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   BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95 (A)   

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BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95 (A) (https://dejure.org/1995,1883)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1995 - 4 AZR 258/95 (A) (https://dejure.org/1995,1883)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1995 - 4 AZR 258/95 (A) (https://dejure.org/1995,1883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in der vorherigen Stand

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Briefbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristwahrung - Rechtzeitige Absendung einer Rechtsmittelschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 233
    Zivilprozeß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine Nachforschungspflicht bei frühzeitig eingereichter Antragsschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2575
  • NZA 1995, 806
  • BB 1995, 1700
  • DB 1995, 1720
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95
    Eine Verzögerung oder ein Unterbleiben der Briefbeförderung kann dem Absender nicht angelastet werden, wenn er die Sendung ausreichend frankiert und adressiert hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 38 ; BVerfG Beschluß vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 - AP Nr. 27 zu § 233 ZPO 1977; BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Beschluß vom 7. Februar 1973 - 2 AZB 30/72 - AP Nr. 63 zu § 233 ZPO ).

    Der Prozeßbevollmächtigte ist nicht verpflichtet, am Tag des Fristablaufs telefonisch beim Gericht nachzufragen, ob der Schriftsatz eingegangen ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 38 ; BAG Beschluß vom 7. Februar 1973 - 2 AZB 30/72 - AP. aaO., jüngst BVerfG Beschluß vom 29. Dezember 1994 - 2 BvR 106/93 - NJW 1995, 1210, 1211).

  • BAG, 07.02.1973 - 2 AZB 30/72

    Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelbegründungsfrist - Aufgabe zur Post - Fristablauf

    Auszug aus BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95
    Eine Verzögerung oder ein Unterbleiben der Briefbeförderung kann dem Absender nicht angelastet werden, wenn er die Sendung ausreichend frankiert und adressiert hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 38 ; BVerfG Beschluß vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 - AP Nr. 27 zu § 233 ZPO 1977; BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Beschluß vom 7. Februar 1973 - 2 AZB 30/72 - AP Nr. 63 zu § 233 ZPO ).

    Der Prozeßbevollmächtigte ist nicht verpflichtet, am Tag des Fristablaufs telefonisch beim Gericht nachzufragen, ob der Schriftsatz eingegangen ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 38 ; BAG Beschluß vom 7. Februar 1973 - 2 AZB 30/72 - AP. aaO., jüngst BVerfG Beschluß vom 29. Dezember 1994 - 2 BvR 106/93 - NJW 1995, 1210, 1211).

  • BVerfG, 11.06.1993 - 1 BvR 1240/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Widereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95
    Eine Verzögerung oder ein Unterbleiben der Briefbeförderung kann dem Absender nicht angelastet werden, wenn er die Sendung ausreichend frankiert und adressiert hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 38 ; BVerfG Beschluß vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 - AP Nr. 27 zu § 233 ZPO 1977; BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Beschluß vom 7. Februar 1973 - 2 AZB 30/72 - AP Nr. 63 zu § 233 ZPO ).

    Es genügt jedenfalls, die Sendung drei Werktage vor dem Fristablauf zur Post zu geben (vgl. BVerfG Beschluß vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 - AP, aaO.; BGH VersR 1984, 871; vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 53. Aufl., § 233 Rz. 154).

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95
    Im Verantwortungsbereich des Absenders liegt es nur, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BVerfGE 53, 25, 29; BVerfGE 62, 334, 337).
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95
    Ein Verschulden seines Büropersonals ist insofern unerheblich (vgl. BAG Urteil vom 9. Januar 1990 - 3 AZR 528/89 - AP Nr. 16 zu § 233 ZPO 1977).
  • BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 50/77

    Berufungsschrift - Verzögerung der Briefbeförderung - Zurechnung des Verschuldens

    Auszug aus BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95
    Eine Verzögerung oder ein Unterbleiben der Briefbeförderung kann dem Absender nicht angelastet werden, wenn er die Sendung ausreichend frankiert und adressiert hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 38 ; BVerfG Beschluß vom 11. Juni 1993 - 1 BvR 1240/92 - AP Nr. 27 zu § 233 ZPO 1977; BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Beschluß vom 7. Februar 1973 - 2 AZB 30/72 - AP Nr. 63 zu § 233 ZPO ).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95
    Im Verantwortungsbereich des Absenders liegt es nur, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BVerfGE 53, 25, 29; BVerfGE 62, 334, 337).
  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

    Auszug aus BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95
    Der Prozeßbevollmächtigte ist nicht verpflichtet, am Tag des Fristablaufs telefonisch beim Gericht nachzufragen, ob der Schriftsatz eingegangen ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 38 ; BAG Beschluß vom 7. Februar 1973 - 2 AZB 30/72 - AP. aaO., jüngst BVerfG Beschluß vom 29. Dezember 1994 - 2 BvR 106/93 - NJW 1995, 1210, 1211).
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten war nicht gehalten, sich noch am Montag, dem 24. Januar 2000 telefonisch zu vergewissern, ob die Revisionsschrift eingegangen war, da er sich auf die Brieflaufzeit verlassen durfte (BAG 5. Mai 1995 - 4 AZR 258/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 38 = EzA ZPO § 233 Nr. 30).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 413/04

    Baugewerbe - Tiefbauarbeiten - Beweiserhebung

    Der Prozessbevollmächtigte der ZVK war auch nicht gehalten, sich bei Gericht nach dem rechtzeitigen Eingang der Rechtsmittelschrift zu erkundigen (BAG 5. Mai 1995 - 4 AZR 258/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 38 = EzA ZPO § 233 Nr. 30).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08

    Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff

    Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten hat glaubhaft gemacht, den korrekt adressierten, die Revisionsbegründung enthaltenden Brief so rechtzeitig dem beauftragten Briefdienstleister übergeben zu haben (am 12. Dezember 2008), dass dieser bei normaler Postlaufzeit vor Fristablauf (am 19. Dezember 2008) beim Revisionsgericht eingegangen wäre (vgl. dazu BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 419/99 - 5. Mai 1995 - 4 AZR 258/95 (A) - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 38 = EzA ZPO § 233 Nr. 30).
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Rechtsprechung
   BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 258/95   

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https://dejure.org/1996,32710
BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 258/95 (https://dejure.org/1996,32710)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1996 - 4 AZR 258/95 (https://dejure.org/1996,32710)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 258/95 (https://dejure.org/1996,32710)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hessen, 05.08.1994 - 13 Sa 1483/93
    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 258/95
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. August 1994 - 13 Sa 1483/93 - aufgehoben.
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 258/95
    Dies gilt auch für den auf die Verzinsung gerichteten Feststellungsantrag (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 258/95
    Die ständige Rechtsprechung des Senats zur Bedeutung einer solchen Gestaltung eines Einreihungsmerkmals geht dahin, daß dann, wenn eines dieser Beispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt ist (Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk sowie Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).
  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 258/95
    Die ständige Rechtsprechung des Senats zur Bedeutung einer solchen Gestaltung eines Einreihungsmerkmals geht dahin, daß dann, wenn eines dieser Beispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt ist (Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk sowie Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 258/95
    Wird kein Beispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 51, 59, 07 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 258/95
    Wird kein Beispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 51, 59, 07 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 258/95
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z.B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 258/95
    Die ständige Rechtsprechung des Senats zur Bedeutung einer solchen Gestaltung eines Einreihungsmerkmals geht dahin, daß dann, wenn eines dieser Beispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt ist (Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk sowie Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 258/95
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; in Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
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