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   BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08   

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BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08 (https://dejure.org/2009,7364)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 AZR 309/08 (https://dejure.org/2009,7364)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 (https://dejure.org/2009,7364)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - Antragsbearbeitungen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin für Antragsbearbeitungen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade; Tatsächliche Trennbarkeit der verschiedenen Tätigkeiten; Bestimmung von Arbeitsvorgängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin für Antragsbearbeitungen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade; Tatsächliche Trennbarkeit der verschiedenen Tätigkeiten; Bestimmung von Arbeitsvorgängen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08
    aa) Ein Arbeitsvorgang ist eine - unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung - nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (st. Rspr., zuletzt etwa BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16).

    1b) aufbaut, als erfüllt erachten (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 581; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - BAGE 113, 291, 302).

    Das Revisionsgericht ist bei der Prüfung unbestimmter Rechtsbegriffe wie dem der "selbständigen Leistungen", darauf beschränkt, zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat und ob bei der Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder ob die Beurteilung wegen der Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 24, ZTR 2009, 581; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 31, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; 26. August 1998 - 4 AZR 280/97 - ZTR 1999, 216).

    Nicht erforderlich ist, dass die selbständigen Leistungen innerhalb eines Arbeitsvorgangs in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und 4 BAT/BAT-O bestimmten Maß anfallen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, ZTR 2009, 581).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08
    Dabei ist die Klarstellung gegenüber dem Anspruchsschuldner gemeint, dass an ihn ein näher bestimmter Anspruch gestellt wird, wobei unmissverständlich hervortreten muss, dass auf der Anspruchserfüllung bestanden wird (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - zu II 6 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234).

    Gleiches gilt für den Hinweis, sich "die Geltendmachung der Ansprüche vorzubehalten" (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 139; 10. Dezember 1997- 4 AZR 228/96 - aaO; 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - zu 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 111).

    Eine bloße Überprüfungsbitte stellt jedoch kein abschließendes Erfüllungsverlangen dar (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234).

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08
    Es ist tarifwidrig, die tatsächliche Vergütung erst im Nachgang durch Auszählen der bearbeiteten Vorgänge und ihrer Zuweisung zu dem einen oder dem anderen Schwierigkeitsgrad zu ermitteln (vgl. dazu BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - BAGE 111, 216, 227; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178).

    Unter selbständigen Leistungen verstehen die Tarifvertragsparteien eine Gedankenarbeit, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entscheidung verlangt (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - zu II 4 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 185; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 4 c der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08
    Dabei sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art zu verlangen (vgl. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b bb (3) der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 a der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 172).

    Denkbar ist auch, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird (vgl. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO; 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - zu II 3 a der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 209; 16. April 1997 - 4 AZR 350/95 - zu II 3 b der Gründe; ua.).

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02

    Korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08
    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - BAGE 108, 245, 254 f.).

    Auch in der der Senatsentscheidung vom 5. November 2003 (- 4 AZR 689/02 - BAGE 108, 245) zu Grunde liegenden Konstellation der Wohngeldantragsbearbeitung in zwei möglichen Arbeitsvorgängen ging es nicht um die Abgrenzung von einfachen und schwierigen Sachverhalten, sondern um "Erstanträge ohne gleich liegende Vorbilder" und solche "mit einer gleich liegenden früher bearbeiteten Fallgestaltung" (aaO, S. 254).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08
    (a) Bei der Bestimmung von Arbeitsvorgängen können wiederkehrende gleichartige und gleichwertige Arbeitsleistungen zusammengefasst werden (st. Rspr., zB BAG 31. Juli 2002 - 4 AZR 163/01 - BAGE 102, 122, 125; 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356, 360 f.; 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 101; 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 12).

    Dies gilt jedoch nur, wenn die unterschiedlich wertigen Arbeitsleistungen von vorne herein - sei es aufgrund der Schwierigkeit oder anderer Umstände - auseinander gehalten werden können und von einander zu trennen sind (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO; 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - zu 1 der Gründe, aaO).

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 191/04

    Eingruppierung - Betriebsprüfer

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08
    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a aa der Gründe, ZTR 2005, 643).

    Es kommt nach der Senatsrechtsprechung für die tarifliche Bewertung nicht darauf an, ob und inwieweit Einzelaufgaben verwaltungstechnisch verschiedenen Angestellten zugewiesen werden könnten, solange sie im Zusammenhang als eine einheitliche Arbeitsaufgabe noch einer Person übertragen sind (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - ZTR 2005, 643).

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08
    Bei der Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen bildet nicht jeder einzelne Antrag einen eigenen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Anträgen oder Widersprüchen füllt diesen Rechtsbegriff aus (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 23; 28. September 1983 - 4 AZR 93/81 - 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 47).

    Dies gilt jedoch nur, wenn die unterschiedlich wertigen Arbeitsleistungen von vorne herein - sei es aufgrund der Schwierigkeit oder anderer Umstände - auseinander gehalten werden können und von einander zu trennen sind (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO; 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - zu 1 der Gründe, aaO).

  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08
    Das Revisionsgericht ist bei der Prüfung unbestimmter Rechtsbegriffe wie dem der "selbständigen Leistungen", darauf beschränkt, zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat und ob bei der Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder ob die Beurteilung wegen der Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 24, ZTR 2009, 581; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 31, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; 26. August 1998 - 4 AZR 280/97 - ZTR 1999, 216).
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 153/92

    Bewährung einer Angestellten im Schreibdienst

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08
    Die Voraussetzungen der Bewährung waren folglich als gegeben anzunehmen (vgl. dazu BAG 17. Februar 1993 - 4 AZR 153/92 - AP BAT § 23a Nr. 29).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 140/92

    Eingruppierung eines Kontenklärers - Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03

    Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta

  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1025/94

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98

    Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 69/92

    Eingruppierung eines leitenden Krankengymnasten

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 350/95

    Eingruppierung einer Bußgeldsachbearbeiterin - Anspruch auf Vergütung nach der

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94

    Eingruppierung im allgemeinen Ermittlungsdienst

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

  • BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 15/79

    Arbeitsvorgang - Bestimmung der tariflichen Mindestvergütung - Angestellte des

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

  • LAG Sachsen, 25.03.2008 - 5 Sa 378/07
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01

    Eingruppierung: Restaurateurin im Museum

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 93/81
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Nach der Arbeitsorganisation des beklagten Landkreises stellt sich erst im Verlauf der Fallbearbeitung heraus, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - zu II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    (3) Das Landesarbeitsgericht hat hierzu nicht im Einzelnen festgestellt, ob nach der Arbeitsorganisation des beklagten Landkreises solche Tätigkeiten, die für die Entscheidung zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten erforderlich sind, eigenständig organisiert und der Klägerin zur Abgrenzung zu den "normalen" Betreuungsfällen zugewiesen sind oder ob es sich - zumindest überwiegend - nach der Arbeitsorganisation des beklagten Landkreises so verhält, dass - wie die Klägerin behauptet - sich grundsätzlich erst im Verlaufe einer Fallbearbeitung herausstellt, ob und welche Maßnahmen - einschließlich der Krisenintervention - erforderlich sind (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216) .
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des BAG allgemein anerkannt, dass bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter regelmäßig nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang darstellt, sondern erst die Befassung mit allen Fällen diesen Rechtsbegriff ausfüllt (vgl. BAG v. 19.10.2016 - 4 AZR 727/14, juris; BAG v. 24.02.2016 - 4 AZR 485/13, Rn. 19, juris; BAG v. 17.06.2015 - 4 AZR 371/13, Rn. 19, juris; BAG v. 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, Rn. 18, juris; BAG v. 18.03.2015 - 4 AZR 59/13, Rn 19, juris; BAG v. 21.08.2013 - 4 AZR 933/11, Rn. 14/15, juris; BAG v. 23.09.2009 - 4 AZR 309/08, juris; BAG v. 06.03.1996 - 4 AZR 775/94, juris).

    Dabei hat das BAG im Zusammenhang mit Sozialarbeitern im öffentlichen Dienst, die im Bereich des Jugendamtes tätig sind, darauf hingewiesen, dass eine Aufteilung von Arbeitsvorgängen dann nicht möglich ist, wenn sich erst im Verlauf der Fallbearbeitung herausstellt, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (dazu BAG v. 21.08.2013 - 4 AZR 933/11, juris; BAG v. 23.09.2009 - 4 AZR 309/08, juris).

  • ArbG Solingen, 02.02.2017 - 2 Ca 1745/15

    Mehr Geld für Verkehrskontrolleurinnen!

    Das Arbeitsergebnis der Tätigkeit der Klägerin ist die Feststellung und Einleitung von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und nicht eine solche in schwierigen oder in einfachen Fällen (vergl. BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27, zitiert nach juris).
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Damit stellt sich nach der Arbeitsorganisation des beklagten Landkreises erst im Verlauf der Fallbearbeitung heraus, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - zu II 3 b der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 13 Sa 1/10

    Eingruppierung einer Medizincontrollerin

    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa zuletzt BAG 23.09.2009 - 4 AZR 309/08 - veröffentlicht in JURIS, Rz. 22 m.w.N.).

    Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (BAG 23.09.2009, a.a.O., Rz. 26 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Nicht erforderlich ist, dass die selbständigen Leistungen innerhalb eines Arbeitsvorgangs in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und 4 BAT/BAT-O bestimmten Maß anfallen (BAG 23.09.2009, a.a.O., Rz. 33 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 968/11

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin

    Nach der Arbeitsorganisation der Beklagten stellt sich erst im Verlauf der Fallbearbeitung heraus, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - zu II 3 b der Gründe) .
  • ArbG Wuppertal, 15.10.2013 - 5 Ca 1287/13

    Wuppertaler Politesse fordert zu Recht höheres Gehalt

    Das Arbeitsergebnis der Tätigkeit der Klägerin ist die Feststellung und Einleitung von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und nicht eine solche in schwierigen oder in einfachen Fällen (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 934/11

    Eingruppierung einer Bezirkssozialarbeiterin

    Nach der Arbeitsorganisation des beklagten Landkreises stellt sich erst im Verlauf der Fallbearbeitung heraus, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 309/08 - Rn. 27; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - zu II 3 b der Gründe) .
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