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   BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 23/09   

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https://dejure.org/2010,3775
BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 23/09 (https://dejure.org/2010,3775)
BAG, Entscheidung vom 25.08.2010 - 4 AZR 23/09 (https://dejure.org/2010,3775)
BAG, Entscheidung vom 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 (https://dejure.org/2010,3775)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/TdL

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte; Übertragung medizinischer Verantwortung

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte, § 1 TVG
    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eingruppierung als Oberärztin nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL)

  • info-krankenhausrecht.de

    Medizinrecht Oberarzt Tarifvertrag Stellvertreter

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/TdL

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Oberarzteingruppierung nach TV-Ärzte/TdL

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1079
  • NZA-RR 2011, 368
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 23/09
    bb) Der Senat hat in verschiedenen Urteilen seit dem 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff., NZA 2010, 895) ausgeführt, dass die Eingruppierung einer Ärztin als Oberärztin (im Hinblick auf die klagende Partei wird im Folgenden stets die weibliche Form gewählt) iSd. Entgeltgruppe G3 erste Fallgr.

    Das ergibt sich aus der systematischen Stellung dieser Entgeltgruppe innerhalb der durch die Vergütungsordnung gestalteten Hierarchie der Entgeltgruppen (ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 47, NZA 2010, 895) .

  • LAG Köln, 27.10.2008 - 5 Sa 843/08

    Eingruppierung als Oberarzt

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 23/09
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Oktober 2008 - 5 Sa 843/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 23/09
    TV-Ärzte/TdL erfüllt werden (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) .
  • ArbG Oldenburg, 27.02.2020 - 6 Ca 323/19

    Anlage der Gebäudeleittechnik; Arbeitsvorgang; Bedienen; Eigenverantwortlich;

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die tariflichen Voraussetzungen des beanspruchten Entgelts erfüllt werden, obliegt der klagenden Partei (BAG, Urteil vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09, abrufbar in der Datenbank juris ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 3 Sa 921/11

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin im Bereich

    ee) Die Klägerin, der in einem Eingruppierungsrechtsstreit die Darlegungs- und Beweislast obliegt, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der von ihr beanspruchten tariflichen Eingruppierungsmerkmale erfüllt sind (vgl. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - Rn. 46, NZA-RR 2011, 368), hat nicht dargelegt, dass in der ihr übertragenen Tätigkeit zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die der Entgeltgruppe S 14 entsprechen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1498/10

    Eingruppierung einer Ärztin - Oberärztin im Tarifsinne - Übertragung der

    Ebenso ohne Bedeutung ist das Fehlen eines solchen Status oder Titels (BAG, Urteil vom 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - öAT 2010, 229 mit Anmerkung Müller; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - ArztR 2010, 228; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - n. v. zitiert nach juris; vgl. auch Zimmerling, öAT 2010, 99 [100]).

    Eine "Ernennung" zur Oberärztin ist nach dem Vorstehenden tarifrechtlich ohne Belang (BAG, Urteil vom 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - öAT 2010, 229).

    Diesbezüglich hat das Bundesarbeitsgericht für die gleich lautende Tarifvorschrift zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe III im TV Ärzte/TdL entschieden, dass eine Stellvertretung in Abwesenheit oder auch eine ständige Vertretung nicht zu den Tatbestandsmerkmalen des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe III gehört (BAG, Urteil vom 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - a. a. O.).

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 565/09

    Eingruppierung als Oberärztin - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich

    (c) Zudem ersetzt ein solches pauschales Vorbringen jedenfalls dann nicht die von den Tarifvertragsparteien geforderte Erfüllung des Tätigkeitsmerkmales, wenn nicht zu erkennen ist, ob es auf der Grundlage einer Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe erfolgt ist (dazu BAG 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - Rn. 36, NZA-RR 2011, 368) und sich aus dem weiteren Vorbringen der Parteien Zweifel daran ergeben.
  • LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 885/10

    Eingruppierung einer Klinikärztin; unbegründete Zahlungsklage bei

    Die Klägerin verkennt, dass nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik bzw. Abteilung im Sinne der ersten Alternative der Entgeltgruppe Ä3 nur dann gegeben ist, wenn sie "ungeteilt" besteht, d. h. nicht auf mehrere Personen aufgeteilt ist (BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 630/08 = ArztR 2010, 228 ff.; BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt; BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08; BAG vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09).

    Damit fehlte es schon auf der Grundlage des eigenen Sachvortrages der Klägerin an ihrer alleinigen, "ungeteilten" medizinischen Verantwortung für den entsprechenden Teil- oder Funktionsbereich (besonders anschaulich: BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 630/08, Rn. 35; ferner vgl. BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08 Rn. 28; BAG vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09; BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08).

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 464/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung medizinischer

    Dies verkennt die Revision, die offenbar rechtsirrig davon ausgeht, ein Beweisantritt könne den Vortrag von Tatsachen ersetzen oder ergänzen (so zu einer vergleichbaren Revisionsrüge bereits BAG 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - Rn. 46, EzTÖD 240 § 12 TV-Ärzte/TdL Eingruppierung Ä 3 Nr. 5) .
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09

    Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder

    Das Tätigkeitsmerkmal nimmt Bezug auf die Vorgaben der Ärztekammern in den Weiterbildungsordnungen zum Erwerb von Kompetenzen, die Gegenstand einer Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildung sind (vgl. für § 12 TV-Ärzte/TdL BAG 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - Rn. 40; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) .
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 263/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (grundlegend BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 bis 53, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; - 4 AZR 568/08 - Rn. 46 bis 54, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 630/08 - Rn. 24 bis 32; - 4 AZR 827/08 - Rn. 18 bis 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; - 4 AZR 836/08 - Rn. 20 bis 28, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; bestätigt ua. 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 26 bis 34; - 4 AZR 863/08 - Rn. 26 bis 35; - 4 AZR 893/08 - Rn. 43 bis 51; 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - Rn. 25 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 34; - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, jeweils mit weiteren Nachweisen) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst im

    Dem Kläger obliegt als klagender Partei im einem Eingruppierungsrechtsstreit die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der von ihm beanspruchten tariflichen Eingruppierungsmerkmale erfüllt sind (vgl. etwa BAG 25.8.2010 -4 AZR 23/09-, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 538/10

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst im

    Der Klägerin obliegt als klagender Partei im einem Eingruppierungsrechtsstreit die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der von ihr beanspruchten tariflichen Eingruppierungsmerkmale erfüllt sind (vgl. etwa BAG 25.8.2010 -4 AZR 23/09-, juris).
  • ArbG Düsseldorf, 31.01.2011 - 12 Ca 6773/10

    Eingruppierung in die S 14 Alt. 1 TVöD-BT-V/VKA

  • ArbG Siegen, 28.02.2012 - 1 Ca 1356/11

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im Sozialpsychiatrischen Dienst

  • ArbG Solingen, 29.10.2010 - 4 Ca 506/10

    Begriff des "Arbeitsvorgangs"; Voraussetzungen für die Eingruppierug eines

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