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   BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17   

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BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17 (https://dejure.org/2018,8112)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2018 - 4 AZR 265/17 (https://dejure.org/2018,8112)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2018 - 4 AZR 265/17 (https://dejure.org/2018,8112)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel - dynamische Verweisung - Verdrängung durch Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • IWW

    § 305c Abs. 2 BGB, §§ 22, 23 BAT, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, Anlage 1b zum BAT, §§ 286, 288 BGB, § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Uneingeschränkte Überprüfbarkeit eines Formulararbeitsvertrages durch das Revisionsgericht; Pauschale Bezugnahme auf einen Tarifvertrag als dynamische Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag; Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen nur bei Angelegenheiten der erzwingbaren ...

  • rewis.io

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel - dynamische Verweisung - Verdrängung durch Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • bag-urteil.com

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel, dynamische Verweisung, Verdrängung durch Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel

  • rechtsportal.de

    Uneingeschränkte Überprüfbarkeit eines Formulararbeitsvertrages durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gekündigte Betriebsvereinbarungen - und ihre Nachwirkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Verweisungsklausel - und ihre Auslegung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

    Auszug aus BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
    Nur wenn es eindeutige Hinweise für eine statische Bezugnahme gibt, kann von dieser Auslegungsregel abgewichen werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 25; 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 15, jeweils mwN) .

    Dies ist im Streitfall der TVöD in der im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung, weil die Beklagte aufgrund ihrer Aufgaben am ehesten dem öffentlichen Dienst der Kommunen zuzurechnen ist (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 18 ff., BAGE 151, 56) .

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    Auszug aus BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
    Die Auslegung von typischen Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr. des BAG, zB BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 21; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 105, 284) .

    Nur wenn es eindeutige Hinweise für eine statische Bezugnahme gibt, kann von dieser Auslegungsregel abgewichen werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 25; 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 - Rn. 15, jeweils mwN) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
    Der Vertrag ist nachträglich lückenhaft geworden, weil die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf der Dynamik der tarifvertraglichen Vergütungsregelungen aufbaute (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., BAGE 134, 283; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 16) .

    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 20, BAGE 141, 150; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 134, 283) .

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 906/16

    Auslegung; Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Nichtfortschreibung; BAT;

    Auszug aus BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. April 2017 - 9 Sa 906/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
    Die Auslegung von typischen Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr. des BAG, zB BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 21; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 105, 284) .
  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    Auszug aus BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
    Die auch im Feststellungsantrag zulässige Klage (st. Rspr. sh. nur BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 13 mwN) ist begründet.
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

    Auszug aus BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
    (2) Soweit hier überhaupt eine zwingende Wirkung der Betriebsvereinbarung auf die Anwendung der Vergütungsordnung des BAT und die Verpflichtung zur Zahlung des dort festgelegten Tarifgehalts in Betracht käme - was zB wegen einer möglicherweise unzulässigen dynamischen "Blankettverweisung" in der Betriebsvereinbarung 1993 zweifelhaft erscheint (vgl. dazu nur BAG 28. März 2007 - 10 AZR 719/05 - Rn. 34) -, beträfe sie die konkrete Höhe des vertraglichen Entgelts unmittelbar und wäre damit keinem Tatbestand des Katalogs von § 87 Abs. 1 BetrVG, insbesondere der Nr. 10, zuzuordnen (bspw. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 12/15 - Rn. 23; 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 15, jeweils mwN) .
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

    Auszug aus BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
    Der durchschnittliche Arbeitnehmer darf bei einer derartigen Verknüpfung von einem festen Entgeltbetrag und dessen Zuordnung zu einer tariflichen Vergütungsgruppe redlicherweise davon ausgehen, der in der Klausel festgehaltene Betrag werde für die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht statisch sein, sondern solle sich entsprechend den tariflichen Entwicklungen des genannten Gehaltstarifvertrags entwickeln (vgl. nur BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
    (2) Soweit hier überhaupt eine zwingende Wirkung der Betriebsvereinbarung auf die Anwendung der Vergütungsordnung des BAT und die Verpflichtung zur Zahlung des dort festgelegten Tarifgehalts in Betracht käme - was zB wegen einer möglicherweise unzulässigen dynamischen "Blankettverweisung" in der Betriebsvereinbarung 1993 zweifelhaft erscheint (vgl. dazu nur BAG 28. März 2007 - 10 AZR 719/05 - Rn. 34) -, beträfe sie die konkrete Höhe des vertraglichen Entgelts unmittelbar und wäre damit keinem Tatbestand des Katalogs von § 87 Abs. 1 BetrVG, insbesondere der Nr. 10, zuzuordnen (bspw. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 12/15 - Rn. 23; 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 15, jeweils mwN) .
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

    Auszug aus BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17
    Eine Nachwirkung erfolgt dann nur hinsichtlich der Angelegenheiten, die der zwingenden Mitbestimmung unterliegen (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 147, 19) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession -

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05

    Sonderzahlung - Treuegeld - Sozialplan

  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 233/20

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Nur wenn es eindeutige Hinweise für eine statische Bezugnahme gibt, kann von dieser Auslegungsregel abgewichen werden (vgl. nur BAG 11. April 2018 - 4 AZR 265/17 - Rn. 17 mwN; 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 248/17

    Uneingeschränkte Überprüfbarkeit eines Formulararbeitsvertrages durch das

    Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 265/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

    Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 265/17 - ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe.

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 311/17

    Uneingeschränkte Überprüfbarkeit eines Formulararbeitsvertrages durch das

    Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 265/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

    Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 265/17 - ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe.

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 232/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Nur wenn es eindeutige Hinweise für eine statische Bezugnahme gibt, kann von dieser Auslegungsregel abgewichen werden (vgl. nur BAG 11. April 2018 - 4 AZR 265/17 - Rn. 17 mwN; 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 266/17

    Uneingeschränkte Überprüfbarkeit eines Formulararbeitsvertrages durch das

    Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 265/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

    Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 265/17 - ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe.

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 312/17

    Uneingeschränkte Überprüfbarkeit eines Formulararbeitsvertrages durch das

    Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 265/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

    Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 265/17 - ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe.

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 494/17

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel

    Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 265/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG , § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO ).
  • ArbG Stuttgart, 04.05.2022 - 4 Ca 6736/21

    Tarifliche Ausschlussfristen - Vorsatzhaftung - Globalverweisung - AGB -

    Nur wenn es eindeutige Hinweise für eine statische Bezugnahme gibt, kann von dieser Auslegungsregel abgewichen werden (BAG 11. April 2018 - 4 AZR 265/17 - Rn. 17).
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