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   BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93   

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BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93 (https://dejure.org/1994,1606)
BAG, Entscheidung vom 09.03.1994 - 4 AZR 288/93 (https://dejure.org/1994,1606)
BAG, Entscheidung vom 09. März 1994 - 4 AZR 288/93 (https://dejure.org/1994,1606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung - Streit über die tarifgerechte Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung - Üblichkeit der Eingruppierungsfeststellungsklage im Öffentlichen Dienst - Annahme einer besonders schwierig ...

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    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 639/85

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin als Amtspflegerin in einem Landratsamt

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93
    Das von einer Sozialarbeiterin, der eine bestimmte Personengruppe zur Betreuung zugewiesen ist, zu erreichende Arbeitsergebnis liegt vielmehr in der Besorgung der sozialen Angelegenheiten der Pflegebefohlenen insgesamt (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 552/80 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 5. November 1986 - 4 AZR 639/85 - AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 58, 230, 235 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ihre Tätigkeit entspricht auch dem Berufsbild einer Sozialarbeiterin, denn sie soll den Heimbewohnern Hilfe zur besseren Lebensbewältigung in ihrer behinderungsbedingten Situation leisten und auf diese Weise mit dazu beitragen, daß sie im Rahmen des Möglichen Sozialisationsdefizite überwinden und zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit gelangen können (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1986 - 4 AZR 639/85 -, AP, a.a.O.).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93
    Dabei ist das Landesarbeitsgericht von dem in der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff ausgegangen, wonach unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93
    Das von einer Sozialarbeiterin, der eine bestimmte Personengruppe zur Betreuung zugewiesen ist, zu erreichende Arbeitsergebnis liegt vielmehr in der Besorgung der sozialen Angelegenheiten der Pflegebefohlenen insgesamt (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 552/80 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 5. November 1986 - 4 AZR 639/85 - AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 58, 230, 235 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z.B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93
    Dabei ist das Landesarbeitsgericht von dem in der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff ausgegangen, wonach unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975) bezieht sich diese Anforderung auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.
  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 552/80

    Fachaufsicht des Sozialarbeiters - Heimaufsicht - Übertragung hoheitlicher

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93
    Das von einer Sozialarbeiterin, der eine bestimmte Personengruppe zur Betreuung zugewiesen ist, zu erreichende Arbeitsergebnis liegt vielmehr in der Besorgung der sozialen Angelegenheiten der Pflegebefohlenen insgesamt (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 552/80 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 5. November 1986 - 4 AZR 639/85 - AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 58, 230, 235 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93
    Die von der Klägerin ausgeübten Tätigkeiten wie die Betreuung, die Beratung, die Unterstützung im Umgang mit Behörden und die Durchführung von Freizeiten usw. fallen sämtlich unter den Begriff der Fürsorge (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93
    Dabei ist das Landesarbeitsgericht von dem in der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff ausgegangen, wonach unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93
    Das von einer Sozialarbeiterin, der eine bestimmte Personengruppe zur Betreuung zugewiesen ist, zu erreichende Arbeitsergebnis liegt vielmehr in der Besorgung der sozialen Angelegenheiten der Pflegebefohlenen insgesamt (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 552/80 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 5. November 1986 - 4 AZR 639/85 - AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 58, 230, 235 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N; Senatsurteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen in BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht, zu einer Sozialarbeiterin in der Behindertenbetreuung).

    Die von dem Kläger ausgeübten Tätigkeiten, nämlich Beratungs- und Betreuungsgespräche, Hilfe bei der Wohnungssuche, Unterstützung im Umgang mit Behörden, Durchführung von Freizeiten usw., fallen sämtlich unter den Begriff der Fürsorge (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; Senatsurteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abt. "Gefährdetenhilfe"; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen im Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - n.v. sowie im Urteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem Sozialarbeiter in einem Nichtseßhaftenheim).
  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 324/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge

    Die von dem Kläger ausgeübten Tätigkeiten, wie die Betreuung, die Beratung, die Unterstützung im Umgang mit Behörden, die Kontaktpflege mit Familienangehörigen, Anwälten und Betreuern usw. fallen sämtlich unter den Begriff der Fürsorge (vgl. Urteile des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR 1994, 291, 292; vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -, beide n.v.).

    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; BAG Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379 zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandschaften" in der Familientherapie; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offen gelassen in BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht, zu einer Sozialarbeiterin in der Behindertenbetreuung).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

    Einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang hat der Senat beispielsweise bei einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe" (Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975), einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandschaften in der Familientherapie" (Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379), eines für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Diplom-Sozialarbeiters (Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der "Behindertenbetreuung" (Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, n. v.) angenommen.
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten

    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

    Einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang hat der Senat beispielsweise bei einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe" (Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975), einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandschaften in der Familientherapie" (Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379), eines für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Diplom-Sozialarbeiters (Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der "Behindertenbetreuung" (Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, n.v.), eines Diplom-Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), einer Diplom-Sozialpädagogin im Adoptionsvermittlungsdienst (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 935/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) angenommen.
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 175/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Heimes für Nichtsesshafte

    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen in BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht, zu einer Sozialarbeiterin in der Behindertenbetreuung).

    Die von dem Kläger ausgeübten Tätigkeiten, nämlich Beratungs- und Betreuungsgespräche, Hilfe bei der Wohnungssuche, Unterstützung im Umgang mit Behörden, Durchführung von Freizeiten usw., fallen sämtlich unter den Begriff der Fürsorge (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; Senatsurteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 3 Sa 86/09

    Eingruppierung einer Lohnsachbearbeiterin; unbegründete Eingruppierungsklage bei

    a) Ein Arbeitsvorgang ist nach der Rechtsprechung des BAG eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit, die zu einem bestimmten Ergebnis führt (vgl. nur BAG vom 09.03.1994 - 4 AZR 288/93, zitiert nach JURIS Rdn. 18 m.w.N.).

    Insgesamt muss die Tätigkeit in dem geforderten Ausmaß höhere fachliche Anforderungen stellen, als sie normalerweise und gemessen an den Erfordernissen der Vergütungsgruppe IV b von einem Angestellten gefordert werden können (BAG vom 02.12.1987 - 4 AZR 408/07, zitiert nach JURIS, Rdn. 39 m.w.N., BAG vom 09.03.1994 - 4 AZR 288/93, zitiert nach JURIS, Rdn. 27 m.w.N.).

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94

    Eingruppierung eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung - Beschäftigung in

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 246/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer Suchtklinik

  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 922/93

    Eingruppierung im Krankenhaus - Sozialdienst

  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93

    Tätigkeit als Diplom-Sozialarbeiterin in einer Landesklinik - Aufteilung einer

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 935/93

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 287/95

    Tarifrechtliche Eingruppierung eines Heilpädagogen - Anspruch auf Zahlung einer

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 10 Sa 502/07

    Sozialarbeit in einem sozialtherapeutischen Wohnheim für Suchtkranke, schwierige

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 711/95

    Eingruppierung eines Sozialpädagogen in psychiatrischem Wohnheim

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 625/96

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 196/96
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 194/96
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10

    Eingruppierung, Sachbearbeiterin, Kriminalaktenhaltung, gründliche und

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 197/96
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 2/96
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 198/96
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 203/96
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 199/96
  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 634/93
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 636/93
  • LAG Bremen, 25.08.1998 - 1 Sa 261/96

    Anspruch auf Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe ; Ansprüche aus

  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 12 Sa 162/94

    Eingruppierung: Sozialpädagoge

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 635/93
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 638/93
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 637/93
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