 (https://dejure.org/1994,1861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Eingruppierung einer als Erziehungshelferin tätigen Erzieherin - Maßgeblichkeit der auszuübenden Tätigkeit gegenüber der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit - Trennbarkeit von hauswirtschaftlichen und pflegerischen Arbeiten gegenüber Tätigkeiten mit Kindern - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung einer als Erziehungshelferin tätigen Erzieherin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 483 (Ls.)
  • BB 1994, 2003
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93
    Vielmehr müssen sie für die Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich, d. h. notwendig sein (BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93
    Sie ist dahin auszulegen, daß der Arbeitnehmer Vergütung nach der Vergütungsgruppe beanspruchen kann, deren Tätigkeitsmerkmale er erfüllt (BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, nämlich eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, nämlich eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93
    Damit hat die Klägerin eine Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, nämlich eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Mit der Regelung in Nordrhein-Westfalen hat sich der Senat in seinem Urteil vom 23. Februar 1994 (- 4 AZR 217/93 - AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975) befaßt und diesbezüglich ausgeführt, nach der "Vereinbarung über die Voraussetzungen der Eignung der in Tageseinrichtungen für Kinder und Kinderheimen der Träger der freien Jugendhilfe tätigen Erzieher und sonstigen Kräfte" i.d.F. vom 1. März 1974 (MBl NW S. 382, - SMBl NW 2163, Stand: 1. Mai 1993) sei lediglich für die Leitung einer Kindergruppe die Qualifikation einer Erzieherin oder eine vergleichbare Ausbildung erforderlich (§ 3 i.V.m. § 1 Abs. 2 der Vereinbarung); für den Einsatz des weiteren erzieherischen Personals werde in § 4 der genannten Vereinbarung eine besondere Ausbildung nicht gefordert.
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Erforderlich ist allerdings, dass sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags deutlich ergibt, allein die bezeichneten (tariflichen) Eingruppierungsbestimmungen sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhe maßgebend sein und nicht die angegebene Entgeltgruppe (BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17 f.; 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - zu B II der Gründe; 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - zu I 3 a der Gründe; zu Lehrer-Richtlinien 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 -; 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -; zu Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 -; zu Tarifverträgen in der Privatwirtschaft 31. August 1983 - 4 AZR 35/81 -; 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - zu B II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    notwendig sein (23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 24; 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 176; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; 11. November 1998 - 4 AZR 697/97 - aaO; 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - ZTR 2001, 125).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 286/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    a) Maßgebend für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers ist die von ihm auszuübende - und nicht etwa die tatsächlich ausgeübte - Tätigkeit (st. Rspr., vgl. nur BAG 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - zu B III 2 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 176) .
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 164/96

    Eingruppierung einer Spielkreisleiterin

    Vielmehr müssen sie für die Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich, d.h. notwendig sein (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95

    Eingruppierung: Kfz-Prüfer bei der Staatlichen Technischen Überwachung

    Vielmehr müssen sie für die Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich, d.h. notwendig sein (Senatsurteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 31.08.2001 - 6 Sa 41/01

    Eingruppierung des Kochs in der Systemgastronomie

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  • LAG Hamm, 09.08.1995 - 18 Sa 25/95

    Eingruppierung: Ergänzungskraft in Hortgruppe in VIb BAT

    Hier ist die ausgeübte Funktion ein einheitlicher Arbeitsvorgang (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.1994 - 4 AZR 217/93 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.1994 - 12 Sa 1172/93 - LAG Hamm, Urteil vom 14.05.1991 - 18 Sa 656/90 -).

    Vielmehr müssen sie für die Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich, d.h. notwendig sein (BAG, Urteil vom 23.02.1994 - 4 AZR 217/93 - BAG, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 684/94

    Beurteilung der Tätigkeit eines Futtermittelprüfers zur Festlegung seiner

    Voraussetzung ist vielmehr, daß nur solche Angestellte, die ein landwirtschaftliches Fachhochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben oder über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die Tätigkeit ordnungsgemäß und sachgerecht ausüben können (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 834/95
    Mit der Regelung in Nordrhein-Westfalen hat sich der Senat in seinem Urteil vom 23. Februar 1994 (4 AZR 217/93 - AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975) befaßt und diesbezüglich ausgeführt, nach der "Vereinbarung über die Voraussetzungen der Eignung der in Tageseinrichtungen für Kinder und Kinderheimen der Träger der freien Jugendhilfe tätigen Erzieher und sonstigen Kräfte" i.d.F. vom 1. März 1974 (MBl NW S. 382 - SMBl NW 2163, Stand: 1. Mai 1993) sei lediglich für die Leitung einer Kindergruppe die Qualifikation einer Erzieherin oder eine vergleichbare Ausbildung erforderlich (§ 3 i.V.m. § 1 Abs. 2 der Vereinbarung); für den Einsatz des weiteren erzieherischen Personals werde in § 4 der genannten Vereinbarung eine besondere Ausbildung nicht gefordert.
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 835/95
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 320/95
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 318/95
  • LAG Berlin, 18.11.1994 - 6 Sa 101/94

    Eingruppierung: Diplom-Sozialpädagoge als Vorklassenleiter

  • LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 1799/94

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Tätigkeit eines Erziehers mit

  • BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 217/97
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 711/96
  • LAG Saarland, 08.03.1995 - 1 Sa 253/94

    Eingruppierung einer Erzieherin in einer Kindertagesstätte bei Einstellung als

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