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   BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 235/15   

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https://dejure.org/2018,40193
BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 235/15 (https://dejure.org/2018,40193)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2018 - 4 AZR 235/15 (https://dejure.org/2018,40193)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 4 AZR 235/15 (https://dejure.org/2018,40193)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Nachweispflicht - und der Schadensersatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 235/15
    Allerdings entbindet diese Beweiserleichterung den Arbeitnehmer nicht von der Verpflichtung, eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden darzulegen (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 27, BAGE 137, 375) .
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 235/15
    es ist dann von einem Kausalverlauf auszugehen, der sich ergeben hätte, wenn der Arbeitgeber seine Nachweispflicht erfüllt hätte (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 34 mwN) .
  • LAG Hamm, 26.02.2015 - 17 Sa 1403/14

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 235/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Februar 2015 - 17 Sa 1403/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 235/15
    a) Die Auslegung von nichttypischen Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte und durch das Revisionsgericht nur eingeschränkt, nämlich daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, ob alle erheblichen Tatsachen für die Auslegung herangezogen worden sind und ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (st. Rspr., vgl. nur BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 20, BAGE 154, 53) .
  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Er hat allerdings die Kausalität zwischen der unterlassenen Aufklärung und dem eingetretenen Schaden darzulegen (BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 235/15 - Rn. 23; 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 27, BAGE 137, 375; vgl. auch BAG 24. Mai 2017 - 5 AZR 251/16 - Rn. 68) .
  • BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Eingruppierung eines als Küster und

    Die Tatsachen für die Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden hat der Arbeitnehmer darzutun (BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 235/15 - Rn. 23; 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 27, BAGE 137, 375; 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 - zu III 3 c der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 04.08.2020 - 3 Sa 194/20

    Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht; adäquate Kausalität bei

    Er hat allerdings die Kausalität zwischen der unterlassenen Aufklärung und dem eingetretenen Schaden darzulegen (BAG vom 30.10.2019 - 6 AZR 465/18, juris, Rz. 47; BAG vom 20.06.2018 - 4 AZR 235/15, juris, Rz. 23; BAG vom 20.04.2011 - 5 AZR 171/10, juris, Rz. 27; vgl. auch BAG vom 24.05.2017 - 5 AZR 251/16, juris, Rz. 68).

    Er hat allerdings die Kausalität zwischen der unterlassenen Aufklärung und dem eingetretenen Schaden darzulegen (BAG vom 30.10.2019 - 6 AZR 465/18, juris, Rz. 47; BAG vom 20.06.2018 - 4 AZR 235/15, juris, Rz. 23; BAG vom 20.04.2011 - 5 AZR 171/10, juris, Rz. 27; vgl. auch BAG vom 24.05.2017 - 5 AZR 251/16, juris, Rz. 68).

  • LAG Düsseldorf, 05.10.2021 - 3 Sa 98/21

    Klageänderung im Berufungsverfahren; Erfüllung und Schadensersatz als

    Hierzu bedarf es einer anspruchsbegründenden Darlegung und mithin der Schilderung eines weiteren wesentlichen Aspekts des zu entscheidenden Lebenssachverhalts (BAG vom 30.10.2019 - 6 AZR 465/18, juris, Rz. 47; BAG vom 20.06.2018 - 4 AZR 235/15, juris, Rz. 23; BAG vom 20.04.2011 - 5 AZR 171/10, juris, Rz. 27; ErfK/Preis, 22. Auflage, § 2 NachwG Rn. 38a).

    Erst wenn dieser Vortrag als solcher vorliegt, greift im Bestreitensfalle die sogenannte Vermutung des aufklärungsgemäßen Verhaltens (BAG vom 30.10.2019 - 6 AZR 465/18, juris, Rz. 47; BAG vom 20.06.2018 - 4 AZR 235/15, juris, Rz. 23; BAG vom 20.04.2011 - 5 AZR 171/10, juris, Rz. 27).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2022 - 6 Sa 340/21

    Eingruppierung - Gruppenleiter in einer Werkstätte für behinderte Menschen - AVR

    Er hat allerdings die Kausalität zwischen der unterlassenen Aufklärung und dem eingetretenen Schaden darzulegen (BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 47; 20. Juni 2018 - 4 AZR 235/15 - Rn. 23; 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Sachsen, 27.08.2021 - 2 Sa 360/20

    Arbeitsentgelt - Schadensersatz wegen Verletzung einer Nachweispflicht - Geltung

    Allerdings entbindet diese Beweiserleichterung den Arbeitnehmer nicht von der Verpflichtung, eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden wenigstens darzulegen (vgl. BAG vom 30.10.2019 - 6 AZR 465/18 - juris Rn 47; BAG vom 20.06.2018 - 4 AZR 235/15 - juris Rn 23; BAG vom 20.04.2011 - 5 AZR 171/10 - juris Rn 27; BAG vom 05.11.2003 - 5 AZR 676/02 - juris Rn 27).
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