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   BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96   

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BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96 (https://dejure.org/1997,1596)
BAG, Entscheidung vom 16.04.1997 - 4 AZR 270/96 (https://dejure.org/1997,1596)
BAG, Entscheidung vom 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 (https://dejure.org/1997,1596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten - Rechtskraft eines vorangegangenen Eingruppierungsprozesses - Übertragung geringwertiger Tätigkeiten

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2384
  • NZA-RR 1998, 283
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.06.1969 - 4 AZR 419/68

    Tätigkeitsmerkmal mit Hinweiszeichen - Überwiegend auszuübende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96
    III MT-An entsprechende Tätigkeit in der Bewährungszeit nicht ausgeübt haben sollte, nimmt er gleichwohl am Bewährungsaufstieg teil, wenn Umstände vorliegen, unter denen sich der Beklagte nicht darauf berufen kann, der Kläger habe tatsächlich eine geringerwertige Tätigkeit ausgeübt (vgl. BAG Urteil vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 419/68 - AP Nr. 6 zu § 63a BAT, mit zustimmender Anmerkung von Spiertz).

    Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn die Tatsache, daß sich der Angestellte in der von ihm auszuübenden höherwertigen Tätigkeit nicht bewähren konnte, dem Arbeitgeber zuzurechnen ist und auch davon ausgegangen werden kann, daß sich der Angestellte in der auszuübenden Tätigkeit bewährt haben würde (BAG Urteil vom 4. Juni 1969, aaO).

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 192/84
    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96
    Ein Rechtsverhältnis ist sowohl die vertragliche oder gesetzliche Rechtsbeziehung insgesamt als auch jede Rechtsfolge, jedes Recht und jede Verpflichtung aus dieser Beziehung (BGH NJW 1984, 1118, 1556; BGHZ 95, 1097; 96, 453), nicht aber eine abstrakte Rechtsfrage oder einzelne Voraussetzungen eines Rechtsverhältnisses, wie das Eingruppiertsein, aus dem sich Rechtsfolgen ergeben können, was aber eine konkrete Verpflichtung des Beklagten nicht auslöst (vgl. auch Senatsurteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 192/84 -, n.v.).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 759/94

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96
    Die Voraussetzungen für eine Zwischenfeststellungsklage sind erfüllt, da der in zeitlicher Hinsicht nicht begrenzte Feststellungsantrag über den auf einen bestimmten Zeitraum begrenzten Leistungsantrag hinausgeht (BAG Urteile vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 - AP Nr. 2 zu § 17 TV-Arb Bundespost; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96
    Die Voraussetzungen für eine Zwischenfeststellungsklage sind erfüllt, da der in zeitlicher Hinsicht nicht begrenzte Feststellungsantrag über den auf einen bestimmten Zeitraum begrenzten Leistungsantrag hinausgeht (BAG Urteile vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 - AP Nr. 2 zu § 17 TV-Arb Bundespost; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96
    Ein Rechtsverhältnis ist sowohl die vertragliche oder gesetzliche Rechtsbeziehung insgesamt als auch jede Rechtsfolge, jedes Recht und jede Verpflichtung aus dieser Beziehung (BGH NJW 1984, 1118, 1556; BGHZ 95, 1097; 96, 453), nicht aber eine abstrakte Rechtsfrage oder einzelne Voraussetzungen eines Rechtsverhältnisses, wie das Eingruppiertsein, aus dem sich Rechtsfolgen ergeben können, was aber eine konkrete Verpflichtung des Beklagten nicht auslöst (vgl. auch Senatsurteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 192/84 -, n.v.).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96
    Wegen des Feststellungsantrages handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die innerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Bedenken bestehen (BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP Nr. 203 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 16. April 1997 (- 4 AZR 270/96 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) die Konsequenzen der rechtskräftigen Feststellung des Anspruchs eines Angestellten auf Vergütung nach einer Ausgangsfallgruppe und deren Bindungswirkung für den Folgeprozeß dargestellt und damit die Rechtsprechung des Senats zu den Folgen rechtskräftiger Eingruppierungsentscheidungen fortgeführt.

    In dem Urteil vom 16. April 1997 (- 4 AZR 270/96 -) hat der Senat dementsprechend auch die Bindungswirkung für den Fall bejaht, daß die Vergütungsgruppe, aus der der Bewährungsaufstieg erfolgen soll, überhaupt nur eine in Betracht kommende Fallgruppe vorsah und die Verpflichtung zur Vergütung nach dieser Vergütungsgruppe in dem Bewährungszeitraum rechtskräftig festgestellt war.

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB

    An diese Feststellung ist der Senat nach § 322 Abs. 1 ZPO gebunden (zur Rechtskraft von Eingruppierungsurteilen vgl. etwa BAG 21. Oktober 2015 - 4 AZR 663/14 - Rn. 14; 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - zu B II 4 der Gründe) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Ein derartiger Antrag wäre unzulässig (BAG 2. Juli 2008 - 4 AZR 392/07 - Rn. 13; 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - AP MTVAng-LV § 22 Nr. 1 = EzBAT BAT § 23b Nr. 8) .
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

    Solche sind sowohl die vertragliche oder gesetzliche Rechtsbeziehung insgesamt als auch jede Rechtsfolge, jedes Recht und jede Verpflichtung aus dieser Beziehung, nicht aber eine abstrakte Rechtsfrage oder einzelne Voraussetzungen eines Rechtsverhältnisses, wie das "Eingruppiert-Sein", aus denen sich Rechtsfolgen ergeben können, was aber eine konkrete Verpflichtung der Beklagten nicht auslöst (Senat 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - AP MTVAng-LV § 22 Nr. 1 mwN; aA Kittner/ZwanzigerZwanziger Arbeitsrecht 4. Aufl. § 64 Rn. 16).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

    Ein Rechtsverhältnis i. S. von § 256 Abs. 1 ZPO ist dann gegeben, wenn zwischen mehreren Personen oder zwischen Personen und Sachen rechtliche Beziehungen bestehen (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 270/96 - AP Nr. 1 zu § 22 MTAng-LV; vgl. auch BAG 24.06.1999 - 6 AZR 605/97 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Nebentätigkeit).
  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer

    a) Die rechtskräftige Feststellung der Vergütungspflicht eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer, die auf die Erfüllung eines konkreten Tätigkeitsmerkmals einer tariflichen Entgeltordnung gestützt wird, entfaltet nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (dazu etwa BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16) jedenfalls dann eine Bindungswirkung hinsichtlich der konkreten Fallgruppe der Vergütungsgruppe, wenn die Vergütungsgruppe nur eine in Betracht kommende Fallgruppe für die festgestellte Entgeltverpflichtung vorsieht (sh. bereits BAG 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - zu B II 4 der Gründe; bestätigt in 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 a der Gründe mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03

    Auswirkung der Umwandlung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens

    a) Ein Rechtsverhältnis ist dann gegeben, wenn zwischen mehreren Personen oder zwischen Personen und Sachen rechtliche Beziehungen bestehen (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 270/96 - AP Nr. 1 zu § 22 MTAng-LV; BAG 24.06.1999 - 6 AZR 605/97 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 11 Sa 368/03

    Hausmeister in Universitäten, Abeitszeit

    Ein Rechtsverhältnis ist dann gegeben, wenn zwischen mehreren Personen oder zwischen Personen und Sachen rechtliche Beziehungen bestehen (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 270/96 - AP Nr. 1 zu § 22 MTAng-LV; BAG 24.06.1999 - 6 AZR 605/97 - EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 2).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2023 - 2 Sa 40/23

    Eingruppierung - Höhergruppierung - Eingruppierungsfeststellungsklage -

    Ein solches kann nämlich sowohl die vertragliche oder gesetzliche Rechtsbeziehung insgesamt als auch jede Rechtsfolge, jedes Recht und jede Verpflichtung aus dieser Beziehung sein, nicht jedoch eine abstrakte Rechtsfrage oder einzelne Voraussetzungen eines Rechtsverhältnisses, aus denen sich Rechtsfolgen ergeben können, was aber eine konkrete Verpflichtung nicht auslöst (BAG, Urteil vom 16.04.1997 - 4 AZR 270/96 - Rn. 33, juris).
  • LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

    Solche sind sowohl die vertragliche oder gesetzliche Rechtsbeziehung insgesamt als auch jede Rechtsfolge, jedes Recht und jede Verpflichtung aus dieser Beziehung, nicht aber eine abstrakte Rechtsfrage oder einzelne Voraussetzungen eines Rechtsverhältnisses, wie das "Eingruppiert-Sein", aus denen sich Rechtsfolgen ergeben können, was aber eine konkrete Verpflichtung der Beklagten nicht auslöst (BAG 09. April 2008 - 4 AZR 117/07; 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - AP MTVAng-LV § 22 Nr. 1 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03

    Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit

  • BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 392/07

    Eingruppierung - Bewährungszeiten

  • ArbG Heilbronn, 01.03.2017 - 2 Ca 374/16

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 566/10

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 90/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96

    Rückzahlung von Vorruhestandsgeld

  • LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08

    Eingruppierung Oberarzt

  • LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12

    Personalüberleitungsvertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - 26 Sa 322/07

    Bestimmung der zutreffenden Vergütungsstufe unter Berücksichtigung der

  • BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 451/02

    Hypothetischer Bewährungsaufstieg

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00

    Eingruppierung - Diplomlehrerin für Erwachsenenbildung

  • LAG Hamm, 03.11.1999 - 18 Sa 436/99

    Zeitpunkt des Bewährungsaufstiegs; Vorprüfung und Entscheidung über Asylanträge

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.1998 - 11 Sa 574/98

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - 26 Sa 116/07

    MTV Pro Seniore

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.01.1998 - 6 Sa 477/97

    Richtigkeit einer Eingruppierung nach Bundesangestelltentarif (BAT)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - 26 Sa 557/07

    MTV Pro Seniore

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