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   BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 292/83   

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https://dejure.org/1985,5175
BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 292/83 (https://dejure.org/1985,5175)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1985 - 4 AZR 292/83 (https://dejure.org/1985,5175)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 292/83 (https://dejure.org/1985,5175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Redakteurs - Tarifliche Merkmale einer Bezirksausgabe - Merkmal des vollendeten 15. Berufsjahres - Bezirksausgabe im tariflichen Sinne - Unterstellung und Weisungsgebundenheit eines Redakteurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 292/83
    Es ist deshalb davon auszugehen, daß es ihn auch bei der Beweiswürdigung beachtet hat (vgl. auch BAG Urteil vom 28. Februar 1973 - 4 AZR 190/72 -, AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 292/83
    Diese beiden Voraussetzungen ergeben sich aus dem für die Tarifauslegung in erster Linie maßgebenden Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelungen (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.06.2003 - 8 ABR 14/02

    Eingruppierung von Redakteuren - Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten

    Zur Auslegung dieses Begriffs ist Ziff. 2 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zum GTV heranzuziehen; diesen kommt ebenso wie einer authentischen Interpretation Tarifcharakter zu, da die Schriftform gewahrt ist und die Tarifvertragsparteien die Durchführungsbestimmungen ausdrücklich "mit tariflicher Wirkung" vereinbart haben (BAG 13. Februar 1985 - 4 AZR 292/83 - zur gleichlautenden Norm vom 22. Mai 1981, gültig ab 1. Mai 1981).

    (1) Voraussetzung für die Eingruppierung in § 2 Ziff. IV GTV ist stets das Fehlen eines Unterstellungsverhältnisses unter einen Redakteur dieser Bezirksausgabe, und zwar unabhängig davon, ob dem Arbeitnehmer seinerseits Redakteure iSv. § 2 Ziff. IV d) unterstellt sind (BAG 13. Februar 1985 - 4 AZR 292/83 - zur gleichlautenden Norm vom 22. Mai 1981, gültig ab 1. Mai 1981).

    Damit bringen die Tarifvertragsparteien deutlich erkennbar zum Ausdruck, daß in den übrigen tariflichen Bestimmungen der Begriff der Unterstellung im allgemeinen rechtlichen Sinne zu verstehen ist (BAG 13. Februar 1985 - 4 AZR 292/83 - zur gleichlautenden Norm vom 22. Mai 1981, gültig ab 1. Mai 1981).

    Danach ist jemand einem anderen unterstellt, wenn er dessen Weisungen unterworfen ist, ohne daß es darauf ankäme, ob und in welchem Umfang von der Weisungsbefugnis in der täglichen Praxis Gebrauch gemacht wird (BAG 13. Februar 1985 - 4 AZR 292/83 - aaO).

  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    aa) Ob eine zwischen Tarifvertragsparteien geschlossene Vereinbarung Rechtsnormcharakter hat, hängt neben der Erfüllung des Schriftformerfordernisses (§ 1 Abs. 2 TVG iVm. §§ 126, 126a BGB) davon ab, ob darin der Wille der Tarifvertragsparteien zur Normsetzung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (zur Protokollnotiz BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 836/11 - Rn. 17 mwN; zur authentischen Interpretation vgl. 24. Juli 1990 - 1 ABR 44/89 - zu V a der Gründe mwN; 13. Februar 1985 - 4 AZR 292/83 -) .
  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22

    Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen

    Ob eine zwischen Tarifvertragsparteien geschlossene Vereinbarung eine solche Rechtsqualität hat, hängt neben der Erfüllung des Schriftformerfordernisses (§ 1 Abs. 2 TVG iVm. §§ 126, 126a BGB) davon ab, ob darin der Wille der Tarifvertragsparteien zur Normsetzung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (zur Protokollnotiz BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 836/11 - Rn. 17 mwN; zur authentischen Interpretation vgl. 24. Juli 1990 - 1 ABR 44/89 - zu B V a der Gründe mwN; 13. Februar 1985 - 4 AZR 292/83 -) .
  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 44/89

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis zur Umgruppierung eines Redakteurs

    Diesen Durchführungsbestimmungen kommt ebenso wie einer authentischen Interpretation Tarifcharakter zu, da die Schriftform gewahrt ist und die Tarifvertragsparteien die Durchführungsbestimmungen "mit tariflicher Wirkung" vereinbart haben (so schon Urteil des Vierten Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 292/83 - n.v.).
  • BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 12/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Redakteurs - Zustimmungsverweigerung des

    Der Begriff der Unterstellung zeigt schon nach allgemeinem Sprachgebrauch eine Vorgesetzten- und damit Leitungsfunktion an (vgl. dazu auch BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 292/83 -, n.v.).
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