Rechtsprechung
BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines "Neuvertrags"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 S 2 BGB, § 611 BGB, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 1 TVG
Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines "Neuvertrags"
- IWW
§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, GTV, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezeichnung eines bezifferten Betrages als Tarifentgelt
- Betriebs-Berater
Auslegung einer Entgeltabrede als dynamische Inbezugnahme tariflicher Entgeltregelungen
- bag-urteil.com
Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine "Neuvertrags"
- rewis.io
Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines "Neuvertrags"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezeichnung eines bezifferten Betrages als Tarifentgelt
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorsicht bei Vertragsänderungen ? Hinweis ?Alle anderen Bestimmungen des Arbeitsvertrags gelten unverändert fort? kann teuer werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezeichnung eines bezifferten Betrages als Tarifentgelt
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 23.05.2013 - 8 Ca 414/12
- LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
- BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14
Papierfundstellen
- NZA 2016, 576
- BB 2015, 2675
- DB 2015, 2762
- DB 2016, 417
- NZA-RR 2016, 6
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung - …
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14
a) Bei einer Änderung eines von einem Arbeitgeber geschlossenen "Altvertrags" nach dem 31. Dezember 2001 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für "Neu-" oder für "Altverträge" maßgebend sind, darauf an, ob die ursprüngliche vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261) .Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrags" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 25, aaO) .
- BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 473/12
Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungs-abrede
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14
Er wendet die Auslegungsregel aus Gründen des Vertrauensschutzes jedoch weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (st. Rspr., sh. nur BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12 - Rn. 14 f. mwN, BAGE 147, 41) .Die Bestimmung des Umfangs der vertraglichen Bezugnahme ist allein Sache der Vertragsparteien (sh. zuletzt BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12 - Rn. 17 f. mwN, BAGE 147, 41) .
- BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12
Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf …
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14
Das ergibt die Auslegung der §§ 1 und 3 des Arbeitsvertrags (zu den Maßstäben: BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 134, 283; 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 14 f. mwN) .Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung als Tarifentgelt unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) , dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (so bereits BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 17) .
- BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11
Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14
Soll deren Inhalt keine rechtsgeschäftliche Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handeln, muss dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12 mwN, BAGE 146, 29) . - BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09
Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14
Ob eine solche Abrede gewollt ist, ist anhand der konkreten Vertragsänderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 27) . - BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht …
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14
a) Bei einer Änderung eines von einem Arbeitgeber geschlossenen "Altvertrags" nach dem 31. Dezember 2001 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für "Neu-" oder für "Altverträge" maßgebend sind, darauf an, ob die ursprüngliche vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261) . - BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07
Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten …
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14
Diese nach dem 31. Dezember 2001 geschlossene vertragliche Abrede vom 14. Juli 2011 ist nicht mehr als sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung anzusehen, sondern - zumal sie jetzt von der nicht tarifgebundenen Beklagten vereinbart wurde (zum Erfordernis der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers für die Annahme einer sog. Gleichstellungsabrede sh. nur BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 185) - als unbedingte zeitdynamische Bezugnahmeregelung zu beurteilen (…ausf. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 26, 28, BAGE 122, 74) . - BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14
Diese nach dem 31. Dezember 2001 geschlossene vertragliche Abrede vom 14. Juli 2011 ist nicht mehr als sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung anzusehen, sondern - zumal sie jetzt von der nicht tarifgebundenen Beklagten vereinbart wurde (zum Erfordernis der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers für die Annahme einer sog. Gleichstellungsabrede sh. nur BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 185) - als unbedingte zeitdynamische Bezugnahmeregelung zu beurteilen (ausf. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 26, 28, BAGE 122, 74) . - BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14
Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhalten, liegt beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (vgl. für die Bewertung BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 49, BAGE 127, 185) . - LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
Statische Verweisung auf bestehenden Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2014 - 13 Sa 968/13 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:. - BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische …
- BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
- BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - …
Bei der Änderung eines von einem Arbeitgeber geschlossenen "Altvertrags" ist dies der Fall, wenn die vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 26; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 26; 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25 mwN) . - BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14
Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines …
Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung als Tarifgehalt unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) , dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (so bereits BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 17; weiterhin 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 17 ff., für eine nahezu wortgleiche Vertragsgestaltung) .Die dortige Anrechnungsregelung - "übertarifliche Bezüge sind bei Tariferhöhungen, bei Aufrücken in ein anderes Berufs- oder Tätigkeitsjahr oder bei Einstufung in eine höhere Beschäftigungsgruppe anrechenbar" - hat nur bei einer dynamischen Inbezugnahme der tariflichen Entgeltbestimmungen einen Anwendungsbereich (ebenso BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 18; 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - Rn. 29) .
Mit dieser vertraglichen Abrede haben sie grundsätzlich die Bezugnahmeregelung in den §§ 1 und 3 des Arbeitsvertrags aus dem Jahr 2002 erneut zum Gegenstand ihrer rechtsgeschäftlichen Willensbildung gemacht (zu den Beurteilungsmaßstäben BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 26 ff. mwN) .
Damit werden zugleich die §§ 1 und 3 des Arbeitsvertrags einbezogen (so schon BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 28) .
Soll deren Inhalt keine rechtsgeschäftliche Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handeln, muss dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 29; 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12 mwN, BAGE 146, 29) .
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
c) Da kein Unternehmens- oder Betriebsübergang iSv. § 613a BGB bzw. iSd. Richtlinie 2001/23/EG vorliegt, kann vorliegend auch dahinstehen, ob - wie die Beklagte meint - an das Vorliegen einer sog. Gleichstellungsabrede geringere Anforderungen zu stellen sind, als bislang vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen wurde (vgl. dazu etwa BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 21; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 20 mwN) .
- BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB
Da kein Unternehmensübergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG vorliegt, kann vorliegend auch dahinstehen, ob vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 -) an das Vorliegen einer sog. Gleichstellungsabrede geringere Anforderungen zu stellen sind, als bislang vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen wurde (vgl. dazu zuletzt BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 21; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 20 mwN) . - BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15
Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des …
Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung als Tarifentgelt unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) , dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (vgl. nur BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 16; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 17 ff.) .Zwar hat der Anrechnungsvorbehalt nicht ausschließlich bei einer dynamischen Inbezugnahme der tariflichen Entgeltbestimmungen einen Anwendungsbereich (anders aber bei nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 17; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 18; 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - Rn. 29) , sondern auch dann, wenn künftig Tarifvertragsänderungen für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15
Bestimmtheit eines Feststellungsantrags
Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung als Tarifentgelt unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) , dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (vgl. nur BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 16; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 17 ff.) .Zwar hat der Anrechnungsvorbehalt nicht ausschließlich bei einer dynamischen Inbezugnahme der tariflichen Entgeltbestimmungen einen Anwendungsbereich (anders aber bei nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 51/14 - Rn. 17; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 18; 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - Rn. 29) , sondern auch dann, wenn künftig Tarifvertragsänderungen für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 485/14
Entgeltansprüche - Auslegung einer Bezugnahmeklausel - anderweitige …
Die von der Rechtsprechung angenommenen Voraussetzungen liegen nicht vor (vgl. dazu zuletzt BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 21; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 20 mwN) . - BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag
(1) Zwar fehlt in § 4 Nr. 1 des Arbeitsvertrags in dem dafür vorgesehenen Feld die ausdrückliche Angabe einer Lohngruppe und wird das in § 4 Nr. 2 des Arbeitsvertrags vereinbarte und mit 21, 54 DM angegebene Entgelt nicht ausdrücklich als "Tariflohn" bezeichnet (vgl. für einen solchen Fall BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 -) . - LAG Baden-Württemberg, 31.01.2024 - 4 Sa 24/23
Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Wechsel des Arbeitnehmers in neues …
Er wendet die Auslegungsregel aus Gründen des Vertrauensschutzes jedoch weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (BAGE 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - ).a) Wie bereits dargestellt, will eine Gleichstellungsabrede lediglich die fehlende oder ungewisse Tarifbindung des Arbeitnehmers ersetzen (BAGE 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - ).
Die Dynamik entfällt (BAGE 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - BAG 17. November 2010 - 4 AZR 127/09 - ).
Ein deutlicher Ausdruck, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist, liegt beispielsweise in der Formulierung, "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag [bleiben] unberührt" oder die "dabei nicht genannten Regelungen gelten weiter" ( BAG 27. März 2018 - 4 AZR 208/17 - BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - ).
- LAG Thüringen, 07.11.2023 - 5 Sa 231/22
Abschluss "Neuvertrag" - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Nichtbeachtung der …
Zudem sei nach der Rechtsprechung des BAG vom 13.05.2015 - Az. 4 AZR 244/14 - zu prüfen, ob die Ausschlussklausel durch die Nachtragsvereinbarung erneut Gegenstand der Willensbildung der Parteien gewesen sei.Bei der Änderung eines vom Arbeitgeber geschlossenen Altvertrags kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für Neu- oder für Altverträge maßgebend sind, darauf an, ob die ursprüngliche vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragspartei gemacht worden ist (vgl. BAG - 13.05.2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 26 m.w.N.).
Dies ist z. B. der Fall, für die ausdrückliche Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (vgl. BAG 13.05.2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 26).
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 8 Sa 87/16
Gewährung tariflicher Entgelterhöhungen nach einem Betriebsübergang
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2016 - 5 Sa 167/15
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf kirchliche …
- BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel
- BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 518/15
Bestimmtheit eines Feststellungsantrags
- BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 521/15
Bestimmtheit eines Feststellungsantrags
- LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16
Tarifsukzession
- BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 522/15
Bestimmtheit eines Feststellungsantrags
- BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 523/15
Bestimmtheit eines Feststellungsantrags
- ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15
Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Zahlung der tariflichen Vergütung; Anpassung …
- LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16
Auslegung einer Bezugnahmeregelung; Gleichstellungsabrede
- ArbG Düsseldorf, 05.09.2016 - 6 Ca 2332/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17
Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2016 - 5 Sa 153/15
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 858/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
- LAG Düsseldorf, 17.03.2017 - 6 Sa 982/16
Rechtliche Einordnung der Verweisung auf Tarifverträge, "soweit sie für den …
- LAG Düsseldorf, 28.02.2017 - 14 Sa 852/16
Rechtsfolgen der Änderung eines vor dem 1.1.2002 geschlossenen Arbeitsvertrages …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2015 - 4 Sa 92/15
Tarifliche Entgelterhöhungen - Betriebsübergang - Einzelhandel
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 4 Sa 478/14
Klage auf (Weiter-)Gewährung tariflicher Entgelterhöhungen nach Betriebsübergang
- LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 906/16
Auslegung; Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Nichtfortschreibung; BAT; …
- ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16
Beurteilung des Vorliegens von Entgeltdifferenzansprüchen des Arbeitnehmers
- ArbG Essen, 25.08.2016 - 5 Ca 1525/16
Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer; …
- BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 991/13
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - …
- BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 992/13
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 4 Sa 481/14
Klage auf (Weiter-)Gewährung tariflicher Entgelterhöhungen nach Betriebsübergang
- LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16
Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 4 Sa 548/13
Dynamische Bezugnahme - Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Beweiskraft …
- LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 83/14
Zeitdynamische Bezugnahme auf Vergütungsregelung in einem Tarifvertrag
- LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 813/16
Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner …
- LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16
Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine …
- LAG Düsseldorf, 06.03.2017 - 9 Sa 809/16
Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Gleichstellungsabrede
- LAG Düsseldorf, 28.02.2017 - 14 Sa 853/16
Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Arbeitsvertrag nach Austritt des …
- LAG Düsseldorf, 17.09.2015 - 13 Sa 449/15
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf die Bestimmungen der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Betriebliche …
- LAG Köln, 19.05.2017 - 4 Sa 937/16
Auslegung der Bezugnahme auf tarifliche Bestimmungen im Arbeitsvertrag
- LAG Düsseldorf, 07.03.2017 - 8 Sa 904/16
Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16
Anwendung der letzten BAT-Vergütung bei lückenhafter Tarifsukzession
- LAG Düsseldorf, 28.04.2017 - 10 Sa 817/16
Gleichstellungsabrede dynamische Verweisung Tarifsukzession BAT TVöD
- ArbG Düsseldorf, 25.08.2016 - 10 Ca 2714/16
Gleichstellungsabrede, Vertrauensschutz, Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 16.08.2017 - 7 Sa 991/16
Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT nach dessen …
- LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 819/16
Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner …
- LAG Düsseldorf, 09.11.2017 - 5 Sa 685/17
Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 2299/16
Keine
- ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 1919/16
Zahlung einer tariflichen Vergütung aufgrund Betriebsvereinbarung i.R.d. …
- ArbG Essen, 30.09.2016 - 3 Ca 1523/16
Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15
Auslegung einer Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede
- ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1043/16
Zahlungsanspruch auf tarifliche Vergütung aufgrund Arbeitsvertrags mit …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2015 - 2 Sa 254/15
Eingruppierung eines Elektrikers
- ArbG Düsseldorf, 08.02.2018 - 15 Ca 3392/17
- ArbG Düsseldorf, 20.10.2016 - 5 Ca 1364/16
Weitergabe von Tariflohnerhöhungen nach den Tarifverträgen für die Beschäftigten …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 2 Sa 37/21
Inbezugnahme tariflicher Regelungen - Dynamik - Gleichstellungsabrede - Auslegung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 560/15
Auslegung einer Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 2 Sa 5/21
Inbezugnahme tariflicher Regelungen - Dynamik - Gleichstellungsabrede - Auslegung …
- ArbG Köln, 07.09.2016 - 13 Ca 1069/16
Anwendung des derzeit gültigen Lohntarifvertrags für den Einzelhandel …