Rechtsprechung
   BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10   

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https://dejure.org/2012,18274
BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10 (https://dejure.org/2012,18274)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2012 - 4 AZR 224/10 (https://dejure.org/2012,18274)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 224/10 (https://dejure.org/2012,18274)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - Vertragsauslegung

  • openjur.de

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag; Vertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - Vertragsauslegung

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
    Dieser Differenzbetrag ist als "übertariflicher Gehaltsanteil" iSd. Nr. 3 anzusehen, der im Falle einer Erhöhung des tariflichen Entgelts gegenüber dem auch tarifgebundenen Arbeitnehmer oder bei einer Allgemeinverbindlicherklärung angerechnet werden kann (zur Zulässigkeit BAG 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 24 ff., BAGE 117, 155; 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 18 mwN, BAGE 127, 319) .
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
    Die Auslegung von Verweisungsklauseln in diesen Arbeitsverträgen hat sich in erster Linie an deren Wortlaut zu orientieren (ausf. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 26 und Rn. 28 mwN auch zur früheren Rspr., BAGE 122, 74) .
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
    Der Streitgegenstand und der Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3; 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 16, BAGE 126, 26) , so dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) keinem Zweifel unterliegt und die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung (§ 322 ZPO) zwischen den Parteien entschieden werden kann.
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
    Dieser Differenzbetrag ist als "übertariflicher Gehaltsanteil" iSd. Nr. 3 anzusehen, der im Falle einer Erhöhung des tariflichen Entgelts gegenüber dem auch tarifgebundenen Arbeitnehmer oder bei einer Allgemeinverbindlicherklärung angerechnet werden kann (zur Zulässigkeit BAG 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 24 ff., BAGE 117, 155; 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 18 mwN, BAGE 127, 319) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
    Bei einer Feststellungsklage sind grundsätzlich keine geringeren Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen als bei einer Leistungsklage (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 58, AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 20) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerks auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (st. Rspr., BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 12; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) .
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
    Auf die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kann regelmäßig nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung aller anerkannten Auslegungsmethoden "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 - Rn. 36 mwN; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40) .
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
    Auf die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kann regelmäßig nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung aller anerkannten Auslegungsmethoden "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 - Rn. 36 mwN; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40) .
  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
    Der Streitgegenstand und der Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3; 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 16, BAGE 126, 26) , so dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) keinem Zweifel unterliegt und die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung (§ 322 ZPO) zwischen den Parteien entschieden werden kann.
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10
    Bei Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen worden sind ("Altverträge") , kann allerdings eine Vertragsänderung nach dem 1. Januar 2002 für die Beurteilung von Bedeutung sein, wenn die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 75 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 47; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261) .
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08

    Ablösung transformierter Tarifregelungen

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 333/09

    Bestimmtheit einer Feststellungsklage

  • LAG Hamm, 12.11.2009 - 11 Sa 631/09

    Tariferhöhung im Einzelhandel; unbegründete Klage bei Verweisungsklausel in

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auf diese kann nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung aller anerkannten Auslegungsmethoden "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 224/10 - Rn. 22; 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 - Rn. 36 mwN) .
  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 83/14

    Zeitdynamische Bezugnahme auf Vergütungsregelung in einem Tarifvertrag

    Um diese Auffassung zu stützen, bezieht sich die Beklagte auf eine Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2012 (4 AZR 224/10).

    Desweiteren hat das Landesarbeitsgericht sich in Auseinandersetzung mit der oben bereits zitierten Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2012 (4 AZR 224/10) mit der Frage befasst, welche Vorstellungen sich Arbeitnehmer in einer Bewerbungssituation bei Abschluss des Arbeitsvertrages über die Motive ihres künftigen Arbeitgebers zur Verwendung von statischen oder dynamischen Vertragsklauseln machten.

    Es muss deshalb auch nicht weiter der Frage nachgegangen werden, ob es insoweit einen Unterschied macht, ob der Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft ist, die den Tarifvertrag geschlossen hat, oder ob das nicht der Fall ist, was zweifelhaft erscheint, weil es für die Auslegung eines von dem Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrages mit von diesem für eine Vielzahl von Verträgen gestellten Vertragsbedingungen nicht auf die Verständnismöglichkeiten des konkreten Arbeitnehmers ankommt, der den Vertrag geschlossen hat, sondern auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders, und zwar auf die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden nicht rechtskundigen Vertragspartners (dazu beispielsweise die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2008, 5 AZR 429/07, NZA 2008, 757 und vom 16. Mai 2012, 4 AZR 224/10, AP Nummer 111 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, mit weiteren Nachweisen).

    Zwar sind, wie weiter oben bereits erwähnt wurde, Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von dem Arbeitgeber für eine Vielzahl von Verträgen gleichlautend verwendet und dem Arbeitnehmer bei Vertragsschluss gestellt werden, nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten , sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (dazu beispielsweise die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2008, 5 AZR 429/07, NZA 2008, 757 und vom 16. Mai 2012, 4 AZR 224/10, AP Nummer 111 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13

    Statische Verweisung auf bestehenden Tarifvertrag

    Für "Neuverträge" soll die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB anwendbar sein mit der Annahme, dass es sich bei der Bezugnahmeklausel um eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB handelt (BAG vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 224/10 -, zitiert nach juris; BAG vom 06. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 -, NZA 2012, 100 m. w. N.; BAG vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 -, AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifverträge).

    Es ist hier auf die anerkannten Auslegungsregeln, in erster Linie auf den Wortlaut zurückzugreifen (BAG vom 16. Mai 2012 - a. a. O.).

    Auf die Unklarheitenregel kann dabei regelmäßig nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung aller anerkannten Auslegungsmethoden "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 -, zitiert nach juris; BAG vom 10. Dezember 2010 - 4AZR 1/08 -, AP Nr. 40 zu § 307 BGB).

    Selbst wenn von einer entfernten Möglichkeit ausgegangen werden könnte, ein anderes Auslegungsergebnis sei denkbar, genügt dies nicht zur Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - DB 2010, 1998).

  • LAG Hessen, 22.10.2013 - 13 Sa 569/13

    Statische Verweisung auf einen Tarifvertrag

    Dies scheitert hier daran, dass im vorliegenden Fall zu einer früheren Tarifbindung der Beklagten oder deren Rechtsvorgängerin nichts vorgetragen ist und auch daran, dass der Arbeitsvertrag der Parteien nach dem 01. Januar 2002 abgeschlossen wurde, dem Tag, an dem die Schuldrechtsreform in Kraft trat und nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Auslegungsregeln zur Gleichstellungsabrede keine Anwendung mehr finden sollen (BAG vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 224/10 - zitiert nach juris m. w. N.; BAG vom 06. Juli 2007 - 4 AZR 706/09 -, NZA 2012, 100 m. w. N.; BAG vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39).

    Für den vorliegenden "Neuvertrag" ist deshalb auf die anerkannten Auslegungsregeln, in erster Linie auf den Wortlaut zurückzugreifen (BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.).

    Auf die Unklarheitenregel kann regelmäßig nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung aller anerkannten Auslegungsmethoden "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 -, zitiert nach juris; BAG vom 10. Dezember 2010 - 4AZR 1/08 AP Nr. 40 zu § 307 BGB).

    Selbst wenn von einer entfernten Möglichkeit ausgegangen werden könnte, ein anderes Auslegungsergebnis sei denkbar, genügt dies nicht zur Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - DB 2010, 1998).

  • LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 963/13

    Statische Verweisung auf bestehenden Tarifvertrag

    Für "Neuverträge" soll die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB anwendbar sein mit der Annahme, dass es sich bei der Bezugnahmeklausel um eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB handelt (BAG vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 224/10 -, zitiert nach juris; BAG vom 06. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 -, NZA 2012, 100 m. w. N.; BAG vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 -, AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifverträge).

    Es ist hier auf die anerkannten Auslegungsregeln, in erster Linie auf den Wortlaut zurückzugreifen (BAG vom 16. Mai 2012 - a. a. O.).

    Auf die Unklarheitenregel kann dabei regelmäßig nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung aller anerkannten Auslegungsmethoden "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 -, zitiert nach juris; BAG vom 10. Dezember 2010 - 4AZR 1/08 -, AP Nr. 40 zu § 307 BGB).

    Selbst wenn von einer entfernten Möglichkeit ausgegangen werden könnte, ein anderes Auslegungsergebnis sei denkbar, genügt dies nicht zur Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - DB 2010, 1998).

  • LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 970/13

    Statische Verweisung auf bestehenden Tarifvertrag

    Für "Neuverträge" soll die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB anwendbar sein mit der Annahme, dass es sich bei der Bezugnahmeklausel um eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB handelt (BAG vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 224/10 -, zitiert nach juris; BAG vom 06. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 -, NZA 2012, 100 m. w. N.; BAG vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 -, AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifverträge).

    Es ist hier auf die anerkannten Auslegungsregeln, in erster Linie auf den Wortlaut zurückzugreifen (BAG vom 16. Mai 2012 - a. a. O.).

    Auf die Unklarheitenregel kann dabei regelmäßig nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung aller anerkannten Auslegungsmethoden "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 -, zitiert nach juris; BAG vom 10. Dezember 2010 - 4AZR 1/08 -, AP Nr. 40 zu § 307 BGB).

    Selbst wenn von einer entfernten Möglichkeit ausgegangen werden könnte, ein anderes Auslegungsergebnis sei denkbar, genügt dies nicht zur Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - DB 2010, 1998).

  • LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 971/13

    Statische Verweisung auf bestehenden Tarifvertrag

    Für "Neuverträge" soll die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB anwendbar sein mit der Annahme, dass es sich bei der Bezugnahmeklausel um eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB handelt (BAG vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 224/10 -, zitiert nach juris; BAG vom 06. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 -, NZA 2012, 100 m. w. N.; BAG vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 -, AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifverträge).

    Es ist hier auf die anerkannten Auslegungsregeln, in erster Linie auf den Wortlaut zurückzugreifen (BAG vom 16. Mai 2012 - a. a. O.).

    Auf die Unklarheitenregel kann dabei regelmäßig nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung aller anerkannten Auslegungsmethoden "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 -, zitiert nach juris; BAG vom 10. Dezember 2010 - 4AZR 1/08 -, AP Nr. 40 zu § 307 BGB).

    Selbst wenn von einer entfernten Möglichkeit ausgegangen werden könnte, ein anderes Auslegungsergebnis sei denkbar, genügt dies nicht zur Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - DB 2010, 1998).

  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 375/16

    Auslegung einer Klausel als kleine dynamische Bezugnahme bei

    Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Angabe des Tariflohns/-gehalts lediglich als eine "Kontrollgröße" dienen sollte, ohne irgendeinen Bezug zu den tarifvertraglichen Vergütungsregelungen zu haben (vgl. dazu BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 224/10 - Rn. 18 ff. mwN.) .
  • LAG Köln, 13.07.2015 - 2 Sa 437/15

    Voraussetzungen der dynamischen Anwendung der der Vergütungstarifverträge im

    Jedenfalls kommt eine solche Auslegung über § 305 c BGB zur Anwendung (wie 5 AZR 2/12 gegen 4 AZR 224/10).

    Sie stützt sich hierfür auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012, 4 AZR 224/10.

  • LAG Köln, 13.07.2015 - 2 Sa 440/15

    Voraussetzungen der dynamischen Anwendung der der Vergütungstarifverträge im

    Jedenfalls kommt eine solche Auslegung über § 305 c BGB zur Anwendung (wie 5 AZR 2/12 gegen 4 AZR 224/10).

    Sie stützt sich hierfür auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012, 4 AZR 224/10.

  • LAG Köln, 13.07.2015 - 2 Sa 441/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich der dynamischen Anwendung der

  • LAG Köln, 13.07.2015 - 2 Sa 438/15

    Voraussetzungen der dynamischen Anwendung der der Vergütungstarifverträge im

  • LAG Köln, 13.07.2015 - 2 Sa 439/15

    Voraussetzungen der dynamischen Anwendung der der Vergütungstarifverträge im

  • LAG Köln, 13.07.2015 - 2 Sa 1237/14

    Voraussetzungen der dynamischen Anwendung der der Vergütungstarifverträge im

  • LAG Köln, 13.07.2015 - 2 Sa 436/15

    Voraussetzungen der dynamischen Anwendung der der Vergütungstarifverträge im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11

    Verbot der Herabwürdigung oder Missachtung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.08.2012 - 4 Sa 960/12

    Tariffähigkeit der CGZP- Vertrauensschutz - Tarifvertrag ex tunc unwirksam

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13

    Anerkennungstarifvertrag - Bezugnahmeklausel - betriebliche Übung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2015 - 5 Sa 692/14

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - betriebliche Übung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 560/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2019 - 2 Sa 294/18

    Anrechnung einer vereinbarten Stufensteigerung auf den Besitzstand -

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