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   BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 299/07   

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BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 299/07 (https://dejure.org/2008,4308)
BAG, Entscheidung vom 07.05.2008 - 4 AZR 299/07 (https://dejure.org/2008,4308)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 (https://dejure.org/2008,4308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zutreffende Eingruppierung eines als Lehrer für die Erteilung des sog. "muttersprachlichen Unterrichts" in griechischer Sprache eingestellten Beschäftigten; Bestehen spezieller Eingruppierungsmerkmale für die Erteilung des sog. "muttersprachlichen Unterrichts" im ...

  • Judicialis

    Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1981 in der jeweils geltenden Fassung (Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten ... Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs ohne die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis - "Nichterfüllererlass") Ziff. 1.15; ; Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 1981 (Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs mit den fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis - "Erfüllererlass") Ziff. 1.1; ; BGB § 315 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; AGG § 7; ; Richtlinie 2000/78/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung eines Lehrers ausländischer Herkunft für muttersprachlichen Unterricht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1263 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 299/07
    aa) Dabei kann die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hier nicht, wie vom Landesarbeitsgericht im Anschluss an Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (zB 22. Juli 2004 - 8 AZR 352/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 125; Senat 14. Dezember 2005 - 4 AZR 421/04 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 138) dargelegt, aus § 315 Abs. 3 BGB abgeleitet werden.

    Als sachlicher Grund, hinsichtlich der Vergütung von Lehrern zu differenzieren, sind ua. Unterschiede in der Ausbildung als auch in deren Lehrbefähigung anerkannt (Senat 14. Dezember 2005 - 4 AZR 421/04 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 138 mwN).

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 352/03

    Eingruppierung einer Diplomingenieurökonomin als Lehrerin an einer beruflichen

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 299/07
    aa) Dabei kann die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hier nicht, wie vom Landesarbeitsgericht im Anschluss an Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (zB 22. Juli 2004 - 8 AZR 352/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 125; Senat 14. Dezember 2005 - 4 AZR 421/04 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 138) dargelegt, aus § 315 Abs. 3 BGB abgeleitet werden.

    Ihm ist es verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von begünstigenden Regelungen auszunehmen, soweit hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen (st. Rspr. zB BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 352/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 125).

  • LAG Köln, 06.02.2007 - 9 Sa 1168/06

    Eingruppierung; Lehrer; muttersprachlicher Unterricht

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 299/07
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Februar 2007 - 9 Sa 1168/06 - aufgehoben.
  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    c) Ist - wie vorliegend - die Eingruppierung von sog. "Erfüllern" und "Nichterfüllern" getrennt geregelt und soll damit ein sich ergänzendes, umfassendes Regelwerk für die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrer des Normgebers geschaffen werden, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass mit der arbeitsvertraglichen Verweisung auf einen der beiden Erlasse die für die Lehrereingruppierung des Normgebers insgesamt maßgeblichen Eingruppierungserlasse zum Vertragsinhalt gemacht werden sollen (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 15) .

    aa) Die Lehramtsbefähigung des beklagten Landes ist nach dem objektiven Inhalt und dem typischen Sinn der speziellen Eingruppierungsmerkmale des Nichterfüller-Erlasses für Lehrer, die herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, ohne Bedeutung (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 13) .

    Die Klägerin ist darum ungeachtet ihrer Lehramtsbefähigung nach dem Recht des beklagten Landes und unabhängig davon, dass sie diese Qualifikation bereits bei ihrer Einstellung besaß, keine Lehrkraft iSv. Ziff. 1.1 des Erfüller-Erlasses, sondern ist insoweit als "Nichterfüllerin" anzusehen (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 18).

    Auch diese sind, sofern sie die dafür im Nichterfüller-Erlass vorgesehene höchste Qualifikation aufweisen, - anders als nach früheren Fassungen des Nichterfüller-Erlasses (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 28)  - in die Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert.

    Im Gegensatz zur früheren von ihm geschaffenen Rechtslage hält das beklagte Land offensichtlich eine Differenzierung bei der Eingruppierung von Erfüllern iSv. Ziff. 1.1 des Erfüller-Erlasses und Nichterfüllern iSv. Ziff. 1.15 des Nichterfüller-Erlasses nicht mehr für angemessen (vgl. zu den früheren Unterschieden hinsichtlich der Funktion und Bedeutung des herkunftssprachlichen Unterrichts sowie der persönlichen und ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für die Erteilung dieses Unterrichts und der dadurch gegebenen Rechtfertigung der früheren unterschiedlichen Vergütung BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 27 f.) .

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    d) Es kann hier dahinstehen, ob die Bestimmung der Eingruppierung durch das beklagte Land im Wege des Eingruppierungserlasses noch einer Ausübungskontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB zu unterziehen ist (vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11  - Rn. 38 mwN, BAGE 144, 351 ; 7. Mai 2008 -  4 AZR 299/07  - Rn. 23 ) .
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

    Als sachlicher Grund, hinsichtlich der Vergütung von Lehrern zu differenzieren, sind ua. Unterschiede in der Ausbildung und in der Lehrbefähigung anerkannt (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 24; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 421/04 - zu I 1 c aa der Gründe) .
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    b) Es kann hier dahinstehen, ob neben der Vertragskontrolle nach §§ 305 ff. BGB noch eine Ausübungskontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB vorzunehmen ist (vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 590/11 - Rn. 38 mwN, BAGE 144, 351; 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 23) .
  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule in Bayern -

    Deshalb haben sie nicht - wie ein Tarifvertrag - die Vermutung der Angemessenheit für sich (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 29 mwN) und unterliegen einer Prüfung anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 23) .

    Unterschiede in der Lehrbefähigung sind grundsätzlich geeignet, eine Differenzierung hinsichtlich der Vergütung sachlich zu rechtfertigen (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 24; 14. Dezember 2005 - 4 AZR 421/04 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 83/08

    Umstellung des Tarifgefüges - Gleichbehandlungsgrundsatz

    aa) Dabei ist es dem Arbeitgeber zunächst allgemein verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von ihm geschaffenen begünstigenden Regelungen auszunehmen, soweit hierfür keine sachlichen Gründe bestehen (st. Rspr. zB BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 352/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 125 und 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - ZTR 2008, 670).

    bb) Das gilt auch im Bereich der Vergütung (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - ZTR 2008, 670), wenn der Arbeitgeber Leistungen aufgrund einer generellen Regelung gewährt, insbesondere wenn er hierfür bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt.

  • LAG Düsseldorf, 21.03.2014 - 10 Sa 44/14

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist es für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Belang, dass sie - anders als der Kläger des vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 07.05.2008 entschiedenen Falls (BAG, Urteil vom 07. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 -, juris) - schon im Moment ihrer Einstellung die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis besaß.

    Und wegen dieser besonderen Funktion richtet sich ihre Eingruppierung - wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 07.05.2008 zutreffend festgestellt hat - vorrangig nach den in ihrem Heimatland erworbenen Qualifikationen (BAG, Urteil vom 07. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 -, juris).

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 274/09

    Eingruppierung einer als Lehrerin beschäftigten Diplom-Soziologin

    aa) Nach dem Wortlaut - "aufgrund ihres Studiums die Fähigkeit zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern" - ist zwar anders als etwa nach dem "Nichterfüllererlass" des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1981, der ein "abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule (Erste Staatsprüfung für ein Lehramt)" vorsieht (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 - Rn. 28, ZTR 2008, 670) nicht ausdrücklich geregelt, welche Anforderungen an die durch ein Studium erworbene Fähigkeit zu stellen sind, namentlich ob das Studium einzelner Gebiete eines Diplomstudienganges ausreichend ist.
  • LAG Köln, 12.01.2011 - 9 Sa 1091/10

    Eingruppierung einer ausgebildeten Diplom-Sportlehrerin im

    Als sachlicher Grund, hinsichtlich der Vergütung von Lehrern zu differenzieren, sind u.a. Unterschiede in der Ausbildung als auch in deren Lehrbefähigung anerkannt (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 7. Mai 2008 - 4 AZR 299/07 -).
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2010 - 12 Sa 475/10

    Es liegt kein Ermessensfehler bei generellem Ausschluss von Entgeltleistungen

    Für das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes ist typisch und von keinen sachfremden Erwägungen getragen, wenn bei gleicher Tätigkeit, aber unterschiedlicher Ausbildung eine unterschiedliche Vergütung vereinbart wird (BAG 21.08.2004 - 8 AZR 379/02 - AP Nr. 40 zu § 611 BGB Musiker, vgl. BAG 07.05.2008 - 4 AZR 299/07 - ZTR 2008, 670 ff.).
  • LAG Hessen, 14.01.2011 - 3 Sa 1979/09

    Eingruppierung in einen Haustarifvertrag - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • VG Berlin, 11.01.2019 - 62 K 17.18
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