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   BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08   

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BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08 (https://dejure.org/2009,11301)
BAG, Entscheidung vom 26.08.2009 - 4 AZR 295/08 (https://dejure.org/2009,11301)
BAG, Entscheidung vom 26. August 2009 - 4 AZR 295/08 (https://dejure.org/2009,11301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese Mitgliedschaft eröffnenden Satzungsänderung in das Vereinsregister als Wirksamkeitserfordernis - Negative Effektivklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Begründung einer OT-Mitgliedschaft des Arbeitgebers; Eintragung der diese Mitgliedschaft eröffnenden Satzungsänderung in das Vereinsregister als Wirksamkeitserfordernis; Negative Effektivklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Begründung einer OT-Mitgliedschaft des Arbeitgebers; Eintragung der diese Mitgliedschaft eröffnenden Satzungsänderung in das Vereinsregister als Wirksamkeitserfordernis; Negative Effektivklausel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08
    Tarifautonomie als kollektive Privatautonomie gründet sich entscheidend auf diese mitgliedschaftliche Legitimation (vgl. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - mwN, BAGE 119, 103).

    Eine solche Regelung widerspricht im Grundsatz weder einfachem Recht noch Verfassungsrecht (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 26, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 688/99

    Tarifgebundenheit durch rückwirkenden Gewerkschaftsbeitritt

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08
    Zudem erzeugt die vorliegende Satzungsänderung über die Einführung einer OT-Mitgliedschaft wegen ihres Einflusses auf die Tarifgebundenheit der Verbandsmitglieder nach § 3 Abs. 1, Abs. 3 TVG und ihrer damit verbundenen Einwirkung auf den Umfang der Normsetzungsbefugnis beider Tarifvertragsparteien eine derartige Wirkung nach außen, dass hierin nicht rückwirkend eingegriffen werden kann (dazu auch BAG 22. November 2000 - 4 AZR 688/99 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 20 = EzA TVG § 3 Nr. 20).

    Bei beiderseitiger Tarifgebundenheit folgt daraus nach § 4 Abs. 1 TVG die normative Wirkung im einzelnen Arbeitsverhältnis, die nicht zur Disposition einer Tarifvertragspartei oder von deren Mitgliedern steht (vgl. BAG 22. November 2000 - 4 AZR 688/99 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 20 = EzA TVG § 3 Nr. 20).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08
    (2) Dass § 5 Nr. 1 Lohnabkommen 2005 nach alledem unwirksam ist, ändert nichts daran, dass die Beklagte im Rahmen der allgemeinen Regeln des Arbeitsvertrags- und des Betriebsverfassungsrechts (vgl. hierzu nur BAG 3. Dezember 1990 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 161 ff.; ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rn. 419 ff. mwN) die Möglichkeit hat, Tarifentgelterhöhungen mit bis dahin gezahlten übertariflichen Lohnbestandteilen, insbesondere außertariflichen Zulagen, zu verrechnen, wenn dem nicht eine besondere Zweckbestimmung dieser Leistung entgegensteht.

    Der Senat sieht keinen Anlass, von der überkommenen Rechtsprechung in diesem Punkt (vgl. zB BAG 14. Mai 1975 - 5 AZR 197/74 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 85; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 139 ff.; 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - BAGE 71, 180, 185; unklar noch BAG 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118, 122) abzuweichen, zumal Anhaltspunkte für eine anderweitige Abrede (vgl. etwa BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 - zu II 1 c der Gründe) nicht ersichtlich sind.

  • LAG Hamm, 31.01.2008 - 8 Sa 1130/07
    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. Januar 2008 - 8 Sa 1130/07 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. Januar 2008 - 8 Sa 1130/07 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

  • BAG, 14.05.1975 - 5 AZR 197/74

    Arbeitsentgelt: Tarifvertragliche Inbezugnahme bei Sonderzahlungen auf

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08
    Der Senat sieht keinen Anlass, von der überkommenen Rechtsprechung in diesem Punkt (vgl. zB BAG 14. Mai 1975 - 5 AZR 197/74 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 85; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 139 ff.; 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - BAGE 71, 180, 185; unklar noch BAG 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118, 122) abzuweichen, zumal Anhaltspunkte für eine anderweitige Abrede (vgl. etwa BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 - zu II 1 c der Gründe) nicht ersichtlich sind.
  • OLG München, 18.02.1998 - 3 U 4897/97

    Satzungsrecht - Satzungsänderungen zur Zusammensetzung des Vorstands

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08
    Es hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Rückwirkung der Eintragung sich nicht mit ihrer vom Gesetz angeordneten konstitutiven Wirkung vereinbaren lasse (OLG München 18. Februar 1998 - 3 U 4897/97 - zu I 2 der Gründe, NJW-RR 1998, 966).
  • BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70

    Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08
    Bereits nach dem Gesetzeswortlaut wirkt diese Eintragung konstitutiv (vgl. Bamberger/Roth/Schwarz/Schöpflin BGB 2. Aufl. § 71 Rn. 1; MünchKommBGB/Reuter 5. Aufl. § 71 Rn. 1); erst mit ihr wird die Satzungsänderung integrierter Bestandteil der Satzung (vgl. BGH 3. März 1971 - KZR 5/70 - BGHZ 55, 381).
  • BAG, 26.04.1961 - 4 AZR 501/59

    Vorschrift eines Tarifvertrages - Erhöhung der Tariflöhne - Übertarifliche

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08
    Die so verstandene Klausel verstößt zwar nicht unmittelbar gegen grundgesetzliche Gebote, aber gegen die dem Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG zu entnehmende Grenze der tariflichen Regelungsmacht: Die Tarifvertragsparteien dürfen nach § 4 Abs. 3 TVG grundsätzlich ihre Arbeitsbedingungen nicht gleichzeitig zu Höchst- und Mindestarbeitsbedingungen machen (vgl. BAG 26. April 1961 - 4 AZR 501/59 - AP TVG § 4 Effektivklausel Nr. 5; Wiedemann/Wank 7. Aufl. § 4 TVG Rn. 387 mwN).
  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 798/05

    Tariflicher Sozialplan - Abfindungsausschluss

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08
    Es ist kein sachlich vertretbarer Grund erkennbar (zu diesem eingeschränkten Prüfungsmaßstab BAG 6. Dezember 2006 - 4 AZR 798/05 - Rn. 25 mwN, BAGE 120, 281, 287), den neuen, für Tarifgebundene zwingend wirkenden tariflichen Mindestlohn Arbeitnehmern nur deshalb vorzuenthalten, weil sie derzeit aufgrund privatautonomer Regelungen effektiv mehr als diesen Mindestlohn verdienen, während anderen Arbeitnehmern dieser unabdingbare Mindestlohn eingeräumt wird.
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08
    Der Senat sieht keinen Anlass, von der überkommenen Rechtsprechung in diesem Punkt (vgl. zB BAG 14. Mai 1975 - 5 AZR 197/74 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 85; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 139 ff.; 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - BAGE 71, 180, 185; unklar noch BAG 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118, 122) abzuweichen, zumal Anhaltspunkte für eine anderweitige Abrede (vgl. etwa BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 - zu II 1 c der Gründe) nicht ersichtlich sind.
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

  • BGH, 17.01.1957 - II ZR 239/55

    Verein. Zweckänderung

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 26.02.1986 - 7 AZR 503/84

    Vorliegenund Zulässigkeit einer Klageänderung bei Anspruch auf Wiedereinstellung

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 77/05

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94

    Eingruppierung eines Waldarbeiters

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Dass die Satzung selbst allein in der öffentlich zugänglichen Form der im Vereinsregister eingetragenen Fassung Grundlage für die rechtliche Überprüfung sein kann, hat der Senat bereits entschieden; erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung einer zuvor vereinsrechtlich beschlossenen Satzungsänderung gilt sie als maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob die Mitgliederbereiche hinreichend getrennt sind (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 295/08 - Rn. 32 ff.) .
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Dass die Satzung selbst allein in der öffentlich zugänglichen Form der im Vereinsregister eingetragenen Fassung Grundlage für die rechtliche Überprüfung sein kann, hat der Senat bereits entschieden; erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung einer zuvor vereinsrechtlich beschlossenen Satzungsänderung gilt sie als maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob die Mitgliederbereiche hinreichend getrennt sind (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 295/08 - Rn. 32 ff.) .
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 798/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Dass die Satzung selbst allein in der öffentlich zugänglichen Form der im Vereinsregister eingetragenen Fassung Grundlage für die rechtliche Überprüfung sein kann, hat der Senat bereits entschieden; erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung einer zuvor vereinsrechtlich beschlossenen Satzungsänderung gilt sie als maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob die Mitgliederbereiche hinreichend getrennt sind (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 295/08 - Rn. 32 ff.) .
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 804/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Dass die Satzung selbst allein in der öffentlich zugänglichen Form der im Vereinsregister eingetragenen Fassung Grundlage für die rechtliche Überprüfung sein kann, hat der Senat bereits entschieden; erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung einer zuvor vereinsrechtlich beschlossenen Satzungsänderung gilt sie als maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob die Mitgliederbereiche hinreichend getrennt sind (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 295/08 - Rn. 32 ff.) .
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 800/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Dass die Satzung selbst allein in der öffentlich zugänglichen Form der im Vereinsregister eingetragenen Fassung Grundlage für die rechtliche Überprüfung sein kann, hat der Senat bereits entschieden; erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung einer zuvor vereinsrechtlich beschlossenen Satzungsänderung gilt sie als maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob die Mitgliederbereiche hinreichend getrennt sind (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 295/08 - Rn. 32 ff.) .
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 799/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Dass die Satzung selbst allein in der öffentlich zugänglichen Form der im Vereinsregister eingetragenen Fassung Grundlage für die rechtliche Überprüfung sein kann, hat der Senat bereits entschieden; erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung einer zuvor vereinsrechtlich beschlossenen Satzungsänderung gilt sie als maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob die Mitgliederbereiche hinreichend getrennt sind (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 295/08 - Rn. 32 ff.) .
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