Rechtsprechung
   BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1891
BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90 (https://dejure.org/1990,1891)
BAG, Entscheidung vom 18.07.1990 - 4 AZR 25/90 (https://dejure.org/1990,1891)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 (https://dejure.org/1990,1891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Eingruppierung eines bei der Spurensicherung tätigen Polizisten - Bindungswirkung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung zur Feststellung einer Vergütungsgruppe im Unterschied zur Feststellung einer bestimmten Fallgruppe einer Vergütungsgruppe - Tätigkeit ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung bei Spurensicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 2052
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Die Bildung von Arbeitsvorgängen unterliegt als Rechtsanwendung der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dies ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal eine pauschale Überprüfung dieser tariflichen Anforderungen ausreichend ist, da das beklagte Land selbst einräumt, daß die Tatortarbeit zumindest gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordere (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Die Bildung von Arbeitsvorgängen unterliegt als Rechtsanwendung der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dies ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal eine pauschale Überprüfung dieser tariflichen Anforderungen ausreichend ist, da das beklagte Land selbst einräumt, daß die Tatortarbeit zumindest gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordere (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89

    Eingruppierung: Bausachverständige

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ausreichend Tatsachen vorgetragen worden wären, die den Schluß auf eine unterschiedliche tarifliche Bewertung der Arbeitseinheiten zuließen (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Aus diesen Umständen konnte das Landesarbeitsgericht mit Recht folgern, daß der Kläger bei der Tatortarbeit einen Ermessens- und Beurteilungsspielraum hat, der für die "Selbständigkeit" von Leistungen kennzeichnend ist (BAGE 49, 250 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Hinsichtlich des zeitlichen Umfanges der "selbständigen Leistungen" fordert das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf die frühere Senatsrechtsprechung (BAG Urteil- vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975), daß diese mindestens zur Hälfte im Arbeitsvorgang Tatortarbeit erbracht werden müssen.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, nach der darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Vc BAT Fallgruppe 1a in seinen Entscheidungsgründen bejaht hat, entfalten diese weder materielle Rechtskraft noch führen sie zu einer Präklusion des anderweitigen Vorbringens des beklagten Landes im vorliegenden Rechtsstreit (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Der Senat hat die vom Landesarbeitsgericht in Bezug genommene Rechtsprechung nämlich bereits im Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - (BAGE 51, 282, 300 = AP. Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) aufgegeben.
  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Zwar können nach der Senatsrechtsprechung bei äußerer Gleichheit oder Ähnlichkeit des Arbeitsablaufs tariflich verschieden zu bewertende Aufgaben nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).
  • LAG Köln, 14.11.1989 - 11 Sa 845/89

    Eingruppierung eines Mitarbeiters bei der Polizei nach BAT bei Tätigkeit im

    Auszug aus BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. November 1989 - 11 Sa 845/89 - wird auf Kosten des beklagten Landes mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß Zinsen nur aus den monatlichen Nettodifferenzbeträgen zu zahlen sind.
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat festgehalten (Urteil vom 16. April 1986 - 4 AZR 552/84 - AP Nr. 121 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -, n.v.; Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zu II 3b bb der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    In dem Urteil vom 18. Juli 1990 (- 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hatte der Senat ausgeführt, daß dann, wenn Streitgegenstand nicht eine bestimmte Fallgruppe sei, sondern allein ein Anspruch auf Vergütung nach einer genannten Vergütungsgruppe, im Falle eines Rechtsstreits um einen möglichen Bewährungsaufstieg erneut über das Vorliegen der Voraussetzungen der Ausgangsfallgruppe entschieden werden müsse (vgl. auch Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Damit hat sich das Landesarbeitsgericht im Rahmen des Beurteilungsspielraums gehalten, der ihm bei der Anwendung und Auslegung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs zukommt (BAG Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 140/92 -, n.v., zu B IIIc aa der Gründe).

    Vc Fallgruppe 1a BAT die Hälfte - ausmachen, überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß die Anforderungen dieser Qualifizierungsmerkmale erfüllen (vgl. Senatsurteile vom 16. April 1986 - 4 AZR 552/84 - AP Nr. 121 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 350/96

    Eingruppierung einer Politesse in der Verkehrsunfallaufnahme

    4.2.2.3 Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Senats vom 18. Juli 1990 (- 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975) kann von ihr nicht mit Erfolg zur Begründung ihres Anspruchs herangezogen werden.

    Die Klägerin rügt zum einen, das Landesarbeitsgericht habe gem. § 139 ZPO darauf hinweisen müssen, daß es das Tarifmerkmal der "selbständigen Leistungen" nicht für gegeben erachte; dann hätte hierzu insbesondere auch unter Berücksichtigung des Urteils des Senats vom 18. Juli 1990 (- 4 AZR 25/90 - aaO) näheres ausgeführt werden können.

    Die Klägerin sagt nicht, was sie zu der Anforderung der "selbständigen Leistungen" mit Blick auf das Urteil des Senats vom 18. Juli 1990 (- 4 AZR 25/90 - aaO) auf den von ihr vermißten Hinweis des Landesarbeitsgerichts im Berufungsrechtszug noch vorgetragen hätte.

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im vollen Umfang durch das Revisionsgericht nachprüfbar (Urteil des Senats vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 351/96
    4.2.2.3 Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Senats vom 18. Juli 1990 (4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975) kann von ihr nicht mit Erfolg zur Begründung ihres Anspruchs herangezogen werden.

    Die Klägerin rügt zum einen, das Landesarbeitsgericht habe gem. § 139 ZPO darauf hinweisen müssen, daß es das Tarifmerkmal der "selbständigen Leistungen" nicht für gegeben erachte; dann hätte hierzu insbesondere auch unter Berücksichtigung des Urteils des Senats vom 18. Juli 1990 (4 AZR 25/90 - a.a.O.) näheres ausgeführt werden können.

    Die Klägerin sagt nicht, was sie zu der Anforderung der "selbständigen Leistungen" mit Blick auf das Urteil des Senats vom 18. Juli 1990 (4 AZR 25/90 - a.a.O.) auf den von ihr vermißten Hinweis des Landesarbeitsgerichts im Berufungsrechtszug noch vorgetragen hätte.

  • LAG Köln, 28.10.1992 - 2 Sa 844/91

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Bußgeldbescheid; Fahrverbot

    Es reicht vielmehr aus, wenn sie innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtlich erheblichem Ausmaße vorliegen_ (BAG, Urteil vom 18.7.1990 - 4 AZR 25/90 -) .

    selbst wenn also die Auswirkungen der Tätigkeit des Klägers im Zusammenhang mit der Verhängung länger fristiger Fahrverbote als bedeutsam im Sinne der tariflichen Merkmale gewertet werden könnten, fehlte es im Zweifel am rechtlich erheblichen zeitlichen Ausmaß (dazu BAG, Urteil vom 18.7.1990 - 4 AZR 25/90 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1338/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

    Erstmals in seinem Urteil vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 forderte das BAG ausdrücklich in Bezug auf das Tätigkeitsmerkmal "selbständige Leistungen", das Tätigkeitsmerkmal müsse innerhalb des Arbeitsvorgangs "in rechtlichem erheblichem Maße" vorliegen.
  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer

    Ob dies auch dann der Fall ist, wenn die maßgebende Vergütungsgruppe mehrere Fallgruppen enthält, muss der Senat vorliegend nicht entscheiden (abl. BAG 18. Juli 1990 -   4 AZR 25/90  - ; 14. Juni 1995 -   4 AZR 250/94  - zu II 2 b der Gründe) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2021 - 5 Sa 95/19

    Eingruppierung - Widerspruchssachbearbeitung - Jobcenter

    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Heraushebungsmerkmal innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtlich erheblichem Maße vorliegt und der Arbeitsvorgang, in dem dieses Heraushebungsmerkmal in rechtlich erheblichen Maße anfällt, mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit ausmacht (ständige Rechtsprechung des BAG u. a. 18.07.1990 - 4 AZR 25/90 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96

    Rückzahlung von Vorruhestandsgeld

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 5 Sa 557/13

    Eingruppierung einer Volljuristin als Widerspruchs- und Prozesssachbearbeiterin

  • LAG Hessen, 19.11.1996 - 9 Sa 746/96

    Eingruppierung: materielle Rechtskraft eines Urteils - Gleichbehandlung

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2009 - 4 Sa 403/08

    Eingruppierung, BAT Verg.Gr. VII, BAT Verg.Gr. VIb Fallgruppe 2, BAT Verg.Gr. Vc

  • LAG Bremen, 23.02.2000 - 2 Sa 109/99

    Eingruppierung nach dem Begriff des Arbeitsvorganges in der Definition der

  • LAG Bremen, 27.05.1992 - 2 Sa 39/91

    Vergütung ; BAT; Verwaltungsangestellte; Universität ; Fachkenntnisse;

  • LAG Hessen, 26.09.1995 - 9 Sa 263/95

    Eingruppierung: Rechtskraftwirkung eines Urteils

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht