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   BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94   

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BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94 (https://dejure.org/1995,148)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1995 - 4 AZR 280/94 (https://dejure.org/1995,148)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 (https://dejure.org/1995,148)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers - Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Begriff des einheitlichen Arbeitsvorganges - Revisionsgerichtliche Überprüfung der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes - Tarifliche Bewertung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23; Anlage 1a zum BAT/VKA (Angestellte in technischen Berufen) Teil II VergrGr. VC, VIb; Protokollerklärung Nr. 23
    Eingruppierung: Bildung von Arbeitsvorgängen und tariflichen Tätigkeitsbeispielen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2588
  • DB 1996, 1188
  • NZA-RR 1996, 153
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94
    Diese können es verbieten, mehrere in verschiedenen Beispielen beschriebene Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenzufassen (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).

    Diese Prüfung ist bei der Bildung von Arbeitsvorgängen stets geboten (Urteil des Senats vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen, m.w.N. ).

    Das Tätigkeitsbeispiel bildet die Klammer für alle Tätigkeiten des Angestellten, die der Beispielstätigkeit dienen (Urteil des Senats vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94
    Danach ist darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94
    Erheben die Tarifvertragsparteien nämlich eine bestimmte Aufgabe zum Tatbestandsmerkmal, bringen sie damit zum Ausdruck, daß sie alle Tätigkeiten eines Angestellten, die zu der bezeichneten Aufgabe gehören, einheitlich tariflich bewerten wollen (Urteile des Senats vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200, 201, insoweit unveröffentlicht, sowie vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94
    Danach ist darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94
    Danach ist darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94
    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im vollen Umfang durch das Revisionsgericht nachprüfbar (Urteil des Senats vom 18. Juli 1990 - 4 AZR 25/90 - AP Nr. 151 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94
    Unter Zusammenhangstätigkeiten sind solche Tätigkeiten zu verstehen, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten, insbesondere höherwertigen Aufgaben eines Angestellten bei der tarifrechtlichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger Atomisierung der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (Urteile des Senats vom 14. Februar 1979 - 4 AZR 414/77 - AP Nr. 15 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - ZTR 1990, 289).
  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 217/91

    Eingruppierung eines Erziehers in psychiatrischem Krankenhaus - Tätigkeitsmerkmal

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 126/92

    Eingruppierung eines Sportlehrers in Psychiatrischer Klinik

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 06.03.1974 - 4 AZR 293/73

    Monatstabellenlohn - Kraftfahrer - Gesamtpauschallohn - Tarifvertrag -

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85

    Bindung eines in Rechtsform der Aktiengesellschaft tätigen kommunalen

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90

    Eingruppierung bei Spurensicherung

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 69/92

    Eingruppierung eines leitenden Krankengymnasten

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Der Rechtsbegriff unterliegt der vollen revisionsgerichtlichen Prüfung (BAG 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 203; 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - BAGE 29, 364, 370 f.).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Die Tatsache, dass die Parteien und das Arbeitsgericht offenbar von einer "unstreitigen" Aufteilung der Klägertätigkeit ausgegangen sind, entlastet das Landesarbeitsgericht nicht von der Feststellung der zugrunde liegenden Tatsachen, da bereits die Bestimmung des Arbeitsvorgangs eine rechtliche Bewertung ist, über die die Parteien auch einvernehmlich nicht verfügen können (st. Rspr. des Senats, zB 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 203 mwN).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Insoweit handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die innerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Bedenken bestehen (BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP Nr. 203 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist in vollem Umfang durch das Revisionsgericht nachprüfbar (Senatsurteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP Nr. 203 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist als Rechtsanwendung Sache der Gerichte (Senatsurteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - aaO, m.w.N.).

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