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   BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84   

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BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 (https://dejure.org/1985,18001)
BAG, Entscheidung vom 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 (https://dejure.org/1985,18001)
BAG, Entscheidung vom 27. November 1985 - 4 AZR 267/84 (https://dejure.org/1985,18001)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 767/79

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Eigenes Fachgebiet - Artverwandte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84
    Soweit eine große Selbständigkeit vorausgesetzt wird, fordern die Tarifvertragsparteien eine besonders breite, weitreichende Selbständigkeit, die sich insbesondere in außer gewöhnlicher Weisungsfreiheit und Dispositionsfreiheit äußern kann (vgl. hierzu BAG vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 767/79 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).

    Sie haben wegen der besonders weitgefaßten unbestimmten Rechtsbegriffe einen weiten Beurteilungsspielraum (vgl. BAG vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 767/79 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84
    Das kann sich z.B. aus den Auswirkungen der Tätigkeit im Behördenapparat, einer leitenden Funktion, aber auch der besonderen Schwierigkeit einzelner Aufgaben ergeben, wenn damit bedeutsame Auswirkungen auf die Belange des Dienstherrn oder die Allgemeinheit wie die Lebensverhältnisse Dritter verbunden sein können (vgl. BAG 29, 364 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT.1975 m.w.N.).
  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84
    Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne liegt dann vor, wenn sie gegenüber den sonstigen Arbeitsstätten eines Handwerksmeisters, Industriemeisters oder Meisters mit aufgaben spezifischer Sonderausbildung für den Arbeitgeber von außer ordentlicher, überdurchschnittlicher Bedeutung ist (vgl. BAG vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84
    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist, wenn besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder wenn beim Ausfall der Anlagen oder der Versäumung einer baldigen Wiederingangsetzung für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile oder Gefährdungen eintreten können (vgl. BAG vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84
    Die subsumierenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts können vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, ob die Beurteilung wegen Außerachtlassens wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist und ob das Landesarbeitsgericht den zutreffend bestimmten Rechtsbegriff bei der Subsumtion des Sachverhalts wieder aufgegeben hat (vgl. BAG 32, 203 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84
    Dazu geht das Landesarbeitsgericht von dem vom Senat entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges aus, worunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAG vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt m.w.N.).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84
    1 zu überprüfen und dann die der weiteren qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen (vgl. BAG vom 14. März 1984 - 4 AZR 14/83 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).
  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19

    "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

    Die Begriffe "Verantwortung" und "Verantwortlichkeit" werden dabei in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes synonym verwendet (vgl. zB BAG 27. November 1985 - 4 AZR 267/84 -) .

    Zur Erfüllung des Qualifizierungsmerkmals muss in der auszuübenden Tätigkeit eine Verantwortung liegen, die die regelmäßig zu tragende Verantwortung, wie sie begriffsnotwendig schon in der niedrigeren Entgeltgruppe (hier Entgeltgruppe P 12 Fallgruppe 1 TVöD/VKA) enthalten ist, auf der die höhere aufbaut, deutlich wahrnehmbar übersteigt (vgl. zB BAG 27. November 1985 - 4 AZR 267/84 -) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18

    Eingruppierung, EG 9a, Waffenmechanikermeister, Bundespolizei

    (1) Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne liegt dann vor, wenn sie gegenüber den sonstigen Arbeitsstätten eines geprüften Meisters oder eines Meisters mit aufgabenspezifischer Sonderausbildung für den Arbeitgeber von außerordentlicher, überdurchschnittlicher Bedeutung ist (vgl. zu VergGr. VI b Fallgruppe 27 BAT Anl. 1a: BAG 08.09.1971 - 4 AZR 405/70 - Rn. 22; BAG 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 - Rn. 67).

    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist, wenn besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder wenn beim Ausfall der Anlagen oder der Versäumung einer baldigen Wiederingangsetzung für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile oder Gefährdungen eintreten können (vgl. zu VergGr. V c BAT Fallgruppe 2: BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84 - Rn. 37; BAG 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 - Rn. 67).

    Konsequenterweise hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 27.11.1985 (4 AZR 267/84) aus dem Verteidigungsauftrag und dem vom dortigen Kläger betreuten Betriebsmittel auf das Vorliegen einer besonders wichtigen Arbeitsstätte geschlossen (vgl. dort Rn. 68).

    kann sich z.B. aus den Auswirkungen der Tätigkeit im Behördenapparat, einer leitenden Funktion, aber auch der besonderen Schwierigkeit einzelner Aufgaben ergeben, wenn damit bedeutsame Auswirkungen auf die Belange des Dienstherrn oder die Allgemeinheit wie die Lebensverhältnisse Dritter verbunden sein können (vgl. zu V c BAT Fallgruppe 2 und VI b Fallgruppe 1 BAT: BAG 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 - Rn. 67).

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22

    Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Die Begriffe "Verantwortung" und "Verantwortlichkeit" werden dabei in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes synonym verwendet (vgl. zB BAG 27. November 1985 - 4 AZR 267/84 -) .
  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Die Begriffe "Verantwortung" und "Verantwortlichkeit" werden dabei in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes synonym verwendet (vgl. zB BAG 27. November 1985 - 4 AZR 267/84 -) .
  • LAG Nürnberg, 23.07.2013 - 7 Sa 398/12

    Höhergruppierung - Zuweisung von Tätigkeiten

    Das kann sich z.B. aus den Auswirkungen der Tätigkeit im Behördenapparat, einer leitenden Funktion, aber auch der besonderen Schwierigkeit einzelner Aufgaben ergeben, wenn damit bedeutsame Auswirkungen auf die Belange des Dienstherrn oder die Allgemeinheit wie die Lebensverhältnisse Dritter verbunden sein können (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 27.11.1985 - 4 AZR 267/84; juris).

    Soweit eine große Selbständigkeit vorausgesetzt wird, fordern die Tarifvertragsparteien eine besonders breite, weitreichende Selbständigkeit, die sich insbesondere in außergewöhnlicher Weisungsfreiheit und Dispositionsfreiheit äußern kann (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 27.11.1985 aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2017 - 6 Sa 98/17

    Eingruppierung eines Waffenmechanikermeisters bei der Bundespolizei

    aa) Soweit für die Tätigkeit ein "höheres Maß von Verantwortlichkeit" vorausgesetzt wird, erfordert dies eine Verantwortung, die die von einem geprüften Meister oder einem Meister mit aufgabenspezifischer Sonderausbildung regelmäßig zu tragende Verantwortung, wie sie begriffsnotwendig schon Entgeltgruppe 8 Teil III Abschnitt 32 Anlage 1 EntgeltO enthalten ist, deutlich wahrnehmbar übersteigt; dies kann sich z.B. aus den Auswirkungen der Tätigkeit im Behördenapparat, einer leitenden Funktion, aber auch der besonderen Schwierigkeit einzelner Aufgaben ergeben, wenn damit bedeutsame Auswirkungen auf die Belange des Dienstherrn oder die Allgemeinheit wie die Lebensverhältnisse Dritter verbunden sein können (vgl. zu V c BAT Fallgruppe 2 und VI b Fallgruppe 1 BAT: BAG 27. November 1985 - 4 AZR 267/84 - Rn. 67 mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 13.11.2020 - 6 TaBV 52/20

    Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station

    Zur Erfüllung des Qualifizierungsmerkmals muss in der auszuübenden Tätigkeit eine Verantwortung liegen, welche die regelmäßig zu tragende Verantwortung, wie sie begriffsnotwendig schon in der niedrigeren Entgeltgruppe (hier Entgeltgruppe P 12 Fallgruppe 1 TVöD-K-VKA) enthalten ist, auf der die höhere aufbaut, deutlich wahrnehmbar übersteigt (BAG v. 13.05.2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38; so bereits BAG v. 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - 1 Sa 9/16

    Eingruppierung - Meister

    Soweit eine große Selbständigkeit vorausgesetzt wird, ist eine besonders breite, weitreichende Selbständigkeit gemeint, die sich insbesondere in außergewöhnlicher Weisungsfreiheit äußern kann (BAG 27. November 1985 - 4 AZR 267/84 - Rn 70; BAG 16. März 1983 - 4 AZR 345/80 - Rn 22; BAG 16. Mai 1979 - 4 AZR 607/77 - Rn 33).
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