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   BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74   

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BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74 (https://dejure.org/1975,1607)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1975 - 4 AZR 219/74 (https://dejure.org/1975,1607)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 (https://dejure.org/1975,1607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit - Tätigkeitsmerkmale - Nichtfremdsprachliche Aufgabe - Fachbereichssekretärin - Schätzung durch das Gericht - Angabe der Grundlagen der Schätzung - Volle Überprüfung durch das Revisionsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22 § 23, Anlage 1a; ZPO § 286
    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit bei Erfüllung jeweils besonderer tarifliche Tätigkeitsmerkmale

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71

    Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74
    Gegen den in dieser Weise aus gelegten Klageantrag bestehen daher, wovon auch das Landesarbeitsgericht auszugehen scheint, prozeßrechtliche Bedenke: weder aus § 253 ZPO noch aus § 256 ZPO (vgl. BAG AP Nr. 7o, 69, 59 und 56 zu §§ 22, 23 BAT; BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte, auch AP Nr. 3 zu § 157 BGB, auch zur auszugsweisen Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, sowie Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).

    Andererseits hat das Landesarbeitsgericht ebenfalls in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung die nichtfremdsprachlichen Aufgaben der Klägerin zusammengefaßt und ihrerseits einheitlich bewertet (vgl. BAG AP Nr. 6 6, 57, 4-7 und 4-0 zu §§ 22, 23 BAT, auch BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte), wofür ins besondere, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht ausführt, der enge Zusammenhang aller nichtfremdsprachlichen Aufgaben der Klägerin spricht.

  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74
    Hierbei übersieht die Klägerin, daß bei unstreitigem Sachverhalt - wie vorliegend - die Vornahme einer Arbeitsplatzbesichtigung zum Zwecke der Sachaufklärung gemäß § 144 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen der Tatsachengerichte liegt (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - /demnächst 7 AP Hr. 81 zu §§ 22, 23 BAT, 13-Februar 1974 - 4 AZR 192/73 ~ , /"demnächst 7 AP Hr. 4 zu § 7° DAT und 9. Hovember 1973 - 4 AZR 27/73 - /"demnächst 7 AP Hr. 77 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Hachweisen).
  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

    Auszug aus BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74
    Hierbei übersieht die Klägerin, daß bei unstreitigem Sachverhalt - wie vorliegend - die Vornahme einer Arbeitsplatzbesichtigung zum Zwecke der Sachaufklärung gemäß § 144 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen der Tatsachengerichte liegt (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - /demnächst 7 AP Hr. 81 zu §§ 22, 23 BAT, 13-Februar 1974 - 4 AZR 192/73 ~ , /"demnächst 7 AP Hr. 4 zu § 7° DAT und 9. Hovember 1973 - 4 AZR 27/73 - /"demnächst 7 AP Hr. 77 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Hachweisen).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74
    Hierbei übersieht die Klägerin, daß bei unstreitigem Sachverhalt - wie vorliegend - die Vornahme einer Arbeitsplatzbesichtigung zum Zwecke der Sachaufklärung gemäß § 144 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen der Tatsachengerichte liegt (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - /demnächst 7 AP Hr. 81 zu §§ 22, 23 BAT, 13-Februar 1974 - 4 AZR 192/73 ~ , /"demnächst 7 AP Hr. 4 zu § 7° DAT und 9. Hovember 1973 - 4 AZR 27/73 - /"demnächst 7 AP Hr. 77 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Hachweisen).
  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz -

    Auszug aus BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht unter Berücksich tigung des Ablaufes des BAT und seiner Anlage 1 a am 31. Dezember 1969 und der Weitergeltung ihrer Normen gemäß § 4- Abs. 5 TVG davon ausgegangen, daß bei der Klägerin die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit deswegen nicht in Betracht kommt, weil für ihre fremd sprachlichen Aufgaben spezielle tarifliche Tätigkeitsmerkmale bestehen, nämlich die für den Fremdsprachendienst der Länder, während im übrigen die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für Verwaltungsangestellte der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT zur Anwendung kommen (vgl. BAG AP Nr. 65, 57, 56 und 4-9 zu §§ 22, 25 BAT, auch AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenange stellte, ferner Urteil des Senats vom 28. August 1974- AZR 44-6/73 -//demnächst/AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT), wobei es auf den Umfang der fremdsprachlichen Aufgaben der Klägerin nicht ankommt.
  • BAG, 26.06.1963 - 4 AZR 277/62

    Aufgabenkreis - Übertragung einer Tätigkeit - Eingruppierung des Angestellten -

    Auszug aus BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74
    Abgesehen von den Aufgaben der Klägerin auf den Gebieten des Promotions- und Habilitationswesens, die unstreitig 15 v.H. ihrer Gesamtarbeitszeit ausmachen und bei denen das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise in vollem Umfange das Erfordernis selbständiger Leistungen angenommen hat, hat das Landesarbeitsgericht weiterhin ohne entsprechende Anhaltspunkte im beiderseitigen Parteivorbringen den Jeweiligen Anteil der selbständigen Leistungen bei den sonstigen Aufgaben der Klägerin seinerseits geschätzt, ohne Jedoch dafür Jeweils eine Begründung zu geben so daß die entsprechenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts deswegen vom Revisionsgericht nicht voll überprüft werden können (vgl. BAG 13, 19o /~198 7 = AP Hr. 89 zu § 3 TOA sowie BAG 14, 231 /~238J » AP Nr. 99 zu § 3 TOA).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Diese Beurteilung entspricht auch der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen, wobei der Senat auch bei der Leitung der Registratur eines Gewerbeaufsichtsamtes nur einen Arbeitsvorgang angenommen hat (vgl. das Urteil des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 -, AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats BAGE 44, 323, 330 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7. Dezember 1983 - 4 AZR 405/81 -, AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74

    Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter

    Damit ist es der Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit nicht in Betracht kommt, wenn von einem Angestellten nebeneinander Tätigkeiten auszuüben sind, für die jeweils besondere tarifliche Tätigkeitsmerkmale bestehen (vgl. Urteil des Senats vom 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74- zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an das Urteil vom 28. August 1974- AZR 446/73 /~demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, sowie BAG AP Nr. 65, 57, 56 und 49 zu §§ 22, 23 BAT), was gerade dann der Pall ist, wenn - wi vorliegend - von einem Angestdlten Kassen- und "Nichtkassen tätigkeiten" nebeneinander auszuüben sind (vgl. BAG AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Bei Heranziehung auch des Sachvorbringens des Klägers ist jedoch unter Anwendung der Rechtsgrundsätze des § 133 BGB sein Klagebegehren dahin auszulegen, daß der Kläger in Wirklichkeit eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen sogenannten Eingruppierungsfeststellungsklagen hat erheben wollen, deren sämtliche nach der Senatsrechtsprechung gestellten Erfordernisse und prozessualen Voraussetzungen nach § 256 ZPO erfüllt sind (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 AZR 4-85/7- /~demnächst 7 AP Nr. 12 zu § 23 a BAT \md 12.Februar 1975 AZR 219/74- /"demnächst J AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 7 o , 69, 59 und 56 zu §§ 22, 23 BAT, AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte sowie AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74

    Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

    Dabei besteht auch die rechtliche Möglichkeit, bestimmte Aufgaben des Klägers zusammen zufassen und ihrerseits als überwiegend auszuübende Tätigkeit einheitlich zu bewerten (vgl. Urteil des Senats vom 8 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 66, 57, 47 und 4o zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).

    V b des abgelaufenen BAT (Fallgruppe l) verlangte Erfordernis überwiegend zu erbringender selbständiger Leistungen (vgl. BAG AP Kr. 15 und 27 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteil vom 12. Februar "975 - 4 AZR 219/74 -, ebenfalls zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen).

  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Dabei verkennt die Revision zunächst, daß, wie der Senat schon in seiner zurückverweisenden Entscheidung ausgeführt hat, eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit im Sinne der Senatsrechtsprechung immer dann aus Rechtsgründen nicht in Betracht kommt, wenn von einem Angestellten nebeneinander Tätigkeiten auszuüben sind, für die jeweils besondere tarifliche Tätigkeitsmerkmale bestehen (vgl. Ur teile des Senats vom 16. April 1975 AZR 294-/74- -» [demnächst] AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT, 12«Februar 1975 AZR 219/74- -, [demnächst] AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT und 28. August 1974- AZR 4-46/73 [demnächst] AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, im Anschluß an BAG AP Nr. 65» 57» 56 und 4-9 zu §§ 22, 23 BAT).

    Im übrigen handelt es sich dabei um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte der Kontrolle durch die Revisionsgerichte nur insoweit unterliegt, ob der Rechtsbegriff verkannt, gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Urteil des Senats vom 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74- -, [demnächst] AP Fr. 83 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an das Urteil des Senats vom 13. Februar 1974- - 4 AZR 192/73 [demnächst] AP Fr. 4 zu § 70 BAT sowie BAG AP Fr. 69 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Fachweisen).

  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Im übrigen liegt es im Rahmen des pflichtgemäßen und von den Revisionsgerichten nur beschränkt nachprüfbaren Ermessens der Tatsachengerichte, ob sie bei einem unstreitigen Sachverhalt zur Unterstützung des Gerichts und zur Sachaufklärung von Amts wegen nach § 144 ZPO einen Sachverständigen zuziehen oder nicht (vgl. die Urteile des Senats vom 5 November 1975 - 4 AZR 597/74 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 -, /~demnächst 7 AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT, 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 -, /"demnächst J7 AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT, 13.Februar 1974 - 4 AZR 192/73 demnächst 7 AP Nr. 4 zu § 7o BAT und 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 /~demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Schließlich hat das Landesarbeitsgericht nach seinen eigenen Ausführungen Schätzungen gemäß § 287 ZPO vorgenommen, die Grundlagen seiner Schätzungen jedoch nicht angegeben, so daß auch insoweit eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nicht möglich ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 31, 241, 248 = AP Nr. 16 zu § 5 TVG sowie vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 - AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    V b BAT Fallgruppe 1 aus, nach denen nunmehr im Gegensatz zu den niedrigeren Vergütungsgruppen VI b und V c BAT (jeweils Fallgruppe 1) gründliche, umfassende Fachkenntnisse verlangt werden, was, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend annimmt, eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und der Breite nach, bedeutet, wobei sich aus der Breite der benötigten Fachkenntnisse auch deren Tiefe ergeben kann (vgl. Urteile des Senats vom 19. März 1975 - A AZR 265/74 /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT und 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 /"demnächst 7 AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 12, 48 und 72 zu §§ 22, 23 BAT, letztere Entscheidung auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

    Aber auch dieser Umstand kann nicht zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen: Selbst wenn das überhaupt in einem rechtserheblich® Umfange geschähe (vgl. dazu BAG 25, 1 C5 ff.] = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT auch BAG AP Nr. 9o zu §§ 22, 23 BAT), könnten Jedenfalls dessen ungeachtet sämtliche ihrigen Aufgaben des Klägers unter Einbeziehung derer, die er als "Lehrhilfskraft" im zuvor erläuterten Sinne erledigt, zusammengefaßt und als seine bei weitem überwiegend auszuübende Tätigkeit einheitlich bewertet werden (vgl. BAG AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen), so daß Jedenfalls im Ergebnis selbst dann die Bewertung durch das Landesarbeitsgericht zu treffend wäre.
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Möglicher weise hat das Landesarbeitsgericht auch, ohne es näher auszuführen, über die Größe der Anteile der baugewerblichen und sonstigen Aufgabengebiete im Betriebe des Beklagten Schätzungei vorgenommen, die jedoch wiederum durch das Revisionsgericht nicht überprüfbar sind, weil es an jeglicher Darlegung der verwerteten Schätzungsgrundlagen fehlt, die solchenfalls not wendig ist (vgl. BAG Urteil vom 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74- /"demnächst 7 AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT im An schluß an BAG 13, 19o /"198 7 = AP Nr. 89 zu § 3 TOA sowie BAG 14-, 231 /"238J = AP Nr. 99 zu § 3 TOA, auch BAG AP Nr. 1 zu § 287 ZPO sowie Nr. 1 zu § 529 ZPO; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 287 C 3 und Stein-Jonas, aaO, § 287 III 2).
  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

  • BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88

    Eingruppierung von Kapitän auf Sicherheitsboot - Verhältnis zu

  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 140/89

    Eingruppierung: Schiffsführer

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 586/89

    Eingruppierung im Erziehungsdienst - Begriff des Arbeitsvorgangs -

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 22/84
  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 840/77

    Kreissparkassen in Bayern - Rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts -

  • BAG, 05.11.1975 - 4 AZR 597/74

    Eingruppierung: Fließbandarbeit

  • BAG, 22.10.1975 - 4 AZR 501/74

    Eingruppierung: "Springer", Verrichtung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 24/84
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