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   BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10   

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BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10 (https://dejure.org/2012,18230)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2012 - 4 AZR 264/10 (https://dejure.org/2012,18230)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 (https://dejure.org/2012,18230)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O; Lehrtätigkeit an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 S 2 BAT-O, § 22 Abs 2 UAbs 2 S 1 BAT-O, Anl 1b VergGr Kr BAT-O, Anl 1a VergGr IIa BAT-O
    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin - einheitlicher Arbeitsvorgang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 311
  • BAGE 140, 312
  • BB 2012, 2048
  • NZA-RR 2012, 663
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 88/98

    Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen

    Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
    Die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gibt einer Tätigkeit das Gepräge (zur fehlenden Anwendbarkeit der §§ 22, 23 BAT-O im Rahmen der Eingruppierung nach § 2 Nr. 3 Satz 2 ÄndTV Nr. 1 BAG 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - zu I 3 b der Gründe mwN, EzBAT BAT M §§ 22, 23 Nr. 102; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - zu B II der Gründe, BAGE 77, 23) , wenn sie für die Tätigkeit maßgebend ist und die Unterrichtstätigkeit mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Angestellten einnimmt (st. Rspr., ausf. BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 91, 8; 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - zu B III 2 a aa der Gründe, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23; 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 18, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313) .

    Die Klägerin unterrichtet nach der BAK auch ausdrücklich eigenverantwortlich (zu diesem Erfordernis s. nur BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 91, 8) .

    Die administrativen und Prüfungstätigkeiten, die der Haupttätigkeit als "unselbständiges Teilstück" zugeordnet werden können (vgl. bereits BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) dienen aber wie die anderen genannten Tätigkeiten als Zusammenhangstätigkeiten dem übergeordneten Zweck der Unterrichtung und Ausbildung der Auszubildenden (zur ähnlichen Rechtsprechung bei der Eingruppierung pädagogischer Mitarbeiter an einer Grundschule BAG 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 26, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313; weiterhin 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu II 6 der Gründe, BAGE 91, 8 zur Tätigkeit von pädagogischen Unterrichtshilfen; ähnlich 8. Februar 1995 - 4 AZR 958/93 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 192) .

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 739/98

    Eingruppierung einer Diplommedizinpädagogin - berufliche Schule

    Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Bundesarbeitsgerichts (23. Februar 2000 - 10 AZR 739/98 -) sei nicht einschlägig, weil die Beklagte keine berufliche Schule, sondern eine Krankenpflegeschule betreibe.

    Durch die Regelung des § 2 ÄndTV Nr. 1 haben die Tarifvertragsparteien deutlich gemacht, dass sie grundsätzlich Lehrkräfte an Krankenpflegeschulen in gleicher Weise wie die übrigen Lehrkräfte entsprechend der Beamtenbesoldung vergüten wollen, wenn die weiteren Voraussetzungen zutreffen (so bereits BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 739/98 - zu II 3 b cc der Gründe, ZTR 2000, 513; weiterhin 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - BAGE 56, 59) .

    Anders als das Besoldungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt in der von den Parteien angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 2000 (- 10 AZR 739/98 - ZTR 2000, 513) ist nach dem Besoldungsrecht des Landes Berlin eine Verwendung an einer beruflichen Schule nicht Voraussetzung für eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A 13. Das ergibt sich neben dem Wortlaut der Bestimmung auch aus der gesetzlichen Systematik.

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
    c) Die sich daraus ergebende Eingruppierung in der VergGr. IIa BAT wird entgegen der Auffassung der Beklagten nicht unter Berücksichtigung des eingruppierungsrechtlichen Spezialitätsprinzips (ausf. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 30, 33, BAGE 129, 208) durch die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppen KR der Anlage 1b zum BAT-O verdrängt.

    Die zentrale Kategorie der Eingruppierung ist - soweit keine Sonderregelungen wie etwa in SR 2l I BAT-O getroffen worden sind - der Arbeitsvorgang, der bei zutreffender Bestimmung keine tatsächlich trennbaren Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit enthält (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 39, BAGE 129, 208) .

  • BAG, 24.03.2010 - 4 AZR 721/08

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin

    Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
    Die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gibt einer Tätigkeit das Gepräge (zur fehlenden Anwendbarkeit der §§ 22, 23 BAT-O im Rahmen der Eingruppierung nach § 2 Nr. 3 Satz 2 ÄndTV Nr. 1 BAG 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - zu I 3 b der Gründe mwN, EzBAT BAT M §§ 22, 23 Nr. 102; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - zu B II der Gründe, BAGE 77, 23) , wenn sie für die Tätigkeit maßgebend ist und die Unterrichtstätigkeit mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Angestellten einnimmt (st. Rspr., ausf. BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 91, 8; 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - zu B III 2 a aa der Gründe, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23; 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 18, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313) .

    Die administrativen und Prüfungstätigkeiten, die der Haupttätigkeit als "unselbständiges Teilstück" zugeordnet werden können (vgl. bereits BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) dienen aber wie die anderen genannten Tätigkeiten als Zusammenhangstätigkeiten dem übergeordneten Zweck der Unterrichtung und Ausbildung der Auszubildenden (zur ähnlichen Rechtsprechung bei der Eingruppierung pädagogischer Mitarbeiter an einer Grundschule BAG 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 26, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313; weiterhin 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu II 6 der Gründe, BAGE 91, 8 zur Tätigkeit von pädagogischen Unterrichtshilfen; ähnlich 8. Februar 1995 - 4 AZR 958/93 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 192) .

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
    Durch die Regelung des § 2 ÄndTV Nr. 1 haben die Tarifvertragsparteien deutlich gemacht, dass sie grundsätzlich Lehrkräfte an Krankenpflegeschulen in gleicher Weise wie die übrigen Lehrkräfte entsprechend der Beamtenbesoldung vergüten wollen, wenn die weiteren Voraussetzungen zutreffen (so bereits BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 739/98 - zu II 3 b cc der Gründe, ZTR 2000, 513; weiterhin 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - BAGE 56, 59) .

    Dabei kommt es weder auf den jeweiligen Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- und Lehrbetriebes oder die Art des jeweiligen Lehrstoffes an (vgl. BAG 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - aaO) .

  • BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76

    Arbeitsvorgang - Abgrenzbare Teil der Tätigkeit - Zusammenhangstätigkeiten -

    Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
    Die administrativen und Prüfungstätigkeiten, die der Haupttätigkeit als "unselbständiges Teilstück" zugeordnet werden können (vgl. bereits BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) dienen aber wie die anderen genannten Tätigkeiten als Zusammenhangstätigkeiten dem übergeordneten Zweck der Unterrichtung und Ausbildung der Auszubildenden (zur ähnlichen Rechtsprechung bei der Eingruppierung pädagogischer Mitarbeiter an einer Grundschule BAG 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 26, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313; weiterhin 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu II 6 der Gründe, BAGE 91, 8 zur Tätigkeit von pädagogischen Unterrichtshilfen; ähnlich 8. Februar 1995 - 4 AZR 958/93 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 192) .
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
    Ohne die Unterrichtung von Inhalten der Gruppe 2 könnte aber - bezogen auf die Klägerin - ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden (so auch die Wertung zu den tariflichen Qualifizierungsmerkmalen BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - zu 6 der Gründe, BAGE 51, 282; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 172; 23. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B 4 c der Gründe, AP BAT 1975 §§  22, 23 Nr. 178; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58) .
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
    Ohne die Unterrichtung von Inhalten der Gruppe 2 könnte aber - bezogen auf die Klägerin - ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden (so auch die Wertung zu den tariflichen Qualifizierungsmerkmalen BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - zu 6 der Gründe, BAGE 51, 282; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 172; 23. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B 4 c der Gründe, AP BAT 1975 §§  22, 23 Nr. 178; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58) .
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
    Ohne die Unterrichtung von Inhalten der Gruppe 2 könnte aber - bezogen auf die Klägerin - ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden (so auch die Wertung zu den tariflichen Qualifizierungsmerkmalen BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - zu 6 der Gründe, BAGE 51, 282; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 172; 23. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B 4 c der Gründe, AP BAT 1975 §§  22, 23 Nr. 178; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58) .
  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93

    Begriff der Aufnahme(Beobachtungs-)gruppe

    Auszug aus BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
    Die administrativen und Prüfungstätigkeiten, die der Haupttätigkeit als "unselbständiges Teilstück" zugeordnet werden können (vgl. bereits BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) dienen aber wie die anderen genannten Tätigkeiten als Zusammenhangstätigkeiten dem übergeordneten Zweck der Unterrichtung und Ausbildung der Auszubildenden (zur ähnlichen Rechtsprechung bei der Eingruppierung pädagogischer Mitarbeiter an einer Grundschule BAG 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 26, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313; weiterhin 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu II 6 der Gründe, BAGE 91, 8 zur Tätigkeit von pädagogischen Unterrichtshilfen; ähnlich 8. Februar 1995 - 4 AZR 958/93 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 192) .
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

  • BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01

    Vergütung von Lehrkräften bei höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 352/03

    Eingruppierung einer Diplomingenieurökonomin als Lehrerin an einer beruflichen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09

    Tarifliche Eingruppierung als Diplom-Medizinpädagogin

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Nachfolgend sind weitere inhaltlich erhebliche Einschränkungen erfolgt, allerdings unter Beibehaltung des früheren Obersatzes ("Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden"; zB BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 36, BAGE 140, 311; 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 -; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208; 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - zu 1 d bb (1) der Gründe, BAGE 108, 245; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 252) .

    Die Bewertung erfolgt einheitlich (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 43; 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -) .

    Ein solches ist jedenfalls erreicht, wenn ohne die Tätigkeit ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann (vgl. zu selbständigen Leistungen BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43 sowie 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311) .

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Dieser qualitativ bestimmte Maßstab folgt insbesondere daraus, dass die Tarifvertragsparteien des BAT-O den Arbeitsvorgang zur grundlegenden und universalen Bezugsgröße für die Eingruppierung gemacht haben (st. Rspr., zB BAG 21. März 2012 - 4 AZR 286/10 - Rn. 43 mwN; 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Nachfolgend sind weitere inhaltlich erhebliche Einschränkungen erfolgt, allerdings unter Beibehaltung des früheren Obersatzes ("Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden"; zB BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 36, BAGE 140, 311; 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 -; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208; 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - zu 1 d bb (1) der Gründe, BAGE 108, 245; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 252) .

    Die Bewertung erfolgt einheitlich (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 43; 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311; 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 -) .

    Ein solches ist jedenfalls erreicht, wenn ohne die Tätigkeit ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann (vgl. zu selbständigen Leistungen BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43 sowie 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311) .

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Danach ist jeder einzelne Arbeitsvorgang als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht weiter aufgespalten werden ( BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311) .

    bb) Danach ist für die Zuordnung der Tätigkeit zur Entgeltgruppe S 14 TVöD-BT-V/VKA entscheidend, dass der Kläger innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Ausmaß Tätigkeiten auszuüben hat, die beide tariflichen Anforderungen erfüllen und ohne die ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (zu Heraushebungsmerkmalen und höheren Anforderungen BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B 4 c der Gründe; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe mwN; grdl.

    Dies führt dazu, wenn wie vorliegend unter Berücksichtigung der Anforderungen an die auszuübende Tätigkeit das Tätigkeitsmerkmal einer tariflich höher bewerteten Entgeltgruppe erfüllt wird, dass dieses für die Eingruppierung maßgebend ist (vgl. auch BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49 mwN, BAGE 140, 311) .

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 968/11

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin

    Danach ist jeder einzelne Arbeitsvorgang als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht weiter aufgespalten werden ( BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311) .

    bb) Danach ist für die Zuordnung der Tätigkeit zur Entgeltgruppe S 14 TVöD-BT-V/VKA entscheidend, dass die Klägerin innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Ausmaß Tätigkeiten auszuüben hat, die beide tariflichen Anforderungen erfüllen und ohne die ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (zu Heraushebungsmerkmalen und höheren Anforderungen: BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B 4 c der Gründe; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe mwN; grdl.

    Dies führt dazu, wenn wie vorliegend unter Berücksichtigung der Anforderungen an die auszuübende Tätigkeit das Tätigkeitsmerkmal einer tariflich höher bewerteten Entgeltgruppe erfüllt wird, dass dieses für die Eingruppierung maßgebend ist (vgl. auch BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49 mwN, BAGE 140, 311) .

  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 321/12

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Insoweit ist es unbeachtlich, ob es sich dabei, wie die Vorinstanzen übereinstimmend und von den Parteien unangegriffen angenommen haben, um einen einheitlichen Arbeitsvorgang im tariflichen Sinne (§ 22 Abs. 2 BAT) handelt, dessen Arbeitsergebnis in der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Versuchsablaufs sowie der damit verbundenen praktischen Anwendung und Vertiefung des jeweiligen Vorlesungsstoffes besteht, oder ob es die das Arbeitsverhältnis der Parteien prägende, überwiegende Tätigkeit des Klägers ist (zu diesem Maßstab bei Lehrkräften ausf. BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 25 mwN, BAGE 140, 311) .

    Von der Vorbemerkung Nr. 5 sind auch die Lehrkräfte umfasst, die nicht unter die SR 2l I BAT fallen (BAG 24. November 1999 - 4 AZR 744/98 - Rn. 15; 24. April 1985 - 4 AZR 457/83 - BAGE 48, 307; s. auch 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 25 mwN, BAGE 140, 311 zur Protokollnotiz zu Nr. 1 der SR 2l I BAT-O) .

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 934/11

    Eingruppierung einer Bezirkssozialarbeiterin

    Danach ist jeder einzelne Arbeitsvorgang als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht weiter aufgespalten werden ( BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311) .

    bb) Danach ist für die Zuordnung der Tätigkeit zur Entgeltgruppe S 14 TVöD-BT-V/VKA entscheidend, dass die Klägerin innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Ausmaß Tätigkeiten auszuüben hat, die beide tariflichen Anforderungen erfüllen und ohne die ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (zu Heraushebungsmerkmalen und höheren Anforderungen BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B 4 c der Gründe; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 b bb der Gründe mwN; grdl.

    Dies führt dazu, wenn wie vorliegend unter Berücksichtigung der Anforderungen an die auszuübende Tätigkeit das Tätigkeitsmerkmal einer tariflich höher bewerteten Entgeltgruppe erfüllt wird, dass dieses für die Eingruppierung maßgebend ist (vgl. auch BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49 mwN, BAGE 140, 311) .

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Aus dem sich aus der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT ergebenden sog. Aufspaltungsverbot bei der Bestimmung von Arbeitsvorgängen (vgl. dazu BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 48, BAGE 140, 311) folgt, dass jeder einzelne Arbeitsvorgang als solcher zu bewerten ist und hinsichtlich der Anforderungen zugleich nicht weiter aufgespalten werden darf (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - aaO) .
  • LAG Nürnberg, 29.04.2014 - 1 Sa 315/13

    Eingruppierung - TVÜ/VKA - Sachbearbeiter - Jobcenter

    In den so festgestellten Arbeitsvorgängen muss das (zeitliche) Tarifmerkmal aber nicht mindestens zur Hälfte (§ 22 Abs. 2 BAT) erfüllt sein; es genügt vielmehr, dass es im rechtserheblichen Ausmaß erfüllt ist (BAG v. 21.08.2013, 4 AZR 933/11; BAG v. 25.01.2012, 4 AZR 264/10, NZA-RR 2012, 663).
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

    Es ist allein entscheidend, dass der Kläger innerhalb des Arbeitsvorgangs in rechtserheblichem Ausmaß Tätigkeiten auszuüben hat, die die tariflichen Anforderungen erfüllen und ohne die ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (BAG v. 21.08.2013 - 4 AZR 933/11, juris; BAG v. 25.01.2012 - 4 AZR 264/10, juris).
  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 309/20

    Eingruppierung einer Gruppen-/Teamleitung - Freiwillige nach dem BFDG

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 14 Sa 68/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 19 Sa 21/20

    Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin/Mitarbeiterin in einer

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 261/13

    Eingruppierung eines qualifizierten Instandhalters mit Freigabeberechtigung

  • LAG Düsseldorf, 07.08.2019 - 4 Sa 1084/18

    Eingruppierung "Leiter/Leiterin einer Pflegeschule"; Leiter einer

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 414/10

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin

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