Rechtsprechung
BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 317/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entgegenhalten vorrangiger Lohnpfändungen - Geltendmachung von verschleiertem Arbeitseinkommen gegen einen Drittschuldner
- archive.org
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 850h Abs. 2, § 804 Abs. 3, § 832
Lohnpfändung - verschleiertes Arbeitseinkommen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht; Lohnpfändung bei verschleiertem Arbeitseinkommen
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 11.02.1992 - 5 (7) Ca 1135/90
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.1992 - 8 Sa 281/92
- BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 317/93
Papierfundstellen
- NJW 1995, 414
- NZA 1995, 47
- BB 1994, 2284
- BB 1995, 415
- DB 1995, 104
- Rpfleger 1995, 166
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Die angemessene Vergütung ist nach § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO nur im Verhältnis des Gläubigers zu dem Empfänger der Arbeits- und Dienstleistungen als geschuldet anzusehen (vgl. BAG 15. Juni 1994 - 4 AZR 317/93 - AP ZPO § 850h Nr. 18 = EzA ZPO § 850h Nr. 5). - BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 703/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Die angemessene Vergütung ist nach § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO nur im Verhältnis des Gläubigers zu dem Empfänger der Arbeits- und Dienstleistungen als geschuldet anzusehen (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - AP ZPO § 850h Nr. 20 = EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2; vgl. 15. Juni 1994 - 4 AZR 317/93 - AP ZPO § 850h Nr. 18 = EzA ZPO § 850h Nr. 5). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2019 - 7 Sa 178/17
Drittschuldnerklage bezügl. gepfändeten Arbeitseinkommens
Auch ein Pfändungsgläubiger im Sinn von § 850h Abs. 2 ZPO muss sich gemäß § 804 Abs. 3 ZPO den Vorrang anderer Pfändungsgläubiger, die sich nicht auf § 850h Abs. 2 ZPO berufen, entgegenhalten lassen (BAG 15. Juni 1994 - 4 AZR 317/93 - unter II. 3 mwN).Der nachrangige Gläubiger kommt erst zum Zug, wenn zugunsten des Vorranggläubigers die von seinem Pfandrecht erfassten Beträge abgesetzt sind, auch wenn sie nicht an ihn gezahlt worden sind, ihm aber bei richtiger Berechnung des pfändbaren Teils der angemessenen Vergütung zustehen würden (BAG 15. Juni 1994 - 4 AZR 317/93 - unter II. 3 mwN).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2008 - 7 Sa 61/08
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen - Prioritätsprinzip - …
Auch wenn ein Gläubiger verschleiertes Arbeitseinkommen nach § 850 h Abs. 2 ZPO gegen den Drittschuldner geltend macht, muss er sich vorrangige Pfändungen der Vergütung seines Schuldners entgegenhalten lassen (vgl. BAG, Urteil vom 15.06.1994 - 4 AZR 317/93 = AP Nr. 18 zu § 850 h ZPO). - LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 535/98
Erwerb von Ansprüchen durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Identität des …
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