Rechtsprechung
   BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,468
BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78 (https://dejure.org/1979,468)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1979 - 4 AZR 3/78 (https://dejure.org/1979,468)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1979 - 4 AZR 3/78 (https://dejure.org/1979,468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen - Handelsgesellschaft - Persönlich haftender Gesellschafter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 187
  • NJW 1980, 1710
  • MDR 1980, 524
  • DB 1980, 980
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77

    Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Ablauf einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78
    Das Landesarbeitsgericht wird auch zu beachten haben, daß eine gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten mit der Firma Malergeschäft R KG nicht in Betracht kom&t(vgl. BAG vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des BAG vorgesehen) es wird deshalb gegebenenfalls gemäß § 139 ZPO auf eine Änderung der Klageanträge hinzuwirken haben.
  • BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66

    Witwenbezüge - Hinterbliebenenversorgung - Exfrau

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78
    BAG AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt) und dazu ausgeführt, die Witwe mache hier als vertraglich begünstigter Dritter einen Anspruch aus einem Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) geltend.
  • BAG, 28.02.2006 - 5 AS 19/05

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Der persönlich haftende Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, der - wie vorliegend - von einem Arbeitnehmer auf Zahlung von Arbeitsvergütung in Anspruch genommen wird, welche die Kommanditgesellschaft dem Arbeitnehmer schuldet, ist neben der Kommanditgesellschaft Arbeitgeber iSd. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG (BAG 14. November 1979 - 4 AZR 3/78 - BAGE 32, 187, 189; 1. März 1993 - 3 AZB 44/92 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 25 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 24, zu II 2 b der Gründe, mit insoweit zust. Anm. Leipold AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 25; ebenso ohne Ausnahme das Schrifttum: vgl. Ascheid Urteils- und Beschlussverfahren im Arbeitsrecht 2. Aufl. Rn. 500; Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 2 Rn. 85a; Hauck/Helml ArbGG 3. Aufl. § 2 Rn. 20; ErfK/Koch 6. Aufl. § 2 ArbGG Rn. 16a; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 2 Rn. 51; Schwab/Weth/Walker ArbGG § 2 Rn. 80; GK-ArbGG/Wenzel Stand Dezember 2005 § 2 Rn. 73; HWK/Ziemann § 2 ArbGG Rn. 67).

    Dies rechtfertigt es, persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft als Arbeitgeber iSd. des Arbeitsgerichtsgesetzes zu behandeln (BAG 14. November 1979 - 4 AZR 3/78 - BAGE 32, 187, 189 ff. sowie bereits RAG 19. Januar 1929 - RAG 473/28 - Entscheidungen des Reichsarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte 5, 133, 137).

  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Das Bundesarbeitsgericht ist an die Annahme der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen durch das Landesarbeitsgericht gebunden (BAGE 32, 187, 188 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAGE 41, 328, 331 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979, zu I 2 der Gründe; BAGE 47, 138 = AP Nr. 4 zu § 850 ZPO; Germelmann/ Matthes/Prütting, ArbGG, § 73 Rz 21).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan -

    Das ergebe sich aus dem Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 1979 (BAGE 32, 187 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen, mit Anmerkung von Grunsky).

    Grunsky (ArbGG, 4. Aufl., § 2 Rz 32 und Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen), will diese Fallgestaltung dem vom Gesetz ausdrücklich geregelten Fall gleichstellen.

    Nur wenn das Landesarbeitsgericht seine Zuständigkeit bejaht hat, soll es dem Revisionskläger nach dem Willen des Gesetzgebers versagt sein, den Zuständigkeitsstreit noch in dritter Instanz fortzusetzen (BAGE 32, 187, 188 f. = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich auch der erkennende Senat anschließt (BAG 32, 187 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAG 36, 274 = AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1979; BAG 41, 328 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979).

    Er hat sich hierbei auch mit der abweichenden Meinung von Grunsky (Anm. zu AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen sowie ArbGG, 4. Aufl., § 73 Rz 22 a) auseinandergesetzt, auf die sich die Beklagte vorwiegend beruft.

  • BAG, 24.06.1996 - 5 AZB 35/95

    Rechtsweg für Klage eines Arbeitnehmers gegen einen GmbH-Geschäftsführer

    Es liegt eine ausfüllungsbedürftige und -fähige Lücke im Gesetz vor: Ist der vom Arbeitnehmer verklagte Arbeitgeber eine natürliche Person oder persönlich haftender Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, so ist der Weg zu den Arbeitsgerichten schon nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG eröffnet (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1979 - 4 AZR 3/78 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 277/91

    Streit um die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als

    Dem Kläger wäre es deshalb nur dann verwehrt, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen, wenn das Landesarbeitsgericht seine Zuständigkeit bejaht hätte (BAG Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90 - AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1979; BAGE 53, 317, 319 = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979; BAGE 32, 187, 188 f. = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; a. A. Grunsky in Anm. zu AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).

    In diesem Sinne hat auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden (BAGE 32, 187 = AP, a.a.O., bei einem Komplementär einer KG).

    Der Kläger hat auch zu Unrecht eine Divergenz zur Entscheidung des Vierten Senats vom 14. November 1979 (BAGE 32, 187) gerügt.

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 321/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Anforderungen an die

    Der Klägerin wäre es deshalb nur dann verwehrt, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen, wenn das Landesarbeitsgericht seine Zuständigkeit bejaht hätte (BAG Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90 - AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1979; BAGE 53, 317, 319 = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979; BAGE 32, 187, 188 f. = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; a. A. Grunsky in Anm. zu AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).

    In diesem Sinne hat auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden (BAGE 32, 187 = AP, a.a.O., bei einem Komplementär einer KG).

    Die Klägerin hat auch zu Unrecht eine Divergenz zur Entscheidung des Vierten Senats vom 14. November 1979 (BAGE 32, 187) gerügt.

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 241/91

    Streit über die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als

    Der Klägerin wäre es deshalb nur dann verwehrt, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen, wenn das Landesarbeitsgericht seine Zuständigkeit bejaht hätte (BAG Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90 - AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1979; BAGE 53, 317, 319 = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979; BAGE 32, 187, 188 f. = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; a. A. Grunsky in Anm. zu AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).

    In diesem Sinne hat auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden (BAGE 32, 187 = AP, a.a.O., bei einem Komplementär einer KG).

    Die Klägerin hat auch zu Unrecht eine Divergenz zur Entscheidung des Vierten Senats vom 14. November 1979 (BAGE 32, 187) gerügt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 410/15

    Nutzung des Privatfahrzeug des Arbeitnehmers in dienstlichem Interesse â€"

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist auch für Klage gegen Gesellschafter und nachhaftende Gesellschafter der Arbeitgeberin gemäß §§ 128, 160 Abs. 1 HGB gegeben, § 2 ArbGG (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 1979 - 4 AZR 3/78 - NJW 1980, 1710; Baumbach/Hopt/Roth , 36. Aufl. 2014, HGB § 128 Rz. 42, jeweils zur Klage aus § 128 HGB).
  • BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 749/87

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Miethöhe für Werkwohnungen

    In einem solchen Fall kann die Frage der sachlichen Zuständigkeit in der Revisionsinstanz noch geprüft werden (BAGE 32, 187, 188 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).
  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 23/90

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Verpflichtung eines Erzbistums zur

  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 535/82

    Stillschweigende Bejahung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84

    Definition der "arbeitnehmerähnlichen Person" - Wirksamkeit einer

  • BAG, 13.06.1997 - 9 AZB 38/96

    Rechtsweg bei Durchgriffshaftung

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 276/91
  • BAG, 01.03.1993 - 3 AZB 44/92

    Rechtsweg bei Klagen gegen persönlich haftende Gesellschafter einer KG

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 308/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen

  • LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16

    1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand

  • LAG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 13 Ta 20/14

    Rechtsweg bei Klage eines Arbeitnehmers gegen den Geschäftsführer der

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

  • LAG Hessen, 12.05.2016 - 18 Ta 184/16

    Für eine Klage gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter einer GbR wegen

  • LAG Hessen, 20.06.2008 - 3 Ta 131/08

    Rechtsweg - Aufnahmeanspruch nach § 137 Abs 1 SGB 9

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 519/90

    Umfang eines verhängten ehrengerichtlichen Vertretungsverbots - Geltendmachung

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 809/87

    Einstufung eines Mischfutterwerks als Hafeneinzelbetrieb und davon abhängende

  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 797/87

    Bestimmtheitserfordernis bei einer Feststellungsklage - Klage auf Feststellung

  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Ta 50/17

    ArbGG

  • BAG, 20.01.1988 - 4 AZR 492/87

    Überwiegen konstruktiver Arbeiten als Voraussetzung der Einordnung eines Betriebs

  • BAG, 21.12.1995 - 5 AZB 20/95

    Voraussetzungen für die Arbeitgebereigenschaft - Klage gegen einen Prokuristen

  • BAG, 02.02.1983 - 5 AZR 1133/79

    Verfahrensrüge

  • BAG, 06.03.1985 - 4 AZR 6/84

    Erstellen von Bauten - Eigener Grund und Boden - Vermietung - Geltungsbereich des

  • LAG Berlin, 06.12.2002 - 9 Ta 1726/02

    Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Verdienstes; Zulässigkeit des

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.1991 - 14 Sa 77/90

    Sachliche Zuständigkeit des Arbeitgerichts; Persönliche Inanpruchnahme eines

  • LAG Berlin, 24.06.1999 - 6 Ta 970/99

    Rechtsweg - Klage einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien gegen

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 549/90

    Umfang eines gegen einen Rechtsanwalt verhängten ehrengerichtlichen

  • ArbG Berlin, 17.02.2000 - 4 Ca 32471/99

    Unwirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Überprüfung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht