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   BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09   

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BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09 (https://dejure.org/2011,5824)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2011 - 4 AZR 336/09 (https://dejure.org/2011,5824)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 4 AZR 336/09 (https://dejure.org/2011,5824)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes; TV-Ärzte

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes - TV-Ärzte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Entgeltgr Ä4 TV-Ärzte, § 16 Abs 1 TV-Ärzte, § 1 TVG
    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes - TV-Ärzte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Entgeltgr Ä4 TV-Ärzte, § 16 Abs 1 TV-Ärzte, § 1 TVG
    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes - TV-Ärzte

  • IWW

    ZPO § 256 Abs. 1, ZPO § ... 269 Abs. 3 S. 2, Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (vom 30. Oktober 2006) § 12, Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (vom 30. Oktober 2006) § 16 Abs. 1 S. 2, Entgeltgruppe Ä 4

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes (TV-Ärzte/TdL)

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes - TV-Ärzte

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes - TV-Ärzte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes [TV-Ärzte/TdL]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 527
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09
    Es handelt sich bei der Tarifregelung vielmehr um eine Klarstellung der Tarifvertragsparteien über die notwendige zivilrechtliche Zurechenbarkeit der entsprechenden Aufgabenzuweisung (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    Die Übertragung der Tätigkeit einer ständigen Vertretung war auch schon vor Inkrafttreten des TV-Ärzte/TdL möglich, weil auch schon zuvor eine Vertretung "in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben" möglich war (ausf. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 45 f.) .

    Entscheidend ist letztlich die nach den hierfür geltenden Regeln vertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit (vgl. nur BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 45 mwN) .

    Die Klinikleitung muss allgemein als befugt angesehen werden, für den Arbeitgeber das Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer, also auch dem Arzt, wirksam auszuüben (vgl. ua. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 22; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 22) .

    Andernfalls würde ihm zugemutet, jeweils zu prüfen, ob es eine vom Arbeitgeber erlassene Zuständigkeitsvorschrift gibt und ob diese durch seine Klinikleitung eingehalten worden ist (vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 52 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 25 f.) .

    Dass sich aufgrund des neuen Vergütungssystems dadurch für ihn möglicherweise eine höhere Vergütung ergibt, ist eine bloße Folge des neuen Tarifvertrages und ändert nichts an der von dem Kläger arbeitsvertraglich auszuübenden und dementsprechend tariflich zu bewertenden Tätigkeit (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 24; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49) .

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09
    Die Klinikleitung muss allgemein als befugt angesehen werden, für den Arbeitgeber das Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer, also auch dem Arzt, wirksam auszuüben (vgl. ua. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 22; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 22) .

    Dass sich aufgrund des neuen Vergütungssystems dadurch für ihn möglicherweise eine höhere Vergütung ergibt, ist eine bloße Folge des neuen Tarifvertrages und ändert nichts an der von dem Kläger arbeitsvertraglich auszuübenden und dementsprechend tariflich zu bewertenden Tätigkeit (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 24; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung der Leitung für einen Funktionsbereich oder eine den Vorgaben entsprechende Organisationseinheit dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 25 mwN; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 39; vgl. weiterhin 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09
    Es handelt sich bei der Tarifregelung vielmehr um eine Klarstellung der Tarifvertragsparteien über die notwendige zivilrechtliche Zurechenbarkeit der entsprechenden Aufgabenzuweisung (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    Die Klinikleitung muss allgemein als befugt angesehen werden, für den Arbeitgeber das Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer, also auch dem Arzt, wirksam auszuüben (vgl. ua. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 22; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 49; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 22) .

    Andernfalls würde ihm zugemutet, jeweils zu prüfen, ob es eine vom Arbeitgeber erlassene Zuständigkeitsvorschrift gibt und ob diese durch seine Klinikleitung eingehalten worden ist (vgl. ua. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 52 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 25 f.) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besteht an der Feststellung einer konkreten Entgeltstufe dann das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse, wenn neben der Entgeltgruppe auch die Zuordnung zu einer Entgeltstufe zwischen den Parteien umstritten ist und durch den Feststellungsantrag dieser umstrittene Teil eines Entgeltanspruchs zwischen den Parteien rechtskräftig geklärt werden kann und dadurch gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden (9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 22 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - Rn. 13, AP BAT-O § 27 Nr. 4) .

    Es handelt sich bei der Tarifregelung vielmehr um eine Klarstellung der Tarifvertragsparteien über die notwendige zivilrechtliche Zurechenbarkeit der entsprechenden Aufgabenzuweisung (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 ff.) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung der Leitung für einen Funktionsbereich oder eine den Vorgaben entsprechende Organisationseinheit dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 25 mwN; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 39; vgl. weiterhin 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .

  • BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1079/78

    Ständige Vertretung - Vertretung bei Abwesenheit - Vertretung bei Krankheit -

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09
    Auch dann muss der ständige Vertreter jederzeit in der Lage sein, durch Erteilung der erforderlichen Anordnungen Leitungsaufgaben in der Klinik wahrzunehmen (BAG 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 44) .

    Vielmehr muss der ständige Vertreter dessen Aufgaben auch bei dienstlicher Anwesenheit des Vertretenen, mit anderen Worten, neben diesem, wahrnehmen können (14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - zu II 4 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP BAT § 24 Nr. 14; 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 44; 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 3) .

    Wie bereits im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) setzt die Tätigkeit als "ständiger Vertreter" des leitenden Arztes nicht nur die eines Vertreters im Verhinderungsfall voraus (BAG 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - aaO; 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - aaO) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09
    Der Begriff der ständigen Vertretung ist von den Tarifvertragsparteien ersichtlich in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT (etwa VergGr. I Fallgr. 4 sowie VergGr. Ia Fallgr. 5, jeweils iVm. Protokollnotiz Nr. 3 Teil I der Anlage 1a) zugrunde lag (vgl. ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9 zum Tarifmerkmal Funktionsbereich) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung der Leitung für einen Funktionsbereich oder eine den Vorgaben entsprechende Organisationseinheit dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 25 mwN; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 39; vgl. weiterhin 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09
    Für die Eingruppierung kommt es daher zunächst darauf an, festzustellen, ob der Arbeitnehmer eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, eine Teiltätigkeit ausübt, die mindestens die Hälfte der Wochenarbeitszeit beträgt, oder mehrere selbständige Teiltätigkeiten, die nur zusammen diesen zeitlichen Umfang erreichen (st. Rspr., etwa BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 24 mwN; 1. Juli 2009 - 4 ABR 18/08 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 39) .

    Von daher kann es dahinstehen, ob die akademischen Verpflichtungen des Klägers, zu denen nähere Feststellungen nicht getroffen sind, eine dem Geltungsbereich des TV-Ärzte/TdL nicht unterfallende Teiltätigkeit darstellen, weil es sich nicht um eine Tätigkeit mit "Aufgaben in der Patientenversorgung" nach § 1 TV-Ärzte/TdL handelt (vgl. BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 20; 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 21, ZTR 2011, 27) .

  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91

    Ständiger Vertreter des Leiters einer Universitätsklinik

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09
    Vielmehr muss der ständige Vertreter dessen Aufgaben auch bei dienstlicher Anwesenheit des Vertretenen, mit anderen Worten, neben diesem, wahrnehmen können (14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - zu II 4 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP BAT § 24 Nr. 14; 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 44; 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 3) .

    Der ständige Vertreter muss die Aufgaben des leitenden Arztes "neben diesem" zu erledigen haben (zum insoweit übertragbaren Merkmal des BAT BAG 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - zu II 4 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159) .

  • BAG, 18.02.1981 - 4 AZR 993/78

    Zweigstellenleiter - Ständiger Vertreter - Leitungsaufgaben - Stellvertretung bei

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09
    Vielmehr muss der ständige Vertreter dessen Aufgaben auch bei dienstlicher Anwesenheit des Vertretenen, mit anderen Worten, neben diesem, wahrnehmen können (14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - zu II 4 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP BAT § 24 Nr. 14; 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 44; 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 3) .

    Wie bereits im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) setzt die Tätigkeit als "ständiger Vertreter" des leitenden Arztes nicht nur die eines Vertreters im Verhinderungsfall voraus (BAG 18. Februar 1981 - 4 AZR 993/78 - aaO; 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 - aaO) .

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09
    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung der Leitung für einen Funktionsbereich oder eine den Vorgaben entsprechende Organisationseinheit dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 25 mwN; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 39; vgl. weiterhin 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

  • BGH, 11.06.1992 - I ZR 226/90

    Therapeutische Äquivalenz - Anlehnende Werbung

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer

  • LAG Niedersachsen, 03.04.2009 - 17 Sa 904/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Nuklearmedizin und leitenden Oberarztes bei

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96

    Eingruppierung einer stellvertretenden Kindertagesstättenleiterin - Anwendbarkeit

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 8/18

    Eingruppierung von Team-/Stationsleitungen - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Diese Rechtsprechung hat der Senat auch zur Auslegung des Merkmals der ständigen Vertretung im Rahmen des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe Ä 4 TV-Ärzte/TdL herangezogen, weil der Begriff der ständigen Vertretung von den dortigen Tarifvertragsparteien ersichtlich in demselben Sinne gebraucht wurde (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 336/09 - Rn. 25 f. auch mwN zur früheren Rechtsprechung) .
  • LAG Köln, 02.02.2016 - 12 Sa 700/15

    Begriff der leitenden Oberärztin/des leitenden Oberarztes im Sinne der AVR C

    Der ständige Vertreter muss seine Tätigkeit auch ausüben, wenn sich der Vertretene im Dienst befindet, aber gerade nicht "greifbar" ist, weil er mit anderen (Leitungs-)Tätigkeiten beschäftigt ist (BAG 23. Februar 2011- 4 AZR 336/09 - Rn. 25; vgl. grundsätzlich auch Herfs-Röttgen NZA Online Aufsatz 1/2012 S. 1, 6) .

    Im Falle von dessen Anwesenheit ist aber die dauerhafte Übertragung maßgebender Führungs- und Leitungsaufgaben im Sinne einer Zuständigkeitsregelung ausreichend, ohne dass für den Vertretungsfall eine Verhinderung des Chefarztes vorliegen muss (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 336/09 - Rn. 27) .

    Der ständige Vertreter müsste, wäre ihre Auffassung zutreffend, "faktischer Chefarzt" sein, weil er stets die Gesamtheit der Aufgaben als Vertreter wahrzunehmen befugt wäre (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 336/09 - Rn. 28) .

    Eine arbeitsteilige Erledigung von Arbeitsaufgaben steht der Annahme einer Tätigkeit als ständiger Vertreter nicht ohne weiteres entgegen (BAG 23. Februar 2011- 4 AZR 336/09 - Rn. 29) .

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 93/18

    Zulage gemäß Protokollnotiz 2 der Anlage 1 zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie

    Die Arbeitnehmerin muss daher nicht mindestens zur Hälfte ihrer Arbeitszeit tatsächlich Einzeltätigkeiten der dort genannten Funktion ausüben (vgl. BAG 23. Januar 1985 - 4 AZR 150/84 - juris-Rn. 18; zum Tarifmerkmal der "ständigen Vertretung" iSd. § 12 TV-Ärzte/TdL ebenso BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 336/09 - Rn. 23 mwN) .

    Dieser inneren Struktur des KTD 2015 widerspräche es, wenn ein lediglich als Abwesenheitsvertreter für die Wohnbereichsleitung bestellter Beschäftigter wie der Kläger (vgl. zur Unterscheidung Abwesenheitsvertreter - ständiger Vertreter BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 336/09 - Rn. 25 mwN) Vergütung nach Entgeltgruppe 7 EGO zuzüglich dieser Zulage erhielte.

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 261/13

    Eingruppierung eines qualifizierten Instandhalters mit Freigabeberechtigung

    (b) Das Landesarbeitsgericht kann sich für seine Rechtsauffassung nicht auf das von ihm herangezogene Urteil des Senats vom 23. Februar 2011 stützen (- 4 AZR 336/09 - Rn. 23 ff.) .

    dd) Nach dem derzeitigen Vorbringen des Klägers kann auch nicht von einer vertraglichen Abrede über die nicht nur vertretungsweise Erteilung von Freigaben mit dem Leiter der Werkstatt ausgegangen werden, die sich die Beklagte im Wege einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht zurechnen lassen müsste (vgl. zu den Zurechnungsmaßstäben etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 336/09 - Rn. 42 ff.; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 65 ff., BAGE 132, 365) .

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

    Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, weil die Klägerin meint, die Beklagte müsse sich das Verhalten des Leitenden Arztes zurechnen lassen (dazu BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 336/09 - Rn. 42, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 38) , wäre die Klage begründet.
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 565/09

    Eingruppierung als Oberärztin - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich

    Andernfalls würde ihr zugemutet, jeweils zu prüfen, ob es eine vom Arbeitgeber erlassene Zuständigkeitsvorschrift gibt und ob diese durch die Klinikleitung eingehalten worden ist (vgl. ua. BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 336/09 - Rn. 43, ZTR 2011, 543; 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 25 f., GesR 2011, 314; 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 52 f., KRS 10.043) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2016 - 5 Sa 412/15

    Geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung - Verjährung

    Eine Gebührenprivilegierung für Teilklagerücknahmen besteht nicht (BAG 23.02.2011 - 4 AZR 336/09 - Rn. 54 mwN).
  • LAG Hessen, 19.10.2012 - 10 Sa 1476/11

    Eingruppierung

    Die Übertragung einer Vertretungsfunktion im Falle von Urlaub/Krankheit etc. ist keine dauerhafte Übertragung im Sinne von § 5 Ziffer 1 FGR 1-TV (DB Konzern) (Anschluss an BAG 23.02.2011 - 4 AZR 336/09).

    Mit der Übertragung einer Vertretungsfunktion lediglich für den Fall von Urlaub, Krankheit etc. ist keine dauerhafte Übertragung der entsprechenden Tätigkeit, wie sie § 5 Ziff. 1. FGR 1-TV voraussetzt, verbunden (vgl. zur ständigen Vertretung und zur Vertretung im Verhinderungsfall BAG 23.02.2011 - 4 AZR 336/09 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt).

  • LAG Hessen, 19.10.2012 - 10 Sa 1475/11

    Die Übertragung einer Vertretungsfunktion im Falle von Urlaub/Krankheit etc. ist

    Mit der Übertragung einer Vertretungsfunktion lediglich für den Fall von Urlaub, Krankheit etc. ist keine dauerhafte Übertragung der entsprechenden Tätigkeit, wie sie § 5 Ziff. 1. FGR 1-TV voraussetzt, verbunden (vgl. zur ständigen Vertretung und zur Vertretung im Verhinderungsfall BAG 23.02.2011 - 4 AZR 336/09 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt).
  • KAG Mainz, 17.11.2011 - M 22/11

    Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit

    Es genügt nicht die bloße Vertretung im Falle der Abwesenheit oder der Verhinderung des Vertretenen wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen (s. BAG vom 23.2.2011 - 4 AZR 336/09; BAG vom 14.8.1991, AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT 1975 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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