Rechtsprechung
   BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,741
BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 (https://dejure.org/1994,741)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 (https://dejure.org/1994,741)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 (https://dejure.org/1994,741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 483 (Ls.)
  • BB 1994, 2004
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
    Diese erhöhte Qualifikation kann zum Beispiel in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, in Spezialkenntnissen oder außergewöhnlichen Erfahrungen liegen (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 - AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit kann sich beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie sowie den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerbetrieblichen Bereich oder die Allgemeinheit ergeben (BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP, aaO).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
    Die Klage ist als Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen die nach ständiger Senatsrechtsprechung keine Bedenken bestehen (vgl. BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzuziehung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 18.09.1969 - 5 AZR 549/68

    Deutscher Gewerkschaftsbund - Rechtsschutzsekretär auf Kreisebene - Wahrnehmung

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
    Da die besonderen Aufgaben "in" der Betriebsberatung liegen müssen, ergeben sich auch keine Anhaltspunkte zur Auslegung dieses Tarifbeispiels aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. September 1969 - 5 AZR 549/68 - (AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gewerkschaftsangestellte).
  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
    Dazu reicht jedenfalls dann, wenn der Kläger ein Hervorhebungsmerkmal für sich in Anspruch nimmt (hier die "besonderen Aufgaben"), die genaue und lückenlose Darstellung seiner eigenen Tätigkeit nicht aus, weil daraus noch keine Rückschlüsse möglich sind, ob sie eine "besondere Aufgabe" darstellen (vgl. allg. BAG Urteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975; aus jüngster Zeit BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 -, unter B II 3b der Gründe, m.w.N., zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
    Nach der Senatsrechtsprechung muß auf allgemeine Tätigkeitsmerkmale zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79

    Besonders schwierige Tätigkeiten - Breite des fachlichen Wissens -

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
    Diese erhöhte Qualifikation kann zum Beispiel in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, in Spezialkenntnissen oder außergewöhnlichen Erfahrungen liegen (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 466/79 - AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
    Nach der Senatsrechtsprechung muß auf allgemeine Tätigkeitsmerkmale zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
    Denn nach ständiger Rechtsprechung fordert eine Spezialität im Tarifsinne eine Tätigkeit, die ein außerhalb der üblichen Aufgabe eines einschlägig ausgebildeten Angestellten liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft und deshalb besondere Fachkenntnisse erfordert (vgl. BAG Urteil vom 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP Nr. 166 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
    Dazu reicht jedenfalls dann, wenn der Kläger ein Hervorhebungsmerkmal für sich in Anspruch nimmt (hier die "besonderen Aufgaben"), die genaue und lückenlose Darstellung seiner eigenen Tätigkeit nicht aus, weil daraus noch keine Rückschlüsse möglich sind, ob sie eine "besondere Aufgabe" darstellen (vgl. allg. BAG Urteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975; aus jüngster Zeit BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 -, unter B II 3b der Gründe, m.w.N., zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93
    Dieser Klarstellung bedurfte es, weil nach der Senatsrechtsprechung eine Tätigkeit nicht mehr unter die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten Lohngruppe subsumiert werden kann, wenn die vom Kläger ausgeübte Tätigkeit einem Tätigkeitsbeispiel einer niedrigeren als der beantragten Lohngruppe entspricht (BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel = NZA 1992, 273, 274, m.w.N.).
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71

    Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung

  • BAG, 25.02.1970 - 4 AZR 168/69

    Informationszentrum Berlin - Presse- und Informationsamt des Landes Berlin -

  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83

    Stationist im Buchgroßhandel - Lagerverwalter - Gründliche Fachkenntnisse -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85

    Eingruppierung - Übersetzer - Metallindustrie

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 131/91

    Eingruppierung des Depotfahrers einer Brauerei

  • ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13

    Eingruppierung einer Gesundheitsberaterin - Tätigkeitsbeispiele einer

    Denn dieser Antrag ist schon nicht auf das Bestehen eines Rechtsverhältnisses, sondern auf das Bestehen einer (Rechts-)Tatsache gerichtet (BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93, AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen, juris Rz. 22).

    Denn die Klageanträge sind im Hinblick auf das Interesse der klagenden Partei auszulegen (Zöller ZPO 29. Aufl. Vor § 128 Rz. 25; BAG 15.06.1994, a.a.O.).

    Ist einem Tätigkeitsmerkmal ein von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 ...-TV abweichendes zeitliches Maß bestimmt, so gilt nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 4 ...-TV dieses, beispielsweise vorliegend Heraushebung zu einem Drittel durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe 8 nach dem Einleitungssatz der Vergütungsgruppe 9 der Vergütungsordnung zur Anlage 1a zu § 22 ...-TV (BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 58, vgl. auch Groeger aaO Teil 7 Rz 80 ff., 171).

    Allerdings bedürfen die Merkmale eines Tätigkeitsbeispiels ihrerseits der Auslegung, um dem Willen der Tarifvertragsparteien gerecht zu werden (BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 43 ff. mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung; BAG 26.07.1995 - 4 AZR 280/94 - juris Rz. 26).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 20.01.2009 - 9 AZR 677/07 - Rz 35, Juris; BAG 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 23, 364, BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 45).

    Ein solches Verständnis würde dem Sinn und Zweck der Tarifsystematik der Aufbaufallgruppen nicht gerecht (BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 47, 51, 56).

    Die tarifliche Höhergruppierung hängt nämlich von einem weiteren Arbeitsvorgang ab, der - wie dargelegt - einen bestimmten Anteil an der Gesamtarbeitszeit ausmacht (BAG 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - juris Rz. 33 zu den einheitlich zu bildenden Arbeitsvorgängen eines "Angestellten im Außendienst in der Betriebsberatung").

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Diese können es verbieten, mehrere in verschiedenen Beispielen beschriebene Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenzufassen (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).

    Diese Prüfung ist bei der Bildung von Arbeitsvorgängen stets geboten (Urteil des Senats vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen, m.w.N. ).

    Das Tätigkeitsbeispiel bildet die Klammer für alle Tätigkeiten des Angestellten, die der Beispielstätigkeit dienen (Urteil des Senats vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94

    Eingruppierung einer Kundenberaterin in einer Sparkasse

    Das Tätigkeitsbeispiel bildet die Klammer für alle Tätigkeiten des Angestellten, die der Beispielstätigkeit dienen (Urteil des Senats vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen sowie vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 -, aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht