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   BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 258/86   

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https://dejure.org/1987,4264
BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 258/86 (https://dejure.org/1987,4264)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1987 - 4 AZR 258/86 (https://dejure.org/1987,4264)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 (https://dejure.org/1987,4264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Gebäudereinigerin auf Erschwerniszuschlag für die Reinigung von Toilettenanlagen - Turnhallentoiletten und Schultoiletten als "öffentliche Toilettenanlagen" im tariflichen Sinne - Grundsätze der Tarifauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 258/86
    Nach den Grundsätzen der Tarifauslegung ist bei der Auslegung des tariflichen Begriffs der "öffentlichen Toilettenanlagen" in erster Linie der Wortlaut und tarifliche Gesamtzusammenhang maßgebend (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Obwohl es danach auf die Tarifgeschichte nicht mehr ankommt (vgl. BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), kann die Klägerin auch daraus nichts für sich herleiten.

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 258/86
    Bei der Erfüllung dieses Tätigkeitsbeispiels seien nach der Senatsrechtsprechung die allgemeinen Merkmale für den Erschwerniszuschlag nach § 25 Buchst. e) (Innenreinigungsarbeiten in Arbeitsbereichen mit außergewöhnlicher Verschmutzung) als erfüllt anzusehen (vgl. BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung), so daß sie einen Erschwerniszuschlag von 15 v.H. beanspruchen könne.
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Deshalb ist zunächst vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen (vgl. Senat 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4, zu "öffentliche Toilettenanlagen").
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 769/05

    Tariflicher Erschwerniszuschlag - Reinigen von Toiletten

    a) Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "öffentliche Bedürfnisanstalt" nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Tarifbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).

    Da der Begriff der Bedürfnisanstalt bereits den Begriff der Öffentlichkeit umfasst, bedeutet der Begriff der "öffentlichen Bedürfnisanstalten" in § 9 Ziff. 2.5 RTV 2004 insoweit nur eine Verstärkung des Begriffs der Bedürfnisanstalt (BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - aaO).

    Dies trifft auf Toilettenanlagen in Verwaltungsgebäuden, Theatern, Kaufhäusern, Bädern, Krankenhäusern, Schulen und Turnhallen nicht zu (BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4) und auch nicht auf Toilettenanlagen in Flughafengebäuden.

    Eine inhaltliche Änderung zu Gunsten der Toilettenreinigungsarbeiten ausführenden Arbeitnehmer war damit jedoch nicht verbunden (vgl. zur Ersetzung des Tarifbegriffes "öffentliche Bedürfnisanstalten" durch den Tarifbegriff "öffentliche Toilettenanlagen" BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).

    Wenn die Tarifvertragsparteien einen Erschwerniszuschlag für das Reinigen von Toiletten, die von einer Vielzahl von Personen benutzt werden, hätten gewähren wollen, hätten sie den Zuschlag generell für das Reinigen von Toiletten vorgesehen und nicht auf die Reinigung öffentlicher Bedürfnisanstalten beschränkt (vgl. BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Deshalb ist zunächst vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen (Senat 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4, zu "öffentliche Toilettenanlagen"; Hock/Hock ZTR 2009, 243, 248).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96

    Eingruppierung einer Reinigungskraft in einer Badeanstalt

    Dies trifft auf Toilettenanlagen in Verwaltungsgebäuden, Theatern, Kaufhäusern, Bädern, Krankenhäusern, Schulen und Turnhallen nicht zu, da diese Toilettenanlagen nur für diejenigen bestimmt sind, die sich befugt in den betreffenden Räumen aufhalten, um Angelegenheiten bei den dort untergebrachten Institutionen zu erledigen (BAG Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung).

    Es ist nämlich anzunehmen, daß auch die Tarifvertragsparteien von der allgemein bekannten Tatsache ausgegangen sind, daß jedermann - in der Regel bei Tag und Nacht - zugängliche öffentliche Toiletten oft außergewöhnlich verschmutzt sind, was u.a. auch davon herrührt, daß sie oftmals als Schlafstellen von Nichtseßhaften benutzt werden (vgl. BAG Urteil vom 28. Januar 1987, aaO).

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 66/06

    Jahressonderzuwendung - Begriff des Monatsverdienstes

    Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "Monatsverdienst" in dieser Tarifvorschrift nicht selbst bestimmt, so dass davon auszugehen ist, dass sie diesen Tarifbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden wissen wollen (vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 769/05 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 5. April 2000 - 10 AZR 47/99 - 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Deshalb ist zunächst vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen (Senat 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4, zu "öffentliche Toilettenanlagen"; Hock/Hock ZTR 2009, 243, 248).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Deshalb ist zunächst vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen (Senat 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 4, zu "öffentliche Toilettenanlagen"; Hock/Hock ZTR 2009, 243, 248).
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 146/92

    Zahlung eines tariflichen Erschwerniszuschlages - Anwendung des

    Das Bundesarbeitsgericht hat - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend anführt - in ständiger Rechtsprechung angenommen, die allgemeinen Tarifmerkmale seien erfüllt, wenn der Arbeitnehmer Tätigkeiten ausübt, die einem im Tarifvertrag konkret genannten Beispiel entsprechen (BAG Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/87 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 14. Mai 1986 - 4 AZR 134/85 - AP Nr. 119 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 01.10.1986 - 4 AZR 483/85
    Diese Ermessensausübung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAG Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier; Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 26. Oktober 1977 - 4 AZR 336/76 - AP Nr. 4 zu § 33 BAT; Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 370/84 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt ).
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