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   BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10   

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BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10 (https://dejure.org/2012,36703)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2012 - 4 AZR 304/10 (https://dejure.org/2012,36703)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 (https://dejure.org/2012,36703)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 S 2 BAT, Anl 1a VergGr Ia BAT, § 10a Abs 1 BG BE 1979, § 10a Abs 2 S 1 Nr 1 BG BE 1979, § 1b Abs 1 Nr 1 BesG BE
    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin; Ersetzung der der beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin; Ersetzung der der beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung - Angestellte Schulleiterin: Ersetzung der beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Auszug aus BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10
    Eine solche Regelung ist auch angesichts des Umstandes sachgerecht, dass angestellte und beamtete Lehrkräfte oft nebeneinander an derselben Schule und außerdem unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 24 mwN, BAGE 126, 149; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271) .

    Daher ist bei einem auf einen Angestellten übertragenen Funktionsamt zur Ermittlung der Eingruppierung grundsätzlich ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" nachzuzeichnen (vgl. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - aaO; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93; so auch Abschn. A Ziff. 1 LehrerRL) .

    Um diese Statusbegründung zu bewirken, müssen die Laufbahnvoraussetzungen erfüllt und eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 126, 149) .

    Dh., bei einer angestellten Schulleiterin wird mit der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung einer bestimmten Tätigkeit und einer endgültigen Einweisung der Lehrerin in eine entsprechende Planstelle dem beamtenrechtlichen Gleichstellungsgebot Genüge getan (vgl. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 25, BAGE 126, 149; jetzt auch 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 151 = EzA KSchG § 2 Nr. 82) .

    Eine Angestellte kann zB eine Beförderung nur insoweit geltend machen, als dies auch eine Beamtin könnte, also unter den - ansonsten arbeitsrechtlich nicht vorgesehenen - Voraussetzungen der Erfüllung der Laufbahnregelungen und des Bestehens einer freien Planstelle sowie einer Reduzierung des dem Dienstherrn/Arbeitgeber bei Besetzungs- und Beförderungsentscheidungen zustehenden Ermessens auf Null (vgl. dazu ausf. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - BAGE 126, 149) .

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 333/09

    Bestimmtheit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10
    Der Streitgegenstand und der Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 13 mwN, EzTöD 100 § 2 TVöD-AT Bezugnahmeklausel Nr. 30; 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 16, BAGE 126, 26) , so dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann (§ 322 ZPO) .

    Bei einer stattgebenden Entscheidung darf keine Unklarheit über den Umfang der Rechtskraft bestehen (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - aaO; 23. Januar 2002 - 4 AZR 461/99 - zu I 1 a der Gründe) .

    Bei einer Feststellungsklage sind grundsätzlich keine geringeren Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen als bei einer Leistungsklage (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - aaO; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 53, AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 20) .

    Das gilt auch im Revisionsverfahren (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - aaO; 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - Rn. 20, AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4) .

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird mit der Nennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag regelmäßig nur wiedergegeben, welche Vergütungsgruppe der Arbeitgeber bei Anwendung der maßgeblichen Eingruppierungsbestimmungen als zutreffend ansieht, ohne dass daraus eine eigenständige Vergütungsvereinbarung folgt, nach der die angegebene Vergütung unabhängig von den tariflichen Bestimmungen gezahlt werden solle (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340, 348) .
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin an Grund- und Hauptschulen - Auslegung eines

    Auszug aus BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10
    Kommt daher bei beamteten Lehrkräften aus beamtenrechtlichen Gründen die Besoldung nach einer bestimmten (höheren) Besoldungsgruppe erst nach Ableistung eines Zeitraumes in Betracht, steht auch einer entsprechenden Lehrkraft im Angestelltenverhältnis nicht früher Vergütung nach der vergleichbaren Vergütungsgruppe zu (BAG vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).".
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10
    Eine solche Regelung ist auch angesichts des Umstandes sachgerecht, dass angestellte und beamtete Lehrkräfte oft nebeneinander an derselben Schule und außerdem unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 24 mwN, BAGE 126, 149; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271) .
  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00

    Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

    Auszug aus BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10
    Daher ist bei einem auf einen Angestellten übertragenen Funktionsamt zur Ermittlung der Eingruppierung grundsätzlich ein "fiktiver Beamtenlebenslauf" nachzuzeichnen (vgl. BAG 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - aaO; 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 93; so auch Abschn. A Ziff. 1 LehrerRL) .
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 461/99

    Anwendbarkeit von Tarifverträgen - Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10
    Bei einer stattgebenden Entscheidung darf keine Unklarheit über den Umfang der Rechtskraft bestehen (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - aaO; 23. Januar 2002 - 4 AZR 461/99 - zu I 1 a der Gründe) .
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06

    Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht - Mobbing

    Auszug aus BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10
    Das gilt auch im Revisionsverfahren (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - aaO; 23. Januar 2007 - 9 AZR 557/06 - Rn. 20, AP BGB § 611 Mobbing Nr. 4) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10
    a) Es handelt sich bei ihm um einen im öffentlichen Dienst gebräuchlichen Eingruppierungsfeststellungsantrag, gegen dessen Zulässigkeit keine Bedenken bestehen (vgl. nur BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308) .
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10
    Der Streitgegenstand und der Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis müssen klar umrissen sein (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 13 mwN, EzTöD 100 § 2 TVöD-AT Bezugnahmeklausel Nr. 30; 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 16, BAGE 126, 26) , so dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann (§ 322 ZPO) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87

    Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 5 Sa 2613/09

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin unter Zugrundelegung der

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Mit der Angabe der Vergütungs- oder Entgeltgruppe (im Arbeitsvertrag oder in einer Eingruppierungsmitteilung) wird danach nur wiedergegeben, welche Vergütungs- oder Entgeltgruppe der öffentliche Arbeitgeber bei Anwendung der maßgeblichen Eingruppierungsvorschriften als zutreffend ansieht (vgl. etwa BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 38; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - zu II 2 a aa (3) der Gründe; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 93, 340) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15

    Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen

    Bei der Übertragung eines Funktionsamtes müssen sie die erforderlichen Probezeiten durchlaufen haben (zum Sonderfall einer Einstellung in ein Funktionsamt vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 27 f.) .

    Dies entspricht der bezweckten Gleichstellung mit den beamteten Lehrkräften (vgl. hierzu BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 - Rn. 16; 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23) .

    (1) Entscheidet sich der öffentliche Arbeitgeber für eine zivilrechtliche Gestaltung seiner Dienstverhältnisse, muss er die sich aus diesen Regeln ergebenden Folgen gegen sich gelten lassen (BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 34) .

    (3) Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob eine unzulässige Sprungbeförderung nach Ernennung und Einweisung in die entsprechende Planstelle noch rückgängig gemacht werden könnte oder ob der Verstoß gegen das Verbot der Sprungbeförderung für den betroffenen Beamten letztlich folgenlos bliebe (vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 30; BVerwG 23. Februar 1989 - 2 C 25.87 - BVerwGE 81, 282) .

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Die Stufe kann bei Obsiegen der Klägerin jedoch ohne weiteres anhand der tariflichen Vorgaben des § 17 Abs. 4 TV-L ermittelt werden (vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11

    Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle

    Die Vorinstanzen haben die Klage, die als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (st. Rspr., ua. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 16) und für die auch hinsichtlich der Stufe das erforderliche Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO gegeben ist (ua. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 13 mwN) , zu Recht abgewiesen.

    (bb) Sinn und Zweck des Eingruppierungserlasses NW ist es, im Angestelltenverhältnis beschäftigten und nach ihren fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen mit Beamten gleichwertigen Lehrkräften ein in der Höhe annähernd gleiches Entgelt wie deren Besoldung für ihre Tätigkeit zu zahlen (vgl. zu diesem Erlass auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a bb der Gründe mwN; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - zu II 3 b bb (1) der Gründe; zu vergleichbaren Regelungen ua. 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23 mwN) .

    Dafür müssen nicht nur die Laufbahnvoraussetzungen erfüllt, sondern muss auch eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (ua. BAG 26. September 2012 - 4 AZR 688/10 - Rn. 26 mwN; 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 24 mwN; 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 126, 149) .

    Anders als bei der sog. Tarifautomatik kommt es demgegenüber nicht auf die auszuübende und - erst recht nicht - auf die ausgeübte Tätigkeit an (vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23 mwN) .

  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12

    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Durchschnittsbelegung

    Die als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässige Klage (st. Rspr., ua. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 16 mwN) ist unbegründet.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2020 - 8 Sa 254/17

    Vergütung - Anspruch auf Zulage - ständige Vertretung Schulleitung

    Das heißt, bei einer angestellten Lehrkraft wird mit der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung einer bestimmten neuen Tätigkeit und einer endgültigen Einweisung der Lehrkraft in eine entsprechende Planstelle dem beamtenrechtlichen Gleichstellungsgebot Genüge getan ( BAG, Urteil vom 20.06.2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 29; BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 25, jeweils m.w.N., juris ).

    Dies schließt nicht nur eine Rücknahme der Amtsübertragung, sondern auch eine Rücknahme der Einweisung in die Planstelle der entsprechenden Besoldungsgruppe aus ( BAG, Urteil vom20.06.2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 30, juris mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23.02.1989 - 2 C 25/87 - in BVerwGE 81, 282 ).

    Aus der nach 1. Vorbemerkungen Nr. 2 Abs. 1 S. 2 der Anlage zum TV EntgO-L bestimmten Gleichstellung mit den vergleichbaren beamteten Lehrkräften folgt auch für bereits angestellte Lehrerinnen und Lehrer - wie hier die Klägerin -, dass sie im Falle einer Beförderung in ein höheres Amt die entsprechende Erprobungszeit durchlaufen müssen ( vgl. BAG, Urteil vom 20.06.2016 - 4 AZR 304/10 - Rn. 27, juris, für den Fall der Gleichstellung nach den LehrerRL ).

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

    Dies ist sachgerecht, weil angestellte und beamtete Lehrkräfte oft nebeneinander an derselben Schule und zumeist unter weitgehend gleichen äußeren Arbeitsbedingungen tätig sind (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 26; 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23) .
  • BAG, 25.05.2022 - 4 AZR 331/20

    Höhergruppierung einer Lehrkraft

    unter Wahrung aller für die Besetzung des Dienstpostens geltenden Regelungen, das entsprechende Amt übertragen worden ist (ausf. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 29 ff.) .

    Abschnitt 1 Abs. 1 Satz 2 der Anlage zum TV EntgO-L bestimmt vielmehr ausdrücklich, dass die in einem Arbeitsverhältnis beschäftigte Lehrkraft, die sich aus einem vorher von ihr ausgeübten niedrigeren Amt bewirbt, die entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen muss (vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 27) .

  • LAG Thüringen, 19.11.2014 - 4 Sa 74/13

    Eingruppierung der ständigen Vertreterin des Schulleiters an einem staatlichen

    Auch nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2012 - Az.: 4 AZR 304/10 - könne nur im Falle einer Ersteingruppierung bei der Einstellung in das entsprechende Funktionsamt auf die erforderlichen beamtenrechtlichen insbesondere laufbahnrechtlichen Voraussetzungen geschlossen werden.

    Daher ist bei einem auf einen Angestellten übertragenen Funktionsamt zur Ermittlung der Eingruppierung grundsätzlich ein "fiktiver" Beamtenlebenslauf nachzuzeichnen (BAG Urteil v. 20.06.2012 - 4 AZR 304 - ZTR 2013, 26-299 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Übertragung einer Tätigkeit, die in einem Funktionsamt aufgeübt wird, auf eine neu eingestellte Lehrkraft von der Erfüllung der hierfür im Falle einer Beamtin erforderlichen beamtenrechtlichen insbesondere laufbahnrechtlichen Voraussetzungen auszugehen (BAG Urteil v. 20.06.2012 - 4 AZR 304 - ZTR 2013, 26 - 299) Das Bundesarbeitsgericht hat zur Begründung dieser Auffassung, zwar ausdrücklich auch darauf abgestellt, in einem solchen Fall könnten die beamtenrechtlichen Regelungen erstmals nach Abschluss des Arbeitsvertrages und der Übertragung des Amtes überhaupt Anwendung finden, während bei einer Beförderung angestellte wie beamtete Lehrkräfte regelmäßig die entsprechenden Probezeiten zu durchlaufen hätten.

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 71/14

    Regelbeförderung von Erfüllern - Mindestwartezeit

    Aus der von den Eingruppierungsrichtlinien der Beklagten bezweckten Gleichstellung mit beamteten Lehrkräften folgt darum auch, dass angestellte Lehrerinnen und Lehrer vor einer Beförderung in ein höheres Amt regelmäßig die entsprechenden Probezeiten eines vergleichbaren Beamten durchlaufen haben müssen (vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 27) .

    (1) Die von der Revision angezogene Entscheidung (BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 -) betrifft nicht den vorliegenden Fall der Einstellung in das Eingangsamt, sondern den der Einstellung in ein Funktionsamt und damit einen anderen Sachverhalt.

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11

    Betriebliche Altersversorgung - Übertragung einer Direktversicherung

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 688/10

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Brand- und Zivilschutz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 365/13

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin im Pflegekinderdienst

  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 316/12

    Eingruppierung - Auslegung eines Überleitungstarifvertrags

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