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   BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93   

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https://dejure.org/1994,2159
BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93 (https://dejure.org/1994,2159)
BAG, Entscheidung vom 09.03.1994 - 4 AZR 304/93 (https://dejure.org/1994,2159)
BAG, Entscheidung vom 09. März 1994 - 4 AZR 304/93 (https://dejure.org/1994,2159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Kassierers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23, Anl. 1a; VergGr. V b, V c, VI b, VII
    Eingruppierung eines Kassierers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 86 (Ls.)
  • BB 1994, 1432
  • DB 1994, 2631
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93
    Es kann dahinstehen, ob diese Subsumtion dem vom Senat in ständiger Rechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs entspricht, unter dem eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65; 51, 282, 287; 51, 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Daher ist die revisionsrechtliche Überprüfung im Falle eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann aber wegen des grundlegenden Unterschieds des Status von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst eine vollständige Gleichbehandlung bei der Vergütung nicht verlangt werden (BAGE 56, 59, 70 = AP Nr. 137 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2b der Gründe).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93
    Wenn auch die Parteien das Vorliegen tariflicher Tätigkeitsmerkmale nicht unstreitig stellen können, da sie über Rechtsfragen und Rechtsbegriffe nicht verfügen können, kann es insoweit doch bei einer pauschalen gerichtlichen Überprüfung bewenden (Senatsurteile vom 22. November 1977, BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TVAL II).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93
    Es kann dahinstehen, ob diese Subsumtion dem vom Senat in ständiger Rechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs entspricht, unter dem eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65; 51, 282, 287; 51, 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 192/79

    Gehaltsgruppe - Tätigkeitsbeispiel - Eingruppierung - Hinausgehen der Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93
    Wenn auch die Parteien das Vorliegen tariflicher Tätigkeitsmerkmale nicht unstreitig stellen können, da sie über Rechtsfragen und Rechtsbegriffe nicht verfügen können, kann es insoweit doch bei einer pauschalen gerichtlichen Überprüfung bewenden (Senatsurteile vom 22. November 1977, BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TVAL II).
  • BAG, 15.01.1964 - 4 AZR 80/63

    Protokollerklärung zur Vergütungsgruppe - Schwieriger Kassenverkehr - Besonders

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93
    Auch aus den bisher zum Tatbestandsmerkmal des "schwierigen Kassenverkehrs" ergangenen Senatsurteilen (vom 15. Januar 1964 - 4 AZR 80/63 - AP Nr. 4 zu § 3 TOA Sparkassenangestellte; vom 29. August 1979 - 4 AZR 840/77 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte), auf die sich der Kläger beruft, ergibt sich nichts anderes.
  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 840/77

    Kreissparkassen in Bayern - Rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts -

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93
    Auch aus den bisher zum Tatbestandsmerkmal des "schwierigen Kassenverkehrs" ergangenen Senatsurteilen (vom 15. Januar 1964 - 4 AZR 80/63 - AP Nr. 4 zu § 3 TOA Sparkassenangestellte; vom 29. August 1979 - 4 AZR 840/77 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte), auf die sich der Kläger beruft, ergibt sich nichts anderes.
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann aber wegen des grundlegenden Unterschieds des Status von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst eine vollständige Gleichbehandlung bei der Vergütung nicht verlangt werden (BAGE 56, 59, 70 = AP Nr. 137 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2b der Gründe).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93
    Es kann dahinstehen, ob diese Subsumtion dem vom Senat in ständiger Rechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs entspricht, unter dem eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65; 51, 282, 287; 51, 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 304/93
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z.B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 13.01.1955 - 2 AZR 27/54

    Arbeitsverhältnis: Eingruppierung

  • LAG Köln, 24.02.1993 - 7 Sa 1049/92

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Kassenangestellter; Universität;

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94

    Eingruppierung eines Waldarbeiters

    Die Annahme, der vom Kläger bediente Forstspezialschlepper HSM 704 sei eine "hochwertige" Maschine, erfordert einen wertenden Vergleich und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag des Klägers voraus (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 -, aaO; vom 9. März 1994 - 4 AZR 304/93 - AP Nr. 174 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 961/94

    Eingruppierung eines Meisters in einem Zellstoffwerk

    7.2 Dem Kläger oblag es daher, durch Vortrag von Tatsachen zu begründen, daß den Leitern der ihm unterstellten Handwerkergruppen, den Arbeitnehmern N, F und W, eine größere Verantwortung als diejenige eines Vorarbeiters übertragen war, um den tariflich in der Gehaltsgruppe M 1 vorausgesetzten wertenden Vergleich zum Vorarbeiter zu ermöglichen (Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 9. März 1994 - 4 AZR 304/93 - AP Nr. 174 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Sachsen, 05.12.1997 - 3 Sa 810/97

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin in eine Vergütungsgruppe des BAT-O

    Diese Richtlinien, die zum Gegenstand des Arbeitsvertrages zwischen den Parteien gemacht wurden, sind nach richtiger und gefestigter Rechtsprechung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (vgl. z. B. Urteil vom 02.06.1997 - 8 Sa 1011/96 -) wie typische Vertragsbedingungen auszulegen (siehe auch BAG, Urteil vom 13.02.1985 - 4 AZR 304/93 - in AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m. w. N.).
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