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   BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08   

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https://dejure.org/2009,2140
BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08 (https://dejure.org/2009,2140)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 AZR 331/08 (https://dejure.org/2009,2140)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 (https://dejure.org/2009,2140)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber - Negative Koalitionsfreiheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung einer dynamischen Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang auf nicht tarifgebundene Erwerber

  • Betriebs-Berater

    Dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag bei Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer dynamischen Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf Tarifvertrag bindet Betriebserwerber im Fall des Betriebsübergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - dynamische Bezugnahmeklausel verbindlich für nicht tarifgebundenen Erwerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 169
  • NJW 2010, 1831
  • ZIP 2010, 748
  • MDR 2010, 703
  • NZA 2010, 513
  • NZI 2010, 55
  • BB 2010, 1796
  • BB 2010, 955
  • DB 2010, 2112
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
    Die Auslegung des Arbeitsvertrages als solchem hat keine gemeinschaftsrechtlichen Bezüge; sie obliegt dem nationalen Gericht (Thüsing NZA 2006, 473, 475; Reinecke BB 2006, 2637, 2641; Bergmann AuA 2006, 559, 560; Möller NZA 2006, 579, 582; Joussen in EAS B 7200 Rn. 35 mit Nachweisen aus der EuGH-Rechtsprechung; ähnlich Stein AuR 2006, 366, 368 f.), das allein für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des nationalen Rechts zuständig ist.

    bb) Der EuGH, dessen Entscheidung von dieser Vorlagefrage ausgehend verstanden werden muss (ebenso Peter Hanau RdA 2007, 180, 182; ähnlich Reichold JZ 2006, 725, 727), hat die ihm vorgelegte Frage verneint.

    Die Frage, wie das von Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer hinsichtlich einer Tarifanwendung privatautonom Vereinbarte auszulegen ist, das gemäß Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie nach dem Übergang des Betriebes beim Erwerber weiter gilt, war ebenso wenig Gegenstand der Entscheidung des Gerichtshofs (Peter Hanau RdA 2007, 180, 182; ähnlich Reichold JZ 2006, 725, 727; Kokott RdA 2006 Sonderbeilage zu Heft 6 S. 30, 36), wie eine abschließende gemeinschaftsrechtliche Bewertung, dass ein bestimmtes Klauselverständnis mit höherrangigem Recht kollidiert.

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
    Auch steht die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 9. März 2006 (- C-499/04 - [Werhof] Slg. 2006, I - 2397) dieser Auffassung nicht entgegen.

    c) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Revision auch nicht aus dem Urteil "Werhof" des EuGH vom 9. März 2006 (- C-499/04 - Slg. 2006, I - 2397).

    Wegen dieser aus der Sicht des Gerichtshofs offenbar vertretbaren Einschätzung hat er es als ausgeschlossen erachtet, die vom Kläger angestrebte Auslegung im Sinne einer in keinem Fall einschränkbaren Dynamik vor dem Hintergrund des Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie als gemeinschaftsrechtlich zwingend anzusehen, wobei der EuGH die fragliche Verweisung nicht ausdrücklich als dynamisch gekennzeichnet hat (vgl. insbesondere im Tenor der "Werhof" -Entscheidung - C-499/04 -, aber auch in Rn. 17 f., 27, 34, 36).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
    Das Günstigkeitsprinzip gilt hier nicht; der Arbeitnehmer soll an die von seiner Gewerkschaft vereinbarten einschlägigen kollektivrechtlichen Bedingungen gebunden sein und hat keinen Anspruch auf evtl. im Veräußererbetrieb weiter bestehende bessere Arbeitsbedingungen, wenn die Gewerkschaft für die Branche des Erwerberbetriebs andere, auch schlechtere Bedingungen vereinbart hat (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - DB 2009, 2605).

    Dieser anders begründeten Schutzwirkung entspricht § 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB in seinen vielfältigen Auswirkungen auf die Rechtsstellung von Arbeitnehmer und Erwerber, insbesondere in Bezug auf die in § 613a Abs. 1 Satz 2 bis 4 BGB normierte Frist der Sperre einer einzelvertraglichen Veränderung der vor dem Betriebsübergang kollektivvertraglich begründeten Normen (vgl. zu verschiedenen Konstellationen BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - DB 2009, 2605).

    Daraus wird deutlich, dass auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht der kollektivrechtliche Charakter der vor dem Betriebsübergang normativ geltenden - und nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB und Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG in das Arbeitsverhältnis transformierten - Mindestarbeitsbedingungen nach dem Betriebsübergang erhalten bleibt (vgl. dazu BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - DB 2009, 2605).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
    Denn auch unter dieser Bedingung hätte die Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag der Parteien die einen Gleichlauf von tarifvertraglicher und arbeitsvertraglicher Rechtslage herbeiführende Funktion einer vertraglichen Gleichstellungsabredenur dann ausfüllen können, wenn der Wegfall der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers als auflösende Bedingung für die Dynamik der in Bezug genommenen Tarifverträge mit hinreichender Klarheit im Wortlaut oder für den Arbeitnehmer erkennbar in sonstiger Weise zum Ausdruck gekommen wäre (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 ff., BAGE 122, 74).

    c) Der Senat hat aus Gründen des Vertrauensschutzes zwar entschieden, dass derartig unvollkommene Vereinbarungen gleichwohl als Gleichstellungsabreden zu behandeln sind, wenn sie sich in vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen, sog. "Altverträgen", finden (vgl. dazu BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 ff., BAGE 122, 74).

    Der Senat verlangt lediglich den allgemeinen Regeln entsprechende, hinreichend deutliche Vertragserklärungen (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 27 ff., BAGE 122, 74).

  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
    Sie bezweckt wie ihre Vorgängerregelung, die Richtlinie 77/187/EWG, mit dem unmittelbaren und automatischen Eintritt des Erwerbers in die arbeitsvertragliche Rechtsstellung des Veräußerers, dass der Arbeitnehmer auch nach dem Betriebsübergang unter den gleichen Vertragsbedingungen weiterarbeiten kann, die er mit dem Veräußerer vereinbart hatte (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8; 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino/Chiappero], Rn. 49, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187/EWG Nr. 29).

    Die Ablösung dieser Bedingungen kann damit innerhalb dieser Zeit auch nach der Richtlinie grundsätzlich nicht einzelvertraglich erfolgen, wie dies für die in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG genannten Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag grundsätzlich selbstverständlich ist (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], Rn. 28, EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8; 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino, Chiappero], Rn. 53, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 29).

  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
    Sie bezweckt wie ihre Vorgängerregelung, die Richtlinie 77/187/EWG, mit dem unmittelbaren und automatischen Eintritt des Erwerbers in die arbeitsvertragliche Rechtsstellung des Veräußerers, dass der Arbeitnehmer auch nach dem Betriebsübergang unter den gleichen Vertragsbedingungen weiterarbeiten kann, die er mit dem Veräußerer vereinbart hatte (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8; 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino/Chiappero], Rn. 49, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187/EWG Nr. 29).

    Die Ablösung dieser Bedingungen kann damit innerhalb dieser Zeit auch nach der Richtlinie grundsätzlich nicht einzelvertraglich erfolgen, wie dies für die in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG genannten Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag grundsätzlich selbstverständlich ist (EuGH 12. November 1992 - C-209/91 - [Rask], Rn. 28, EAS C RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 8; 14. September 2000 - C-343/98 - [Collino, Chiappero], Rn. 53, AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 29).

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
    aa) Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2008 (- 4 AZR 793/07 - Rn. 17 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40) dargelegt hat, berührt die Auslegung und die Wirksamkeit der individualrechtlichen Inbezugnahme von Tarifverträgen in ihrer jeweiligen Fassung als Ausdruck privatautonomer Gestaltungsmacht weder die negative Koalitionsfreiheit dessen, der das Arbeitsverhältnis vertraglich der einschlägigen tarifvertraglichen Ordnung unterstellen wollte und dies auch durch die Zustimmung des Arbeitnehmers erreicht hat, noch diejenige der Personen, die aufgrund privatautonomer Entschließung in diese Rechtsposition eingetreten sind.

    Wie dieser, etwa anhand des Wortlauts, konkret ermittelt wird, richtet sich nach nationalem und nicht nach Gemeinschaftsrecht (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 67 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 40; Thüsing aaO).

  • LAG Düsseldorf, 08.10.2004 - 9 Sa 817/04

    Gleichstellungsabrede und Betriebsübergang, Vorlage an den EuGH

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hielt die frühere Rechtsprechung des Senats zur Auslegung einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede mit der Folge einer nur noch statischen Fortgeltung beim Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber für gemeinschaftsrechtswidrig und wollte wissen, ob die Betriebsübergangsrichtlinie nicht zu einer Auslegung der Verweisungsklausel zwingt, nach der die vereinbarte Dynamik bei einem Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber in jedem Falle erhalten bleibt (LAG Düsseldorf 8. Oktober 2004 - 9 Sa 817/04 - NZA-RR 2005, 148).
  • EuGH, 14.11.1996 - C-305/94

    Rotsart de Hertaing / Benoidt und IGC Housing Service

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
    Aufgrund des zwingenden Charakters des durch die Richtlinie geschaffenen Schutzes kann der Übergang der Arbeitsverhältnisse nicht vom Willen des Betriebserwerbers abhängig gemacht werden (EuGH 14. November 1996 - C-305/94 - [de Hertaing], Rn. 20, AP EWG-Richtline Nr. 77/187 Nr. 12).
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08
    Deshalb stellen diese Stimmen in der Literatur konsequent - und entgegen der von ihnen in Anspruch genommenen früheren Senatsrechtsprechung zur Gleichstellungsabrede (vgl. nur BAG 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - mwN, BAGE 103, 9, 14) - auch nicht mehr darauf ab, ob der Veräußerer tarifgebunden war oder nicht (Nicolai DB 2006, 670, 671 f.; Löwisch/Feldmann Anm. zu EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32; Meinel/Herms DB 2006, 1429, 1430).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-4/01

    Martin u.a.

  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 32.05

    Milchabgabe; Milchquoten; Referenzmengen; Referenzmengenübergang;

  • LAG Sachsen, 27.02.2008 - 2 Sa 382/07

    Arbeitsentgelt

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06

    Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist

  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Der Erwerber wird so gestellt, als hätte er die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärungen, also auch die, ein bestimmtes Tarifwerk in seiner jeweiligen Fassung zum Inhalt des Arbeitsvertrags zu machen, selbst gegenüber dem übernommenen Arbeitnehmer abgegeben (st. Rspr., vgl. nur BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 23, BAGE 132, 169; 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 - Rn. 15, BAGE 124, 345) .

    Eine dynamische Bezugnahmeklausel geht als vertragliche Vereinbarung zwischen dem Veräußerer und dem Arbeitnehmer regelmäßig auf das nach dem Betriebsübergang bestehende Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB unter Aufrechterhaltung der Dynamik über (st. Rspr., ausf. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 14 ff., BAGE 132, 169) .

    Die negative Koalitionsfreiheit kann schon begrifflich nicht durch einen Arbeitsvertrag berührt sein (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 21, BAGE 132, 169; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 17 ff., BAGE 128, 185) .

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Eines sachlichen Grundes hierfür bedarf es nicht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 23, BAGE 132, 169; 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 - Rn. 15, BAGE 124, 345) .

    Nach deutschem Recht kann die privatautonome Vereinbarung der Anwendung eines Tarifvertrags im Ganzen oder in Teilen ohnehin nicht gegen die negative Vereinigungsfreiheit eines der beiden Vertragspartner verstoßen (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 27 bis 29, BAGE 132, 169) .

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt ihn bezüglich der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen so, als habe er sie selbst abgeschlossen (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - ZIP 2010, 748) .

    aa) Wie der Senat bereits mehrfach begründet hat, berührt die Auslegung und die Wirksamkeit der individualrechtlichen Inbezugnahme von Tarifverträgen in ihrer jeweiligen Fassung als Ausdruck privatautonomer Gestaltungsmacht weder die negative Koalitionsfreiheit dessen, der das Arbeitsverhältnis vertraglich der einschlägigen tarifvertraglichen Ordnung unterstellen wollte und dies auch durch die Zustimmung des Arbeitnehmers erreicht hat, noch diejenige der Personen, die aufgrund privatautonomer Entschließung in diese Rechtsposition eingetreten sind (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 21 mwN, ZIP 2010, 748) .

    Der arbeitsvertragliche Charakter einer dynamischen Verweisung auf ein fremdes Regelwerk wird durch die Herkunft des Bezugsobjekts nicht geändert; das gilt für eine etwaige Einbeziehung des jeweiligen statistischen Lebenshaltungsindexes ebenso wie für die Einbeziehung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung wie die der jeweiligen Fassung eines Tarifvertrages (vgl. im Einzelnen BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 23 bis 27 mwN, ZIP 2010, 748) .

    Diese Auffassung teilt der Senat (vgl. näher BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 35 bis 38 mwN, in Auseinandersetzung mit EuGH 9. März 2006 - C-499/04 [Werhof] - aaO) .

  • LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten

    Die negative Koalitionsfreiheit ist nicht berührt, weil die Betriebserwerberin die dynamische Anwendung der angesprochenen Tarifverträge in Ausübung ihrer Vertragsfreiheit aufgrund privatautonomer Entschließung zugesagt hat (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 21, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    103 (a) Der sich von Gesetzes wegen, nämlich nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, vollziehende Eintritt des Erwerbers eines Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse bezieht sich auf alle arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst mithin auch solche aus dynamischen Verweisungsklauseln auf einen Tarifvertrag bzw. auf ein Tarifwerk (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 15, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45; EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 27; EuGH 6. November 2003 - C-4/01 [Martin] - Rn. 29, Slg. 2003, I - 12859 = NZA 2003, 1325).

    Der arbeitsvertragliche Charakter einer dynamischen Verweisung auf ein fremdes Regelwerk wird durch die Herkunft des Bezugsobjekts nicht geändert (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 bis 27, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die dynamische Anwendung des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes kann jederzeit einvernehmlich abgeändert werden, auch zulasten des Arbeitnehmer (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 ff., BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Zu den Vertragsbedingungen zählen auch Bezugnahmeklauseln (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 15, BAGE 132, 169 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45; EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 27).

    Daraus wird deutlich, dass auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht der kollektivrechtliche Charakter der vor dem Betriebsübergang normativ geltenden - und nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB und Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG in das Arbeitsverhältnis transformierten - Mindestarbeitsbedingungen nach dem Betriebsübergang erhalten bleibt (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 34, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Die Frage, wie das von Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer hinsichtlich einer Tarifanwendung privatautonom Vereinbarte auszufegen ist, das gemäß Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie nach dem Übergang des Betriebes beim Erwerber weiter gilt, war ebenso wenig Gegenstand der Entscheidung des Gerichtshofs wie eine abschließende gemeinschaftsrechtliche Bewertung, dass ein bestimmtes Klauselverständnis mit höherrangigem Recht kollidiert (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 37, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Soweit der EuGH darauf abstellt, dass es dem Arbeitgeber möglich sein muss, die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit mitzubestimmen, ist zu berücksichtigen, dass die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die dynamische Anwendung des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes jederzeit einvernehmlich abgeändert werden kann, auch zulasten des Arbeitnehmer (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 ff., BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

  • LAG Hessen, 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Die negative Koalitionsfreiheit ist nicht berührt, weil die Betriebserwerberin die dynamische Anwendung der angesprochenen Tarifverträge in Ausübung ihrer Vertragsfreiheit aufgrund privatautonomer Entschließung zugesagt hat (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 Rn. 21, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45) .

    (a) Der sich von Gesetzes wegen, nämlich nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, vollziehende Eintritt des Erwerbers eines Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse bezieht sich auf alle arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst mithin auch solche aus dynamischen Verweisungsklauseln auf einen Tarifvertrag bzw. auf ein Tarifwerk (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 15, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45; EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 27; EuGH 6. November 2003 - C-4/01 [Martin] - Rn. 29, Slg. 2003, I - 12859 = NZA 2003, 1325) .

    Der arbeitsvertragliche Charakter einer dynamischen Verweisung auf ein fremdes Regelwerk wird durch die Herkunft des Bezugsobjekts nicht geändert (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 bis 27, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45) .

    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die dynamische Anwendung des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes kann jederzeit einvernehmlich abgeändert werden, auch zulasten des Arbeitnehmer (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 ff., BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45) .

    Zu den Vertragsbedingungen zählen auch Bezugnahmeklauseln (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 Rn. 15, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45; EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof], NZA 2006, 376, Rn. 27 ).

    Daraus wird deutlich, dass auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht der kollektivrechtliche Charakter der vor dem Betriebsübergang normativ geltenden - und nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB und Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG in das Arbeitsverhältnis transformierten - Mindestarbeitsbedingungen nach dem Betriebsübergang erhalten bleibt ( BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 34, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 ).

    Die Frage, wie das von Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer hinsichtlich einer Tarifanwendung privatautonom Vereinbarte auszulegen ist, das gemäß Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie nach dem Übergang des Betriebes beim Erwerber weiter gilt, war ebenso wenig Gegenstand der Entscheidung des Gerichtshofs wie eine abschließende gemeinschaftsrechtliche Bewertung, dass ein bestimmtes Klauselverständnis mit höherrangigem Recht kollidiert ( BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 37, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 ).

    Soweit der EuGH darauf abstellt, dass es dem Arbeitgeber möglich sein muss, die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit mitzubestimmen, ist zu berücksichtigen, dass die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die dynamische Anwendung des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes jederzeit einvernehmlich abgeändert werden kann, auch zulasten des Arbeitnehmer ( BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 ff., BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 ).

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main - 8 Sa 537/13 - v. 10.12.2013

    Die negative Koalitionsfreiheit ist nicht berührt, weil die Betriebserwerberin die dynamische Anwendung der angesprochenen Tarifverträge in Ausübung ihrer Vertragsfreiheit aufgrund privatautonomer Entschließung zugesagt hat (vgl. BAG 23. September 2009 -4 AZR 331/08 -, Rn. 21, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    (a) Der sich von Gesetzes wegen, nämlich nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, vollziehende Eintritt des Erwerbers eines Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse bezieht sich auf alle arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst mithin auch solche aus dynamischen Verweisungsklauseln auf einen Tarifvertrag bzw. auf ein Tarifwerk (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 15, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Der arbeitsvertragliche Charakter einer dynamischen Verweisung auf ein fremdes Regelwerk wird durch die Herkunft des Bezugsobjekts nicht geändert (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 bis 27, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die dynamische Anwendung des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes kann jederzeit einvernehmlich und frei abgeändert werden, auch zulasten des Arbeitnehmer (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 23 ff, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Daraus wird deutlich, dass auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht der kollektivrechtliche Charakter der vor dem Betriebsübergang normativ geltenden - und nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB und Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG in das Arbeitsverhältnis transformierten -Mindestarbeitsbedingungen nach dem Betriebsübergang erhalten bleibt (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 34, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Die Frage, wie das von Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer hinsichtlich einer Tarifanwendung privatautonom Vereinbarte auszulegen ist, das gemäß Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie nach dem Übergang des Betriebes beim Erwerber weiter gilt, war ebenso wenig Gegenstand der Entscheidung des Gerichtshofs wie eine abschließende gemeinschaftsrechtliche Bewertung, dass ein bestimmtes Klauselverständnis mit höherrangigem Recht kollidiert (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 37, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Die negative Koalitionsfreiheit ist nicht berührt, weil die Betriebserwerberin die dynamische Anwendung der angesprochenen Tarifverträge in Ausübung ihrer Vertragsfreiheit aufgrund privatautonomer Entschließung zugesagt hat ( vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 21, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 ).

    105 (a) Der sich von Gesetzes wegen, nämlich nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, vollziehende Eintritt des Erwerbers eines Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse bezieht sich auf alle arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst mithin auch solche aus dynamischen Verweisungsklauseln auf einen Tarifvertrag bzw. auf ein Tarifwerk ( BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 15, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 ).

    Der arbeitsvertragliche Charakter einer dynamischen Verweisung auf ein fremdes Regelwerk wird durch die Herkunft des Bezugsobjekts nicht geändert ( BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 bis 27, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 ).

    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die dynamische Anwendung des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes kann jederzeit einvernehmlich und frei abgeändert werden, auch zulasten des Arbeitnehmer ( BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 23 ff., BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 ).

    Daraus wird deutlich, dass auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht der kollektivrechtliche Charakter der vor dem Betriebsübergang normativ geltenden - und nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB und Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG in das Arbeitsverhältnis transformierten - Mindestarbeitsbedingungen nach dem Betriebsübergang erhalten bleibt ( BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 34, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 ).

    Die Frage, wie das von Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer hinsichtlich einer Tarifanwendung privatautonom Vereinbarte auszulegen ist, das gemäß Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie nach dem Übergang des Betriebes beim Erwerber weiter gilt, war ebenso wenig Gegenstand der Entscheidung des Gerichtshofs wie eine abschließende gemeinschaftsrechtliche Bewertung, dass ein bestimmtes Klauselverständnis mit höherrangigem Recht kollidiert ( BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 -, Rn. 37, BAGE 132, 169 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 71 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 ).

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

    Der Erwerber wird so gestellt, als hätte er die dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärungen, also auch die, ein bestimmtes Tarifwerk in seiner jeweiligen Fassung zum Inhalt des Arbeitsvertrags zu machen, selbst gegenüber dem übernommenen Arbeitnehmer abgegeben (st. Rspr., vgl. nur BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 23, BAGE 132, 169; 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 - Rn. 15, BAGE 124, 345) .

    Eine dynamische Bezugnahmeklausel geht als vertragliche Vereinbarung zwischen dem Veräußerer und dem Arbeitnehmer regelmäßig auf das nach dem Betriebsübergang bestehende Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB unter Aufrechterhaltung der Dynamik über (st. Rspr., ausf. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 14 ff., BAGE 132, 169) .

    Die negative Koalitionsfreiheit kann schon begrifflich nicht durch einen Arbeitsvertrag berührt sein (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 21, BAGE 132, 169; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 17 ff., BAGE 128, 185) .

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

    aa) Im Wortlaut kommt der Gleichstellungszweck jedenfalls dann ausreichend zum Ausdruck, wenn die einschlägigen Gesetzesvorschriften in die Bezugnahmeklausel aufgenommen werden (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 38, BAGE 132, 169; 21. Oktober 2010 - 4 AZR 396/08 - Rn. 52, jew. unter Hinweis auf die Formulierungsvorschläge von Jacobs FS Birk S. 243, 261 ff. und Olbertz BB 2007, 2737, 2740, sh. auch Jacobs BB 2011, 2037, 2041) .
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 95/14

    Vorabentscheidungsersuchen - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Eines sachlichen Grundes hierfür bedarf es nicht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 23, BAGE 132, 169; 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 - Rn. 15, BAGE 124, 345) .

    Nach deutschem Recht kann die privatautonome Vereinbarung der Anwendung eines Tarifvertrags im Ganzen oder in Teilen ohnehin nicht gegen die negative Vereinigungsfreiheit eines der beiden Vertragspartner verstoßen (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 27 bis 29, BAGE 132, 169) .

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 540/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 539/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung -

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 132/10

    Widerruf einer Dynamisierungsabrede - Ausschlussfrist

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2014 - 4 Sa 1357/14

    Auslegung - Verweisungsklausel - Betriebsübergang

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 1003/13

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 396/08

    Dynamische Bezugnahme auf "ortsfremden" Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 17/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • ArbG Essen, 20.05.2014 - 2 Ca 5/14

    Dynamische Anwendung des Tarifwerks des TVöD auf das Arbeitsverhältnis; Bindung

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2015 - 9 Sa 421/15

    Gesellschafterwechsel als Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15

    Begriff des Betriebsübergangs

  • ArbG Essen, 09.04.2014 - 6 Ca 186/14

    Keine

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15

    Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 Sa 383/14

    Betriebsübergang; Gesellschafterwechsel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Sa 1130/14

    Haustarifvertrag - Bezugnahmeklausel - Auslegung - Folgen zeit- und

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2011 - 8 TaBV 90/10

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung betriebsangehöriger Beschäftigter nach

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16

    Verweisungsklausel; Gleichstellungsabrede; Ausschlussfrist; Geltendmachung

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 658/10

    Geänderte Bezugnahmeklausel - Tarifwechselklausel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2015 - 9 Sa 411/15

    Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich einer dynamischen Bezugnahme

  • LAG Hamm, 01.06.2017 - 18 Sa 677/16

    Ergänzende Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich des in Bezug genommenen

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15

    Unternehmensübergang

  • ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14

    Keine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 379/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Auswirkungen beim

  • LAG Hamm, 11.06.2015 - 17 Sa 1584/14

    Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich bestehender Arbeitsverhältnisse

  • LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14

    Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 374/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

  • LAG Düsseldorf, 19.11.2015 - 5 Sa 780/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 376/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 375/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Betriebsübergang -

  • LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1103/14

    Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2015 - 8 Sa 330/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Sachsen, 22.10.2010 - 2 Sa 672/09

    Angleichung der Tarifsysteme des öffentlichen Dienstes in Ost und West; Auslegung

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